Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Durchsetzung von Mehrbedarf/Verfahrensfragen

Rz. 92 Mehrbedarf ist aber nach der bisher herrschenden Ansicht ein unselbstständiger Teil des Unterhalts und soll daher nur zusammen mit diesem geltend gemacht werden können. Daher soll auch eine Teilentscheidung über den Mehrbedarf, ohne zugleich über den restlichen Unterhaltsanspruch zu entscheiden, wegen der Gefahr der Widersprüchlichkeit regelmäßig nicht zulässig sein.mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / C. Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Rz. 15 Nach kontroversen Diskussionen über die künftige Neugestaltung[15] ist am 19.5.2013 ist das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 16.4.2013[16] in Kraft getreten.[17] I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter au...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Unterhaltspflichten beim echten Wechselmodell

1. Beide Eltern haften für den Barunterhalt Rz. 50 Bei einem echten Wechselmodell wird kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit. [64] Denn die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB passt nicht auf die Fallgestaltung des echten Wechselmodells und ist daher nicht anwendbar.[65] Bei einem echten Wechselmodell haften wegen der paritätischen Betreuung des Kindes folgl...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Berufsrechtliche Risiken für den bisher tätigen Anwalt

Rz. 153 Wer bisher die Mutter mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, ist gut beraten, das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Denn aus anwaltlicher Sicht stellt sich die Frage der Interessenkollision [204] bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht und der Mu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Rz. 136 Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht also eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB). Fo...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Erwerbsobliegenheit während Übergangszeiten

Rz. 70 Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / a) Verfahrensstandschaft

Rz. 138 Ist der Titel in Verfahrensstandschaft erlangt worden, steht der Name des Kindes nicht im Rubrum. Nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes kann der Titel daher auf das Kind umgeschrieben werden;[187] das Kind kann nunmehr im eigenen Namen vollstrecken. Rz. 139 Vollstreckt nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes der Elternteil aus einem solchen Titel, so ist...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / G. Kindschaftsrechtliche Auswirkungen der Zustellung des Scheidungsantrages

Rz. 69 § 1599 Abs. 2 BGB ermöglicht ab Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens die Anerkennung eines noch während der Ehe geborenes Kind durch den leiblichen Vater, der nicht der Ehemann ist. Rz. 70 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / G. Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, § 1686a BGB

Rz. 218 Das "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" vom 25.4.2013[289] verfolgt das Ziel der Erweiterung der bisher nur stark eingeschränkten Möglichkeit eines sog. biologischen Vaters, der Umgang mit seinem Kind oder zumindest Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse haben möchte. Rz. 219 Es regelt in § 1686a BGB Umgangs- und Auskunftsr...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 4. Übersiedlung ins Ausland

Rz. 168 Zieht ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland, so führt dies naturgemäß dazu, dass das Umgangsrecht nur noch unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile der Auswanderung für das Kindeswohl, um zu ermitteln, ob die Auswanderung mit dem Elternteil oder der Verbleib des Kindes be...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Gerichtszuständigkeit, § 232 FamFG

Rz. 114 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen. Bei Streitigkeiten über den Unterhalt volljähriger Kinder ist alle...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 38 Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. S. 1 BGB).[59] Zu beachten ist hier der durch das EuGHMR[60] festgelegte Schutz des Umgangsrechts durch Art. 8 EMRK. Allerdings stellt – so stellt das BVerfG klar – ein unbefristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters keine Verletzung des Art. 6 Abs. 2...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 6. Verfahrensbeistand

Rz. 86 Das FamFG hat die Bedeutung des Verfahrensbeistandes gestärkt und in § 158 FamFG die Voraussetzungen für eine Bestellung umfassend geregelt.[132] Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Zweitausbildung

Rz. 12 Dagegen kann das volljährige Kind nur in besonderen Ausnahmefällen von den Eltern die Finanzierung einer Zweitausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung verlangen. Dies kann dann gegeben sein, wenn die Erstausbildung dem Kind aufgedrängt worden ist und nicht den wirklichen Neigungen und Begabungen des Kindes entsprochen hat. Rz. 13 Die Frage, ob der Erstausbildung ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / dd) Betreuung durch andere Verwandte

Rz. 39 Wird das Kind bereits tatsächlich durch einen Verwandten (z.B. Großmutter) zeitweise betreut, ist es durchaus sachgerecht, dieses funktionierende Modell der Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten – auch im Interesse des betreuenden Elternteils, der damit seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit weiter sicherstellen kann. Diese freiwilligen Betreuungsleistungen können durch...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Anspruchsgegner

Rz. 207 Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht.[280] Die Auskunftspflicht trifft in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB in erster Linie die Person, die als Inhaber des Sorgerechts ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1. Ausgestaltung der Umgangskontakte

Rz. 8 Für die konkrete Ausgestaltung von Umgangskontakten gibt es keine festen Regeln, es ist immer eine kindeswohlgerechte Einzelfallregelung [5] zu treffen – ganz gleich, ob die Eltern eine Vereinbarung treffen oder das Gericht entscheidet. Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung dar...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / b) Gesetzliche Vertretung des Elternteils gem. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB

Rz. 130 Bei gesetzlicher Vertretung des Kindes ist dieses im Rubrum der Antragsschrift aufzunehmen und der das Kind vertretende Elternteil als gesetzlicher Vertreter zu benennen.mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Berücksichtigung des Wohnwerts auf Seiten des Unterhaltspflichtigen beim Kindesunterhalt

Rz. 38 Beim Kindesunterhalt ist mietfreies Wohnen (zum Wohnvorteil siehe § 3 Rdn 82 ff.) nur einkommenserhöhend zu berücksichtigen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil in der Wohnung lebt.[52] Dabei ist der Wohnwert grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen,[53] und zwar unabhängig davon, ob das Objekt auch seiner ne...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Mehrbedarf

Rz. 80 Als Mehrbedarf ist dagegen der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Bedarfsbemessung nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann. Rz. 81 Vorhersehbare zusätzli...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Sonderbedarf

Rz. 79 Nach der Legaldefinition des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt Sonderbedarf bei einem unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Bedarf vor. Es handelt sich um einen überraschenden, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbaren und der Höhe nach nicht abschätzbaren Bedarf, der deshalb beim laufenden Unterhalt nicht angesetzt werden konnte und deshalb eine zusätzliche Unterhal...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Durchsetzung des zusätzlichen Bedarfes

Rz. 91 Sonderbedarf kann ohne Verzug rückwirkend verlangt werden (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 1585b Abs. 1 BGB), nicht aber Mehrbedarf als erhöhter laufender Unterhalt. Der Anspruch auf Sonderbedarf kann aber nur rückwirkend für ein Jahr geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist die Zustellung der Antragsschrift an den Zahlungspflichtigen (§ 113 FamFG i.V....mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 106 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[132] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkünfte o...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Notwendigkeit des zusätzlichen Bedarfes

Rz. 82 Es müssen wichtige Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die Mehrkosten zu Lasten des Unterhaltspflichtigen anzuerkennen. Ein wichtiger Grund kann sich auch aus der ursprünglich gemeinsamen Entscheidung der Eltern ergeben, eine Mehrkosten auslösende Maßnahme zu ermöglichen (im Fall ein Hobby Reiten).[112] Für die Erforderlichkeit der Zusatzleistungen ist zu prüfen, o...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / F. Sonderbedarf/Mehrbedarf

Rz. 76 Sonderbedarf und Mehrbedarf sind zwei Formen eines Bedarfes, der nicht in den Unterhaltstabellensätzen des Kindesunterhaltes und dem Quotenunterhalt des Ehegattenunterhaltes enthalten ist.[108] In der Praxis geht es hier um folgende Fragenkomplexe:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Wohnwert beim Volljährigenunterhalt

Rz. 99 Beim Minderjährigenunterhalt wird der Wohnvorteil (Wohnwert) grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete bemessen (siehe § 18 Rdn 38).[127] Rz. 100 Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob Ausnahmen bei volljährigen Kindern gemacht werden oder die objektive Marktmiete auch beim Unterhalt des volljährigen Kindes anzusetzen ist. Die Ents...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Motive für den Abschluss von Eheverträgen

Rz. 2 Der BGH[3] verlangt bei der Wirksamkeitskontrolle (dazu näher Rdn 26) eine Gesamtwürdigung des Ehevertrages unter Berücksichtigung der von den Vertragsschließenden verfolgten Zwecke. Für die Ermittlung der Vorstellungen der Ehegatten sind die folgenden Punkte von Bedeutung:[4]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Verfahrensart

Rz. 168 Für beide Seiten kann eine Änderung der titulierten Unterhaltsverpflichtung nur mittels Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG bei einem gerichtlichen Titel und gem. § 239 FamFG bei einem außergerichtlichen Titel erfolgen. Rz. 169 Die wesentliche Änderung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen tatsächlichen Umstände liegt bereits im Eintritt der Volljährigkeit u...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit

Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der Dispositionsfreiheit der Eheleute muss ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Einkommen aus Nebenbeschäftigung

Rz. 67 Bei einer neben der Ausbildung ausgeübten Beschäftigung ist hinsichtlich der Anrechnung des erzielten Einkommens eine Billigkeitsabwägung vorzunehmen. Da im Regelfall das unterhaltsberechtigte Kind neben seiner Ausbildung nicht verpflichtet ist, erwerbstätig zu sein, bleibt dieses Einkommen i.d.R. auch anrechnungsfrei. Zudem arbeitet das Kind nicht deshalb nebenbei, u...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Wer darf aus dem Titel nach Eintritt der Volljährigkeit vollstrecken?

Rz. 137 Der bisher für das Kind handelnde Elternteil ist nicht berechtigt, die Vollstreckung aus dem Titel fortzusetzen, und zwar auch nicht aus den Unterhaltsrückständen.[185] Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Kind den Anspruch abgetreten hat. Das Abtretungsverbot der §§ 400 BGB, 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt in diesem Fall nicht.[186] (Siehe Rdn 144) a) Verfahrensstandschaft R...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Vermögensverhältnisse

Rz. 7 Bei der Bemessung des Verfahrenswertes in Ehesachen gemäß § 43 Abs. 1 FamGKG ist neben den Einkommensverhältnissen der Ehegatten auch deren unstreitiges Vermögen in Form von Immobilien und Sparguthaben bzw. Wertpapierdepots zu berücksichtigen.[7] Für die Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen wird vielfach vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten ein Freibetr...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / f) Keine Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen in Umgangsverfahren § 57 FamFG

Rz. 124 Entscheidungen zum Umgangsrecht im Verfahren der einstweiligen Anordnung, die aufgrund mdl. Verhandlung ergangen sind, sind nicht beschwerdefähig,[166] auch nicht bei Bestellung eines Ergänzungspflegers.[167] Rz. 125 OLG Schleswig, Beschl. v. 12.7.2016 – 8 UF 133/16 [168] Zitat Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen zum Umgang mit dem K...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 13. Kosten des Umgangsrechts

Rz. 64 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 I BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und w...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs aufgrund einer Trennung

Rz. 189 Kündigt ein Vermieter das zwischen ihm und seinem Schwiegerkind bestehende Mietverhältnis über das zuvor von diesem und dem Kind des Vermieters gemeinsam bewohnte Mietobjekt nach dem Scheitern von deren Ehe wegen Eigenbedarfs, um die betreffende Wohnung seinem zwischenzeitlich dort ausgezogenen Kind zur Nutzung zu überlassen, handelt es sich bei dem daraus resultiere...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Gerichtliche Entscheidung bei vorhandenem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 142 Ist der andere Elternteil einverstanden mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, so ist dennoch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel. Die Vereinbarung der Eltern allein hat noch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern ist nur Grundlage einer entsprechenden geri...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VI. Freistellungsvereinbarungen beim zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 22 Eltern können im Verhältnis zueinander die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeiträge regeln und sind dabei nicht gehindert, einen von ihnen von einer Unterhaltsleistung vollständig freizustellen.[30] Bei einer Freistellungsvereinbarung handelt es sich hierbei um eine Erfüllungsübernahme i.S.d. § 329 BGB.[31] Der in Anspruch genommene Elternteil kann von dem anderen F...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Umstände aus der Vergangenheit ("Lebensleistung" der Ehegatten)

Rz. 190 Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen,[290] die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit der Berechtigten haben. Rz. 191 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 10. Befugnisse des umgangsberechtigten Elternteils

Rz. 56 Dem Umgangsberechtigten steht auch das Umgangsbestimmungsrecht zu. Das betrifft:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Neuer Ehegatte/neuer Partner des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rz. 101 Bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ist zwar der vorrangige Familienunterhaltsanspruch der jetzigen Ehefrau zu berücksichtigen, jedoch werden die jetzigen Lebensverhältnisse in der "neuen" Ehe durch den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes geprägt. Daher ist bei der Bemessung ihres Ehegattenunterhaltes dieser Unterhaltsanspruch des ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung

Rz. 123 Dies bezieht sich zunächst auf den Betreuungsunterhalt. Maßgebliches Kriterium für die Einordnung in der zweiten Rangstufe ist also ausschließlich der Umstand, dass wegen der Betreuung eines Kindes Unterhaltsbedürftigkeit besteht. Dabei ist gleichrangig der aus diesem Grund zu leistende Familienunterhalt in bestehender Ehe und der Unterhaltsanspruch während der Zeit ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Zeitlicher Rahmen von Betreuung und Erwerbstätigkeit

Rz. 34 In dem Umfang, in dem das Kind in einer Betreuungseinrichtung versorgt wird oder versorgt werden kann – z.B. auch über die Nachmittagsstunden – besteht während dieser Zeit eine entsprechende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils. Voraussetzung ist aber immer, dass die zeitlichen Rahmenbedingungen von Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit übereinstimmen. Rz. 3...mehr