Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IX. Unterschrift

Rz. 337 Das Gericht erhält das "Original" des Schriftsatzes, der gemäß § 130 Nr. 6 ZPO zu unterschreiben ist. Weil Schriftsätze von Rechtsanwälten seit dem 1.1.2022 nur noch auf elektronischem Weg bei Gericht eingereicht werden dürfen (Nutzungspflicht gemäß § 130d S. 1 ZPO), ersetzt die hierfür vorgeschriebene Übermittlungsform des § 130a ZPO das Unterschriftserfordernis. Di...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 52 JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 778]

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit

Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 BRAO. Die Souveränität ist essentielle Vorausset...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / [Ohne Titel]

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 9.8.2013 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. NRW S. 211 – in der Fassung vom 22. März 2024 – JMBl. NRW S. 317 – Hinweis Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher: AV d. JM vom 27.8.2014 (2344 – Z. 129) – JMBl. NRW S. 245 – in der Fassung vom 21.12.2022 – ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil A: Rechtsmittel / 79 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / d) Fristen

Rz. 218 Für vorbereitende Schriftsätze regelt § 132 ZPO bei einem bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung folgende Mindestfristen:mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 343 Auch die Absendung eines Schriftsatzes wird nunmehr durch die Nutzungspflicht des beA (§ 130d S. 1 ZPO) bestimmt. § 130a ZPO eröffnet die Einreichung elektronischer Dokumente eines Anwalts aus seinem beA, sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind.[209] Danach können alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträg...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Anforderungen

Rz. 212 Die Anforderungen sind streng, z.B. sind bei einer Gesamtforderung, die aus mehreren Einzelforderungen besteht, die jeweiligen Zahlen so zusammenzustellen, dass das Gericht die behauptete Forderung rechtlich und rechnerisch prüfen kann. Rechtsbegriffe, wie z.B. "Werkvertrag", "Eigentum", "Stellvertretung" usw. sind im Zweifel tatsächlich auszufüllen. Je mehr der Bekl...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Internetversteigerung

Rz. 295 Neben der Präsenzversteigerung vor Ort ist auch eine allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform zulässig, § 814 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Wegen des eingeschränkten Bieterkreises bei der Präsenzversteigerung lassen sich insbesondere für gepfändete Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Geräte der Unterhaltungselektronik nicht sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
HIV-Infektion / 3 Ansteckungsrisiko

Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit Blut, Sperma, Vaginalsekret, Muttermilch oder Rückenmarksflüssigkeit eines Infizierten, wobei Erreger in einer bestimmten Anzahl in das Blut des Kontaktpartners eindringen müssen. Dies kann zwar durch winzig kleine, kaum wahrnehmbare Verletzungen an Haut und Schleimhäuten geschehen, aber nicht durch die intakte Hautbarriere. Die Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / 2.2 Risiko in der Arbeitswelt

Wegen der Blutübertragbarkeit ist Hepatitis B im Gesundheitswesen von besonderer Relevanz. Pro Jahr ist mit berufsbedingten Infektionen im dreistelligen Bereich zu rechnen (nach BG-Angaben für Hepatitis B und C). Infektionsgefahr besteht grundsätzlich überall da, wo Blutkontakt zu Infizierten möglich ist. Bei Blutentnahmen soll das durch die sog. stichsicheren Werkzeuge verm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung: DRS 22 und seine Einordnung in die Normenhierarchie

Rz. 21 Über § 342q HGB hat der Gesetzgeber ein Rechnungslegungsgremium installiert, welches unter anderem Rechnungslegungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Konzernrechnungslegung geben soll. Da der Gesetzgeber in § 297 Abs. 1 HGB lediglich das Wort "Eigenkapitalveränderungsrechnung" ohne weitere Konkretisierung nennt, war es daher in diesem Sinne Aufgabe des DRSC, einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.1 Industriezugehörigkeit

Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[1] a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9.1 Datenumfang

Rz. 29 Es dürfen nach § 74 Abs. 2 alle Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, die erforderlich sind, damit das Bundesamt für Justiz seine in § 5 AUG aufgezählten Aufgaben erfüllen kann. Dies sind sämtliche Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durchzusetzen; hierzu zählen auch das Vollstrecken von Unterhaltstiteln oder Verglei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9 Auslandsunterhaltsgesetz (Abs. 2)

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Datenübermittlungen an das Bundesamt für Justiz. Für alle weiteren Stellen i. S. v. § 35 SGB I ergibt sich aus § 74 Abs. 2 keine Übermittlungsberechtigung. Dies korrespondiert mit den entsprechenden Datenerhebungsvorschriften im Auslandsunterhaltsges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9.2 Abgrenzung zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a

Rz. 30 Sowohl § 74 Abs. 1 Nr. 2a als auch § 4 AUG, auf den § 74 Abs. 2 verweist, sprechen von "Geltendmachung" von Unterhaltsansprüchen. Während es bei den Datenübermittlungen nach Abs. 2 an das Bundesamt für Justiz tatsächlich um die Durchsetzung einer bereits gesetzlich oder vertraglich festgestellten Unterhaltsforderung (also regelmäßig um die Eintreibung rückständiger Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 19 Führt die Prüfung der fristgerechten Einreichung respektive der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Ges. bzw. ihre vertretungsberechtigten Organe ihren gem. § 329 HGB vorgeschriebenen Pflichten nicht nachgekommen ist bzw. sind, wird von der das Unternehmensregister führenden Stelle i. d. R. zunächst ein Hinweis an die Ges. übermittel...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 2.2 Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG)

Die Wohnungen (Wohnungseigentum, § 1 Abs. 2 WEG) bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume (Teileigentum, § 1 Abs. 3 WEG) sollen nach §§ 8 Abs. 2, 3 Abs. 3 WEG abgeschlossen sein.[1] Dem Teilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung ist daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG als Anlage eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen.[2] Begriff Die Abgeschlossenheitsbescheini...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 7 Funktion des Unternehmensbasisdatenregisters

Das Basisregister für Unternehmen soll die Grundlage für eine bessere Vernetzung der zurzeit bestehenden Register schaffen. Immerhin handelt es sich dabei um mehr als 100 mit Unternehmensbezug. Für viele Unternehmen bedeutete das bisher, dass ein Eintrag in mehreren Registern notwendig sein konnte. Damit verbunden wurden dann wiederum oft eigene Identifikationsnummern erteil...mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2.1 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Am 16.7.2024 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 234 v. 16.7.2024). Es ist überwiegend am 17.7.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung der Justiz durch Anpassungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung weiter gefördert werden.mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2 Digitalisierung der Justiz

2.1 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Am 16.7.2024 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 234 v. 16.7.2024). Es ist überwiegend am 17.7.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung der Justiz durch Anpassungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eintragungen in das Strafregister

Rz. 1082 [Autor/Stand] Eine rechtskräftige Verurteilung i.S.d. § 4 BZRG (sei es durch Strafurteil oder Strafbefehl, Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB, Schuldfeststellung nach § 27 JGG) hat die Eintragung in das Zentralregister zur Folge. Die Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen durch ausländische Gerichte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

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ZErb 08/2024, Auf in die Zukunft! Mit erhobenem Streitwert …

Was wäre das deutsche Justizwesen ohne Neuerungen. Eine aktuelle Debatte: Nach 30 Jahren soll der Gebührenstreitwert bei den Amtsgerichten von 5.000 EUR auf 8.000 EUR erhöht werden. Klingt das nicht nach einem längst überfälligen Schritt? Die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten gingen in den letzten Jahren merklich zurück. Bürger möchten nicht mehr klagen. Was steckt dahinte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff, Bedeutung.

Rn 30 Der Anwaltsvergleich iSv §§ 796a–c ZPO ist ein Vergleich, der außergerichtlich von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht ihrer Parteien abgeschlossen wird (BTDrs 13/5274 29; Zö/Geimer § 796a Rz 1; Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 796a Rz 1f). Rn 31 Sinn und Zweck des Anwaltsvergleichs ist es, die sofortige Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich ohne eine Entscheidung des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Annahme des Vermächtnisses.

Rn 4 Bei (ggf konkludenter; vgl BGH ZEV 98, 24) Annahme des Vermächtnisses, die nicht bedingt sein kann, erfolgt Anrechnung des Wertes des Vermächtnisses zur Zeit des Erbfalls auf den Pflichtteil. Der Erblasser kann für die Annahme (nicht: bei Ausschlagung) die Anrechnung zu einem bestimmten Wert anordnen. Ggf verbleibt ein Pflichtteilsrestanspruch (I 2 Hs 1; s § 2305). Besc...mehr

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Vorbemerkung vor HKÜ

Rn 1 Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) vom 25.10.80 ist am 1.12.90 in Kraft getreten. Es gilt zwischen mehr als 100 Vertragsstaaten (http://www.hcch.net/; MüKo/Heiderhoff vor Art 1 Rz 26; Finger FamRB 16, 74 ff). Für die Zustimmung zum Beitritt neuer Vertragsstaaten ist die EU zuständig (EuGH Gutachten 1/13, FamRZ 15, 21 Anm Dutta; Mansel/Thorn/Wagner IPRax 16,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die Rechtsverordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wahrung einer Frist.

Rn 10 Der Ablauf einer Frist ist immer ein rechtlicher Nachteil, den es abzuwenden gilt. Die Frist ist nur deshalb in § 27 I Nr 2 genannt, weil es sich um den praktisch häufigsten Fall handelt, in dem ein Rechtsnachteil (Rn 8) verhindert werden soll (BRDrs 168/20, 84). Dass diese Voraussetzung etwa bei einem Grundbuchberichtigungsanspruch vorliegen könnte, ist idR nicht vors...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Entstehungsgeschichte der geltenden Vorschriften zur Pflichtteilsentziehung

Rz. 21 Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Vorgaben des BVerfG erblickte auch der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf. Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[52] sah in diesem Bereich die größten Veränderungen vor. Eines der Hauptanliegen der Reform war es, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken und dementsprechend die Gründe zu üb...mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2.2 Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik

Am 18.7.2024 ist ferner das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 15.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 237 v. 18.7.2024). Es ist überwiegend am 19.7.2024 in Kraft getreten und entspricht dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz stellt klar, dass in all...mehr