Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Mögliche Vereinbarungen zum Unterhaltsverzicht

Rz. 2094 Ist nicht geplant, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, sei es, dass in höherem Alter geheiratet wird oder andere Gründe vorliegen, ist eine Vereinbarung wie folgt denkbar. Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Alter Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Altermehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Verwirkung

Rz. 921 Die Verwirkung ist eine von Amts wegen zu prüfende Einwendung gegen das Bestehen des Unterhaltsanspruchs, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des § 242, aber auch aus der lex specialis des § 1611 ergeben kann.[1278] Noch während der Verjährungshemmung ist eine Verwirkung rückständigen Unterhalts möglich.[1279] a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242 Rz....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / II. Bedarf (§ 1610)

Rz. 37 § 1610 definiert den Bedarf als das nach der Lebensstellung des Bedürftigen zu bestimmende Maß des zu gewährenden Unterhalts (angemessener Unterhalt). Rz. 38 Der Verwandtenunterhalt bietet keine Lebensstandardgarantie.[41] Dieser "angemessene Unterhalt" des § 1610 ist daher ein Individualunterhalt, der sich alleine und ausschließlich aus den Verhältnissen auf Gläubiger...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuerschuld

Rz. 918 Im Einkommensteuergesetz wird tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer unterschieden. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) und der festzusetzenden Einkommensteuer folgt aus § 2 Abs. 1 a–5 EStG, R 2 Abs. 1 EStR 2005 und § 2 Abs. 6 EStG, R 2 Abs. 2 EStR 2005. Das zu versteuernde Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 5 EStG wird im Wesentlichen so...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Unterhalt aus Anlass der Geburt gem. § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 7 Der Vater hat nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB der unverheirateten Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltsanspruch stellt sicher, dass die Mutter in der angegebenen Zeit keinem Erwerb nachgehen muss; maßgeblich für die Berechnung ist der voraussichtliche Geburtstermin. Die Vaterschaft muss – w...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Unzulässigkeit des Verzichts auf zukünftigen Kindesunterhalt, § 1614 Abs. 1

Rz. 597 § 1614 Abs. 1 bestimmt, dass auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht – auch nicht teilweise – verzichtet werden kann. Für die Unzulässigkeit einer Vereinbarung über Kindesunterhalt genügt es, dass der Unterhalt objektiv verkürzt wurde.[784] Eine Vereinbarung über Kindesunterhalt ist auch dann unzulässig, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu niedrig in der...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Konkurrenzen

Rz. 1417 Der Anspruch nach § 1576 BGB ist gegenüber einem Anspruch nach §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB subsidiär.[1476] Besteht gleichzeitig ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes und ein Anspruch nach § 1576 wegen Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, kann ein über § 1570 BGB hinaus geltend gemachter Anspruchsteil wegen der Betreu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 1864 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den a...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Abänderungsvoraussetzungen

Rz. 589 Die Abänderung der Unterhaltsbestimmung erfordert eine wertende Gesamtschau aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles im Rahmen des § 1618a, insb. Zumutbarkeitsgründe auf Seiten des Kindes und wirtschaftliche Interessen auf Seiten der Eltern.[779] Die Änderung der Unterhaltsbestimmung ist gerechtfertigt, wenn im Einzelfall die Interessen des Unterhaltsgläubigers sch...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / B. Auskunftspflicht

Rz. 3 § 1605 Abs. 1 verpflichtet die Eltern gegenüber den Kindern – aber auch die Kinder gegenüber den unterhaltspflichtigen Eltern – Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen, sofern und soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Auskunft die Unterhaltspflicht auf keinen Fall beeinflussen kann.[8...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Fiktive Einkünfte

Rz. 213 Grundsätzlich können auch dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten fiktive Einkünfte zugerechnet werden. Die heute vorherrschende Rechtsprechung bejaht auch bei Minderjährigen die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte, soweit eine gesetzliche Schulpflicht nicht mehr besteht und im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes eine Erwerbstätigke...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Der angemessene Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2)

Rz. 305 Gegenüber Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder steht dem Unterhaltsschuldner der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1.650 EUR zu. In diesem Betrag sind 650 EUR für Warmmiete enthalten.[382] Nach Auffassung des BGH ist nicht zu beanstanden, dass beim angemessenen Selbstbehalt im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners keine Unterscheidung – w...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte

Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch nicht verpflichtet ist, sich durch zumutbare Arbeit Einkünfte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu beschaffen. Zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs sind alle Einkünfte jeder Art (s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der notwendige Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1)

Rz. 304 Im Verhältnis zu minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern stellt der notwendige Selbstbehalt die unterste Grenze der Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners dar.[381] Der notwendige Selbstbehalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle bei Erwerbstätigen seit 1.1.2023 1.370 EUR, beim Nichterwerbstätigen 1.120 EUR, wobei jeweils ein Betrag in Höhe von 520 EU...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Nicht subsidiäre Sozialleistungen

Rz. 867 Nicht subsidiäre Sozialleistungen mindern die Bedürftigkeit oder schließen sie aus. Subsidiäre Sozialleistungen (siehe etwa § 2 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe) decken zwar den Unterhaltsbedarf, berühren aber den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch nicht. Dieser geht vielmehr (in der Regel) auf den Leistungsträger über (siehe § 94 SGB XII, § 7 UVG, § 37 BAföG...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Fälligkeit "monatlich im Voraus"

Rz. 555 Die Unterhaltszahlung ist nach § 1612 Abs. 3 Satz 1 monatlich im Voraus in voller Höhe fällig, da der Unterhaltsberechtigte bereits zu Beginn des jeweiligen Monats über den Gesamtunterhaltsbetrag verfügen können muss. Der Unterhalt dient der Existenzsicherung und der Unterhaltsgläubiger muss daher in der Lage sein, die laufenden Verpflichtungen zu bedienen. Rz. 556 Al...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 2. Angleichung des Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern

Neben der Änderung des Kindesunterhalts schlägt das Papier auch Änderungen im Betreuungsunterhalt vor. Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zu erbringen hat, der wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss. Das geltende Recht behandelt getrennt lebende Eltern beim Betreuungsunterhalt ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 5. Die Bestandteile des Elementarbedarfs

Rz. 86 Der angemessene Unterhalt des § 1610 Abs. 1 umfasst nach Abs. 2 den gesamten Lebensbedarf, also den Bedarf des täglichen Lebens, ohne Schulden und eigene Unterhaltslasten des Berechtigten.[103] Mithin umfasst er im Rahmen der Angemessenheit und der Erziehungsziele alle Lebensbedürfnisse, einschließlich der Kosten für Erziehung und Berufsausbildung. Zum Unterhaltsbedar...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 169 Auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen können dessen ehebedingte Nachteile im Rahmen der Billigkeitsabwägung von Bedeutung sein. So können auch beim Unterhaltspflichtigen familienbedingte Einschränkungen seiner beruflichen Entwicklung eingetreten sein, die in die Billigkeitsabwägungen einfließen.[353] Rz. 170 Zitat OLG Düsseldorf, 29.1.2014 – II-8 UF 180/13 [354] Der ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Das Umstandsmoment

Rz. 629 Bei der Prüfung des Umstandsmoments ist darauf abzustellen, ob sich der Unterhaltsschuldner darauf verlassen und mithin seine Ausgaben- und Lebensplanung darauf einrichten durfte, dass er vom Unterhaltsschuldner nicht mehr auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Rz. 630 Die Abwägung muss vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Unterhaltszahlung den Lebensbedarf des Unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vereinbarung über den Beginn von Erwerbstätigkeit

Rz. 830 Ist der unterhaltsbedürftige Ehegatte während der Ehezeit nicht erwerbstätig gewesen, weil entweder konkrete Umstände wie beispielsweise die Erziehung von Kindern ihn daran gehindert haben oder einvernehmlich keine Berufstätigkeit ausgeübt wurde, wird namentlich seitens des Unterhaltsverpflichteten ein Interesse daran bestehen, diesen Zustand nach Trennung der Beteil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Berufsausbildungsbeihilfen

Rz. 869 Berufsausbildungsbeihilfen: Nach § 97 Abs. 1 SGB III können Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbstätigkeit der Behinderten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Form, Zeitpunkt und Wirkung der Unterhaltsbestimmung

aa) Form der Unterhaltsbestimmung Rz. 580 Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 ist ein Gestaltungsrecht, das durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130) auszuüben ist. Die (Bestimmungs-)Erklärung ist nach § 133 so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen m...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatbestand des § 1611 Abs. 1

Rz. 926 § 1611 Abs. 1 Satz 1 katalogisiert zwei Fallgruppen sowie einen Auffangtatbestand. Die drei jeweiligen Tatbestände des Katalogs sind eindeutig voneinander abzugrenzen.[1282] Rz. 927 Der Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff. kann gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 auf einen Billigkeitsbeitrag zum Unterhalt herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsgläubigermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1060 Gem. § 1570 Abs. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für drei Jahre nach Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruches verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wohngeld

Rz. 677 Wohngeld ist unter Beachtung des Wohnkostenbedarfs als Einkommen anzusehen, soweit es nicht einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Die Darlegungs- und Beweislast für den Ausgleich trifft den Wohngeldempfänger.[715] Rz. 678 Beispiel Bedarf des Unterhaltsberechtigten: 1.200 EUR; Wohngeld 150 EUR; Mietkosten 450 EUR monatlich. Das Wohngeld ist wie folgt zu berücksich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Erblasser ist Antragsteller

Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[864] Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfahren bez...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / c) Der spätere unbedachte Verkauf

Da es sich bei der Anschaffung eines Grundstücks (§ 23 Abs. 1 S. 2–4 EStG) nicht nur um einen Kauf handeln kann, sondern auch um andere entgeltliche Geschäfte mit geldwerten Leistungen, wie beispielsweise den Erhalt eines Grundstücks zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsforderung, und eine Anschaffung auch bei einer Entnahme vorliegt (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG), muss der Erwerber...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 EGZPO

Rz. 53 Bis 31.12.2007 wurde der geschuldete Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO angegeben. Solche Unterhaltstitel haben auch ab 1.1.2008 Bestand, sodass eine Abänderung nicht erfolgen muss. Mit Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2007 zum 1.1.2008 tritt an die Stelle des Vomhundertsatzes vom Regelbetrag ein neuer Prozentsatz vom Mi...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / III. Ehegattenvertretung

Die Ehegattenvertretung gem. § 1358 BGB n.F. [13] ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden zivilrechtliche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1106 Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus, soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB. Satz 3 legt den Vorrang außerhäuslicher Betreuung des Kindes ab diesem Zeitpunkt fest ("Möglichkeiten der Kindesbetreuung"). Dies führt zu einer Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 890 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[1239] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eigenverantwortung und Unterhaltsanspruch

Rz. 898 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, so dass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand seit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 [890] – unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe und...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Unterhaltskonkurrenz zwischen geschiedenem und neuem Ehegatten

Rz. 1948 Der BGH hatte in mehreren Entscheidungen seit dem 28.2.2007 [2083] die ehelichen Lebensverhältnisse abweichend von der bis dahin geltenden Rechtsprechung bewertet. Danach waren alle nach der Scheidung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entstehenden Unterhaltspflichten ebenso eheprägend wie nach der Scheidung von ihm begründete Verbindlichkeiten.[2084] Dies sollte un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Neufassung des § 1612b Abs. 1

Rz. 447 Seit 1.1.2008 deckt das hälftige Kindergeld den Bedarf des minderjährigen Kindes und ist auf den Mindestunterhalt anzurechnen, daher bestimmt sich die Leistungsfähigkeit aus den Zahlbeträgen und nicht – mehr – aus den Bedarfsbeträgen nach der Düsseldorfer Tabelle. Sind die Umgangskosten dermaßen hoch, dass sie den auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Kindergeldan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Individuelle Kürzung des Fehlbedarfs

Rz. 1934 Die Kürzung der dem Berechtigten zustehenden Unterhaltsansprüche ist möglich durch individuelle Gesamtabwägung der aller Billigkeitsgesichtspunkte im Einzelnen.[2076] Rz. 1935 Die zu berücksichtigenden Einzelfallumstände sind sowohl beim Verpflichteten als auch beim Berechtigten insbesondere:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Inhalt des Barunterhalts

Rz. 551 Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch als Geldschuld durch Barzahlung, monatlich im Voraus, zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes (Betreuungsunterhalt, § 1606 Abs. 3 Satz 2) erbracht. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist möglich, wennmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Abtrennung wegen Zusammenhangs mit einer Kindschaftsfolgesache, § 140 Abs. 3 FamFG

Rz. 217 § 140 Abs. 3 FamFG begründet die Möglichkeit, im Fall der Abtrennung einer Kindschaftsfolgesache auch eine (abhängige) Unterhaltsfolgesache abzutrennen. Da die Sorgeentscheidung und der Kindes- sowie nacheheliche Unterhalt nach § 1570 BGB (Betreuungsunterhalt) häufig in einem sachlichen Zusammenhang stehen, d.h. die Entscheidung zum Kindes- und nachehelichen Unterhal...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berücksichtigung der Umgangskosten im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Rz. 451 Sowohl für den Fall, dass die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen als auch für den Fall, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und erheblichen Umgangskosten aus Billigkeitsgründen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind, erfolgt dies entweder durch maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts oder Minderung des u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Begrenzung auf einen Höchstbetrag

Rz. 2134 Anlass für eine Unterhaltsvereinbarung ist häufig die Sorge des gut verdienenden Ehegatten, nach Scheidung der Ehe Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) zahlen zu müssen, also das Unterhaltsgefälle zwischen den Partnern – wenn auch auf Zeit – vollständig ausgleichen zu müssen. Unbedenklich ist eine Vereinbarung zur Höhe des Unterhalts dann, we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Bedürftigkeit infolge sittlichen Verschuldens

Rz. 929 Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs reicht die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Bedürftigkeit nicht aus. Unter sittlichem Verschulden sind vielmehr vorwerfbare Verstöße gegen die auf der Verwandtschaft beruhenden sittlichen Pflichten zu verstehen. Der Tatbestand setzt sittliches Verschulden von erheblichem Gewicht voraus. Das Verschulden muss für di...mehr