Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sonderfall Organschaft

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Fällen der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) ist der Organträger Unternehmer hinsichtlich des gesamten Organkreises. Er allein ist im Organkreis Schuldner der USt und zum Vorsteuerabzug berechtigt und ihm obliegen die verfahrensrechtlichen Pflichten der Organschaft. Die Berichtigungspflicht des § 17 UStG trifft daher ausschließlich den O...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Vorsteuerberichtigung im Insolvenzverfahren

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Insolvenzverfahren eines Unternehmens wird regelmäßig eine Insolvenzquote festgelegt, sodass die Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Dabei stellt sich die Frage, ob Steuerforderungen zu den bevorzugten Masseverbindlichkeiten gehören oder als Insolvenzforderungen unter die Insolvenzquote fallen (§ 15a Abs. 8 UStG). Nach der...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.8.2 Nichterfüllung bei Insolvenz

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem BFH-Urteil vom 08.05.2003 (Az: V R 20/02, BStBl II 2003, 953 mit Anm. Klenk, DStR 2003, 1750; vgl. auch Abschn. 17.1. Abs. 8 S. 4 UStAE) kann ein Fall der Rückgängigmachung i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG vorliegen, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines Vertrages, der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung von beiden Seiten ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / E. Betriebsveräußerung unter der Geltung der Insolvenzordnung (§ 128 InsO), Erwerberkonzeptkündigungen

Rz. 106 Im Bereich der Betriebsveräußerung in der Insolvenz sind vor allem § 128 InsO und § 613a Abs. 4 BGB einschlägig. § 128 InsO sieht hierzu vor, dass die unter Rdn 101 ff. zum KSchG genannten Erleichterungen auch dem Erwerber des Betriebes zugutekommen, wenn er das Unternehmen aus der Insolvenzmasse erwirbt. Kündigt der Erwerber also erst nach der Übernahme, so genießt ...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / b) Nachträglicher Prüfungstermin

Hinweis Die Gebühr für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen i.H.v. 22,00 EUR (Nr. 2340 GKG KV; Stand: 1.1.2021) ist bei dem anmeldenden Gläubiger zu erheben (§ 177 Abs. 1 InsO i.V.m. § 33 GKG). Ob die Gebühr anfä...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.7.2 Sicherungsübereignung

Rz. 137 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine umsatzsteuerliche Lieferung an den Sicherungsnehmer aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsne...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 10. Koordinationsverfahren

Ein Koordinationsverfahren (§§ 269d ff. InsO) im Allgemeinen schlägt mit 550,00 EUR zu Buche (Nr. 2370 GKG KV; Stand: 1.1.2021). Wird in dem Verfahren ein Koordinationsplan (§ 269h InsO) zur Bestätigung vorgelegt, erhöht sich die Verfahrensgebühr auf 1.100,00 EUR (Nr. 2371 GKG KV; Stand: 1.1.2021). Die Kosten des Koordinationsverfahrens trägt der Schuldner, der die Einleitun...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / I. Arbeitszeugnis

Rz. 9 Nach § 109 Abs. 1 GewO i.V.m. § 630 S. 4 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zeugnisansprüche können sich auch auf der Grundlage tarifvertraglicher Ansprüche (vgl. u.a. § 35 TVöD) oder auf gesetzlicher Basis (vgl. § 92 BBG) ergeben. Nach der Neufassung des § 630 BGB steht auch Dienstverpflicht...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters zum Abschluss von Verträgen zulasten der künftigen Insolvenzmasse

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________ um _________________________ Uhr,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/20...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigungsbefugnis

Rz. 76 Wie bereits bei Rdn 21 geschildert, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über, der damit auch vollumfänglich in die Arbeitgeberstellung einrückt. Ihn treffen daher auch alle Rechte und Pflichten des insoweit verdrängten Vertragsarbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Rechts zur K...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 1 Der Fall

Vollstreckung des Gläubigers nach formwechselnder Umwandlung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids des AG C vom 17.1.2005 über eine Teilhauptforderung in Höhe von 525 EUR. Der Vollstreckungsbescheid weist als Anspruchsinhaberin die "Quelle AG" aus. Ausweislich eines Handelsregisterauszugs des AG...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Kompakt-ABC

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anwaltliche Leistungen Vgl. Stichwort "Rechtsanwaltsleistungen" Architektenleistungen Die Leistungen der Architekten und Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde liegen, werden grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in de...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Massenentlassungsanzeige

Rz. 88 Da das Kündigungsschutzgesetz auch im Übrigen im eröffneten Insolvenzverfahren Anwendung findet, bedarf es wohl keiner besonderen Erwähnung, dass auch die Regelung des § 17 KSchG zur Anzeige der Massenentlassung bei der zuständigen Agentur für Arbeit vollumfänglich Anwendung findet.[83] Der Insolvenzverwalter – oder die Eigenverwaltung – hat daher vor Ausspruch der be...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Arbeitnehmeransprüche

Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde abgeschafft. Allerdings...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.1 Allgemeines

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung setzt voraus, dass der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger die abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung ganz oder teilweise vereinnahmt hat (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG). Wurde die Forderung teilweise vereinnahmt, erstreckt sich die Haftung nur auf die Umsatzsteuer, die im tatsächlich v...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / b) "Vorfinanzierung" von Insolvenzgeld gem. § 170 Abs. 4 SGB III

Rz. 64 Bei der Vorfinanzierung gewährt nicht die Arbeitsverwaltung den Vorschuss aus eigenen Mitteln, sondern der Verwalter handelt mit seiner Hausbank, einer anderen Bank oder einem Betriebserwerber einen Kredit in Höhe der künftigen Insolvenzgeldansprüche aus. Daraus bezahlt er die Nettolöhne im Insolvenzgeldzeitraum. Im Gegenzug treten die betroffenen Arbeitnehmer ihren A...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Kollektivarbeitsrecht

Rz. 92 Neben den verkürzten Fristen des § 113 InsO hat der Gesetzgeber weitere Erleichterungen für den Insolvenzverwalter vorgesehen: 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 InsO Rz. 93 Betriebsvereinbarungen, die Leistungen vorsehen, die die Insolvenzmasse belasten, können gem. § 120 Abs. 1 InsO ebenfalls mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten oder –...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Schwerbehinderte Menschen

Rz. 58 Schwerbehinderten Menschen kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.[128] Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch beim Betriebsübergang. Insoweit kann auf die ausführliche Darstellung unter § 7 (siehe § 7 Rdn 54 ff.) verwiesen werden. Eine Besonderheit gilt hier in der Insolvenz. Hat ein Insolvenzverwalter vor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.25 Entstehung der Steueransprüche im Konkurs-/Insolvenzverfahren

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Entstehung der Steueransprüche richtet sich nach Eröffnung des Konkursverfahrens/Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners/Schuldners weiterhin nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen (BFH vom 14.02.1978, Az: VIII R 28/73, BStBI II 1978, 356). Sie ist von der Begründetheit einer Forderung i. S. v. § 3 Abs. 1 KO, § 38 In...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 102a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 01.03.2018 (NWB Datenbank, SAAAG-85180, Leitsatz) werden die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsanforderungen weiter konkretisiert. Danach steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn keine Angaben zum Leistungszeitpunkt enthalten sind. Die Angabe des Kalendermonats kann sich aus dem Rechnungsstellungsdatum ergeben, wenn na...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.4 Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren

Rz. 30a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gerade in Zeiten einer angespannten Wirtschaftslage ist die Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen ein "Dauerbrenner" der Steuer(gestaltungs)beratung. Immer wieder führen neue Beratungsansätze zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit der FinVerw und in deren Folge auch zwangsläufig zu neuer Rechtsprechung. So hat der BFH schon im ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Freistellung

Rz. 40 Ursprünglich pflegten die vorläufigen Verwalter die Übung, Arbeitnehmer, die zur einstweiligen Fortführung des Betriebes nicht mehr benötigt wurden, von ihrer Arbeitsverpflichtung freizustellen. Das erfolgte vor dem Hintergrund, dass lange Zeit nicht sicher war, ob die gem. § 187 SGB III a.F. auf die Arbeitsverwaltung übergegangenen Ansprüche der Arbeitnehmer wegen In...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Zielsetzung des Insolvenzverfahrens

Rz. 2 Neben der gleichmäßigen und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 S. 1 Alt. 1 InsO) hat der Gesetzgeber in der InsO auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Insolvenzverfahrens vorgesehen (vgl. § 1 S. 1 Alt. 2 InsO). Um dem Nachdruck zu verleihen, hält die InsO Werkzeuge und Regelungen bereit, die den Erhalt des Unternehmens unterstützen. So trifft den vorläufi...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VI. Zuständigkeiten

Rz. 38 Die Beendigungserklärungen greifen nur dann durch, wenn sie auf der Basis zuvor wirksam gefasster Beschlüsse des zuständigen Organs der Gesellschaft ausgesprochen werden. Insoweit gilt grundsätzlich und im Zweifel für die Zuständigkeit eine Annexkompetenz [50] zugunsten derjenigen Organe, die auch für die Organbestellung und -abberufung und den Abschluss des Dienstvert...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Vorsteuer

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG berechneten Steuer sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dabei begründet ein einzelner Vorsteuerbetrag keinen Vorsteuervergütungsanspruch, sondern allein einen Anspruch auf Vorsteuerabzug, wie sich aus § 15 Abs. 1, §...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Anspruch auf Erteilung einer Rechnung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während den leistenden Unternehmer nach § 14 Abs. 2 UStG in den dort genannten Fällen eine Verpflichtung zur Erstellung einer Rechnung trifft, hat der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung, sofern er ein Unternehmer mit Leistungsbezug für sein Unternehmen oder eine juristische Person ist (vgl. Weimann, UStB 2009, 22 f...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Wirksamkeit der Gestaltung

Rz. 125 In mehreren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht die Umstrukturierungspraxis unter Einschaltung einer BQG bereits im Prinzip gebilligt[125] und die Praxis in neueren Entscheidungen im Wesentlichen bestätigt. Rz. 126 Abzugrenzen ist die – rechtswirksame – Gestaltung einer übertragenden Sanierung mittels einer Transfergesellschaft vom sog. "Lemgoer Modell". Ander...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / III. Wert und Zeitpunkt der Wertbestimmung

§ 58 GKG legt eine zeitliche Fixierung des Massebegriffs ("Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens") für die Gerichtskosten fest. Der Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung kann dabei durchaus variabel sein und einzelne Verfahrensabschnitte betreffen. So wird der vorläufige Verwalter natürlich auf den Zeitpunkt der Beendigung des "vorläufigen Verfahrens" ab...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / F. Zu verklagender Arbeitgeber

Rz. 33 Die Kündigungsfeststellungsklage wie auch die sog. Statusklage (Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses) sind gegen den Arbeitgeber zu richten. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner oder derjenige, der vom Arbeitnehmer als Vertragspartner in Anspruch genommen werden soll. Richtet der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage oder Kündigungsfeststellungsklage ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt der Berichtigung ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8 UStG. Nach Abschn. 14c.1. Abs. 5 S. 3 UStAE ist die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung erteilt wurde; die Rechnungsberichtigung wirkt nicht auf ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis

Rz. 34 Wird – wie meist – nur ein schwacher vorläufiger Verwalter bestellt, so behält der Schuldner vollumfänglich die Arbeitgeberrolle mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Diese sind i.d.R. nur durch einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 InsO insoweit eingeschränkt, als Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Abrechnung durch Dritte

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 2 S. 4 UStG kann sich der Unternehmer bei der Erstellung einer Rechnung der Mithilfe eines Dritten bedienen. Der Leistungsempfänger als am Leistungsaustausch Beteiligter kommt aber als beauftragter Dritter nicht in Betracht, er kann höchstens als technische Schreibhilfe mitwirken (vgl. bereits BFH vom 28.04.1983, Az: V R 139/79...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung

Rz. 100 Genießt ein betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger während der Amtszeit oder im Nachwirkungszeitraum den besonderen Kündigungsschutz, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Auch in der Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder besonderen Kündigungsschutz. Sie sind daher weder in die Sozialauswahl einzubeziehen[210] noch ist ...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / I. Grundlage der Berechnung

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist dabei nur im Gerichtskostengesetz (GKG) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 GKG geregelt. Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine w...mehr