Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / V. Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition

Auch auf die friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit soll das Namensrecht künftig Rücksicht nehmen. Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, soll auch ein Patronym – das heißt eine Ableitung vom Vornamen des Vaters – bestimmt werden können (z.B. Johannsen in Abteilung von Johann als dem Vornamen des Vaters). ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Vollendung des 21. Lebensjahres

Rz. 359 Mit der zeitlichen Begrenzung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sollen für die Unterhaltspflichtigen für den Fall eines überdurchschnittlich langen Schulbesuchs des Unterhaltsberechtigten Härten vermieden werden.[465] Die Altersgrenze des § 1603 Abs. 2 Satz 2 entspricht den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilferechts in den §§ 18 Abs. 3 und § 59 Abs. 1 Satz ...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / C. Anspruchsgrundlage

Rz. 8 Die Anspruchsgrundlage des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist – wie bereits erwähnt – umstritten.[15] Richtigerweise sollte der Anspruch auf die §§ 1618a, 242 BGB analog gestützt werden. Rz. 9 Einigkeit besteht, dass der Anspruch nicht auf die §§ 677 ff. BGB gestützt werden kann, weil es sich nicht um eine Geschäftsführung ohne Auftrag handelt, wenn ein Elternt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Fortsetzung einer ausgeübten Erwerbstätigkeit

Rz. 473 Der Schutz des § 1361 Abs. 2 BGB für das erste Trennungsjahr gilt nicht für den bei Trennung erwerbstätigen Ehegatten einer Doppelverdienerehe. Da die ehelichen Lebensverhältnisse "fortzuschreiben" sind, hat grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Trennung seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen.[498] Rz. 474 Aufgeben kann ein Ehepartner diese Tätigkeit nur in bes...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Billigkeitsunterhalt (§ 1611 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 936 Liegt einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vor, dann muss der Unterhaltsschuldner nur einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) leisten, der nicht nur der Höhe nach, sondern auch zeitlich begrenzt werden kann.[1291] Insoweit ist eine wertende Gesamtschau aller bedeutsamen Umstände des jeweiligen Einzelfalles veranlasst, insb. einerseits die Schwere...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Bedürftigkeit und Jugendstrafe

Rz. 272 Als nicht regelmäßiger aber doch in der Praxis möglicher Sachverhalt sind die Auswirkungen einer Jugendstrafe, die der minderjährige Unterhaltsberechtigte verbüßt, auf seine Bedürftigkeit zu erörtern. Rz. 273 Während der minderjährige Unterhaltsberechtigte seine Jugendstrafe verbüßt, sind seine wesentlichen Unterhaltsbedürfnisse wie Wohnung, Verpflegung, Gesundheits- ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Anwendungsbereich

Rz. 498 Das sog. vereinfachte Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung ist geregelt im 3. Unterabschnitt des Verfahrens in Unterhaltssachen, d.h. in den §§ 249–260 FamFG.[679] Rz. 499 Der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder kann in diesem Verfahren schnell und preiswert gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten tituliert werden. Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss wird nach § 25...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Härtegrund aus § 1579 Nr. 7 BGB (schwerwiegendes Fehlverhalten)

Rz. 302 Mit der Formulierung "offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten" soll der Ausnahmecharakter der Vorschrift hervorgehoben werden. Der entscheidende Gesichtspunkt für die Annahme eines Härtegrundes nach § 1579 Nr. 7 BGB ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten

Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.[1662] Rz. 1536 Die Berechnung erfolgt, in dem von den Br...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 203 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss bestehen und fällig sein. Daraus folgt, dass ein Auskunftsverlangen vor Ablauf der Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht ausreicht, die Verzugswirkungen herbeizuführen.[406] Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte darlegen kann, dass das Auskunftsverlangen zum damaligen Zeitpunkt ausnahmsweise, etwa wegen de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Anpassung und Bindungswirkung

Rz. 321 Nach § 238 Abs. 4 FamFG ist die vorausgegangene Entscheidung bei Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen. Durch diese Formulierung soll der Gesichtspunkt der Bindungswirkung deutlich zum Ausdruck gebracht werden.[475] Die in § 238 FamFG geschaffene Möglichkeit, bei einer Verpfli...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

Rz. 343 Auch titulierte Unterhaltsansprüche können verwirken. Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch aber nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. Zu dem reinen Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Die Leistungsfähigkeit der Großeltern

Rz. 509 Die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Großeltern ist nach den allgemeinen Grundsätzen mit den nachfolgenden Besonderheiten zu prüfen. (1) Selbstbehalt Rz. 510 Im Rahmen der nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmenden Leistungsfähigkeit ist zu klären, in welcher Höhe den Großeltern gegenüber dem (Enkel-)Kind der Selbstbehalt zusteht. Im Unterhaltsrechtsve...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Änderung durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 585 Der Unterhaltsschuldner kann die von ihm getroffene Unterhaltsbestimmung im Rahmen von Treu und Glauben jederzeit einseitig ändern,[773] sofern er sich nicht selbst rechtswirksam gebunden hat.[774]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Folgen der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit: die fiktiven Einkünfte/Einsatz des Vermögens durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 393 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat unterschiedliche Auswirkungen für den Unterhaltsschuldner. aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit b...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Selbstbehalte

Rz. 297 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Kindesunterhalt

Rz. 420 Bestehende – weitere – Unterhaltslasten des Unterhaltsschuldners mindern nicht seine Leistungsfähigkeit. Sie finden Berücksichtigung im Rahmen der Rangfragen (§ 1609).mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Während der Ausbildung

Rz. 132 Während des Ausbildungszeitraums bestehen im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenseitige Rechte und Pflichten (Gegenseitigkeitsprinzip). (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflic...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / E. Fallgruppen

Rz. 26 Ein Elternteil, der allein für den Unterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufgekommen ist, kann gegenüber dem anderen – auch unterhaltspflichtigen – Elternteil einen Ersatzanspruch haben[36] I. Obhutswechsel des Kindes in den Haushalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils 1. Gemeinsame elterliche Sorge (§ 1629 BGB) Rz. 27 Häufig sind die Eltern getrenntlebende E...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1229 Auch ein möglicher Streit um die Frage einer Begrenzung und Herabsetzung kann durch Vereinbarung vermieden werden. Eine Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden. Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Verhandelt am Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Rückwirkende Geltendmachung

Rz. 531 § 1613 Abs. 1 hat aus Gründen des Schuldnerschutzes auch Geltung für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Ein in der Vergangenheit liegender familienrechtlicher Ausgleichsanspruch kann nur verlangt werden, wenn Verzug gegeben oder der Anspruch rechtshängig geworden ist.[702] Die Rechtshängigkeit des Kindesunterhaltsanspruchs genügt, da sich der Schuldner von d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern

Rz. 309 Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Selbstbehalt zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.[387]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Ausgleich des Kindergelds

Rz. 536 Für den Fall, dass ein Elternteil das staatliche Kindergeld bezieht, ein Ausgleich über Kindesunterhaltszahlung jedoch nicht erfolgt, kann dem anderen Elternteil ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch hinsichtlich des Kindergelds zustehen.[709]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Lösung

Rz. 644 Die Berechnung anhand der Verbrauchergeldparität ist recht aufwendig, da das jeweils aktuelle Datenmaterial herausgesucht werden muss. Gleiches gilt für die Berechnung an sich. Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgt anhand steuerlicher und nicht unterhaltsrechtlicher Maßstäbe und ist darüber hinaus stark pauschalisiert. Die Rechtsprechung der...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Die Regelung von Rahmenbedingungen

Rz. 800 Deshalb regeln Eheleute auch isoliert die Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Zeit der Trennung gelten sollen. Dies gilt für alle Bereiche des – vorangegangenen – Zusammenlebens. Ebenso sind Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung und des Hausrates incl. Pkw ebenso möglich wie beispielsweise Umgangsregelungen, die sämtlich privatschriftlich getroffen werden k...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 627 Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _________________________ haben sich ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Fallbeispiel Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Rz. 1263 Sachverhalt F und M sind seit drei Jahren geschieden. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hatte bisher wegen der Kinderbetreuung keine Arbeitstätigkeit aufgenommen; seit einem Jahr hat sie sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht, jedoch wegen der Arbeitsmarktlage und ihrer mangelnden beruflichen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Zahlungsdauer

Rz. 559 Nach § 1612 Abs. 3 Satz 2 wird für den Monat, in dem der Unterhaltsgläubiger verstirbt, der volle Unterhalt – noch – geschuldet, obwohl der Unterhaltsanspruch mit Tod des Berechtigten erlischt. Rz. 560 Praxistipp Die Regelung des § 1612 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend auf den Eintritt der Volljährigkeit bzw. Erreichen der nächsten Altersstufe bei dynamisierten Unterhal...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die gesteigerte bzw. die "verschärfte" Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2

Rz. 352 Grundsätzlich ist nach § 1603 Abs. 1 nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige muss seine Arbeitskraft so effektiv wie möglich einsetzen,[455] allerdings nur im Rahmen seiner eigenen Bedarfsdeckung.[456] a) Kreis...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen, § 1615l Abs. 3 Satz 4 BGB

Rz. 53 Der Unterhaltsanspruch des nicht verheirateten Elternteils wegen der Betreuung eines Kindes erlischt nicht mit dem Tod des Kindesvaters. Vielmehr haften an seiner Stelle seine Erben.[83]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Übergang des Unterhaltsanspruchs, § 1607 Abs. 2 und 3

Rz. 485 Der Unterhaltsanspruch kann nach § 1607 Abs. 2 oder Abs. 3 übergehen. (1) Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 1607 Abs. 2 Satz 2 Rz. 486 Aufgrund der Vorschrift des § 1607 Abs. 2 Satz 2 geht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den erstrangig verpflichteten Verwandten auf den nachrangig verpflichteten Verwandten im Wege der Legalzession über, wenn die Rech...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Erreichbarkeit des Unterhalts

Rz. 576 Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern ist nur dann wirksam, wenn sie aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen erreichbar und durchführbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Leistung des Unterhalts in der bestimmten Art unmöglich oder unmöglich geworden ist,[757] etwa wenn die von beiden Eltern vereinbarte Regelung durch einseitige Loslösung des mit dem Naturalunte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verbrauchergeldparität

Rz. 643 Das statistische Bundesamt gibt Werte zur Verbrauchergeldparität bekannt,[842] mit denen wiedergegeben wird, wie viele ausländische Geldeinheiten erforderlich sind, um die gleichen Gütermengen in bestimmter Qualität im Ausland zu erwerben, die man im Inland für eine inländische Geldeinheit erhält.[843]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 624 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. F hat kein Erwerbseinkommen; sie leidet an verschiedenen Erkrankungen und ist 59 Jahre alt.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist deswegen darauf abzustellen, das...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Zeitpunkt der Unterhaltsbestimmung

Rz. 581 Der Zeitpunkt der Bestimmung steht den Eltern frei. Rz. 582 Praxistipp Sie kann auch noch im summarischen[770] bzw. im ordentlichen Verfahren bzw. im Rahmen der Zwangsvollstreckung, ja sogar noch in der Beschwerdeinstanz eines Abänderungsverfahrens[771] getroffen werden.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Doppelverdienerehe

Rz. 150 In einer Doppelverdienerehe haben sich die Ehegatten gemeinsam um die Kinder zu kümmern.[157] Ebenso gemeinsam müssen sich die Eheleute um die Haushaltstätigkeit kümmern. Dies erfolgt bei gleicher beruflicher Belastung nach dem Prinzip der hälftigen Teilung, ansonsten nach dem jeweiligen Anteil der Erwerbstätigkeit. Rz. 151 Dies bedeutet konkret, dass im Falle voller ...mehr