Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Besondere Bilanzposten

Rz. 8 Eine Besonderheit der Rechnungslegung der Kommanditgesellschaft stellt der Bilanzposten "Eigenkapital" dar. Die gesetzlichen Regelungen zum Eigenkapitalausweis von Personengesellschaften beschränken sich im Wesentlichen auf die diesbezüglich sehr unbestimmten Gliederungsanforderungen in § 247 Abs. 1 HGB, wonach das Eigenkapital gesondert auszuweisen und hinreichend auf...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 21 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 3.2 Haftung des Steuerberaters

Werden im Rahmen von Außenprüfungen schwerwiegende Kassenführungsmängel festgestellt, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung verworfen und vielleicht sogar die materielle Richtigkeit der Aufzeichnungen infrage gestellt, so wird häufig auf den steuerlichen Berater verwiesen. Drohen gar steuerliche Sanktionen, wird dem Berater nicht selten von seinem Mandanten vorgeworfen, er...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IFRS 5

Tz. 1 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die von den Adressaten der Jahresabschlüsse zu treffenden ökonomischen Entscheidungen erfordern eine Beurteilung der zukünftigen (Zahlungs-)Mittelzuflüsse und -abflüsse einschließlich des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit ihres Entstehens. Diese Analyse wird erleichtert, wenn Adressaten Informationen über das Ertragspotenzial sowie die Ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Das die erstmalige Klassifizierung als discontinued operation auslösende Ereignis

Tz. 111 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Ein Unternehmen hat erstmals die Aufgabe eines Geschäftsbereichs als discontinued operation zu klassifizieren und im Jahresabschluss anzugeben, wenn eines der nachstehenden Ereignisse eintritt:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Passivierungszeitpunkt

Tz. 147 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Zentral für die Bestimmung des Passivierungszeitpunkts nach IAS ist die Voraussetzung der Unentziehbarkeit. Am Bilanzstichtag darf sich ein Unternehmen seiner aufgrund eines vergangenen Ereignisses (past event) entstandenen gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation), die Restrukturierung auszuführen, nicht mehr entziehen können. Basis ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Zwischenabschlüsse

Tz. 153 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Falls die Voraussetzungen der Anwendung des IFRS 5 erstmals in einer Zwischenberichtsperiode erfüllt sind und ein Unternehmen aufgrund nationaler Vorschriften verpflichtet ist, einen Zwischenabschluss zu erstellen, sind die Ausweis- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 im Zwischenabschluss anzuwenden. In Deutschland ergibt sich die Pflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung der EK-Quote des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 enthält Vorschriften zum Ausweis und zur Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.) und Gruppen von Vermögenswerten (disposal groups), die zur Veräußerung (held for sale) oder als zur Ausschüttung an Eigentümer (held for distribution to owners) gehalten werden. Durch IFRS 5 hat das IASB eine separate Bilanzkateg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Darstellung der Aufgabe von Geschäftsbereichen

Tz. 114 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Wenn ein Geschäftsbereich aufgegeben wurde oder als zur Aufgabe klassifiziert wird, bestehen für diesen Geschäftsbereich besondere Ausweisvorschriften. Für alle im Abschluss präsentierten Perioden sind die Erträge, Aufwendungen, das Vorsteuerergebnis und die Steuern für solche Geschäftsbereiche gesondert auszuweisen. Darüber hinaus muss der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Vergleich der Regelungen nach IFRS und US-GAAP

Tz. 157 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Im August 2001 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) mit dem Statement of Financial Accounting Standard No. 114 (SFAS 144) Vorschriften zur Abbildung der Aufgabe von Geschäftsbereichen in den Jahresabschlüssen nach US-GAAP. Der Standard wurde durch die Kodifizierung der Accounting Standards Codification (ASC) ASC 205...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Zeitliche (Prüfungs-)Vorgaben

Rz. 607 [Autor/Stand] Abgrenzungen. Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben sind mehrere Fragen getrennt zu betrachten: Der zeitliche Anwendungsbereich, s. hierzu ausf. Rz. 76 ff.; Die praktische Bedeutsamkeit des § 50d Abs. 3 EStG im Verfahren (vgl. Rz. 582); Der Zeitpunkt, für den die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu prüfen sind, d.h. der Zeitpunkt, in dem die Voraussetz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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Unternehmensbewertung: So e... / 2.2 Risikobewertung

Die Übernahme eines Unternehmens ist immer mit mehr oder weniger großen "Spekulationen" in die Zukunft verbunden. Dementsprechend kann über die Höhe des künftigen Betriebsergebnisses keine exakte Aussage getroffen werden. Sie hängt wesentlich von den "weichen" Faktoren des Unternehmens ab. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Risikofaktoren aufgeführt. In dem Excel-Tool neh...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 2 Unternehmens- und Umweltanalyse

Die eingehende Analyse des Unternehmens und seiner Unternehmensumwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Unternehmensbewertung. Das Ziel dieser Analysen besteht darin, Stärken und Schwächen des betrachteten Unternehmens zu identifizieren, um das zukünftige Ertragspotenzial abschätzen sowie unternehmerische Chancen und Risiken erkennen und bei der Bewertung...mehr

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Unternehmensbewertung: So e... / 2.1 Vergangenheitsanalyse

Zur Vergangenheitsanalyse werden die wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre herangezogen. Dies sind entweder die Handels- oder die Steuerbilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung. Ausgangspunkt ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (s. Abb. 1), also das Betriebsergebnis gemindert oder vermehrt um das Finanze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfordernis der Änderung für einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss

Rn. 86 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Abweichungen von den vorgeschriebenen Gliederungen führen grds. zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit mit anderen UN. Um diese Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu vermeiden, erlaubt § 265 Abs. 6 nicht bei jeder Besonderheit eine Änderung der Postengliederung oder -bezeichnung; vielmehr ist es zusätzlich erforderlich, dass die A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Auskunftsrecht vor Aufstellung des Jahresabschlusses

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wegen der knapp bemessenen Zeit für die Prüfung von JA und Lagebericht muss der AP denjenigen Teil der Prüfung(en), der nicht voraussetzt, dass der JA bereits aufgestellt ist, vor Vorlage des JA durch die gesetzlichen Vertreter ausführen. So können und sollten mitunter die Systemprüfung, Saldenbestätigungsaktionen, Inventurprüfungen oder Prüf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gliederung des Jahresabschlusses bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4)

I. Regelungsziel Rn. 57 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und die GuV vorgesehenen Gliederungen stellen auf die branchenübergreifenden Bedürfnisse von Industrie- und Handels-UN ab. Besonderheiten einzelner Branchen können zwar durch eine Anpassung nach § 265 Abs. 6 (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 81ff.) berücksichtigt werden. Derartige Modifikationen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlagepflicht und Auskunftsrecht bei der Prüfung des Jahresabschlusses

I. Vorlagepflicht Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 57 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und die GuV vorgesehenen Gliederungen stellen auf die branchenübergreifenden Bedürfnisse von Industrie- und Handels-UN ab. Besonderheiten einzelner Branchen können zwar durch eine Anpassung nach § 265 Abs. 6 (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 81ff.) berücksichtigt werden. Derartige Modifikationen reichen jedoch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319b wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB eingefügt (vgl. für einen Überblick über das BilMoG z. B. Petersen/Zwirner, KoR 2009, Beilage Nr. 1 zu Heft 5, S. 1ff.; Bieg et al. (2009)) und seither im Wortlaut nicht mehr verändert. Eine inhaltliche Veränderung hat sic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 355 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Barth (2009), Prognoseberichterstattung, Frankfurt am Main. Bungartz (2003), Risk Reporting, Sternenfels. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttgart. CSR Europe/GRI (2017...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Auskunftsrecht

1. Aufklärungen und Nachweise Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu den Duldungspflichten der gesetzlichen Vertreter einer KapG aus § 320 Abs. 1 Satz 1 kommen in § 320 Abs. 2 auch Verpflichtungen zur aktiven Unterstützung des AP (Mitwirkungspflichten). Die gesetzlichen Vertreter müssen dem AP alle Aufklärungen und Nachweise geben, die "für eine sorgfältige Prüfung notwendig sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anhangangaben

Rn. 64 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 4 Satz 2 ist die Ergänzung der Gliederung im Anhang anzugeben und zu begründen. Diese Pflicht wird nach hier vertretener Ansicht erfüllt, wenn die folgenden Informationen vermittelt werden: Nennung der Geschäftszweige, für die unterschiedliche Gliederungen vorgeschrieben sind; Nennung des Geschäftszweigs, dessen Gliederung als P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite der Regelung

Rn. 58 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 4 Satz 1 ist zunächst unstrittig auf die Fälle anzuwenden, in denen ein UN in mehreren Geschäftszweigen tätig ist, für die unterschiedliche Gliederungsvorschriften für die Bilanz und/oder GuV zwingend vorgeschrieben sind. Angesichts der Begriffe "bedingt" und "vorgeschrieben" im Wortlaut der Regelung ist jedoch fraglich, ob § 265 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Angabepflichten bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem letzten Teilsatz des § 265 Abs. 3 führt die Zugehörigkeit eines VG bzw. einer Schuld zu mehreren Bilanzposten nur dann zu Angabepflichten, "wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist." Dies dürfte immer dann gegeben sein, wenn die Informationen, die durch die Angaben nach § 265 Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prüfungs- und Einsichtsrecht

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat den JA nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (vgl. § 317). Dieser Pflicht kann er nur nachkommen, wenn ihm neben dem JA, dem Lagebericht und dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht als Prüfungsunterlagen auch alle dem JA und Lagebericht zugrunde liegenden Aufzeichnungen, also die Bücher und Schr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufklärungen und Nachweise

Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu den Duldungspflichten der gesetzlichen Vertreter einer KapG aus § 320 Abs. 1 Satz 1 kommen in § 320 Abs. 2 auch Verpflichtungen zur aktiven Unterstützung des AP (Mitwirkungspflichten). Die gesetzlichen Vertreter müssen dem AP alle Aufklärungen und Nachweise geben, die "für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind" (§ 320 Abs. 2 Satz 1). Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vollständigkeitserklärung

Rn. 21 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat nicht in allen Fällen die Möglichkeit, Nachweise für die den JA und Lagebericht beeinflussenden Geschäftsvorfälle zu ermitteln (z. B. bei der Prüfung auf Vollständigkeit der gegebenen Bürgschaften oder geleisteten Sicherheiten). Für solche Fälle hat sich der GoA herausgebildet, dass der AP von den gesetzlichen Vertretern einer KapG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auskunftsrecht gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Auskunftsrecht des JA-Prüfers gegenüber einem Konzern-UN sowie gegenüber einem abhängigen oder herrschenden UN des zu prüfenden UN wurde erstmals in § 165 Abs. 4 AktG 1965 gesetzlich verankert. Dies war erforderlich, da die Verbindungen des zu prüfenden UN mit anderen UN für die Beurteilung der Lage dieses UN oft von größter Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bestimmung der Gliederung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Umsetzung des § 265 Abs. 4 Satz 1 im Fall mehrerer Geschäftszweige mit unterschiedlichen Gliederungsvorschriften ist zunächst eine der Gliederungen als Primärgliederung auszuwählen. Die Bilanz bzw. GuV ist dann entsprechend diesem Primärschema zu gliedern und zusätzlich um Posten zu erweitern, welche die Gliederungsvorschriften der andere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll der AP in die Lage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.8 Richtlinienvorschlag für eine EU-weite Umsatzsteuer-Erklärung

Rz. 1144 Die EU-Kommission hatte am 23.10.2013 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgelegt. Mit dem Richtlinienvorschlag wollte die Kommission rechtlich verbindlich für alle Unternehmen in der EU (ob sie in anderen Mitgliedstaaten als dem Sitzstaat für Umsatzsteuerzwecke erfasst sind ode...mehr

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§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / b) Plötzlicher Kurswechsel der BGH-Rechtsprechung im Jahr 2017

In einer Entscheidung vom 26.1.2017 bejahte der BGH dann plötzlich eine Haftung des Steuerberaters für Schäden aus einer Insolvenzverschleppung wegen mangelhafter Bilanzerstellung.[20] Damit stellte er sich vollständig entgegen seiner vorstehend geschilderten bisherigen Rechtsprechung erstmals auf die Seite zahlreicher Stimmen aus der Literatur, die schon immer für eine Haftu...mehr

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§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / c) Gesetzliche Kodifizierung von Hinweis- und Warnpflichten in § 102 StaRUG

Mit der Einführung der Regelungen des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens durch das StaRUG im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber diese zuvor geschilderten – vom BGH herausgearbeiteten – Hinweis- und Warnpflichten von Beratern nun endgültig kodifiziert und konkretisiert. Die Vorschrift des § 102 StaRUG lautet wie folgt: "Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen M...mehr

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§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / [Ohne Titel]

Dr. Alexander Verhoeven, RA/FafInsolvenzrecht[*] Die Rechtsprechung hat bereits über viele Jahre hinweg versucht, die Haftung im Rahmen eines Krisenmandats für den Steuerberater rechtssicher auszugestalten. Dabei hat sich bis zu einer wegweisenden Entscheidung des BGH im Jahre 2017 eine umfangreiche Judikatur herausgebildet. Die verschärfte Haftung nach dem vorgenannten Urtei...mehr

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§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / 4. Fazit

Die Wirtschaftswelt wird komplizierter – Krisen können in Zeiten immer weiter voranschreitender Globalisierung, Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaftswelt ad hoc und mit zunehmender Größe der Unternehmung auch lediglich an einzelnen Stellen eines ansonsten wirtschaftlich gesunden Unternehmensverbunds auftreten. Komplexere gesetzliche Rahmenwerke: Zudem werden die gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / a) Bisherige BGH-Rechtsprechung

Der BGH hatte in seiner umfangreichen Judikatur bis zu der "Zeitenwende" im Jahr 2017 immer wieder festgestellt, dass für das allgemeine steuerrechtliche Mandat eines Steuerberaters keine allgemeine Nebenpflicht zum Hinweis auf die Pflichten im Zusammenhang mit der insolvenzreife eines Unternehmens besteht.[17] Unter das allgemeine steuerrechtliche Mandat fielen nach diesen G...mehr

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§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / bb) Neue Gesetzeslage: Das StaRUG

Bereits lange vor der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber unterdessen einen neuen Anlauf genommen, diesen Tendenzen entgegenzuwirken. Offensichtlich wirkte die – bislang noch erstaunlich unbegründete – Angst vor der Krisen-Welle durch die Pandemiefolgen letztlich noch als Katalysator für eine zügige Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie aus den Jahren 2018 und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mandanten-Akquise in Steuer... / 2.6 Anzeigenebene

Auf der Anzeigenebene können die jeweiligen Anzeigen konkret gestaltet werden. Die Einstellungen, die hier vorgenommen werden, gelten "nur" für diese Anzeige. Finale URL Hier wird die Webiste-URL (also die Landingpage) eingegeben, auf die die Suchenden geleitet werden sollen. Angezeigter Pfad Hier kann die angezeigte URL auch verändert werden. Dies ergibt vor allem Sinn, wenn di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Kapitalmaßnahmen der Vodafone Group PLC und der Verizon Wireless in 2014

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder begünstigte Abspaltung: Mit Urteilen v. 4.5.2021 hat der BFH folgendes entschieden (BFH v. 4.5.2021 – VIII R 17/18, EStB 2022, 5 [Brill] und BFH v. 4.5.2021 – VIII R 14/20, EStB 2022, 6 [Brill]): Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.3 Letzte Frist 31.12.2022 für nicht aufrüstbare Registrierkassen

Nach Art 97 § 30 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) dürfen Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und die den Anforderungen des[1] entsprechen noch bis zum 31.12.2022 weiterverwendet werden, wenn sie bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Kann also eine elektronische Kasse bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten te...mehr