Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 65 Örtlich zuständig ist nach allgemeinen Grundsätzen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet die Einrichtung bzw. Organisation, die eine Förderung beantragt hat, liegt und tätig wird.mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 benennt als Strukturprinzipien die Trägervielfalt und die Vielfalt der Inhalte und Methoden. Damit hat der Gesetzgeber die Pluralität der Jugendhilfe im Gesetz festgeschrieben und zugleich die Grundlage für die nachfolgende Differenzierung der Leistungen und der Leistungsträger in der Jugendhilfe gelegt. Absatz 2 stellt klar, dass die Aufgaben der Jugendhilfe ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.6 Problematik der Verknüpfung

Rz. 39 Die Verknüpfung zwischen Förderung und Jugendhilfeplanung sowie Grundrichtungen der Erziehung steht in einem Spannungsverhältnis zur Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde § 74 Abs. 2 Satz 2 aufgenommen. Man wollte der Gefahr vorbeugen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bedingungen für eine Förderung a...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.1 Öffentliche Träger

Rz. 3 Die öffentlichen Träger sind in § 69 und in den ergänzenden Vorschriften des Landesrechts genau bezeichnet. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen wird die Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen. Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe werden nach dem jeweiligen Landesrecht bestimmt. Die überwiege...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.1 Funktion und Bedeutung

Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Gliederung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Wie im Bereich der Sozialhilfe nehmen örtliche und überörtliche Träger die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Dies gibt auch § 27 Abs. 2 SGB I vor. Ebenfalls der Rechtstradition entsprechend wird die Einrichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern ausdrücklich vorgesehen. Dies w...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.2 Systematische Einordnung

Rz. 3 § 74 gehört zum 2. Abschnitt des 5. Kapitels des SGB VIII, das die institutionelle Ordnung der Jugendhilfe regelt. Während der 1. Abschnitt sich mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe befasst, ordnet der 2. Abschnitt die gesellschaftliche Mitwirkung durch ehrenamtliche Tätigkeit einerseits (§ 73) und freie Jugendhilfe andererseits (§§ 74 bis 78). Die dafür in §§ ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.1 Rechtscharakter

Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011 S. 223, 227; Kunkel, ZKJ 2013 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze anzubiet...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.1 Überblick

Rz. 64 Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Förderung in Frag...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.3 Angebotsverpflichtung

Rz. 36 Eine der Voraussetzungen, von denen der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Förderung abhängig machen kann, ist die Bereitschaft zum Angebot der Leistungen nach Maßgabe der in § 80 geregelten Jugendhilfeplanung (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2008, J 1.410/J 5.310 Ho, JAmt 2009 S. 77, 78). Damit dies realistisch erscheint, sind bei dieser Jugendhilfeplanung nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.6 Gemeinsame Einrichtungen und Dienste

Rz. 7 Absatz 4 erlaubt – sogar länderübergreifend –, für die Durchführung einzelner Aufgaben gemeinsame Einrichtungen und Dienste zu errichten. Diese erhalten nicht die Eigenschaft als Träger der Jugendhilfe, sondern nehmen einzelne, dem zuständig und verantwortlich bleibenden Träger obliegende Aufgaben wahr. Als Beispiel sei die in § 2 Abs. 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsges...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine § 3 entsprechende Grundsatzregelung. Doch entspricht die in Abs. 2 und 3 normierte Struktur der Aufgabenverteilung in der Jugendhilfe durchaus der bereits im JWG geregelten Aufgabenverteilung unter den Trägern. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unverändert.mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.2 Abgrenzung zur Förderverpflichtung

Rz. 42 Das danach bestehende Förderermessen hinsichtlich Art, Höhe und Auswahl darf die Förderverpflichtung dem Grunde nach allerdings nicht in Frage stellen (vgl. oben zu Abs. 1 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.1997, 16 A 2389/96; v. Boetticher/Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 74 Rz. 19). Hiergegen dürfte jedenfalls dann verstoßen werden, wenn schlechthin...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.4 Fördern

Rz. 15 Von zentraler Bedeutung ist die in § 74 Abs. 1 Satz 1 HS 2 niedergelegte Verpflichtung, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu fördern. Mit der Förderung ist jede Form der Unterstützung freier Träger gemeint. Eine Beschränkung auf finanzielle Zuwendungen ist nicht vorgesehen, auch wenn der Förderungsanspruch grundsätzlich auf die Gewährung von Mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.1 Vorrang des Landesrechts

Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013 S. 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei is...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnitz, ZKJ 2013 S. 19...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.2 Regelungszweck

Rz. 35 Die Regelung hat folgenden Sinn: Die öffentlichen Träger haben gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 die Vielfalt der freien Jugendhilfe und deren Selbständigkeit zu beachten. Andererseits sind die öffentlichen Träger, wie aus § 85 zu entnehmen ist, verpflichtet, die Leistungen der Jugendhilfe sicherzustellen. Sie haben außerdem das Wunsch- und Wahlrecht der Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Rz. 59 Dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen hat, bedeutet nicht, dass er freie Träger, die gleichartige Maßnahmen anbieten, in jeder Hinsicht gleich fördern muss. Sofern er sachlich nachvollziehbare Gründe für eine Ungleichbehandlung nachweisen kann, ist eine unterschiedliche Förderung gerechtfertigt. Kein sachlicher Grund fü...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.4 Aufbau der Vorschrift

Rz. 9 § 74 ist wie folgt aufgebaut: In Abs. 1 werden die beiden Formen der Unterstützung der freien Jugendhilfe – Anregen einerseits und Fördern andererseits – einander gegenübergestellt. Nur Erstere ist voraussetzungsfrei. Für den Anspruch auf Förderung enthält der 2. HS sodann eine Reihe zwingender Voraussetzungen für vorübergehende und auf Dauer angelegte Förderung. Absat...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.5 Auswahlermessen

Rz. 45 Auch sein Auswahlermessen zwischen in Betracht kommenden Zuwendungsempfängern muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe pflichtgemäß ausüben (vgl. Bernzen, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 74 Rz. 25, 27; a. A. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 28, der ein Auswahlermessen verneint). Der öffentliche Träger darf danach zwar Maßnahmen, für die k...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.2 Gleichartige Maßnahmen

Rz. 58 Um festzustellen, ob Maßnahmen gleichartig sind, kann zunächst auf die Leistungen der Jugendhilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe, die in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 aufgezählt sind, zurückgegriffen werden. Es spricht eine Vermutung dafür, dass Maßnahmen, die derselben Nummer des Leistungs- bzw. Aufgabenkatalogs zugeordnet sind, gleichartig sind (OVGE 45 S. 158, 159). H...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.4 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 60 Verwehrt ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe einem freien Träger unter Verstoß gegen § 74 Abs. 5 die Förderung, so kann dieser Verstoß zu einem Anspruch des benachteiligten Trägers auf Förderung führen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ungleichbehandlung nur durch die Förderung des benachteiligten Trägers ausgeglichen werden kann. Dies dürfte i. d. R. der Fall ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.6.2 Voraussetzungen und Zweck

Rz. 63 Absatz 6 ist als Zusatz zu § 74 Abs. 1 zu verstehen und setzt daher voraus, dass die Bedingungen für eine Förderung vorliegen. Der Vorschrift liegt offenbar die Erkenntnis zugrunde, dass die Fortbildung der Mitarbeiter freier Träger für die Erhaltung einer zeitgemäßen und qualitativ hochwertigen freien Jugendhilfe unverzichtbar ist. Auch ohne eine ausdrückliche Erwähn...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.2 Inhalt der Verpflichtung

Rz. 11 Der Inhalt der Verpflichtung hat zweierlei Gestalt: Er ist zum einen darauf gerichtet, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anzuregen; insoweit besteht eine voraussetzungsfreie Verpflichtung (vgl. Rz. 12 ff.). Soweit es darüber hinaus um eine Förderung geht, knüpft der Gesetzgeber den Anspruch indessen an eine Reihe von Voraussetzungen (vgl. Rz. 15 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.1 Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes

Rz. 57 § 74 Abs. 5 befasst sich mit der Konkurrenzsituation mehrerer Träger der freien Jugendhilfe, wenn es um die Förderung geht. Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind danach gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Hierin kommt klar zum Ausdruck, dass Abs. 5 Satz 1 eine einfachgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben sind und die S...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.2 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 19 Eine Förderung setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt (Nr. 1 HS 1). Rz. 19a Dies wurde zuletzt durch das BKiSchG mit Wirkung zum 1.1.2012 im HS 2 um das Erfordernis der Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a ergänzt (BGBl. I S. 2975, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1) 2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2 Rechtspraxis

2.1 Öffentliche Träger Rz. 3 Die öffentlichen Träger sind in § 69 und in den ergänzenden Vorschriften des Landesrechts genau bezeichnet. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen wird die Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen. Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe werden nach dem jeweiligen Landesrecht b...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.8 Auf Dauer angelegte Förderung

Rz. 30 Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt i. d. R. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 voraus. Die erläuterten Voraussetzungen einer Förderung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 müssen zusätzlich vorliegen. Das Anforderungsprofil überschneidet sich zwar insoweit, als die Verfolgung gemeinnütziger Ziele und die fachliche Qualifikation betroffen ist (§ 74 Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.4 Höhe der Förderung

Rz. 44 Welche Rolle § 74 Abs. 3 Satz 3, wonach bei der Bemessung der Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse des freien Trägers zu berücksichtigen sind, im Zusammenhang der Bestimmungen über die Ermessenausübung spielt, bleibt unklar. Man könnte allenfalls daran denken, dass die Bestimmung das Ermessen des öffentlichen Trägers für den Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.6 Förderung der Ziele des Grundgesetzes

Rz. 27 Der Träger muss schließlich die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bieten Nr. 5). Die Formulierung eröffnet ein weites Feld. Es ist Zurückhaltung geboten, weil den freien Trägern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ein bestimmtes politisches Bekenntnis abverlangt werden kann. Denn die kritische Einstellung gegenüber dem Wirken der Verfassun...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.5 Förderung öffentlicher Träger

Rz. 61 Nach Abs. 5 Satz 2 gilt der Gleichheitssatz auch für das Verhältnis zwischen freien Trägern und öffentlichen Trägern. Durch dieses sog. "Besserstellungsverbot" soll eine Benachteiligung der freien Träger gegenüber den öffentlichen Trägern verhindert werden. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der öffentliche Träger selbst gar keine gleichartige Maßnahme durchführt (vgl...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.4 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger

Rz. 5 Nachdem Abs. 2 aufgehoben wurde, eröffnen die Ausführungsgesetze der Länder die Möglichkeit, Aufgaben des örtlichen Trägers auf kreisangehörige Gemeinden zu übertragen. Diese Möglichkeit der Übertragung ist in einer Reihe von Bundesländern in den jeweiligen Ausführungsgesetzen vorgesehen: § 5 LKJHG Baden-Württemberg, § 1 Abs. 2 AGKJHG Brandenburg, § 5 Abs. 2 KJHG Hesse...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Absatz 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausüb...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.3 Mittelverwendung

Rz. 20 Der Träger der freien Jugendhilfe muss die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten (Nr. 2). Voraussetzung dafür ist seine Bereitschaft und Fähigkeit, die Haushalts- und Rechnungsführung nachzuweisen; Abrechnungen und Verwendungsnachweise müssen vorgelegt werden (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74a Rz. 7). Anhaltspun...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.3 Arten der Förderung

Rz. 43 Die in Betracht kommenden Arten der Förderung sind im Gesetz nicht vorgegeben. Die Kommentarliteratur, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird, differenziert zunächst einmal die Projektförderung und die institutionelle Förderung (Wiesner, SGB VIII, § 74 Rz. 10; Trésore, in: Schlegel/Voelzke juris-PK SGB VIII, § 74 Rz. 153). Die Projektförde...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.2 Örtliche Träger

Rz. 3a Örtliche Träger sind demnach die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für diese garantiert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden das Recht zur Selbstverwaltung. Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört traditionell die öffentliche Für...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.4 Heilung

Rz. 67 Mängel der örtlichen Zuständigkeit bleiben nach näherer Maßgabe des § 42 grundsätzlich folgenlos. Wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, ist dies der Fall. Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für die funktionelle Zuständigkeit, um die es bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugendamt und Jugendhilfeaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.7 Sonstige Sonderregelungen

Rz. 8 Die früher in Abs. 5 a. F. enthaltene Regelung, durch landesgesetzliche Regelung kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege heranzuziehen, ist nunmehr in unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften enthalten. Hierbei handelt es sich um die Heranziehung zur Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4 Förderungsermessen: Art, Höhe und Auswahl (Abs. 3 und 4)

2.4.1 Anwendungsbereiche des Ermessens 2.4.1.1 Überblick Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12...mehr