Kinder
Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder die Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Seit 1996 gilt ein neuer Kinderbegriff, da die Vorschriften zum Kinderfreibetrag den Kindergeldregelungen angepasst wurden. Umgekehrt wurden die Kindergeldvorschriften den steuerlichen Bestimmungen über die Gewährung des Kinderfreibetrags angeglichen. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (§§ 62 - 78 EStG) gewährt.