Fachbeiträge & Kommentare zu IT-Recht

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… II. Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1 nach § 535 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Leasingvertrag und gegen den Beklagen zu 2 nach § 765 Abs. 1 BGB Anspruch auf Zahlung der rückständigen Leasingraten i.H.v. 44.321,42 EUR nebst Verzugszinsen. Rechtsfehlerhaft ist das BG zu der Auffassung gelangt, die Ansprüche der Kl., deren Umfang nicht im Streit ist, seien verjährt (§ 214 Abs. 1...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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AGS 5/2013, Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Herausgegeben von Dr. Michael Hoffmann-Becking und Dr. Peter Rawert, LL.M. 11. neu bearb. und erg. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XLIV, 2624 S. Mit CD-ROM. 119,00 EUR

Auch dieses Formularbuch ist neu aufgelegt worden. Es wendet sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater und auch Rechtspfleger. Auch hier haben sich seit der Vorauflage wichtige Änderungen ergeben. Des Weiteren war eine Fülle von neuer Rechtsprechung, vor allem im Mietrecht, im Erbrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht einzufügen. Auch ste...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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AGS 08/2011, Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch. Herausgegeben von Rechtsanwalt Hans-Ulrich Büschtink und Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen. Verlag C. H. Beck, München. 10. Aufl. 2011. IXXX, 2107 S. 122,00 EUR.

Das Beck’sche Rechtsanwaltshandbuch, das erstmals vor über 20 Jahren (1989) erschienen ist, hat sich in seinen zwischenzeitlich zehn Auflagen in der Praxis bewährt und ist insbesondere für Berufseinsteiger ein wertvolles Hilfsmittel. In der aktuellen Auflage sind als neue Kapitel eingeführt worden "Elektronischer Rechtsverkehr" und "Compliance". Der Leser erfährt in 66 Kapit...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 2. Ältere Menschen und Recht

Auch wenn der Begriff "ältere Menschen" oder ähnliches nicht gesetzlich definiert oder auch nur vorausgesetzt wird, wird die Existenz älterer Menschen rechtlich nicht schlechthin ignoriert. Allerdings ist häufig ein genauerer Blick erforderlich, um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit älteren Menschen zu finden, sieht man einmal von §§ 33 Abs. 1, 35 SGB VI ("Rente wegen A...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 2.1 Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020, C.H. Beck, 512 S., 85 EUR

Das Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 und die damit einhergehende Reform des BDSG hatte einen großen Einfluss auf die Entstehung der neuen Auflage des „Klassikers” zum IT-Recht von Dr. Helmut Redeker. So ist es dem Vorwort des Autors zu entnehmen und inhaltlich auch so umgesetzt. Dem „neuen” Datenschutzrecht wird deutlich mehr Platz eingeräumt. Zumal es hierbei nun primär ...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 8 IT-Recht

8.1 Weitnauer/Mueller-Stöfen (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch IT-Recht, 5., überarb. und erweiterte Aufl. 2020 (inkl. Freischaltcode zum Download der Formulare) C.H. Beck, 1.102 S., 179 EUR Über 1.000 Seiten geballtes Wissen zum IT-Recht, und das in Form von in der Praxis direkt einsetzbaren Verträgen und Erklärungen. Von "A" wie Arbeitsrecht über "H" wie Hardware- und "S" wi...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 8.1 Weitnauer/Mueller-Stöfen (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch IT-Recht, 5., überarb. und erweiterte Aufl. 2020 (inkl. Freischaltcode zum Download der Formulare) C.H. Beck, 1.102 S., 179 EUR

Über 1.000 Seiten geballtes Wissen zum IT-Recht, und das in Form von in der Praxis direkt einsetzbaren Verträgen und Erklärungen. Von "A" wie Arbeitsrecht über "H" wie Hardware- und "S" wie Softwareverträge bis hin zu "W" wie Werbe- oder auch wie Website-Verträge. Einen Schwerpunkt der Neuauflage stellt sicherlich der große, dynamische und hochaktuelle Bereich des Datenschut...mehr

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Lexikon / 7. Cloud Computing

Rz. 1236 Cloud Computing ist eine Form der IT-Nutzung, die immer weiter vordringt. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Technologie, sondern um eine neue Art und Weise der Bereitstellung von Speicherplatz und/oder Software.[2534] Cloud Computing-Verträge haben im Wesentlichen einen mietvertraglichen Charakter.[2535] AGB in mietvertraglichen Softwareüberlassungsverträgen s...mehr

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ZAP 4/2023, Anwaltsmagazin / 9 Legal Tech für Referendare

Die bayerische Justiz hat angekündigt, ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan im Rechtsreferendariat zu setzen. Legal Tech und der Einsatz moderner Informationstechnologien im Rechts- und Wirtschaftsleben würden die Berufswelt der Juristen verändern, lautet die Begründung. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen will das Bundesland auch einen...mehr

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Lexikon / 2. ENTER-Vereinbarungen

Rz. 1227 Die ENTER-Vereinbarungen sind die moderne Variante der Schutzhüllenverträge. Beim erstmaligen Laden einer Software wird der Nutzer per Bildschirmanzeige aufgefordert, den ihm bislang unbekannten Nutzungsbedingungen zuzustimmen.[2523] Rz. 1228 Bei einer ENTER-Vereinbarung steht das Erklärungsbewusstsein des Nutzers außer Frage. Er wird ausdrücklich zur Zustimmung aufg...mehr

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Lexikon / Literaturtipps

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ZAP 9/2021, Wettbewerbswidr... / V. Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH seine Rechtsprechung im Bereich der geschäftlichen Handlungen mit Bezug zum Rechtsfall noch weiter entwickeln wird. Gelegenheit wird sich sicherlich schon bald ergeben, da erfahrungsgemäß die Anzahl von Inkassomahnschreiben und anwaltlichen Mahnschreiben sehr hoch ist und dementsprechend immer wieder einmal die Situation einer „Fake-Bestellu...mehr

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ZAP 12/2022, Internetreport / 23 Löschung einer ASIN beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

In einem von dem LG Berlin (Beschl. v. 12.11.2021 – 102 O 145/21) entschiedenen Sachverhalt hatte ein Unternehmen auf einer Handelsplattform (Amazon) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Kapseln u.a. folgende Werbeaussagen verwendet, "... hilft unkompliziert abzunehmen" oder "ihre neue Waffe im Kampf gegen überschüssige Pfunde". Diese Aussagen hatte ein Wettbewerbsverband v...mehr

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ZAP 12/2024, Internetreport / 27 Zur Haftung als Störer bei Überlassung der Zugangsdaten zu einem Instagram-Account

Dass die Weitergabe persönlicher (Zugangs-)Daten – auch im Familienkreis – nachteilige Konsequenzen haben kann, musste die Mutter (spätere Antragsgegnerin) einer 13-jährigen Tochter vor dem LG Berlin erleben. Die Mutter verfügte über einen Instagram-Account. Auf diesem waren sowohl ein Siegel „G.T.” als auch eine Urkunde, die dieses Siegel sowie die Aussage „Top Kosmetikstud...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / XII. Fazit

Das Urteil des BGH v. 9.11.2023 dürfte Folgen für die Auslegung von Architektenleistungen mit rechtlichem Bezug haben und zu Verunsicherungen bei Architekten führen. Für die Rechtsanwälte bedeutet die Entscheidung des BGH eine weitere Sicherung von deren Mandatsbereichen. Während die in den früheren Entscheidungen vom BGH und auch vom OLG Koblenz thematisierten Tätigkeiten „...mehr

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ZAP 17/2019, Internetreport / 22 Regierungsentwurf: "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs"

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 11.9.2018 einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vorgelegt. Hierzu haben u.a. zahlreiche Verbände, ferner der Deutsche Anwaltverein (DAV) sowie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Stellung genommen und z.T. erhebliche Kritik geäußert. Zum Beispiel führte der dama...mehr

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Lexikon / 1. Schutzhüllenverträge (Shrink-Wrap-Agreements)

Rz. 1225 Um unmittelbare Vereinbarungen mit dem Anwender schließen zu können, werden in der Softwareindustrie immer noch Schutzhüllenverträge eingesetzt. Der Hersteller schweißt Nutzungsbedingungen in die Schutzhüllen ein, in die die Datenträger verpackt sind. Rz. 1226 In einem Aufreißen der Schutzhülle kann kein Vertragschluss gesehen werden, weil dem Kunden das entsprechend...mehr

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ZAP 11/2020, Internetreport / 17 Klickbarer Link zur OS-Plattform ist auch auf Handelsplattformen vorzuhalten

Nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 ODR-Verordnung müssen in der Union niedergelassene Unternehmen, die’Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, auf ihren Websites einen Link zur sog. OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform der EU) einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Nach ständiger Rechtsprechung muss dieser Link klickbar...mehr

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ZAP 21/2023, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern haben Mitte Oktober das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer neu gewählt. Ulrich Wessels wurde in seinem Amt als Präsident der BRAK bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Familienrecht, ist bereits seit September 2018 Präsident der BRAK und war schon 2019 als solcher bestätigt worden. Zum ersten V...mehr

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ZAP 11/2021, Internetreport / 26 Testkaufkosten sind erstattungsfähig

Ein Rechtsinhaber kann häufig erst nach Durchführung eines Testkaufes in einem Onlineshop final beurteilen, ob der Verkäufer einer Ware z.B. gegen Marken-, Design- oder vertragsrechtliche Vorgaben verstößt. Nach Durchführung des Testkaufs erfolgt die Analyse des Produktes. Für den Rechtsinhaber stellt sich vor Veranlassung des Testkaufes die Frage, ob entsprechende Testkaufk...mehr

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ZAP 21/2023, Buchreport / 5.1 Riehm/Dörr, Digitalisierung und Zivilverfahren, 1. Aufl. 2023, De Gruyter, 864 S., 149,95 EUR

Der Ausbau der Digitalisierung von Verfahrensabläufen im Zivilprozess und in der Justiz ist eine der drängendsten Aufgaben in unserem Rechtsstaat und ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Zugangs zum Recht. Aktuell steckt die Ziviljustiz in einer Krise: Einerseits sind viele Gerichte – nicht zuletzt wegen Personalproblemen, fehlender technischer Ausstattung und der Massenv...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 6 Barcamp-Veranstaltung zu Rechtsfragen der Industrie 4.0

Im Dezember 2017 richtete die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (davit) bereits zum zweiten Mal ein sog. Barcamp in den Düsseldorfer Räumlichkeiten einer Anwaltskanzlei aus. Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Industrie 4.0 und Digitalisierung". Entsprechend dem offenen und dynamischen Barcamp-Format lebte sie in erster Linie von eingebrachten Bei...mehr

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AGS 8+9/2020, Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts

Herausgegeben von Michael Loschelder und Rolf Danckwerts. 5., völlig neu bearbeitete Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2633 S., Hardcover (in Leinen), 269 EUR Das Handbuch des Wettbewerbsrechts, bearbeitet von einem gegenüber der Vorauflage erweiterten Kreis erfahrener Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte und Problem...mehr

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ZAP 11/2018, Datenverarbeit... / II. Datenschutzorganisation

Das Aktualisieren oder erstmalige Etablieren einer Datenschutzorganisation fällt in den Verantwortungsbereich der verarbeitenden Stelle. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist die Inhaber-/Leitungsebene der Kanzlei, also je nach Organisationsform die Berufsträger, die Partner, die Geschäftsführer, der/die BürovorsteherIn, die Datenschutzkoordinierenden oder der/die ...mehr

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ZAP 19/2021, Internetreport / 20 Keine Hinweispflicht bei Vertrieb einer deutlich erkennbaren Alltagsmaske

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren ging es um die Frage, ob beim Vertrieb einer Mund-Nasenmaske als Stoff- bzw. Alltags-Maske an Verbraucher darauf hingewiesen werden muss, dass es sich nicht um eine medizinische Maske (Medizinprodukt) handelt. Die betreffende Händlerin hatte eine Maske präsentiert, die einer den Verbrauchern bekannten medizinischen Gesic...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 13.1 Dombek/Kroiß (Hrsg.), FormularBibliothek Vertragsgestaltung, 3. Aufl. 2018, 3.407 S. (mit Online-Nutzung), Nomos Verlag, 198 EUR

Diese Formularbibliothek ist keine Unbekannte. In den bisherigen Auflagen gab es Einzelbände zu den verschiedenen Rechtsbereichen. Die jetzt erschienene 3. Auflage fasst diese Rechtsbereiche in einem (nicht mehr wirklich handlichen) Band zusammen. Zum Werk gehört ein Online-Zugang, der die elektronische Version mit allen Mustern und dem gesamten Volltext (unter Einschluss ei...mehr

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ZAP 6/2021, Unwirksamkeit e... / V. Fazit

Für die Praxis der AGB-Gestaltung lassen sich aus der BGH-Entscheidung einige Erkenntnisse mitnehmen, wie man es besser machen kann. Grundsätzlich weisen isolierte Klauselwerke ein höheres Maß an Transparenz auf. Daher sollte man auch bei komplexen Vertragsinhalten prüfen, ob man wirklich mehrere Dokumente (Klauselwerke) benötigt. Sofern zusammenhängende Inhalte geregelt werd...mehr

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ZAP 13/2024, Online geschlo... / X. Umsetzung im Webauftritt

Nicht alle in den diversen gesetzlichen Regelungen aufgeführten Informationsthemen werden im Einzelfall relevant sein, z.B. die mit „falls” aufgeführten Positionen in § 13b Abs. 1 RDG oder „ggf. bestehende Garantien” in Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 EGBGB bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 9 DL-InfoV (worunter auch eine Zufriedenheitsgarantie fallen würde, s. EuGH, Urt. v. 28.9.2023 – C...mehr

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ZAP 12/2023, Internetreport / 26 Unerlaubte E-Mail-Werbung, wenn die ursprüngliche mitgeteilte Frequenz verkürzt wird

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stellt die Zusendung von E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar, sofern keine „vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt”. In einem vom LG Berlin (Urt. v. 3.6.2020 – 101 O 54/19) entschiedenen Fall hatte der Kläger sich mit dem wöchentlichen Erhalt eines Newsletters der Beklagten einverstanden erklärt. An diese zeitliche ...mehr

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ZAP 22/2018, Internetreport / 22 Verbraucherrecht: Zulässigkeit "verlängerter" Rabattaktionen

Bei Rabattaktionen entstehen – ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen – regelmäßig rechtliche Probleme. Insbesondere bei der Durchführung von (befristeten) Rabattaktionen ist Vorsicht geboten, da die Rechtsprechung insofern konkrete Vorgaben gemacht hat. Fall 1: Nach einer Entscheidung des LG Dortmund (Urt. v. 14.6.2017 – 10 O 13/17) ist es unzulässig, wenn eine Rab...mehr

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ZAP 1/2022, Vereinbarkeit d... / IX. Fazit

Die Frage, wann sich ORM als Rechtsdienstleistung darstellt, lässt sich nur mit einem „Es kommt darauf an” beantworten. Wo genau die Grenzen zu ziehen sind, muss stets an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Mit einer verständlichen und transparenten Leistungsbeschreibung (anstelle grenzenloser Bewerbung aller Aspekte des ORM) bestehen hinreichende Aussichten,...mehr

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ZAP 19/2020, Internetreport / 22 Berichterstattung von Verbänden über Gerichtsverfahren

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Physiotherapeuten wegen wettbewerbswidriger Internetwerbung verklagt. Im schriftlichen Vorverfahren erkannte der Therapeut an, woraufhin ein entsprechendes Urteil gegen ihn erging. Mit diesem wurde ihm untersagt, für die Behandlung von Krankheiten zu werben und/oder diese durchzuführen, falls er bzw. ein behandelnder Mitarbeiter nicht über...mehr

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Lexikon / 8. Service-Level-Agreements

Rz. 1239 Insbesondere bei komplexerer Software wird man in umfangreichen Vereinbarungen klarstellen müssen, welche Leistung die Software genau zu erbringen hat, wie sie verfügbar ist und bleibt, wie die Leistungserfüllung gemessen wird und welche Folgen ein Verfehlen der Leistungsziele hat.[2544] Es handelt sich dabei um spezielle Service-Level-Agreements, in denen es um Ent...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 2.2 Staudinger/Artz, Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Inhalte, 1. Aufl. 2022, C.H. Beck, 212 S., 35 EUR

Das deutsche Kaufrecht ist zum 1.1.2022 in Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien reformiert worden. Es gibt zahlreiche neue Regelungen, insb. für den Verbrauchsgüterkauf (B2C), aber auch Auswirkungen im B2B-Geschäftsbereich. Unternehmen müssen ihre Verträge, AGB und sonstigen Rechtstexte, auch in Online-Shops, entsprechend überarbeiten. Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtl...mehr

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ZAP 19/2022, Internetreport / 19 Werbung für medizinische Fernbehandlung/Verwendung eines Online-Fragebogens

Nach § 9 S. 1 HWG n.F. ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung), unzulässig. Durch das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation” (Digitale-Versorgung-Gesetz) vom 9.12...mehr

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ZAP 19/2021, BGH schreibt die Regeln für Meinungsfreiheit auf Facebook

2017 habe ich den syrischen Flüchtling Anas Modamani gegen Facebook vor Gericht vertreten, damit der US-Konzern endlich bei seinen Löschungsentscheidungen deutsches Recht anwendet und verleumderische Memes löscht. Da der US-Konzern mit der Mission, die Welt zu verbinden, erklärte, auf solche nationalen Befindlichkeiten nicht eingehen zu wollen und es vorzog, wie es eine Boul...mehr

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ZAP 19/2024, Internetreport / 25 Gegendarstellung zu einem Online-Video muss in „gleicher Aufmachung” erfolgen

Sowohl auf Websites als auch in sozialen Medien werden regelmäßig Beiträge veröffentlicht, in denen unwahre Tatsachenbehauptungen oder herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber u.a. verbreitet werden. In solchen Fällen verlangt die betroffene Person i.d.R. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Diesbezüglich macht § 20 MStV Vorgaben für deren Ausgestaltung. Hiernach si...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 9/2023, Mitteilung fals... / V. Gefahren für Rechtsdienstleister

Die Gefahren für am Rechtsstreit beteiligte Rechtsdienstleister liegen darin begründet, dass sie bei Überschreiten der Grenze, die für rechtliche Äußerungen besteht, in eine Mithaftung als Störer (§ 8 Abs. 2 UWG) geraten. Das wird in der Entscheidung des BGH (Urt. v. 6.6.2019 – I ZR 216/17, Identitätsdiebstahl, Rn 12 und 13) deutlich: Zitat „Die Zahlungsaufforderungen der Bekl...mehr

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ZAP 19/2023, Internetreport / 25 Unerlaubte Werbung durch Links zu eigenen Webseiten in E-Mail-Signaturen?

E-Mail-Werbung ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten erlaubt. Die Frage, wann eine E-Mail als Werbung einzustufen ist, lässt sich nicht immer eindeutig beurteilen. Zu beachten ist aber, dass die Rechtsprechung insofern recht strenge Maßstäbe anwendet. Mit dieser Thematik hatte sich vor einiger Zeit bereits das KG Berlin (...mehr

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ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / bb) Erfüllung von Informationspflichten

In puncto Informationspflichten ist die Sachlage hingegen simpel: Jede Kanzlei hat die Vorgaben aus Art. 13, 14 DSGVO zu erfüllen. Zwar existieren gem. § 29 DSGVO bestimmte Ausnahmen für den Anwaltsberuf, gleichwohl ist insbesondere Art. 13 DSGVO regelmäßig zu beachten. Danach sind u.a. folgende Informationen verpflichtend mitzuteilen: Name und Kontaktdaten der verantwortlich...mehr

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ZAP 23/2020, Sichere Kommun... / IV. Beispiele/Praxistipps

Neben anderen Aufsichtsbehörden empfiehlt auch der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg in seinem Beitrag "Datenschutzfreundliche technische Möglichkeiten der Kommunikation" vom 17.4.2020 ( https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutzfreundliche-technische-moeglichkeiten-der-kommunikation/ ) die Prüfung, ob nicht auf "klassische" Alternativen zurück...mehr