Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Treuhandvereinbarungen

a) Formfragen Rz. 517 Die Abtretung eines Geschäftsanteils unterliegt auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen stets der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG. Die Formbedürftigkeit der schuldrechtlichen Treuhandabrede ergibt sich aus § 15 Abs. 4 GmbHG für die Übertragungstreuhand, bei der der Treuhänder den Geschäftsanteil vom bisherigen Gesellschafter erwirbt, sowie die Vere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Eintragung im Wegzugstaat

Rz. 2177 Im Wegzugstaat wird das Verfahren dadurch beendet, dass die Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) im zuständigen Register gem. Art. 8 Abs. 11 Satz 2 SE-VO gelöscht wird.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Mantelkauf und Vorratsgründung

a) Ausgangslage Rz. 91 Ein Sonderproblem der Anwendung von Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften stellt sich bei Mantel- und Vorratsgesellschaften.[356] Beide Begriffe beschreiben eine nur durch Geschäftsanteile/Aktien verkörperte, i.Ü. aber unternehmenslose Gesellschaft im rechtlichen Gewande einer GmbH/AG. Umstritten war, ob das erstmalige oder erneute In-Gang-Set...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Erleichterungen/Ausnahmen von der Prospektpflicht

(1) Erleichterungen Rz. 1849 Erleichterungen gibt es nach der EU-Prospektverordnung selbst. Die Voraussetzungen (Handel an einem geregelten Markt oder über ein multilaterales Handelssystem) müssen im Billigungsantrag an die BaFin glaubhaft dargelegt werden.[4680] Weitere Erleichterungen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen (= KMU) sowie für Unternehmen mit geringer Mar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Insolvenz der AG

a) Allgemeines Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur r...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 1330 Noch nicht entschieden ist, ob es für eine Berichtigung der Hauptversammlungsniederschrift eine zeitliche Grenze gibt. Solange die Urkunde – egal ob unterschrieben oder nicht – noch nicht in den Rechtsverkehr gelangt ist, sind Ergänzungen und Berichtigungen ohne Weiteres zulässig (s.o. Rdn 1310 ff. m.w.N.). Sind jedoch schon Abschriften und Ausfertigungen erteilt, i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Errichtung der GmbH

a) Form und Auslandsbeurkundungen Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Amtsniederlegung und Abberufung

(1) Amtsniederlegung Rz. 275 Der Geschäftsführer kann jederzeit und fristlos sein Amt niederlegen. Die Amtsniederlegung des Geschäftsführers erfolgt durch formfreie empfangsbedürftige Erklärung.[878] Sie wird erst mit Zugang der Erklärung gegenüber dem Bestellungsorgan, also der Gesellschafterversammlung, wirksam, wobei die Erklärung gegenüber einem einzigen Gesellschafter fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Beschlussmehrheit

aa) Stimmrecht Rz. 1185 Hat die Gesellschaft Stückaktien ausgegeben, gewährt zwingend jede Aktie eine Stimme. Bei Nennbetragsaktien richtet sich das Stimmrecht nach den Nennbeträgen. Höchststimmrechte sind zulässig (§ 134 Abs. 1 Satz 2 AktG). Nach § 134 Abs. 2 Satz 1 AktG beginnt das Stimmrecht mit der vollständigen Leistung der Einlage. Die Satzung kann nach § 134 Abs. 2 Akt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Sachkapitalerhöhung

aa) Muster: Sachkapitalerhöhungsbeschluss Rz. 1718 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.26: Sachkapitalerhöhungsbeschlussmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Bekanntmachungen

Rz. 792 Nach § 25 Satz 1 AktG erfolgen die Pflichtbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger. Für freiwillige Bekanntmachungen gilt die Satzung (§ 23 Abs. 4 AktG). Rz. 793 Unbenommen bleibt es der Gesellschaft, auf freiwilliger Basis Bekanntmachungen auch in anderen Informationsmedien wie insb. der eigenen Homepage zu veröffentlichen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gemeinsamer Vertreter

Rz. 1604 Nach § 6 SpruchG wird den Antragsberechtigten, die nicht selbst einen Antrag gestellt haben, vom Gericht ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wenn nicht auf andere Weise die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SpruchG). Der gemeinsame Vertreter hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SpruchG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Berichtigung vor Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1332 Sind noch keine Ausfertigungen, Abschriften in den Rechtsverkehr gelangt, sind Berichtigungen, Ergänzungen, Streichungen ebenso uneingeschränkt zulässig.[3787] Eine Beschränkung der Korrektur auf offensichtliche Unrichtigkeiten besteht nicht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Prüfungspflichten des Notars

a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

aa) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Belehrung durch den Notar

Rz. 770 Erkennt ein Notar im Rahmen seiner Beurkundungs- und/oder Betreuungstätigkeit das Vorliegen eines Nachgründungsgeschäfts, muss er die Beteiligten nach § 17 Abs. 1 BeurkG belehren.[2437]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Fehlerhafter Zeichnungsvertrag

Rz. 1908 Für eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung ist nach § 185 AktG die Zeichnung der neuen Aktien erforderlich. Die Zeichnung ist ein Vertrag zwischen Gesellschaft und Zeichner.[4772] aa) Willensmängel der Zeichnung Rz. 1909 Die Zeichnungserklärung kann wegen fehlender Geschäftsfähigkeit unwirksam (§§ 104 ff. BGB) oder wegen Willensmängeln anfechtbar (§§ 116 ff. BGB) sein so...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 332 Für die Verbindlichkeiten einer GmbH aus Rechtsgeschäften oder aus Gesetz haftet grds. nur das Vermögen der GmbH, nicht die Gesellschafter persönlich. Soweit nicht eine Unterbilanzhaftung eingreift (dazu Rdn 40 ff.), gilt diese Haftungsprivilegierung ab der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Gesellschafter in den folgenden F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Kapitalerhöhung und -herabsetzung

1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen Rz. 381 Die Kapitalerhöhung gegen Erbringung neuer Bar- oder Sacheinlagen ist die einzige Möglichkeit eines in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmens zur Beschaffung neuer Eigenmittel von Außen ("Außen-Eigenfinanzierung") und kann gem. § 55a GmbHG auch durch Schaffung genehmigten Kapitals erfolgen. Die zweite Form der Kapitalerhöhun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Aufsichtsrat

a) Allgemeine Aufgaben Rz. 910 Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Tätigkeit des Vorstands gem. § 111 AktG zu kontrollieren und zu überwachen.[2772] Inhalt dieser Überwachungspflicht ist eine ex post Kontrolle der Vorstandstätigkeit. Dazu gehört, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand zu prüfen und zu verfolgen.[2773] Erfasst ist davon ebenso die regelmäßi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2118 Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG kann die Hauptversammlung durch Zuschaltung der Aktionäre per Videokonferenz durchgeführt werden (vgl. Rdn 1369 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalerhöhung

a) Überblick Rz. 1676 Für eine Kapitalerhöhung gibt es im Aktienrecht verschiedene Möglichkeiten: b) Kapitalerhöhung gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Gegenstand der Berichtigung

aa) Offensichtliche Unrichtigkeiten Rz. 1326 Eine offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. §§ 44a Abs. 2 BeurkG, 319 ZPO liegt vor, wenn sich der Fehler aus der Urkunde selbst ergibt, z.B. also Schreibfehler, Wortauslassungen, Zahlendreher. Offensichtliche Unrichtigkeit ist aber auch gegeben, wenn sich dies in Zusammenschau mit außerhalb der Urkunde liegenden Umständen ergibt und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung

aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstände für die Gesellschaft eingebracht. Der Einbr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Niederschrift über die Hauptversammlung

a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _______________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Neuregelungen im Einzelnen

Rz. 131 Im Folgenden werden die grundlegenden Veränderungen durch das DiRUG und DiREG genauer in den Blick genommen. Herzstück der Neuregelungen sind dabei diejenigen, die die neuen Beurkundungsmöglichkeiten regeln. aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Monistisches System

Rz. 2192 Regelungen zum monistischen System finden sich in den Art. 43 bis 45 SE-VO, ergänzend gelten die Art. 46 bis 51 SE-VO. Der ausführliche Umfang der Regelungen des deutschen Gesetzgebers zum monistischen Leitungssystem, §§ 20 bis 49 SEAG, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland bis zur Umsetzung der SE-VO keine Regelungen über das monistische Leitungssyste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Gründungsplans Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Gründung

1. Bargründung a) Checkliste: Bargründung Rz. 578 Checkliste: Bargründung[1965]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gründungsprotokoll

aa) Form Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Überblick über die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE)

1. Primäre Gründungsvarianten Rz. 2046 Die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) stellt verschiedene Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) zur Verfügung. Art. 2 SE-VO enthält die primären Gründungsvarianten. Die Aufzählung in Art. 2 SE-VO ist abschließend. Andere Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Heilung nach erfolgreichem Freigabeverfahren

Rz. 1917 Eine weitere "Heilungsmöglichkeit" besteht durch das Freigabeverfahren (§ 246a AktG; s.o Rdn 1590 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnehmerverzeichnis, Abstimmung

aa) Teilnehmerverzeichnis Rz. 1396 Der Online-Teilnehmer ist wie jeder andere an der Hauptversammlung teilnehmende oder vertretene Aktionär im Teilnehmerverzeichnis aufzuführen (§ 129 Abs. 4 AktG). Der Online-Teilnehmer ist als "erschienen" zu bezeichnen. Wurde das Einsichtsrecht der Online-Teilnehmer nicht ausgeschlossen und wird diesen keine Einsichtnahme des Teilnehmerverz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

a) Vermögensrechte Rz. 323 Die Vermögensrechte der GmbH-Gesellschafter umfassen das Recht auf Teilhabe am Gewinn (zur Gewinnverteilung s.u. Rdn 493), am Liquidationserlös und das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (dazu unten Rdn 381 ff.). b) Informationsrechte Rz. 324 § 51a GmbHG sieht ein Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) des einzelnen Gesellschafters vor, das ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Weitere Einzelfragen zu Mantel- und Vorratsgesellschaften

aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Amtsniederlegung

Rz. 1181 Eine Amtsniederlegung ist durch den Versammlungsleiter jederzeit durch Erklärung ggü. der Hauptversammlung möglich. Einer Begründung bedarf es nicht. Bei Vorliegen einer Satzungsbestimmung ist dann automatisch die nächstberufene Person Versammlungsleiter; anderenfalls muss die Hauptversammlung einen neuen Versammlungsleiter wählen.[3443]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Rückumwandlung/Teilnahme an Umwandlungen nach dem UmwG

1. Rückumwandlung (Art. 66 SE-VO) Rz. 2200 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann auch in eine AG nationaler Rechtsform zurück umgewandelt werden. Diesen Weg hatte im Jahre 2015 die Senvion SE (zunächst AG, sodann GmbH) beschritten. Das Verfahren zur Rückumwandlung ist in Art. 66 SE-VO geregelt. Die Rückumwandlung steht denknotwendig nur Europäischen Gesellschaften (SE) offen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Mitwirkungsbefugnisse der Gesellschafter bei Maßnahmen der Geschäftsführung

a) Ausgangspunkt Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustim...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Andere internationale Umstrukturierungsmöglichkeiten

a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Vollzugsphase

Rz. 2153 Wie bei allen Gründungsformen gilt, dass die Europäische Gesellschaft (SE) ihre Rechtsfähigkeit gem. Art. 16 Abs. 1 SE-VO am Tag der Eintragung in das Register erlangt. a) Ablauf Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Stimmrecht und Stimmverbot

aa) Anteile mit und ohne Stimmrecht Rz. 224 Nach § 47 Abs. 2 GmbHG gewährt bei Gesellschafterbeschlüssen jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme. Nach h.M. ist es jedoch zulässig, Geschäftsanteile ohne Stimmrecht zu bilden.[669] Das Stimmrecht kann für bestimmte oder alle Beschlussgegenstände ausgeschlossen werden.[670] Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhal...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / D. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

I. Rechtsnatur Rz. 2232 Die KGaA ist eine Mischform aus KG und AG. Geregelt ist sie in den §§ 278 ff. AktG. Nach § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG gilt sowohl das HGB als auch das AktG. Die KGaA ist eine juristische Person. Mit der AG hat sie die Zerlegung eines Teils des Kapitals in Aktien und die Börsenfähigkeit gemeinsam. Eine Parallele zur KG besteht, weil es zwei Gesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

aa) Übersicht Rz. 1779 bb) Muster: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rz. 1780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.29: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellung des Geschäftsführers im Arbeits- und Sozialrecht

aa) Arbeitsrecht Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] U...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Berichte/Prüfungen

aa) Gründungsbericht der Gründer Rz. 674 Bei einer Sachgründung müssen im Bericht der Gründer nach § 32 Abs. 2 AktG neben den sonstigen Angaben auch die wesentlichen Umstände dargelegt werden, von denen die Angemessenheit der Leistung in der Gesellschaft für die Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt. Die Gründer werden hierzu regelmäßig ein Bewertungsgutachten beifügen und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen für den Notar

(1) Nichtigkeit Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. I...mehr