Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 85 Abs. 1 erklärt für das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. 2 sowie das Erfüllen anderer Aufgaben nach § 2 Abs. 3 grundsätzlich überwiegend den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für sachlich zuständig. Abs. 2 definiert abschließend den Aufgaben- und Verantwortungsbereich und damit verbunden die sachliche Zuständigkeit des überörtl...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sch...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.1 Zuständigkeit

Rz. 9 Zuständig für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung von Aufgaben beteiligt wird, sind nach § 85 Abs. 1 die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Aufgabe wird den überörtlichen Trägern nämlich nicht in § 85 Abs. 2 zugewiesen. Tatsächlich sind daher die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte gem...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.1.1 Zuständiger Träger nach Satz 1

Rz. 4 Aufgrund der Diversität und Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe, erbringen regelmäßig Einrichtungen Leistungen an Leistungsberechtigte bzw. deren Kinder oder Jugendliche, die im Einzugsbereich anderer Jugendämter ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (auf die Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe hatte bereits der Gesetzgeber ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.3 Form der Beteiligung

Rz. 6 Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können an der Durchführung von Aufgaben entweder beteiligt werden oder ihnen können Aufgaben zur Ausführung übertragen werden. Die Beteiligung an der Durchführung von Aufgaben bezieht sich nach ihrem Wortsinn auf Fälle, in denen der öffentliche Träger den freien Träger mit der Umsetzung von Teilen einer Aufgabe betraut. Diese kan...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 3 Literatur

Rz. 25 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Keimeleder, Modellprojekt Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Ausgewählte Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in: Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), Das Forschungsjahr 2000, S. 116; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.2 Örtliche Träger

Rz. 7 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden nach § 69 Abs. 1 durch Landesrecht bestimmt, wobei jeder örtliche Träger ein Jugendamt und jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt zu errichten hat (§ 69 Abs. 3). Wer Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, regelt das jeweilige Bundesland selbst. § 69 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 13a KiföG zum 16.12.2008 neu g...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.3 Folgen der Überleitung

Rz. 9 Mit der Überleitung geht die Forderung auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe als neuen Gläubiger über. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe tritt mit dem Übergang des Anspruchs in alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Anspruchsschuldner ein. Er kann den Anspruch nunmehr im eigenen Namen geltend machen, Einwendungen und Einreden des Dritten muss er gegen sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Damit ist ausschließlich das jeweilige Einkommen beider Elternteile für die Berechnung des zusätzlichen Kostenbeitrages, der ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.3 Investitionskosten nach Satz 3

Rz. 29 Für den Bereich der Investitionen ist in Abs. 2 Satz 3 bestimmt, dass eine Erhöhung der Vergütung nur verlangt werden kann, wenn der nach § 78e örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Investitionsmaßnahme vorher (d. h. vor Beginn der Maßnahme) zugestimmt hat. Damit ist dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich ein Instrument der Beteiligung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 92 a. F. war bisher die Regelung zur Kostentragung und die Verteilung der Kosten zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und dem Leistungsempfänger andererseits verankert, die auf § 85 JWG zurückging. Der darin vorgesehene Grundsatz der "erweiterten Hilfe" ist nunmehr einheitlich in § 91 Abs. 5 geregelt (vgl. Komm. zu § 91). § 92 nahm die bishe...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 3 Literatur

Rz. 20 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.02.2007 – VR 8.110 My, JAmt 2007 S. 192; Gernert, Wohin gehört die so genannte Heimaufsicht in der Jugendhilfe?, ZfJ 1997 S. 1; ders., Landesjugendämter als regionale Beratungs- und Kompetenzzentren für Jugendhilfe, ZfF 1999 S. 112; Greß/Rixen/Wasem, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Abgrenzungsprobleme und R...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.3 Vertragsparteien und Bindungswirkung

Rz. 7a Vertragsparteien sind die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer. Solche Rahmenverträge enthalten daher ausschließlich Regelungen für die Vertragsparteien, also z. B. bindende Regelungen für die Träger der Einrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilf...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 8 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständiger...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.2 Rechtsfolgen der Entgeltübernahme

Rz. 11 Obwohl der Wortlaut des Abs. 1 lediglich gesetzliche Voraussetzungen einer "Übernahme des Leistungsentgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten" regelt, betrifft die Entgeltübernahme sowohl die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zwischen dem Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Leistungsberechtigten (Grundverhältnis) wie auch zwischen dem Jugendamt als K...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.3 Zeitpunkt der Erhebung eines Kostenbeitrages

Rz. 11 Das Gesetz geht zunächst von dem Grundsatz aus, dass die Kostenpflicht und damit zugleich das Recht, einen Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid festzusetzen, dann entsteht, wenn dem Kostenpflichtigen die Gewährung der Leistung mitgeteilt und er über die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber dem jungen Menschen aufgeklärt wurde (Abs. 3 Satz 1). Notwendig ist na...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die mit dem Inkrafttreten des SGB VII – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 116...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.4 Zweijährliche Erhebung nach Satz 3

Rz. 9 Satz 3 sieht in Abweichung vom jährlichen Erhebungszeitraum nach Satz 1 HS 1 eine zweijährlich Erhebung vor. Die Erhebungen nach § 99 Abs. 8 (Angebote der Jugendarbeit nach § 11) sollen ab 1992, die Erhebungen nach Abs. 9 (über die Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe und die dort tätigen Personen) sollten dabei ursprünglich zunächst erst ab ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.1 Sachliche Allzuständigkeit des örtlichen Trägers (Abs. 1)

Rz. 3 § 85 Abs. 1 knüpft die sachliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3 grundsätzlich zunächst an den örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 69 an, soweit diese in der abschließenden Aufzählung des Abs. 2 nicht einem überörtlichen Träger vorbehalten sind. Die Vorschrift geht dabei von der Vermutung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 3 Literatur

Rz. 22 Vgl. zunächst auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_2021_0422 Bn, Rechtsfragen im Kontext des für Entgeldvereinbarungen geltenden Prospektivitätsgebots, JAmt 2021 S. 517; DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.12.2020, SN_2020_1345 Eh, WLAN als Annexleistung nach § 39 SGB VIII in Zeiten der Corona-Pandemie in Pflegefamilien und Trägerwohnungen, JAm...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.9.2003, J 3.316 Kü, JAmt 2004 S. 30; dass., DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.2.2004, U 1.2000 DI, JAmt 2004 S. 138; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Heranziehung für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch Kostenbeitrag im Verhältnis zur Unterhaltsfreistellungsvereinbarung u...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 13 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 7 Literatur

Rz. 73 Eschelbach, Klarstellung des Willens des Gesetzgebers: Grundsatz der dynamischen Zuständigkeit in § 86 SGB VIII, JAmt 2013 S. 439; ders., Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser …, JAmt 2012 S. 440; ders., Im Dickicht des ÖZKE-Dschungels – Soll aus dem Trampelp...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.1 Leistungen nach diesem Buch

Rz. 5 Unter dem Begriff "Leistungen nach diesem Buch" sind ausschließlich die im Leistungskatalog des § 2 Abs. 2 definierten Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. Darunter fallen also nicht die "anderen Aufgaben" des Jugendhilfeträgers i. S. d. § 2 Abs. 3. Je nach Intention solcher Leistungen stehen diesen jeweils unterschiedliche Anspruchsberechtigte gegenüber. Ist für e...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. § 101 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.4 Einschränkungen und Absehen von der Kostenerhebung

Rz. 12 § 92 Abs. 4 Satz 1 schränkt das Recht zur Kostenerhebung ein ("Ein Kostenbeitrag kann nur erhoben werden, soweit ...") für den Fall, dass Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangiger Berechtigter nicht geschmälert werden, und regelt damit das Verhältnis des Kostenrechts zum Unterhaltsrecht. Mit dieser Regelung will das Gesetz sicherstellen, dass eine Kostenerhebu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.3 Rechtsverordnungen in den Ländern

Rz. 40 Im Übrigen sind folgende Rechtsverordnungen in Kraft: Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle in Jugendhilfeangelegenheiten v. 18.1.1999 (GBl. S. 53), Bayern: Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe v. 14.12.1999 (BayGVBl. S. 562), Berlin: Verordnung über die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII v. 5.8.1999 (GVBl. S. 480), Brande...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die hierzu eingesetzt werden sollen, nämlich eine zu entwi...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.10 Trägerstatistik nach Nr. 11

Rz. 31 Bis zum 9.6.2021 beinhaltete die Regelung in Nr. 11 die Einrichtungs- und Personalstatistik für die Kinder- und Jugendhilfe (außer Tageseinrichtungen für Kinder). Die Regelung wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 abgelöst durch eine Statistik über die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen P...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.2 Zusammenarbeit der Fachkräfte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 enthält zunächst in Satz 1 Nr. 1 die bislang in § 22 Abs. 3 geregelte Verpflichtung der Fachkräfte in den Einrichtungen, mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der betreuten Kinder zusammenzuarbeiten. Neu ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auch zu dem Ziel erfolgt, eine Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten. Ebenfalls neu ist die Verantwortu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 19 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.12 Gefährdungseinschätzung nach Nr. 13

Rz. 37 Als weiterer Erhebungstatbestand wurde letztlich die Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 in Nr. 13 eingeführt (vgl. BKiSchG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 2975; vgl. auch bei Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015 S. 385, 387; vgl. auch bei Myers/Pothmann, ZKJ 2012 S. 20). Dadurch sollen aktuelle Daten über die Einschätzungspraxis bei den Jugendämtern und die Ergebnisse de...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.3 Gegenstand des Schiedsstellenverfahrens

Rz. 11a Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf alle in § 78b Abs. 1 genannten Vereinbarungen, nicht nur auf die Entgeltvereinbarung (anders als in der Sozialhilfe und in der sozialen Pflegeversicherung). Vereinbarungen nach § 77 scheiden allerdings als Gegenstand eines Schiedsstellenverfahrens ebenso aus wie Rahmenverträge nach § 77f. Als streitschlichtender ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.2 Unterstützung und Ergänzung von Erziehung und Bildung in der Familie (Abs. 2 Nr. 2) und Hilfe bei der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 33 Nr. 2 und Nr. 3 formulieren die Ziele der Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung. Hier zeigt sich das gewandelte Verständnis der Kinderbetreuung weg von einer rein pädagogischen Leistung – häufig zur Vorbereitung auf die Schulausbildung und das Erlernen von Sozialkompetenzen im Umga...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 18 VG Würzburg, Urteil v. 17.12.2009, W 3 K 09.740; Zur Analogiefeindlichkeit von § 78d Abs. 2 Satz 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 2.5.2000, 1 M 126/99: Abs. 4 ist auch auf sämtliche Altvereinbarungen anzuwenden; die einseitige Kündigung einer solchen Vereinbarung ist ausgeschlossen. Rz. 19 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.10.20...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2 Sachliche Zuständigkeiten des überörtlichen Trägers (Abs. 2)

Rz. 4 § 85 Abs. 2 bestimmt die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers und weist ihm bestimmte Aufgaben und deren Erledigung zu. Er ist lex specialis gegenüber Abs. 1, da dem Regelungsinhalt des Abs. 2 folgend die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch enumerative Aufzählung bestimmter Aufgaben eingeschränkt wird. Dies bedeutet, d...mehr