Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / F. Der Auslegungsvertrag

Rz. 22 Nach dem Eintritt des Erbfalls können sich die Beteiligten in einem notariellen Auslegungsvertrag untereinander verbindlich festlegen, wie die letztwillige Verfügung des Erblassers auszulegen ist.[49] Ein derartiger Vertrag bindet die Parteien jedoch nur schuldrechtlich.[50] Eine dingliche Wirkung kann nur durch eine entsprechende Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB e...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 127 Vor- und Nacherbschaft sind im Unternehmensbereich zwar mit einigen (zusätzlichen) Schwierigkeiten verbunden. Aber gerade dann, wenn der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen (z.B. bei minderjährigen bzw. in der Ausbildung befindlichen Kindern), kann sich dieses Gestaltu...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Das gleichzeitige Versterben

Rz. 140 Unter einer Katastrophenklausel versteht man die Regelung des Falles des gleichzeitigen (oder vermuteten gleichzeitigen) Versterbens beider Ehegatten. In dem Fall, dass Eheleute gleichzeitig sterben oder dass ein gleichzeitiges Versterben aufgrund § 11 VerschG vermutet wird, wird nach Ansicht der Rechtsprechung eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlic...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 276 Gesetzliche Erben der ersten Linie sind gem. § 731 Abs. 1 ABGB die Abkömmlinge des Erblassers. Zur zweiten Linie gehören die Eltern, § 735 ABGB. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Abkömmlingen (also die Geschwister, Nichten und Neffen etc. des Erblassers) in sein Recht ein, § 736 ABGB. Der Ehegatte erhält neben Abkömmlingen eine Quote in Höhe von ⅓. Neben...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 9 Die Voraussetzungen des Hofzuweisungsverfahrens stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Weitergabeverpflichtung

Rz. 334 Gemäß § 13a Abs. 5 ErbStG sollen die Begünstigungen für Produktivvermögen ausschließlich dem Letzterwerber zugutekommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verschonungen ist nach § 13a Abs. 5 ErbStG, dass der Erwerber tatsächlich der Unternehmensnachfolger ist,[318] also das erworbene Vermögen nicht aufgrund letztwilliger oder rechtsgeschäftlicher Verfügungen ...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Zuwendung des Vermögens als Ganzes oder zu Bruchteilen

Rz. 10 Die Zuwendung des Vermögens an den oder die Erben kann grundsätzlich als Ganzes oder in Bruchteilen erfolgen. § 2087 Abs. 1 BGB enthält die allgemeine Auslegungsregel, dass eine solche Zuwendung immer eine Erbeinsetzung darstellt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmefälle von dieser Auslegungsregel. Bei einem Universalvermächtnis wird der gesamte Nachlass vermächtnisweise ...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / II. Das Übernahmerecht als (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 24 Bei der Konstruktion des Übernahmerechts als Vorausvermächtnis wird der betreffende Nachlassgegenstand unter der aufschiebenden Bedingung vermacht, dass der Vermächtnisnehmer sein Übernahmerecht ausübt.[37] Ein Vorausvermächtnis wird also dann vorliegen, wenn ein entsprechender Begünstigungswille des Erblassers besteht, wobei der BGH den Vermögensvorteil bereits in de...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / g) Nießbrauch an Erbteilen

Rz. 200 In Ehegattentestamenten oder Ehegattenerbverträgen wird dem Überlebenden häufig ein Nießbrauchsrecht zugewandt. Dabei ist besonders zu differenzieren, ob der Nießbrauch am Nachlass zugewandt werden soll – dann gelten die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch, §§ 1085 ff. BGB – oder der Nießbrauch am jeweiligen Erbteil der Kinder[232] – dann handelt es sich jeweil...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / d) Verknüpfungsklauseln bei Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 114 Dass ein von einem Spaltnachlass ausgeschlossener Erbe gegen diesen Nachlassteil Pflichtteile geltend macht, lässt sich wegen des zwingenden Charakters des Pflichtteilsrechts nicht ausschließen. Ob und wie bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen ist, was dem Ausgeschlossenen aus anderen Nachlassteilen zugewandt worden ist, ist in Deutschland umstritten...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Grund der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 40 Der Grund der Beschränkung muss sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung bereits vorliegen als auch im Zeitpunkt des Erbfalles noch bzw. wieder bestehen. Der Abkömmling darf sich also zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht dauerhaft von dem verschwenderischen Leben abgewendet haben bzw. die Überschuldung muss noch bestehen.[74] Die Anordnung ist unwirksam bei dauer...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Die Ausschlussklausel

Rz. 131 Eine weitere Möglichkeit einer Pflichtteilsklausel ist die so genannte einfache Ausschlussklausel. Die Ehegatten bestimmen hier, dass im Falle der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs der Abkömmling im zweiten Todesfall enterbt ist (automatische Ausschlagungsklausel). Zu überlegen bleibt hier, ob die Enterbung (Bedingung) in allen Fällen der Geltendmachung oder...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Erbeinsetzung

Rz. 331 Der testamentarisch eingesetzte Erbe hat im schweizerischen Erbrecht dieselbe Stellung, wie der gesetzlich berufene Erbe. Grenzen für die Erbeinsetzung ergeben sich allerdings aus den Pflichtteilen, da diese nicht als Geldansprüche ausgestaltet sind, sondern dem Pflichtteilsberechtigten eine vollberechtigte Erbenstellung in Höhe seiner Pflichtteilsquote vorbehalten. ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 52 Viele Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nach dem Eintritt des ersten Erbfalls die Frage, ob die Ehegatten wechselbezüglich verfügt haben und ob hierdurch eine Bindungswirkung eingetreten ist.[85] Die Bindungswirkung führt zum einen dazu, dass der überlebende Ehegatte keine zu Lasten der als Schlusserben Bedachten gehende Verfügung von Todes wegen treffen darf.[86...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis. Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegatten s...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Muster

Rz. 44 Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Erbvertrag I. Wir, die Eheleute Herr _________________________, _________________________, geboren am _________________________, in _________________________ und Frau _________________________, geboren am _________________________, geborene ______...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VI. Das Zweckvermächtnis

Rz. 70 Bei einem Zweckvermächtnis ist nach den Vorschriften der §§ 2155, 2182, 2183 BGB der Vermächtnisgegenstand aufgrund eines vom Erblasser angegebenen Zwecks zu bestimmen. Gemäß § 2156 BGB kann der Erblasser den oder die Bedachten benennen, die Bestimmung des Vermächtnisgegenstandes selbst jedoch dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen.[100] Das Bestimmungsrecht be...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 298 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, also das Recht, einen Nachlassgegenstand, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht besteht, ...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternative: Vorratsstiftung

Rz. 81 Vor dem Hintergrund der nach dem Tod des Stifters fehlenden Möglichkeit, noch wesentliche Änderungen an der Satzung vornehmen zu können (die im Einzelfall aber für die Anerkennung erforderlich sein können), sollte erwogen werden, bereits lebzeitig einen Teil des Vermögens dem Stiftungszweck zu widmen und bereits unter Lebenden eine Stiftung zu errichten. Nachdem der S...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Testamentsinhalt

Rz. 381 Der Erblasser kann weitgehend wie im schweizerischen Rechtmehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Ehegattenschenkung auf den Todesfall (institution contractuelle)

Rz. 218 Eine Ausnahme vom Verbot des Erbvertrags enthält Art. 1093 c.c. Eine institution contractuelle ist ein Vertrag, mit dem sich Eheleute in Form eines Ehevertrages Vermögensvorteile auf den Todesfall unter Überlebensbedingung zuwenden (Schenkung von Todes wegen). Die institution contractuelle kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / 2. Nach Eintritt des ersten Todesfalls

Rz. 15 Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erlischt das Recht zum Widerruf (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB) und es tritt für wechselbezügliche Verfügungen grundsätzlich eine Bindungswirkung ein. Ab diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte nicht mehr das Recht bzw. die Möglichkeit, durch einseitige Verfügung die Wechselbezüglichkeit zu beseitigen. Der überlebende Ehegatt...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Das "Zweck-Bestimmungsvermächtnis" zur Ausnutzung der Freibeträge

Rz. 28 Diskutiert wird im Zusammenhang mit der Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge auch das sog. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB), welches es dem überlebenden Ehepartner erlaubt, den Gegenstand des Vermächtnisses, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Auswahl des Begünstigten aus dem Kreise der Schlusserben zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu bestimmen. Di...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 1. Demenz

Rz. 37 In der Praxis wird häufig im Verfahren darüber gestritten, ob der Erblasser aufgrund einer Demenz testierfähig war oder eben nicht. Die Demenz ist entweder eine primär auftretende Funktionsstörung (bei Krankheiten, Verletzungen oder Störungen, die das Gehirn direkt oder im besonderen Maße schädigen) oder eine sekundär auftretende Funktionsstörung (bei systemischen Kra...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Leitsatz 1. Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. 2. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Ti...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

Leitsatz Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 1a ErbStG, § 1589 Abs. 1 Satz 1, § 1592, § 1686a BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8, Art. 14 EMRK Sachverhalt Der Kläger ist der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater (bi...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.2 Angehörige und sonstige Personen

Rz. 6 Wer Angehörige sind, ist dem einschlägigen materiellen Recht zu entnehmen. Im Zweifel kann die Aufzählung von Angehörigen in § 16 Abs. 5 herangezogen werden. Regelmäßig gehören zu den Angehörigen der/die Ehegatte/in und die leiblichen Kinder. Der Begriff der "sonstigen Personen" ergibt sich aus dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht. Es kann sich daher um Haushalts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der Eltern über ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch

BGB § 816 Abs. 2 § 1626 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 § 1664 Leitsatz 1. Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). (Rn 14) 2. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt ihren Vater auf Zahlung in Anspruch, weil er von einem auf ihren Namen eingerichteten Sparbuch Geld abgehoben hat. [2] Die Antragstellerin ist die im Oktober 1996 geborene Tochter des Antragsgegners und seiner damaligen Ehefrau. Die Ehegatten trennten sich im Jahr 2012 und sind seit Mitte 2016 rechtskräftig geschieden. [3] Mit Kontoeröf...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Besonderheiten des Familienrechts und die unvermeidliche individuelle Betrachtungsweise familienrechtlicher Verfahren hervorgehoben. An seiner in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vertretenen Grundlinie von einer einzelfallbezogenen Bewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von familiären Hin...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Zumutbarkeit der Auskunftserteilung

Nach der Neuregelung besteht die Auskunftsverpflichtung "nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre." Mit dieser Einschränkung des Auskunftsanspruchs, die im Einzelfall auch nur zeitlich vorübergehend bestehen kann, soll das Persönlichkeitsrecht der Mutter geschützt werden, wie dies das BVerfG für Tatsachen über intimste Vorg...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. "Gelebtes Familienleben"

Da der Scheinvater die nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Unterhaltsansprüche allein für die Vergangenheit geltend machen kann, soll der Regressanspruch auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt werden, zumal über § 1613 Abs. 3 BGB nach geltender Fassung der Anspruch nur über eine unbillige Härte eine Korrektur erfahren kann.[36] Bei der hier erforderlichen Abwägu...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Regresszeitraum

Damit ist die Frage verbunden, ob der Umfang des Regressanspruchs wie nach geltendem Recht im Rahmen einer Billigkeitsregelung dem jeweiligen Einzelfall und der richterlichen Verantwortung vorbehalten bleiben oder wie im Gesetzentwurf verfolgt ein konkreter Regresszeitraum gesetzlich bestimmt werden soll. Naturgemäß gehen die Auffassungen darüber, welcher Zeitraum für eine r...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / II. Regelungszusammenhang

Dem Scheinvater steht gegen den rechtlichen Vater, in bestimmten Ausnahmekonstellationen auch gegen den biologischen Vater, gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB ein Regressanspruch zu.[5] Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil auf einen Dritten über, wenn dieser dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Damit realisiert die gesetzlic...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / III. Anspruch aus Auskunft (§ 1607 Abs. 4 BGB-E)

Nach der geplanten Regelung soll der Auskunftsanspruch in § 1607 Abs. 4 BGB-E[12] unmittelbar im Anschluss an den Forderungsübergang in Abs. 3 verortet werden. Aus der Struktur folgt, dass grundsätzlich eine Verpflichtung der Kindesmutter zur Auskunft besteht (Satz 1), die nur dann nicht gegeben ist, wenn sich deren Erteilung als unzumutbar darstellt (Satz 2). Der Entscheidu...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Leitsatz

1. Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). (Rn 14) 2. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Ha...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / I. Einführung

Im Zuge der Aufarbeitung des sogenannten Staufener Missbrauchsfalls ist die fachliche Debatte über notwendige Verbesserungen in der Kooperation der am Kinderschutzverfahren beteiligten professionellen Akteure wieder stärker geführt worden. In diesem Fall ging es um den mangelnden Schutz für einen Jungen, der von seiner Mutter und deren Lebenspartner, einem einschlägig vorbes...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. Umfang der Auskunftspflicht

Die Mutter des Kindes wird nach der geplanten Regelung verpflichtet, dem Scheinvater auf dessen Verlangen "Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat." Während grundsätzlich darüber Einigkeit besteht,[18] dass die Mutter des Kindes zumindest im Rahmen des Zumutbaren Auskunft darüber zu erteilen hat, welcher Mann aus ihrer Sicht als Vater ...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / II. Ziele des Modellprojekts "Gute Kinderschutzverfahren"

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Juni 2019 das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots". Das Projekt wird durch ein Projektkonsortium umgesetzt...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / III. Zielgruppe und Curriculum des Projekts

Zielgruppe des Projektes sind alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachpersonen, also Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt oder aus spezialisierten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie familienpsychologische Sac...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Rückwirkung der Vaterschaftsanfechtung

Die Auflösung der früheren rechtlichen Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt hat das Bundesverfassungsgericht als eine "ungeschriebene Rechtsregel" charakterisiert, mit der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung begründet wurde. In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die dahingehen...mehr

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FF 12/2019, Gesetzgebungsverfahren zur Stiefkindadoption

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17 (BGBl I S. 737) – den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 6.9.2019 – 1 BvR 1763/18 1. Hinsichtlich der Verfahrensdauer eines Umgangsverfahrens besteht wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es besteht aber weder aus verfassungs- noch menschenrechtlichen Gründen keine Pflicht zu maximaler Verfahrensbeschleunigung. 2. Das Familiengericht kann ei...mehr

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AGS 12/2019, Keine einheitl... / 2 Anmerkung

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / IV. Zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs (§ 1613 Abs. 3 BGB-E)

Die Aufgabe, zur effektiven Durchsetzung des Regressanspruchs des Scheinvaters einen auf Auskunft gerichteten Anspruch zu normieren, nimmt der Gesetzentwurf zum Anlass für eine den Umfang des Anspruchs in zeitlicher Perspektive betreffende Neuerung. In § 1613 BGB soll als Abs. 3 eine Regelung eingefügt werden, die den Unterhaltsregress des Scheinvaters auf einen Zeitraum von...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr