Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Tausch von Wirtschaftsgütern; verdeckte Einlage

Rz. 425 § 6 Abs. 6 EStG stuft den Tausch einzelner Wirtschaftsgüter als Veräußerungsvorgang ein, demzufolge sich die Anschaffungskosten des erhaltenen Wirtschaftsgutes nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes bestimmen. Dies gilt beispielsweise auch für die offene Sacheinlage im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft. Rz. 426 Für di...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / D. Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Rz. 78 Eine Kapitalgesellschaft kann gemäß § 226 UmwG durch Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Hierunter fällt auch der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Rz. 79 Im Zuge des Formwechsels werden die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft üblicherweise zu Kommanditisten der GmbH & Co. KG. Die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafteri...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht)...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Hinausverschmelzen

Rz. 138 Grundsätzlich ist anzuführen, dass das UmwStG auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einer EU/EWR-Kapitalgesellschaft erfasst.[106] Vor diesem Hintergrund sind die §§ 11–13 UmwStG für solche Verschmelzungen anwendbar. Rz. 139 Damit der Verschmelzungsvorgang aus deutscher Sicht buchwertfortführend und somit steuerneutral erfolgt, müssen die folg...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Einbringungsgewinn II

Rz. 52 Der Einbringungsgewinn II berechnet den Einbringungsgewinn für die im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei der Ermittlung des Einbringungsgewinns I in Abzug gebracht wurden (abzüglich: Gemeiner Wert der im Betriebsvermögen enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften).[35] Rz. 53 Der Einbringungsgewinn II kann wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Einbringungsgewinn I

Rz. 50 Der Einbringungsgewinn I berechnet sich wie folgt:[33]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 89 Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erfolgt zweistufig entsprechend ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital. Alle Gesellschafter haben die vorhanden offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft als Gewinnanteile der Besteuerung zu unterwerfen (Besteuerung der offenen Rücklagen). Rz. 90 Des Weiteren ist ein Übernahmeergebnis – hierbei kann es sich ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Nachweis über den Anteilsbesitz

Rz. 57 Für den Zeitraum der Siebenjahresfrist muss der Einbringende gegenüber der Finanzverwaltung einmal jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, dass ihm die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiterhin zuzurechnen sind.[38] Wird der Nachweis nicht erbracht, gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als veräußert.mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Ermittlung Übernahmeergebnis 1. Stufe

Rz. 97 Ausgangspunkt für die Berechnung des Übernahmeergebnisses der 1. Stufe ist der anteilige Wert des Betriebsvermögens, mit dem die Personengesellschaft die übergegangenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat. Hinsichtlich der Berechnung des hiervon in Abzug zu bringenden Wertes der Anteile an der Kapitalgesellschaft ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Trennung von Gesellschafterstämmen

Rz. 129 Kommt es im Rahmen der Abspaltung zu einer Trennung von Gesellschafterstämmen, d.h. die ursprünglichen Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nicht mehr gemeinsam Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ist der Vorgang nur dann steuerneutral möglich, wenn die Beteiligungen an der zu spaltenden Kapitalgesellschaft mindestens fünf Jahre...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Allgemeine Tatbestandsmerkmale

Rz. 119 Die allgemeinen Voraussetzungen entsprechen denen für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 15 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens. Üblicherweise kann das Betriebsvermögen der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden. Rz. 16 Eine Einbringung im Sinne des § 20 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die Kapitalgesellschaft ü...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 4. Bewertung

Rz. 82 Für Zwecke der Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Wertpapiere und Anteile), die im Privatvermögen gehalten wird, ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 157 Abs. 4 S. 2 BewG der gemeine Wert der Beteiligung festzustellen. Die Bewertung richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine in- oder...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Negatives Betriebsvermögen

Rz. 31 Ist das steuerliche Betriebsvermögen des Einzelunternehmens negativ (die passiven Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens übersteigen die aktiven Wirtschaftsgüter), hat die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit 0 EUR anzusetzen. Somit sind die stillen Reserven durch die Kapitalgesellschaft teilweise (bis die passiven Wirtschaftsgüter den aktiven Wi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Architekten

Rz. 4 Für die Architekten existieren Länderkammern, welche zum Erlass von Berufs-, Wahl- und Schlichtungsordnungen befugt sind. Die Berufsausübung ist zulässig als Einzelarchitekt (Freier Architekt), BGB-Gesellschaft oder Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes; auch in der Form der Partnerschaftsgesellschaft mbB.[1] Daneben sind prinzipiell auch Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen

Rz. 338 Die Grenze, ab der ein Paketzuschlag zu prüfen ist, liegt bei einer Übertragung von mehr als 25 v.H. der Anteile an einer Kapitalgesellschaft.[560] Ein Paketzuschlag ist vorzunehmen, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 v.H. der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen oder mehrere Erwerber überträgt. Es ist dabei unerheblich, ob die Anteile auf einen oder mehre...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Übernahmeergebnis

Rz. 96 Für jeden Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, der seinen Anteil in einem Betriebsvermögen hält oder der an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt ist, ist ein Übernahmeergebnis wie folgt zu ermitteln:mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Einheitliche Stimmrechtsausübung

Rz. 49 Erforderlich ist eine Verpflichtung, das Stimmrecht bei der Gesellschaft einheitlich auszuüben. Insoweit sollte klargestellt werden, dass dies sowohl für Beschlussfassungen als auch für Wahlen bei der Gesellschaft gilt. Darüber hinausgehende Beschränkungen, etwa des Antrags-, des Klage-, des Anfechtungs- und/oder Auskunftsrechts sind aber weder erforderlich noch sinnv...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Keine Veräußerung und Vorbereitung der Veräußerung

Rz. 127 Die Abspaltung ist in den Fällen nicht steuerneutral, in denen im Rahmen der Spaltung eine Veräußerung von Anteilen an Außenstehende vollzogen bzw. vorbereitet wird.[100] Eine Vorbereitung der Veräußerung wird unterstellt, wenn innerhalb eines Fünfjahreszeitraums nach dem Übertragungsstichtag kumuliert Anteile an der übertragenden und übernehmenden Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / B. Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wird zunächst zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung unterschieden. Eine echte Betriebsaufspaltung liegt dabei vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen (meist Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) in der Weise aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unterneh...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / d) Genehmigungsverfahren

Rz. 49 Vor dem Hintergrund der erwähnten Unsicherheiten empfiehlt es sich umso mehr, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. der Gründung von Familiengesellschaften oder von Anteilsübertragungen, bereits vorab zu klären und beim zuständigen Gericht unter Schilderung der beabsichtigten Maßnahmen ein sog. Negativtestat zu beantragen. Mit der Er...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Beteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 9 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG können Kapitalgesellschaftsanteile nur dann als begünstigtes Vermögen anzusehen sein, wenn der Erblasser/Schenker im Übertragungszeitpunkt zu mehr als 25 % am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist (Mindestbeteiligung).[21] Die Norm zielt darauf ab, die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen auf "unternehmerische" Beteiligungen zu besc...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Bewertung auf Basis des Nennkapitals

Rz. 334 Der gemeine Wert eines nicht notierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft bestimmt sich unabhängig vom anzuwendenden Bewertungsverfahren nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag.[552] Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, m...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 2. Übertragung eines Betriebes, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. b EStG

Rz. 29 Die Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes eines Einzelunternehmens ist ebenfalls begünstigt, und zwar auch bei bestehender Betriebsverpachtung im Ganzen. Das Vorliegen eines Teilbetriebes verlangt einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten, organisch geschlossenen Teil eines Gesamtbetriebes, der für sich lebensfähig ist und alle Merkmale ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Person des Verpächters

Rz. 29 Der Verpächter muss eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft [49] oder ein Körperschaftsteuersubjekt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG sein. Dagegen können Kapitalgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften das Verpächterwahlrecht nicht in Anspruch nehmen, weil diese wegen § 8 Abs. 2 KStG bzw. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ohnehin nur Einkünfte...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Keine Missbrauchstatbestände

a) Begründung von fiktiven Teilbetrieben Rz. 126 Werden innerhalb von drei Jahren vor der Spaltung spaltungshindernde wertvolle nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter auf eine Gesellschaft, die einen fiktiven Teilbetrieb darstellt, übertragen (z.B. buchwertfortführende Übertragung eines Grundstücks auf eine Tochter-GmbH & Co. KG), kann keine steuerneutrale Abspaltung erfol...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Einbringungsgewinn

Rz. 32 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln.[19] Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 197 Verkauft eine Kapitalgesellschaft von ihr gehaltene Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, so ist der hierbei erzielte Gewinn gemäß § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei. Allerdings gelten (seit dem Veranlagungszeitraum 2004) 5 % des Veräußerungsgewinns als sog. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG).[286] Rz. 198 Ist der Verkäufer von ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Rz. 319 Im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind neben dem Ertragswert mit dem auf den Bewertungsstichtag eigenständig festgestellten gemeinen Wert anzusetzen.[510] Die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden werden nicht gesondert berücksi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 35 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend erfolgen – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Auf den Einbringungsgewinn hat der Einbringende Einkommensteuer zu entrichten. Die Begünstigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt, da nur in diesem Fall alle stille...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Die Siebenjahresfrist

Rz. 45 Die Siebenjahresfrist beginnt nach dem Einbringungszeitpunkt. Fristbeginn ist demnach der Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt folgt.[32] Anteilsveräußerung und gleichgestellte Vorgänge innerhalb der Siebenjahresfrist lösen somit eine nachträgliche Besteuerung aus. Rz. 46 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung der Anteile ist nicht der Abschluss des Kauf...mehr

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§ 17 Familienholding / C. Erbschaftsteuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Rz. 31 Im Hinblick darauf, dass seit dem Erbschafsteuergesetz 2009 sämtliches zu vererbendes Vermögen grundsätzlich mit seinem Verkehrswert angesetzt wird, kommt der Möglichkeit, die Verschonungen für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) in Anspruch nehmen zu können, erhebliche Bedeutung zu. Die Anwendbarkeit der Verschonungsregelung setzt – auch bei Familiengesellschaften ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Anwendungsbereich

Rz. 335 In Fällen, bei denen der gemeine Wert der zu bewertenden Anteile an einer Kapitalgesellschaft – aufgrund des Beteiligungscharakters – höher ist als der Wert, der den Beteiligungscharakter nicht berücksichtigt, ist unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 BewG ein sog. Paketzuschlag vorzunehmen.[555] Ein Paketzuschlag kommt sowohl beim Ansatz von Kurswerten als auch ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / Literaturtipps

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 29 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist bei Kapitalgesellschaften um einiges unproblematischer möglich, als bei Personengesellschaften. Die Gründe hierfür liegen in den von vorneherein bestehenden Haftungsbeschränkungen. Befindet sich im Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder Genossenschaft), hat der Testamentsvollstrecker grundsätzlic...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Unternehmen

Rz. 17 Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unternehmen sucht man vergeblich. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen vom übrigen Vermögen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, sämtliche Vermögensgegenstände zu erfassen, die dazu benötigt werden, den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Einen ersten Anh...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 376 Soweit der Erblasser an der betroffenen Kapitalgesellschaft mit 1 % oder mehr beteiligt war, führt eine Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung u.U. zu einem Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG, der nach dem sog. Teileinkünfteverfahren (nicht Abgeltungssteuer) zu besteuern ist. Voraussetzung für das Entstehen einer Steuerlast ist aber selbstverständlich, dass das Einzi...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Bestellung des Nießbrauchs

a) GmbH Rz. 62 GmbH-Geschäftsanteile sind nach dem Regelstatut des GmbHG frei veräußerlich und vererblich (§ 15 GmbHG) und damit übertragbar. Demnach kann auch ein Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil bestellt werden. In der Praxis ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen häufig durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen eingeschränkt, so dass die Nießbrauchsbeste...mehr