Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nach Vollzug

Rz. 89 Nach Vollzug eines unrichtigen Ersuchens kann jederzeit ein Berichtigungsersuchen gestellt werden, soweit Rechte Dritter, die etwa gutgläubig erworben worden sind, nicht beeinträchtigt werden können.[169] Die an dem früheren Verfahren Beteiligten haben kein Einspruchsrecht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 70 Der Grundstückseigentümer hat kein Beschwerderecht, wenn die Löschung des Pfandrechts an einer Hypothek abgelehnt wird;[258] ebenso nicht der Miteigentümer, der sich gegen die Belastung des Bruchteils eines anderen Miteigentümers wendet;[259] desgleichen nicht der Gläubiger eines Grundstückserwerbers, wenn der Eintragungsantrag des letzteren zurückgewiesen worden ist....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (6) Ausschließung eines Gesellschafters

Rz. 1003 Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist anerkannt, dass bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Gesellschafter ausgeschlossen werden kann. In einer KG kann ein Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn alle übrigen Gesellschafter dies beantragen und ein w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bedeutungslose Entscheidungen

Rz. 55 Die Gerichte sind nicht zu Entscheidungen verpflichtet, die lediglich theoretische Aussprüche enthalten und keinen praktischen Wert mehr haben; z.B., wenn für die Anfechtbarkeit der Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht[201] oder wenn die Zurückweisung eines Eintragungsantrags angegriffen wird, nachdem die Eintragung aufgrund eines neuen Antrags erfolgt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 1084 Das HGB sieht – anders als das GmbH-Recht (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) – keine Regelungen zum Gegenstand des Unternehmens vor. Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann gleichwohl zweckmäßig sein. Der Gegenstand des Unternehmens ist u.a. für den Umfang der Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementärin (§ 116 HGB), die Mitwirkungsrechte ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zum Umfang der Vollmacht

Rz. 54 Die vermutete Vollmacht gibt dem Notar lediglich die Befugnis zur Stellung des reinen Eintragungsantrages. Der Notar kann daher nicht fehlende Eintragungsunterlagen aufgrund dieser Vollmacht ersetzen,[86] wie z.B. die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§§ 22, 27 GBO), Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses[87] oder die fehlende Bezeichnung des Grundstücks.[88] Rz. 5...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Zustimmungserfordernisse

Rz. 1236 Die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.[1600] Der Zustimmung bedarf dabei nur das Verfügungsgeschäft und nicht auch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft. Solange nicht alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben, ist die Anteilsübertragung schwebend unwirksam (§§ 182 ff. BGB). Mit Erteil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zustimmungsberechtigung

Rz. 13 Die Berechtigung zur Löschungszustimmung folgt aus der Verfügungsberechtigung über das Recht des Eigentümers an dem zu löschenden Grundpfandrecht. Sie ist damit von der Berechtigung zur Verfügung über das Grundstückseigentum selbst zu unterscheiden. Die Berechtigung muss im Zeitpunkt der Löschung des Grundpfandrechts vorliegen (vgl. Rdn 19). Verfügungsberechtigt ist im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Belastungen aufgrund transmortaler Vollmacht

Rz. 30 Für die auf den/die Erben zurückgehende Verfügung hat die bis 2017 vorherrschende Grundbuchpraxis eine weitere Ausdehnung des § 40 GBO auf andere als die genannten Verfügungen (Aufhebung, Übertragung, Sicherung der Übertragung durch Vormerkung[63]) abgelehnt. Die praktische Relevanz zeigte sich vorrangig an der vom Käufer aufgrund Vollmacht bewilligten Finanzierungsgr...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIII. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 789 Um die vom Erblasser gewünschte Person bzw. Personen in seine Gesellschafterstellung nachfolgen zu lassen, müssen die jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen genau aufeinander abgestimmt sein. Das Gesellschaftsrecht (die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Sonderrechtsnachfolge bei Erbengemeinschaft

Rz. 800 Hat der verstorbene Gesellschafter nur einen Erben, rückt dieser über die in § 1922 BGB angeordnete Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen ein, sofern diese vererblich gestellt war und der Erbe zum Kreis der nachfolgeberechtigten Personen gehört. Anders ist die Situation im Fall mehrerer Erben. Rz. 801 Eine Erbengemeinschaft k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Insbesondere der Passivbeteiligte

Rz. 84 Insbesondere als Passivbeteiligte sind unmittelbar Betroffene: Bei Veräußerung und Belastung eines Grundstücks der Eigentümer;[159] bei Aufhebung eines verpfändeten beschränkten dinglichen Rechts jedoch nicht der Pfandgläubiger.[160] Bei Abtretung eines Rechts nur der Zedent, nicht der Eigentümer.[161] Der Zedent einer Eigentümergrundschuld ist jedoch nicht berechtigt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Früherer Antrag vollzogen

Rz. 116 Wird die früher beantragte Entscheidung nach Beseitigung des Hindernisses endgültig vorgenommen, so ist zu unterscheiden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Bauwerk

Rz. 172 Bei Bestellung eines Erbbaurechts müssen dingliche Einigung und Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks oder der zulässigen mehreren Bauwerke bezeichnen.[696] Der Begriff "Bauwerk" umfasst nicht nur Gebäude, sondern jede unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in fester Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache;[697] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vorbehalt

Rz. 31 Die – grundsätzlich vorbehaltlose[71] – Eintragungsbewilligung kann den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt enthalten, dass eine Eintragung nur mit einer weiteren erfolgen darf.[72] Ein solcher Vorbehalt kann auch der Auflassung trotz § 925 Abs. 2 BGB beigefügt werden.[73] Bedingt ist hier nicht das Recht an sich, sondern das Tätigwerden des Grundbuchamtes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unbedingte Gestattung der Eintragungstätigkeit des GBA

Rz. 17 Die Bewilligung muss das Einverständnis des Betroffenen mit der Grundbucheintragung unzweideutig zum Ausdruck bringen,[19] ohne den Ausdruck "Bewilligung" verwenden zu müssen.[20] Es genügen z.B. die Formulierungen "bitten", "verlangen", "beantragen",[21] "mit der Eintragung einverstanden sein", "GBA wird ermächtigt". Auf den Kontext, in dem die Eintragungsbewilligung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschungsfähige Quittung

Rz. 25 Ein Gläubiger ist gem. § 368 BGB allgemein verpflichtet, den Empfang der ihm geschuldeten Leistung zu quittieren. Zur Löschung einer akzessorischen Hypothek ist die "löschungsfähige Quittung" nicht geeignet, wenn und weil der Gläubiger damit bestätigt, dass ihm die Hypothek infolge Erfüllung des durch sie gesicherten Anspruchs nicht mehr zusteht,[68] denn dann ist er g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Umschreibung auf einen Beteiligten

Rz. 8 a) Beteiligte am Nachlass sind nur Erben, Erbeserben sowie Erbteilserwerber.[9] Keine Beteiligten sind Vermächtnisnehmer, Nachlassgläubiger oder Dritte.[10] Ist ein Erbe jedoch zugleich auch Vermächtnisnehmer oder Nachlassgläubiger, so ändert dies an seiner Eigenschaft als Beteiligter nichts, wenn er den Grundbesitz als Erbe erhalten soll. Beteiligte an der ehelichen Gü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Urkundensprache

Rz. 434 Gemäß § 184 GVG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gerichtssprache deutsch. Rz. 435 Für die Bewilligung (§ 19 GBO) folgt dabei schon aus § 874 BGB, § 44 Abs. 2 GBO, dass das Original in deutscher Sprache abgefasst sein muss und deshalb auch eine Übersetzung nicht ausreicht.[1296] Andernfalls würde das Grundbuchamt wegen der Bezugnahme auf die B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Beschwerdeberechtigung

Rz. 37 Die Berechtigung zur Einlegung der weiteren Beschwerde richtet sich nach den für die Erstbeschwerde geltenden Grundsätzen (vgl. § 71 GBO Rdn 60 ff.).[63] Beschwerdeberechtigt ist jeder, der durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt ist, sei es, dass die Entscheidung des Grundbuchamts zu seinen Ungunsten abgeändert worden ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungsumfang des GBA

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 280 Für die Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG gelten grds. dieselben Regelungen wie für die Abspaltung von einer GmbH auf eine GmbH (vgl. o. Rdn 245 ff.). Wegen der Besonderheiten der Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften wird auf die Erläuterungen bei der Verschmelzung verwiesen (vgl. o. Rdn 178 ff.). Für die Abspaltung unter Beteiligung vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ermittlung durch Nachlassgericht (Satz 2)

Rz. 7 Das Grundbuchamt kann das zuständige Nachlassgericht zur Ermittlung des oder der Erben des Eigentümers ersuchen (S. 2). Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht.[11] Das Ersuchen kann sich nur auf die Ermittlung des maßgeblichen Erbrechts erstrecken; es darf nicht darauf gerichtet sein, einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 11 Die Bruchteilsgemeinschaft ist mit folgenden Maßgaben bei einzelnen Grundstücksrechten denkbar:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Wortlaut des S. 1 erfasst nur die Bewilligung, § 19 GBO, sowie den Eintragungsantrag, § 13 GBO. Unabhängig davon müssen auch alle anderen Grundbucherklärungen und andere Eintragungsvoraussetzungen erkennen lassen, auf welches Grundbuch sie sich beziehen. Der im S. 1 zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Grundbuchverfahren deshalb unter Beachtung der grundbuchr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Anweisung, eine Eintragung vorzunehmen

Rz. 9 Um eine Beschwerdeentscheidung handelt es sich auch, wenn das Beschwerdegericht das Grundbuchamt anweist, eine angeordnete Eintragung vorzunehmen. Bis zum Vollzug der Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts ist diese noch unbeschränkt anfechtbar.[16] Hat das Grundbuchamt diese vollzogen, so wird damit die bis zu diesem Zeitpunkt unbeschränkt zulässige Rechtsbes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erfahrungssätze zum Ausschluss von sehr entfernt liegenden Möglichkeiten

Rz. 32 Das GBA kann im Wege der freien Beweiswürdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze mitverwenden, wenn es sich um den Ausschluss von den nach der allgemeinen Lebenserfahrung sehr entfernt liegenden Möglichkeiten handelt,[66] oder gesetzliche Vermutungen in eine bestimmte Richtung weisen, wie z.B. § 672 S. 1 BGB i.V.m. § 168 Abs. 1 S. 1 BGB.[67] Dies gilt jedoch n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XVI. Informationsrechte

Rz. 881 Bei den Informationsrechten der Gesellschafter sind Kontrollrechte und Auskunftsrechte zu unterscheiden. Weiterhin ist zwischen individuellen Informationsrechten, die jeder Gesellschafter ausüben kann, und kollektiven Informationsrechten, die eines Gesellschafterbeschlusses bedürfen, zu differenzieren. Bei der KG sind Informationsrechte darüber hinaus je nach der Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verfahrenseinleitung

Rz. 2 Das Anlegungsverfahren wird von Amts wegen durchgeführt.[1] Sofern ausnahmsweise ein Antrag erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 GBO) kann ihn jedoch nur stellen, wer dartut, dass er zu einer der genannten Personengruppen gehört (siehe § 116 GBO Rdn 1, 2). Erforderlich ist der Nachweis von Tatsachen, die das Eigentum des Antragstellers zumindest wahrscheinlich machen.[2] Ersch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastung eines Eigentumsbruchteils

Rz. 27 Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, den Bruchteil eines Alleineigentümers zu belasten, denn bei Alleineigentum gibt es keinen Bruchteil.[42] Gleiches gilt für einen Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft, weil hier kein Anteil am einzelnen Gegenstand vorliegt. Literatur und Rechtsprechung haben folgende Ausnahmen anerkannt: Rz. 28 Ein Nießbrauch kann auch an Bruchteil...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Formwechsel durch Anwachsung

Rz. 682 In der Praxis wird der Formwechsel häufig durch eine Anwachsung des Gesellschaftsvermögens der KG auf die Komplementär-GmbH erreicht. Diese Methode ist vergleichsweise einfach durchzuführen, da die notwendigen Verträge und Gesellschafterbeschlüsse i.d.R. nicht notariell beurkundet werden müssen. Sämtliche Passiva und Vertragsverhältnisse können durch die Anwachsung a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 824 Einkommensteuerlich führt die Fortsetzungsklausel beim Ableben eines Gesellschafters einer gewerblichen KG zu einer Aufgabe des Mitunternehmeranteils in der Person des Erblassers. Soweit der Abfindungsanspruch das steuerliche Kapitalkonto im Zeitpunkt des Erbfalls übersteigt, entsteht aufseiten des Erblassers ein Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG.[1100] ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot und Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 891 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 117 HGB geregelt. Danach darf ein Gesellschafter ohne Einwilligung der anderen nicht in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte tätigen und er darf nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen. Die Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft gilt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verbundene Anträge gem. § 16 GBO

Rz. 30 Sind mehrere Anträge nach § 16 GBO verbunden, so ist eine Zwischenverfügung möglich zur Rücknahme eines unzulässigen Antrags, um den übrigen Anträgen stattgeben zu können.[46] Unzulässig als bloße Meinungsäußerung ist das Verlangen, einen unverbundenen Antrag[47] oder einen anderen zu stellen. Es fehlt hier an dem wesentlichen Inhalt der Zwischenverfügung, Gelegenheit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Erbfolge

Rz. 5 Derjenige, dessen Recht im Sinne des § 39 GBO von einer Eintragung betroffen wird, also der mit den zulässigen Nachweismitteln der GBO legitimierte Inhaber des Rechtes, muss dieses Recht durch Erbfolge erworben haben. Unanwendbar ist § 40 GBO auf den Begünstigten eines dinglich wirkenden Vermächtnisses, der z.B. unmittelbar weiterverkauft. Seine Voreintragung ist zwing...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Begründung der umgekehrten Betriebsaufspaltung

Rz. 164 In der Zielstruktur liegt eine Einheitsbetriebsaufspaltung vor, in der eine Betriebspersonengesellschaft – regelmäßig eine Betriebs-GmbH & Co. KG – eine Besitzkapitalgesellschaft unmittelbar beherrscht und von dieser Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen erhält oder es liegen zivilrechtlich Schwestergesellschaften vor, bei denen aber die Anteile an der Besitzkapita...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 38 Darunter ist nur der nach dem BGB erteilte Erbschein (§ 2353 BGB) zu verstehen. Der Erbschein eines ausländischen Notars oder sonst ein ausländischer Erbnachweis genügt nicht.[57] Es genügt aber ein auf Inlandsvermögen beschränkter Erbschein, egal auf welchem materiell-rechtlichen Erbstatut er erteilt wurde. Die (kostenrechtliche) Kategorie des Erbscheins allein für G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtspfleger

Rz. 6 Der Rechtspfleger trifft nach § 3 Nr. 1 lit. h RPflG in Grundbuchsachen – von den genannten Ausnahmen (siehe Rdn 5) abgesehen – alle erstinstanzlichen Entscheidungen, insbesondere auch in den Fällen der §§ 22, 35 Abs. 1 und 2, 53 und 82a ff. GBO. Gegen seine Entscheidungen ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Inhalte

Rz. 658 Die notwendigen Inhalte des Gesellschaftsvertrages ergeben sich unmittelbar aus den §§ 161, 105, 107 HGB. Rz. 659 Notwendige Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind somit Über diesen Mindestinhalt hinaus enthalten moderne Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einführung

Rz. 1088 In dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, den Gesellschaftszweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 162 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 709 BGB). Einlagen sind Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG erbracht werden und zu einer Mehrung der Haftungsmasse führen. Den Gegenstand der Einlagen und die Art ihrer...mehr