Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Übereinstimmung mit Bewilligung

Rz. 48 Der Antrag muss sich mit der Bewilligung decken;[85] andernfalls ist er unbegründet. Er kann sich auf das Begehren der Eintragung "der bewilligten Eintragung" beschränken.[86] Das gilt auch für die Auflassung.[87] Ausnahmsweise ist eine Abweichung des Antrags von der Bewilligung statthaft, wenn sich aus den Erklärungen des Bewilligenden entnehmen lässt, dass der Betro...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VII. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 694 Wie auch bei anderen Personengesellschaften wird bei der KG zwischen der Vertretung der Gesellschaft nach außen ggü. Dritten und der Geschäftsführung im Verhältnis der Gesellschafter untereinander unterschieden. Die Kommanditisten einer KG sind nach §§ 164, 170 HGB sowohl von der Befugnis zur Geschäftsführung als auch von der Vertretung ausgeschlossen. 1. Umfang der G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ausnahmen

Rz. 7 Das allgemeine Eintragungsverbot des § 54 GBO gilt jedoch nicht, soweit die Eintragung einer öffentlichen Last gesetzlich besonders angeordnet oder zugelassen ist, z.B. im Falle des Bodenschutzlastvermerks nach § 25 BBodSchG i.V.m. § 93b Abs. 1 GBV sowie der Vermerke nach §§ 64 Abs. 4, 81 Abs. 2 BauGB.[13] Die Eintragung hat aber auch dann nur deklaratorische Wirkung, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnisse

Rz. 697 Hat die KG mehrere persönlich haftende Gesellschafter, ist grds. jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung befugt. Den anderen geschäftsführenden Gesellschaftern steht jedoch ein Widerspruchsrecht zu (§§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 und 3 HGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass, wenn mehrere persönlich haftende Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter (herrschendes Grundstück)

Rz. 106 Herrschendes Grundstück kann nur ein selbstständiges Grundstück im Rechtssinne sein,[295] auch wenn es im Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt ist;[296] bei altrechtlichen Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch nicht eingetragen werden brauchen, auch das Grundstück im wirtschaftlichen Sinn.[297] Die Hinzupachtung von Flächen zum herrschenden Grundstück schafft grun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rechtsfolgen des Ausscheidens

Rz. 857 Rechtsfolge des Ausscheidens eines Gesellschafters ist eine "Anwachsung" seines Anteils bei den verbleibenden Gesellschaftern und das Entstehen von Abfindungsansprüchen des ausgeschiedenen Gesellschafters bzw. seiner Erben. Scheidet der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer KG aus, ohne dass ihm ein Erbe nachfolgt, führt dies zur Auflösung der KG, da diese...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Unechte Gesamtprokura

Rz. 27 Die Vertretungsmacht des Prokuristen kann auch an die Mitwirkung organschaftlicher Vertreter, wie z.B. eines vertretungsberechtigten Gesellschafters, Geschäftsführers oder Vorstandes, gebunden werden.[68] Da die Prokura in einem solchen Fall jedoch nicht mehreren Personen gemeinschaftlich erteilt wird, liegt keine Gesamtprokura i.S.d. § 48 Abs. 2 HGB vor. Es handelt s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Was nicht durch das Ersuchen der Behörde ersetzt wird

Rz. 75 a) Die Voreintragung des Betroffenen (§ 39 GBO),[135] auch bei Eintragung einer Vormerkung,[136] ausgenommen bei einem Ersuchen des Vollstreckungsgerichts um Eintragung des Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerks.[137] Ist die Voreintragung des Betroffenen erforderlich, so darf die ersuchende Behörde in sinngemäßer Anwendung des § 14 GBO die Voreintragung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vor-GmbH, Handeln nach Bestellung vor Eintragung

Rz. 48 Die Vor-GmbH ist nicht registerfähig. Sie wird aber als teilrechtsfähige Handlungseinheit, die mit der späteren GmbH identisch ist, angesehen, sodass schon vor Eintragung für die Vor-GmbH gehandelt werden kann.[52] Der Nachweis erfolgt in der Form des § 29 GBO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde, wobei der Bestellungsbeschluss seinerseits...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 300 Auch die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für die Erforderlichkeit der Leistung des Kommanditisten für die Befriedigung der Gläubiger sind inzwischen ausgeurteilt. Für den Tatbestand der Rückzahlung der Kommanditeinlage als Voraussetzung für das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten genügt der Insolvenzverwalter seiner Da...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 668 An der X & Y GmbH & Co. KG sind X und Y als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die X & Y Verwaltungs-GmbH, an der X und Y ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der X & Y GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. X und Y möchten die Kommanditgesellschaft in eine GmbH umwandeln. Der Formwe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Auswahl der in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten?

Rz. 307 Da die Kommanditisten gesamtschuldnerisch haften (§§ 172 Abs. 4, 171 1. Halbs., 161 Abs. 2, 128 Satz 1 HGB), kann der Insolvenzverwalter grds. jeden Kommanditisten in Anspruch nehmen. In der Lit. wird jedoch vertreten, dass die Auswahl nach § 421 Abs. 1 BGB in den Fällen, in denen der Gesamtschuldnerregress aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann (wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Ausländische Kapitalgesellschaft

Rz. 1051 Nach allgemeiner Auffassung kann auch eine ausländische Kapitalgesellschaft[1425] Komplementärin sein.[1426] Dies gilt aufgrund der neueren Rspr. des EuGH[1427] zumindest für Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland. Gleiches dürfte auch für Gesellschaften aus den Mitgliedsstaaten des EWR (Liechtenstein,[1428] Island und Norwegen) und aus den USA[1429] gelten. Für G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Arten, Zulässigkeit, Beschwerdeberechtigung

Rz. 83 Gegen die Zwischenverfügung sind fristlose Beschwerden und anschließend weitere Beschwerden zulässig (siehe § 71 GBO Rdn 20 ff.). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 75 GBO) oder sie dem Beschwerdegericht vorlegen. Die Beschwerde ist auch eröffnet für die ersuchende Behörde, gegen die eine Zwischenverfügung ergangen ist.[220] Rz. 84 Die Beschwerde ist zul...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Erledigung des Ersuchens

Rz. 90 Das Ersuchen ist entsprechend den allgemeinen Vorschriften der Grundbuchordnung (§§ 17, 18 GBO) zu erledigen. Das GBA ist darauf beschränkt, die förmlichen Voraussetzungen des Eintragungsersuchens zu prüfen, also die abstrakte Berechtigung,[170] nicht dessen sachliche Richtigkeit.[171] Zu prüfen sind also die Übereinstimmung von Form und Inhalt des Ersuchens mit den g...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Genehmigungserfordernisse

Rz. 149 Vertreter, deren Vertretungsmacht im Familien- oder Erbrecht gründet, bedürfen bei Grundstücksgeschäften materiell-rechtlich bei Anwendbarkeit deutschen Sachrechts[334] häufig der Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungs- oder Nachlassgerichts. Die Genehmigungserfordernisse sind im Einzelnen für die Betreuung geregelt. Im Recht der Vormundschaft (vgl. § 1799 BGB) un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Unterschiede

Rz. 616 In der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Personengesellschaften als transparente Einheiten behandelt, was nunmehr in § 2a ErbStG kodifiziert ist. Gewerblich tätige Personen- und Kapitalgesellschaften sind für Erb- und Schenkungsteuerzwecke grds. mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§§ 109, 11 Abs. 2 BewG). Für (nicht-börsennotierte) Kapitalgesellschaften und für Per...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Prozessuales und Verfahrensfragen

Rz. 311 Die Klage des Insolvenzverwalters einer Fonds-KG gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB ist keine Handelssache i.S.d. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG und fällt daher in die Zuständigkeit der Zivilkammer.[566] Im Wege der objektiven Klagehäufung kann der Insolvenzverwalter zugleich einen Anfechtungsanspruch nach § 133 Abs. 1 InsO gegen den Kommanditisten erheben, muss...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz ausschließen. Für die Erbfolge in An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlung mehrerer Unterhaltsrenten (§ 64 Abs 3 S 2–4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen und zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält derjenige Berechtigte das Kindergeld, der dem Kind die höchste laufende Unterhaltsrente zahlt. Gelegentliche höhere Zuwendungen bleiben dabei außer Betracht, vgl FG Köln vom 31.08.2000, 2 K 6067/99, EFG 2001,...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundsätze

Rz. 78 1. Antragsberechtigt ist nur der unmittelbar Beteiligte [149] als "Betroffener" (Passivbeteiligter, verlierender Teil), dessen Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet, oder als "Begünstigter" (Aktivbeteiligter, gewinnender Teil), dessen Rechtsstellung einen Gewinn erfährt.[150] Jeder von ihnen ist antragsberechtigt. Sind auf einer Seite mehrere Mitbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung, Insolvenz

Rz. 13 Nicht erforderlich ist die Voreintragung bei Eintragung eines Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerkes.[21] Wird das Insolvenzverfahren über einen Nachlass eröffnet, so bedarf es für die Eintragung des Insolvenzvermerkes der Voreintragung der Erben nicht.[22] Dies gilt auch bei der Sonderinsolvenz einer vollbeendeten KG.[23] Für die Eintragung einer Zwang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 659 Die A & B GmbH & Co. KG kann nicht nach dem UmwG aufgespalten werden. Denn in der Aufzählung des § 124 UmwG fehlt der in das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann als möglicher aufnehmender Rechtsträger einer Spaltung. Eine Spaltung nach den Vorschriften des UmwG ist somit nur möglich, wenn an der aufzuspaltenden Personenhandelsgesellschaft ausschließlich ander...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Testamentsvollstreckung

Rz. 997 Die Testamentsvollstreckung an GmbH-Geschäftsanteilen ist grds. zulässig.[1369] Der Testamentsvollstrecker übt die mit dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus. Ausgenommen ist allerdings die Wahrnehmung höchstpersönlicher Gesellschafterrechte, wie etwa ein dem Gesellschafter-Erben statutarisch eingeräumtes Geschäftsführungsrecht. Darüber ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 4 Die §§ 22–26 GBO dienen systematisch zur Behebung von Fällen eines unrichtigen Grundbuchstandes (siehe § 22 GBO Rdn 1). Dies gilt ebenso für § 25 GBO. Die Norm konkretisiert die zur Berichtigung in den erfassten Fällen erforderlichen Voraussetzungen.[4] Der Grund für das Erlöschen des zu löschenden Widerspruchs oder der zu löschenden Vormerkung muss demnach in der gege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 16 Zwischen Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, §§ 3, 6 WEG) besteht in der sachenrechtlichen Behandlung kein Unterschied. Ob Räume als WE oder als TE zu nutzen sind, hängt technisch von der baulichen Ausgestaltung ab, rechtlich ist die Zuordnung bei Begründung nach § 3 oder § 8 WEG maßgebend.[40] Die Bezeichnung im Aufteilungsplan gibt in der Regel vor, ob WE oder T...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Antragstellung bei gleichlautenden Anträgen der Beteiligten

Rz. 40 Die heutigen Standardformulierungen notarieller Urkunden enthalten nach ihrer Formulierung nicht nur Eintragungsbewilligungen (zu denen dann in einem zusätzlichen Dokument wie dem Anschreiben an das Grundbuchamt ein auf Abs. 2 gestützter Antrag hinzukommen müsste), sondern auch Vollzugsanträge der (oder einzelner) Urkundsbeteiligten selbst.[66] Damit stehen eigene Ant...mehr

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuer

Rz. 471 Für Zwecke der Gewerbesteuer können bei einer KGaA sowohl die Komplementäre (nur im Fall der GmbH oder GmbH & Co. KG, nicht als natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter) als auch die KGaA kraft ihrer Rechtsform nebeneinander gewerbesteuerpflichtig sein.[835] Die KGaA unterliegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 GewStG als Gewerbebetrieb kraft Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Amtspflichten des GBA

Rz. 139 Bedarf ein Rechtsgeschäft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ist es bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung erteilt, ist das Rechtsgeschäft rückwirkend wirksam, wird sie versagt, wird es endgültig unwirksam.[339] Dies gilt alles auch für die Auflassung als dinglichem Vertrag. Bei konkreten Anhaltspunkten für absolute Verfügungsbeschrän...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 425 Umstritten ist, ob die deutschen Umwandlungsformvorschriften auch durch einen im Ausland bestellten Notar erfüllt werden können.[846] Die GesRRL regelt diese Frage nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch deutsche Gerichte steht aus.[847] Nach einer Entscheidung des Kammergerichts[848] erfüllt die Beurkundung der Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr