Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 47 Die Revisionen beider Parteien hatten keinen Erfolg. Die Parteien rügten nicht, dass das Berufungsgericht durch Grund- und Teilurteil entschieden hatte. Das war auch nicht zu beanstanden. Rz. 48 Durch das rechtskräftige Urteil des Berufungsgerichts vom 29.4.1992 i.V.m. dem Urteil des LG vom 23.12.1987 war lediglich festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger den Verdiens...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Das staatliche Kindergeld

Rz. 154 Das staatliche Kindergeld wird monatlich an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt nach §§ 31, 62 ff. EStG.[118] Das Kindergeld ist als zweckgebundene und existenzsichernde Leistung für das Kind zu verwenden und mindert dessen Unterhaltsbedarf. Rz. 155 Das Kindergeld wird daher nach § 1612b BGB bedarfsmindernd vorweg abgezogen, so dass der Bedarf des Kindes um das Kind...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Verwirkung

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ZErb 01/2019, Ermittlungspf... / Leitsatz

1. Erklärt ein minderjähriges Kind die Ausschlagung einer Erbschaft, so hat das Familiengericht im Rahmen der Prüfung, ob es die Ausschlagung genehmigt, eigene Ermittlungen anzustellen. Neben der Beiziehung der Nachlassakte sowie gerichtsinternen Nachfragen ist unter anderem erforderlich, dass eine sorgfältige Prüfung einer möglichen Überschuldung vorgenommen wird und die Gr...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2019 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 499 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Welches Gericht ist zuständig?

Rz. 53 Für Unterhaltsstreitigkeiten sind die Familiengerichte zuständig. Die §§ 231–260 FamFG enthalten die Verfahrensvorschriften für die Unterhaltssachen. Sie sind Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 1 FamFG mit der Rechtsfolge der grundsätzlichen Anwendung der ZPO. Rz. 54 Die sachliche Zuständigkeit für Unterhaltssachen (Kindes-, Familien-, Verwandtenunterhalt) ergibt sich ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / bb) Mehrbedarf

Rz. 169 Hat das Kind regelmäßig erhöhte Kosten, die nicht durch den Barunterhalt abgedeckt werden, so kann es diesen Mehrbedarf geltend machen. Für den Mehrbedarf des Kindes (z.B. Nachhilfekosten) haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Internationales

KG, Beschl. v. 13.11.2018 – 1 W 36/18 1. Kennt das gewählte Recht keinen Familiennamen, der auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden kann, ist es gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB möglich, den vom Eigennamen eines Elternteils abgeleiteten Vaters- oder Mutternamen zum Familiennamen des Kindes zu bestimmen. 2. Nach mongolischem Recht führt das nichteheliche Kind d...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVIII. Muster: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt

Rz. 207 Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Kindesunterhalts-Stufenantrag [196] In Sachen des Kindes _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin –[197] vertreten durch die Mutter ___________...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Aufklärung des Mandanten über die rechtlichen Folgen der Trennung

Rz. 2 Meistens zieht (zumindest) eine der Parteien dann einen Anwalt zu Hilfe, wenn die Trennung der Eheleute beschlossen worden ist. Rz. 3 Die Trennung hat folgende rechtliche Konsequenzen, auf die der beauftragte Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte:mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2019 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1910 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18 - jähriges Kind K1, das bei der M...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Elementarunterhalt

Rz. 164 Der Elementarunterhalt wird pauschaliert oder (bei sehr guten Einkommensverhältnissen konkret) anhand des Alters des Kindes und des Einkommens des Verpflichteten ermittelt (s. Rdn 163 in der Tabelle). Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltsverpflichtete gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist. Weicht die tatsächliche...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVII. Muster: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern

Rz. 206 Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Kindesunterhaltsantrag [190] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin –[191] Verfahrensbevol...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres oder ohne Trennung

Rz. 256 Gem. § 1565 Abs. 2 BGB kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Rz. 257 An die Feststellung der unzumutbaren Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Das Gesetz mutet den Ehegatten, die n...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis

Rz. 556 Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis gem. § 1628 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 17. Erwerbsobliegenheit

17.1 Bei der Betreuung eines Kindes besteht keine Erwerbsobliegenheit vor Vollendung des 3. Lebensjahrs, danach nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere unter Berücksichtigung zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils, auch unter dem Aspekt des neben der Erwerbstätigkeit anfallenden Betreu...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / Leitsatz

1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. 2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken. BGH, Beschl. v. 10.10.2018 – XII ZB 231/18 (OLG Dresden, AG ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XIV. Muster: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren

Rz. 492 Muster 22.33: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren Muster 22.33: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe[320] _________________________ gegen den H...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IX. Muster: Antrag auf Abtrennung der Folgesachen

Rz. 486 Muster 22.28: Antrag auf Abtrennung der Folgesachen Muster 22.28: Antrag auf Abtrennung der Folgesachen An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Abtrennung der Folgesache Güterrecht In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ Az: _________________________ beantragen wir, die Folgesache Güterrecht zu dem Akten...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / IX. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe

Rz. 724 Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________ Zwisc...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 5 Klageerhebung / XXIV. Muster: Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 327 Muster 5.36: Haupt- und Hilfsantrag Muster 5.36: Haupt- und Hilfsantrag An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: _________________________ Streitwert: _________________________ EUR Namens und im Auftrag der Klägerin erheben...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Muster: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB

Rz. 562 Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligt...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / Einleitung

Die Bedeutung der Umgangsregelungsverfahren ergibt sich eindrucksvoll aus den neuesten, vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Ergebnisdarstellungen über Zahl und Gegenstände der vor dem Amtsgericht 2017 erledigten Familiensachen. Danach wurden 2017 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 54.374 umgangsrechtliche Verfahren (auch § 165 FamFG) in 1. Instanz und 1.950 ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Der Scheidungsverbund

Rz. 327 Das FamFG hält an dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen fest. Dieser Verbund dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und wirkt übereilten Scheidungsentschlüssen entgegen. Die vorgenommenen Modifikationen gegenüber dem alten Recht betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowi...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendige n (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbeha...mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung

Rz. 656 Muster 22.48: Antrag auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung Muster 22.48: Antrag auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Überlassung der Ehewohnung In der Familiensache der _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin ...mehr

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§ 12 Anhang / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)

Rz. 4 1. Was ist Rechtsschutz? 2. Nach welchen Rege...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Einstweilige Anordnung wegen Überlassung der Ehewohnung

Rz. 658 Muster 22.50: Einstweilige Anordnung wegen Überlassung der Ehewohnung Muster 22.50: Einstweilige Anordnung wegen Überlassung der Ehewohnung An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Überlassung der Ehewohnung In der Familiensache der _________________________, wohnhaft _________________________ – A...mehr