Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Sie hat aufschiebende Wirkung (BGH, WM 2011, 2331 = NJW 2011, 3791 = MDR 2011, 1503 = JurBüro 2012, 104). Rz. 32 Die Frage, ob die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines O...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Abhängigkeit von einer Gegenleistung (Satz 2)

Rz. 8 Ist die Abgabe der Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig, tritt die Fiktion der Abgabe der Willenserklärung erst ein, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung gem. §§ 726, 730 ZPO erteilt wurde (OLG Hamm, Rpfleger 2014, 366 m. w. N.). Dies bezweckt, dass der Schuldner nicht zur Vorleistung gezwungen wird. Die Gegenleistung oder der Annahmeverzug ist durch den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.17 Wohnungsrecht

Rz. 100 Das Wohnungsrecht ist nach § 857 ZPO pfändbar, wenn der Berechtigte die Ausübung des Rechts einem anderen überlassen kann und diese Überlassung gestattet ist (AG Köln, InVo 2003, 490). Die Pfändbarkeit setzt auch nicht die Eintragung der Gestattung im Grundbuch voraus. Nach der ganz überwiegenden Auffassung der Rspr. ist die Eintragung der Gestattung der Ausübung dur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Minderjährige Kinder

Rz. 22 Minderjährigen Kindern sind Räume der elterlichen Wohnung regelmäßig nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen, sodass sie keinen selbstständigen Gewahrsam daran haben (AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, 25). Ein besonderer Räumungstitel gegen minderjährige Kinder ist damit entbehrlich (BGH, Vollstreckung effektiv 2008, 163 = FamRZ 2008, 1174 = NJW 2008, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.2 Mietgemeinschaften

Rz. 161c Sind mehrere Personen Mieter, kann die Rückgabe der Mietsicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit von einem Mieter gegeben worden ist. Eine solche Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar (KG, MK 2012, 73). Problemlos ist die Pfändung bzw. die Rückzahlung, wenn der Gläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten/Gebühren

Rz. 28 Der Gerichtsvollzieher erhält neben Auslagen (Nr. 700, 707, 711, 713 KV GvKostG) für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 38 EUR Nr. 262 KV GvKostG. Für die Wegnahme des Gegenstandes erhält er eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR (Nr. 221 KV GvKostG). Rz. 29 Beauftragt der Gläubiger einen Rechtsanwalt, so erhält dieser im Verfahre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.3 Dritter als Mitbesitzer

Rz. 24 Aus einem Räumungstitel gegen den Schuldner als Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist (BGH, ZAP EN-Nr. 790/2004 = NJW 2004, 3041 = JurBüro 2005, 55; AG Wuppertal, DGVZ 2010, 158; KG Berlin, OLGZ 1994, 479; OLG Oldenburg (Oldenburg), NJW-RR 1994, 715; OLG Köln, DGVZ 1997, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Nr. 1)

Rz. 5 Die Regelung stellt sicher, dass Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben, um seine Existenz zu sichern (BGH, WM 2010, 163 = NJW 2010, 374 = VersR 2010, 237 = RuS 2010, 71 = MDR 2010, 267 = ZfSch 2010, 162). Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Geldleistungen, die bei Invalidität gezahlt werden. Rz. 6 Die Norm erfasst nicht nur bereits fällige, sondern auch künftig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Bei Verstößen gegen die Bestimmung stehen Gläubiger, Schuldner und betroffenen Dritten die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) zu, und zwar bis zum Eigentumserwerb durch den Ersteher (MünchKomm/ZPO-Gruber, § 817a Rn. 9; Musielak/Becker, § 817a Rn. 9; a. A.: Zöller/Herget, § 817a Rn. 6 bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung). Dagegen ist sofortige Beschwerde gem. §...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11.2 Ordnungshaft

Rz. 34 Im Fall der Nichtbeitreibbarkeit kann Ersatzordnungshaft angeordnet werden. Umfasst der Ordnungsmittelantrag des Klägers nicht die Bestimmung von Ersatzordnungshaft, ist letztere von Amts wegen anzuordnen (BGH, NJW-RR 1992, 1453 = MDR 1993, 38; vgl. auch Art. 8 Abs. 1 EGStGB). Sie beträgt mindestens einen Tag (§ 6 Abs. 2 EGStGB), höchstens 6 Monate; sie darf bei mehrf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.5 Geldentschädigungsansprüche

Rz. 158 Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig (BGH, WM 2011, 1141 = NJW-RR 2011, 959 = MDR 2011, 882 = GuT 2011, 168 = Rpfleger 2011, 535 = JurBüro 2011, 497 = DGVZ 2012, 124 = FamRZ 2011, 1145 = StRR 2011, 247 = StV 2012, 170). Rz. 159 Zuständig für den Erlass des Pfändungs- ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gläubigergefährdung (Abs. 2)

Rz. 32 Wird die – künftige – Befriedigung des Gläubigers durch das Belassen der Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners gefährdet, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner vom Gewahrsam auszuschließen. Ob eine solche Gefährdung vorliegt oder nach der Pfändung einzutreten droht, beurteilt der Gerichtsvollzieher nach Prüfung aller Umstände selbstständig (AG Neubrandenburg, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Schuldtitel

Rz. 6 Der zugrunde liegende Titel muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes d. h. auf Besitzverschaffung lauten (BGH, Rpfleger 2017, 570 = DGVZ 2017, 169 = Grundeigentum 2017, 1156; BGH, InVo 2007, 338 = JurBüro 2007, 549). Ein Vollstreckungstitel über eine der genannten Verpflichtungen ist dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm erstreckt sich zum einen auf Herausgabeansprüche des Schuldners gegen einen nicht zur Herausgabe dieser Sache bereiten Dritten. Solche Herausgabeansprüche sind unmittelbare Besitzverschaffungsansprüche, wie z. B. aus §§ 985, 1007, 2018, 556, 581, 604, 645, 667, 681 BGB. Zum anderen werden aber auch Leistungsansprüche, d. h. alle gesetzlichen bzw. vertraglichen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen (Nr. 3)

Rz. 15 Unter die Regelung fallen fortlaufende Einkünfte, die der Schuldner aus Stiftungen oder aufgrund eines zu seinen Gunsten zw. dem zuwendenden Dritten und einem weiteren Dritten geschlossenen Vertrags oder aufgrund letztwilliger Verfügung als Vermächtnisnehmer erhält, soweit diese Bezüge auf der Fürsorge und Freigiebigkeit des Dritten (Erblassers) beruhen. Dies gilt grd...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verlust des Arbeitsplatzes

Rz. 16 Hintergrund ist die auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Annahme, dass derjenige, dessen bisheriges Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist, wieder eine neue Arbeit annimmt und damit neues pfändbares Vermögen erwirbt (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Andere Verwertungsarten

Rz. 3 Als Verwertungsarten in Betracht kommen insbes. die öffentliche Versteigerung der gepfändeten Forderung, die freihändige Veräußerung (zur Verwertung der Forderung einer gepfändeten Lebensversicherung durch Verkauf vgl. Goebel, Vollstreckung effektiv 2000, 132), die Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert der Forderung (auch unter dem Nennwert; zur Verwertung des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Herausgabebereitschaft des Dritten

Rz. 12 Will der Gerichtsvollzieher eine Sache pfänden, an der ein Dritter Gewahrsam hat, genügt es nicht, dass der Dritte den Pfändungsakt als solchen duldet. Der Dritte muss vielmehr zur Herausgabe bereit sein. Sie ist für jede Pfändung (auch Anschlusspfändung; § 826 ZPO) neu zu erklären. Sie stellt eine Prozesshandlung dar und setzt voraus, dass der Dritte über den Pfändun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Briefhypothek

Rz. 6 Hier gelten wegen des sachenrechtlichen Publizitätsgrundsatzes die zusätzlichen Anforderungen des § 830 ZPO. Die wirksame Pfändung erfolgt durch Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Briefübergabe an den Gläubiger (Abs. 1 Satz 1; OLG München MittBayNot 1979, 37; OLG München, Rpfleger 2015, 199). Die wirksame Pfändung erfordert somit stets die Briefübergabe an den Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.8 GmbH

Rz. 30 Für die Räumungsvollstreckung gegen eine GmbH ist auch ein Räumungstitel gegen den Geschäftsführer erforderlich, wenn dieser persönlichen Mitbesitz an der zu räumenden Gewerbefläche begründet hat (LG Köln, GuT 2008, 368). Rz. 31 Nicht höchstrichterlich entschieden ist der Fall, dass dem Gläubiger kurz vor Beginn der beabsichtigten Räumungsvollstreckung ein angeblicher ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Art und Umfang des Eigentümererwerbs

Rz. 8 Wird eine Entscheidung im Sinne des Abs. 1 vorgelegt, erwirbt der wahre Eigentümer die Hypothek und kann damit nach Belieben verfahren, diese z. B. löschen lassen (OLG München, Beschluss v. 23.5.2019, 34 Wx 255/19 – Juris). Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypot...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Mindestgebot (Absatz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert das Mindestgebot als die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache und bestimmt zugleich, dass der Zuschlag nicht unter diesem Gebot erteilt werden darf (§ 95 Abs. 4 Satz 1 GVGA). Der gewöhnliche Verkaufswert der Sache ist nach § 813 ZPO zu ermitteln. Die Zuschlagserteilung auf ein Gebot unter dem Mindestgebot, ohne dass ein Verzicht der B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also nach dem Interesse, das er an der Vornahme der Handlung hat (LG Halle, Beschluss v. 6.3.2012, 4 O 1712/11). Maßgeblich ist insoweit das Erfüllungsinteresse an der titulierten Verpflichtung (OLG Köln, AGS 2005, 262 m. Anm. Mock; OLG Rostock, AGS 2009, 187 = Wert d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 15 Kosten/Gebühren/Wert

Rz. 40 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine streitwertunabhängige Festgebühr von 20 EUR für eine Entscheidung des Prozessgerichts an (OLG Nürnberg, AGS 2018, 406). Daher kommt eine Streitwertfestsetzung von Amts wegen nicht in Betracht. Eine ungeachtet dessen vorgenommene Streitwertfestsetzung ist gegenstandslos und entfaltet keine Wirkung, ist aber auf eine Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.7.1 Mietvertrag

Muss der Gründer Gewerbeflächen anmieten, muss er sich klar machen, dass ein langfristiger Mietvertrag im Fall eines Scheiterns genauso nachteilig sein kann wie in dem Fall, dass er schon bald expandieren muss. Praxis-Tipp Kündigung eines Mietvertrags Wird ein Gewerbemietvertrag ohne Vereinbarungen zur Mietzeit abgeschlossen, ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit eingega...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 47 Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch ist zwar Vollstreckungsmaßnahme, wird jedoch durch ein Grundbuchgeschäft vollzogen und ist daher formell dem Grundbuchverfahren zuzuordnen. Ihre Anfechtung richtet sich daher nach den Vorschriften der GBO (OLG Köln, Rpfleger 2009, 78; OLG Naumburg, InVo 1998, 231; OLG Köln, JurBüro 1996, 159 OLG Köln, FGPrax 2004, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6 Anderkonto

Rz. 146f Bei Anderkonten handelt es sich um besondere Arten von offenen Treuhandkonten, die nur für bestimmte Berufsgruppen geführt werden. Auch bei solchen Konten ist der Treuhänder als Vollrechtsinhaber gegenüber dem Kreditinstitut allein berechtigt und verpflichtet (vgl. Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 der Sonderbedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Herauszugeben sein muss eine bestimmte bewegliche Sache (AG Coburg, DGVZ 1995, 77). Bei unbeweglichen Sachen gilt § 885 ZPO. Es genügt allerdings, dass die Sache mit der Wegnahme beweglich wird, sofern die konkrete Wegnahme seitens des Gerichtsvollziehers möglich ist (MünchKomm/ZPO-Gruber, § 883 Rn. 14). Die Verpflichtung zur Herausgabe kann in einem Urteil, aber auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Funktion der Ordnungsmittel

Rz. 25 Die Ordnungsmittel haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG, ZInsO 2017, 1795 = NJW-RR 2017, 957 = ZIP 2017, 1926 = NJW 2017, 3648; BGH, GRUR 1994, 146 = WRP 1994, 37 = DB 1993, 2584 = NJW 1994, 45 = WM 1994, 114 = LM BGB § 339 Nr 38 (3/1994...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Antrag

Rz. 47 Die Pfändung erfolgt aufgrund eines Beschlusses, der durch den Gläubiger zu beantragen ist. Der Antrag unterliegt keinem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag bedarf grundsätzlich einer Originalunterschrift, so dass eine eingescannte Unterschrift in standardisierten Massenverfahren nicht genügt (LG Trier, Urteil v. 15...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Vorpfändung

Rz. 6 Die Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung sind ausreichend. Eine vollstreckbare Ausfertigung braucht der Gläubiger noch nicht im Besitz zu haben und der Titel muss auch noch nicht zugestellt sein (§ 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO; 3; LG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 623 = Rpfleger 1983, 32; LG Halle/Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Erwerb neuen Vermögens

Rz. 9 Bei dem neuen Vermögen muss es sich um pfändbares Vermögen (Sachen und Rechte) handeln, da der Gläubiger nur hierauf ein Zugriffsrecht hat (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283 =; OLG Stuttgart, DGVZ 2001, 116 = JurBüro 2001, 434). Ebenfalls bei nachweislich unwah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist anwendbar, wenn der Schuldner als natürliche oder juristische Person (BVerfG, NJW 1967, 195 = BVerfGE 20, 323 = MDR 1967, 187 = JZ 1967, 171 = Rpfleger 1967, 139) zu einer Unterlassungs- oder Duldungshandlung verpflichtet wurde. Als Titel kommen sowohl Urteile als auch eidesstattliche Versicherungen, v.a. im Urheber- und Wettbewerbsrecht, vollstreckb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeitsregelung (Absatz 2)

Rz. 2 Abs. 2 regelt die ausschließliche (§ 802 ZPO) sachliche und örtliche Zuständigkeit. Für eine Klage auf Leistung des Interesses ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, bei dem die vorangegangene Klage über die Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung rechtshängig war, also das Gericht, das zuvor mit der Individualleistu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.2 (Isolierte) Pfändung auf Zahlung des Kaufpreises

Rz. 147c Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42; = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass wenn eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Die mit der Pfändung des Hauptrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen (z. B. Leistung einer Sicherheit; BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 42 = NJW 2008, 3220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1990, 124) ist von Amts wegen zu prüfen. Insofern kann aus einem Unterlassungsurteil, das gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, bis zur Erbringung der Sicherhe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 891 Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung

Rz. 1 Die Bedeutung der Regelung erschöpft sich im Wesentlichen in der Freistellung der mündlichen Verhandlung und der Anordnung der Anhörung des Schuldners im Verfahren nach den §§ 887 bis 890 ZPO. Die Freistellung erfolgt nunmehr nach der "Generalklausel" des § 128 Abs. 4 ZPO; wie für alle Entscheidungen, die nicht in der Form des Urteils, sondern – wie hier – in Beschluss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Anhörungsverbot ist nicht nur bei der Pfändung als solcher zu beachten, sondern auch – wie praktisch üblich – bei gleichzeitiger Überweisung (BGH, NJW-RR 2017, 1215 = FamRZ 2017, 1850 = MDR 2017, 1385 = Rpfleger 2017, 716). Gleiches gilt bei sonstigen Anordnungen des Vollstreckungsgerichts, durch die für den Gläubiger die Zugriffsmöglichkeiten über die Pfändungsgre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zustellungen an Schuldner (Abs. 4)

Rz. 4 Nach § 802 f Abs. 4 Satz 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft dem Schuldner zuzustellen, auch wenn dieser einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Zwischen dem Terminstag und dem Tag der Zustellung der Ladung müssen wenigstens drei Tage liegen (§ 136 Abs. 3 GVGA; § 217 ZPO). Es handelt sich um eine Zustellung auf B...mehr