Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Bilaterale Abkommen

Rz. 365 Mit einigen Staaten unterhält Deutschland bilaterale Staatsverträge, nach denen für die Masse der Urkunden auf Legalisation und Apostille verzichtet wird.[1073] Der Umfang der Befreiung muss anhand des jeweiligen Abkommens geprüft werden. Rz. 366 Das deutsch-belgische Abkommen vom 13.5.1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation[1074] sieht in s...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Grundbuchrecht kennt – anders als das Notarrecht in Bezug auf die Bücher, nunmehr Verzeichnisse, des Notars und die Herstellung der Urkunden[1] – keine allgemeinen und einheitlichen Anforderungen an die zur Herstellung des Papiergrundbuchs verwendeten Materialien. Daraus sind bisher keine Gefährdungen für das Grundbuch bekannt geworden. Rz. 2 Die Inhomogenität der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 1. Wirksamkeit

Rz. 1 Allgemein wird im Übrigen beklagt, dass der Justizstandort Deutschland international an Bedeutung verloren hat. Dies will das Bundesministerium der Justiz korrigieren und den Justizstandort stärken. Hierzu hat es ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung eines Commercial Court gegeben. Man will zum einem die englische...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Neufassung beim maschinellen Grundbuch

Rz. 2 Die Anlegungsform der Neufassung wurde in Sachsen entwickelt und hat ihre Grundlage in dem dortigen Vorhandensein verschiedener Grundbuchtypen, die zur besseren Lesbarkeit im Rahmen der Anlegung des maschinellen Grundbuchs vereinheitlicht werden sollen. Vorteile sind die Möglichkeit der Umschreibung unter Beibehaltung der alten Blattnummer (§ 69 Abs. 2 S. 1 GBV) durch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bestimmungsgemäße Verwendung der abgerufenen Daten

Rz. 8 § 80 Abs. 1 S. 2 GBV, angefügt mit dem 2. EDVGB-ÄndV,[11] greift § 133 Abs. 6 GBO insoweit auf, als die abgerufenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt wurden. Die Bezugnahme auf "personenbezogene Daten" fehlt in § 80 S. 3 GBV, jedoch geht aus der Begründung des Verordnungsgebers hervor, dass mit der Vorschrift das in §§ 133 Abs. 6 GB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einlegung zur Niederschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 2

Rz. 11 Die Beschwerde kann nach Abs. 2 S. 1 Alt. 2 auch zur Niederschrift des zuständigen Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des zuständigen Beschwerdegerichts erhoben werden. Keine Regelung trifft die Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift eines anderen Gerichts. Die Vorschrift ist aber als abschließende So...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Grundbuchmuster

Rz. 3 Das Grundbuchmuster der GBV lehnt sich im Wesentlichen an den früher insbesondere in Preußen in Gebrauch gewesenen Vordruck an (Preußisches System). Auch die Systeme, die gegenüber dem preußischen wesentliche Unterschiede aufweisen, haben wohl größtenteils dem praktischen Bedürfnis genügt. Es war jedoch geboten, um die notwendig werdende Umstellung auf das neue System ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von Energieanlagen (Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Fernwärme, einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen) auf Leitungstrassen, die am 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genutzt waren, wird zugunsten des Versorgu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Künftige Entwicklungen

Rz. 19 Die derzeitige Fassung von § 10a GBO berücksichtigt auch in der Aktualisierung durch Gesetz vom 11.8.2009[13] und unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen durch das Datenbankgrundbuch nach dem Gesetz vom 1.10.2013[14] die Umstellungsschwierigkeiten, die angesichts der fraglichen Datenmengen mit der Einführung einer vollelektronischen Grundaktenführung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Stiftungen

Rz. 55 Stiftungen sind (derzeit noch) nicht registriert. Die Vertretungsmacht der Organe wird durch eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.[61] Rz. 56 Der Gesetzgeber hat mit der Stiftungsrechtsreform[62] ein Stiftungsregister eingeführt, das zum 1.1.2026 seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist bundesweit zuständig beim Bundesamt der Justiz angesiedelt. Bestehende S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zulassung

Rz. 11 Die Zulassung des Online-Abrufs ist grundsätzlich an die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geknüpft, Abs. 2 S. 1, soweit nicht – etwa bei Gerichten und Behörden – eine Verwaltungsvereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, Abs. 7 S. 4, § 81 Abs. 1 GBV. Die Genehmigung wird bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auf Antrag ertei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Reichweite der Zulassung; Umfang des Datenmaterials

Rz. 24 Nach Abs. 7 haben Genehmigungen zum Online-Abruf Geltung im Gesamtgebiet des Bundeslandes, in dem sie erteilt wurden (S. 1) und vorbehaltlich der Schaffung der technischen Voraussetzungen im übrigen Bundesgebiet (S. 2). Dasselbe gilt, wenn der Online-Abruf nicht durch Genehmigung, sondern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags oder einer Verwaltungsvereinbarun...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie § 138 macht auch § 139 eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Gericht in derselben Sache an sein Urteil gebunden ist. Während die Berichtigung nach § 138 einerseits auf offenbare Unrichtigkeiten beschränkt ist, andererseits aber alle Bestandteile des Urteils erfasst, beschränkt sich § 139 auf die Berichtigung des Tatbestands, erfasst aber alle Unrichtigkeiten, d...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den Regelungen in anderen Verfahrensordnungen (§ 319 ZPO; § 118 VwGO). Sie lässt – ebenso wie die §§ 139, 140 – bestimmte Ausnahmen von dem Grundsatz zu, dass das Gericht an seine Urteile gebunden ist (Abänderungs- und Abweichungsverbot, vgl. bei Vollkommer, in: Zöller, § 318 Rn. 10). Die Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 137 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) insoweit geändert worden, als zur Verwaltungsvereinfachung die Verwendung des Gerichtssiegels in der Form des Prägesiegels für die Ausfertigung des Urteils nicht mehr vorgeschrieben ist, so dass nunmehr, wie nach § 317 Abs. 3 ZPO, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Anwendung findet, ein...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.2 Erforderlichkeit weiterer Sachaufklärung, Sachdienlichkeit

Rz. 43 Die Sache darf nicht spruchreif sein. Wenn bei der reinen Anfechtungsklage feststeht, dass der angefochtene Verwaltungsakt z. B. wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist, ist für eine "Zurückverweisung" nach Abs. 5 kein Raum. Es müssen noch Ermittlungen erforderlich sein, die nach Art und Umfang erheblich sind, und die Aufhebung des Verwaltungsakts muss auch unte...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.2 Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsi...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

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FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / Literaturtipps

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AGS 12/2023, Almenroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen

Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Almenroth. 1. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 486 S., 79,00 EUR Die Verkehrsunfallregulierung spielt in der Praxis eine große Rolle. In kaum einem anderen Rechtsgebiet gibt es eine derartige Fülle von Entscheidungen zur Schadensberechnung. Hinzu kommt, dass sich die Rspr. hier laufend fortentwickelt und zahlreiche grundlegende Entsc...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Vertretungsbedürftigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 39 Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten muss nach § 1358 Abs. 1 BGB zur Folge haben, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Ob eine Deckungsgleichheit mit der Einwilligungsfähigkeit bestehen soll, ist umstritten. Die Bundesärztekammer sieht diese als Voraussetzung an,[39] andere Stimmen sin...mehr

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FF 12/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Berlin und Baden-Württemberg

Kammergericht Berlin Gerichtseingesessene: 3.469.849 KG Berlin, Zivilsenate, Elßholzstr. 30–33, 10781 Berlin Tel.: 030/9015-0, Fax: 030/9015-2200 www.kammergericht.de 3. Senat: VRiKG Prof. Dr. Ernst (*28.12.1964) 13. Senat: VRiKG Groth (*15.7.1959) 15. Senat: VRinKG Dr. Brüning (*20.3.1965) 16. Senat: VRiKG Dr. Wimmer (*2.4.1961) 17. Senat: VRinKG Hennemann (*31.5.1961) 18. Senat: VRi...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / III. Pflichten des Arztes im Zusammenhang mit dem Ehegattennotvertretungsrecht

Rz. 45 Nach § 1358 Abs. 4 BGB hat der Arzt, dem gegenüber das Vertretungsrecht ausgeübt wird,mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Bindungswirkung

Rz. 17 Dass eine Patientenverfügung Bindungswirkung entfaltet, dürfte nach der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren unbestritten sein, wenn diese die dort aufgestellten Anforderungen erfüllt. Zuvor wurde von Kritikern eine Bindungswirkung verneint, mit dem Argument, die Patientenverfügung werde oft in einer Lebensphase errichtet, in der der Verfasser noch nicht mit d...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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§ 3 Alleinerbe / 3. Vorsorgevollmacht

Rz. 41 Einen Sonderfall der rechtsgeschäftlichen Vollmacht stellt die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung dar und soll hier nur der Vollständigkeit halber genannt sein.[79] Die Vorsorgevollmacht steht in Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht nach §§ 1814 BGB und soll letztlich ein weder von dem Betroffenen noch von den Erben zu kontrollierendes gerichtliches Betreuungs...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 4. Kritische Würdigung des Wegfalls des Exequaturverfahrens

Es ist zweifelhaft, ob die völlige Abschaffung des Exequaturverfahrens in diesem sensibles Handeln erfordernden Bereich des Kindschaftsrechts tatsächlich das ausdrückliche Ziel der umfassenden Stärkung des Kindeswohlschutzes fördert.[77] Denn sicherlich dienen schnellere Verfahren und größere Rechtssicherheit den Interessen des Kindes[78] – insbesondere im Hinblick auf die s...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer – ein Rechtsanwalt – hatte mit Schriftsatz vom 31.3.2017 Verfassungsbeschwerde gegen ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz eingelegt und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2...mehr

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FoVo 12/2023, Was kostet ei... / II. Die Lösung

Ehegattenhaftung nach § 1357 BGB sehr gut gesehen Richtig hat der Gläubiger gesehen, dass bei Ehegatten immer zu prüfen ist, ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten haften. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte gehandelt hat. Nach § 1357 BGB kommt nämlich eine gesamtschuldnerische Haftung nicht nur in Betracht, wenn beide Ehegatten gemeinsam gehandelt haben oder der ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.2 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 11 Daneben ist das sog. allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung für jede Rechtsverfolgung vor den Gerichten.[1] Das Rechtsschutzbedürfnis ist daher nicht nur für Klageverfahren vor den FG, sondern gleichermaßen für Rechtsmittelverfahren vor dem BFH erforderlich.[2] Ebenso für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 19 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LG Bonn (2008), Beschluss vom 27.10.2008, 30 T 187/08, URL: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2008/30_T_187_08beschluss20081027.html (Stand: 07.10.2021).mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1.3 Die europäische Ebene

Was heißt das aus Sicht der europäischen Union? Auf europäischer Ebene zielen die Mitgliedsstaaten nicht nur auf die "Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen" [1], sondern auch auf eine...mehr

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FoVo 11/2023, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung im Änderungsmodus

Die Halbwertzeit von normativen Regelungen wird offenbar immer geringer. Am 21.12.2022 wurde im Bundesgesetzblatt die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 verkündet (BGBl I 2022, S. 2368). Die Verordnung trat am Folgetag in Kraft, sodass seitdem die neuen acht Formulare genutzt werden können. § 6 ZVFV sieht vor, dass die Anträge wegen der Vollstreckung von G...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien

Stellungnahme (Nr. 62/2023 v. 19.9.2023) des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz vom 24.8.2023 zur Modernisierung des Unterhaltsrechts 1 Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vorschläge im BMJ-Eckpunktepapier zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24.8.2023.[1] Sie zielen auf mehr Re...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 2 Stellungnahme im Einzelnen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier für ein faires Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien veröffentlicht. Es werden vier Regelungsbereiche angesprochen: Einmal werden Vorschläge zur Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell (1) und zur Reform beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB unterbreitet (2). Des Weite...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / I. Einleitung

Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und die Betreuungsanteile beider Eltern bei der Berechnung des (Kindes-)Unterhalts besser zu berücksichtigen.[1] Nun hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 25.8.2023 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt[2]. Es sieht Neuregelungen vor, die sich n...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[16] Der Rechtsanwalt ist dann Vertreter eines Verletzten/Nebenkl...mehr