Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Haushaltsgegenständen

Rz. 657 Muster 22.49: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Haushaltsgegenständen Muster 22.49: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Haushaltsgegenständen An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Haushaltsgegenständen In der Familiensache der _________________________, wohnhaft _____________________...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 3. Der Adressat der Zustellung

Rz. 30 Als Zustellungsadressat, d.h. als Person, der das zuzustellende Schriftstück bekannt gemacht werden soll, kommen prozessfähige natürliche und juristische Personen in Betracht. Rz. 31 Vom Adressaten zu unterscheiden sind mögliche andere Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes. Adressat ist die Person, der das Schriftstück zugestellt werden soll. Empfänger ist die Pe...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht

Rz. 483 Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 337 Das klagende Land machte gegen den Beklagten aus nach § 5 Abs. 1 OEG, § 81a Abs. 1 S. 1 BVG übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend. Rz. 338 Am 23.3.2004 wurde F. G. (im Folgenden: Geschädigter) als Sohn des Beklagten und dessen damaliger Ehefrau geboren. Im April 2004 trennten sich die Ehegatten, kamen jedoch überein, aus finanziellen Gründen weiterhin m...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Verfahrensfragen

Rz. 660 Die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte für die Gewaltschutzsachen ergibt sich aus § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG i.V.m. § 111 Nr. 6 FamFG. Rz. 661 Die örtliche Zuständigkeit ist in § 211 FamFG geregelt. Danach sind zuständigmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVI. Muster: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 205 Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting An das Amtsgericht – Familiengericht –[183] _________________________ Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting [184] In Sachen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächti...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / g) Maß des nachehelichen Unterhalts, § 1578 BGB

Rz. 394 Das UÄndG 2008 sieht grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände eine Billigkeitsregelung vor, die nach Maßgabe des § 1578b BGB eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung der Unterhaltsansprüche vorsieht. Rz. 395 Es ist also immer dazu vorzutragen, dass eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Abänderung gerichtlicher Endentscheidungen, § 238 FamFG

Rz. 73 Materiellrechtliche Voraussetzung des Abänderungsbegehrens ist, dass eine wesentliche Veränderung der für das frühere Urteil/den früheren Beschluss maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt, z.B.:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Allgemeine Checkliste für die Mandatsaufnahme in der Trennungssituation

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Materiell-rechtliche Fragen

Rz. 676 Die materiell-rechtlichen Regelungen in Gewaltschutzsachen finden sich in den §§ 1 und 2 des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG) vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513). Gem. § 1 Abs. 1 GewSchG können die Gerichte auf Antrag einer verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen treffen. Vorausset...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 22 Das familiengerichtlic... / dd) Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns

Rz. 434 Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen: Rz. 435 (1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes Schritt 1: Aktivvermögenmehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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FoVo 01/2019, Kein Anspruch... / 2 II. Die Entscheidung

Es fehlt an einer Rechtsgrundlage Die Erinnerung war nach § 5 Abs. 1 GvKostG zulässig und in der Sache begründet. Die Erhebung der Dokumentenpauschale in Höhe von 1 EUR erfolgte ohne Rechtsgrundlage. Eine solche ergibt sich nicht aus Nr. 700 KV GvKostG. Eine zulässige Erhebung der Dokumentenpauschale nach Maßgabe von Nr. 700 KV GvKostG setzt voraus, dass durch den GV in den do...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 5. Parteien kraft Amtes

Rz. 50 Nach § 116 Nr. 1 ZPO erhalten sogenannte Parteien kraft Amtes Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen.[80] Unter den Begriff der Partei kraft Amtes fallen:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Rz. 8 Die Frage, wie viel Unterhalt jemand benötigt, beurteilt sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Der Bedarf des Ehepartners orientiert sich danach, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren: Zu ermitteln ist, was die Eheleute während der Dauer ihres Zusammenlebens zu Konsumzwecken einerseits und zur Vermögensbildung andererseits verwendet haben. Rz. 9 D...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. 19. Elternunterhalt Haben Eltern Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder, so sind auch Pflegebedarf und Heimkosten Teile des Unterhaltsbedarfs. 20. Lebenspartnerschaft Der Bedarf gemäß §§ 5, 12, 16 LPartG bemisst sich nach den partnerschaftlichen Lebensverhäl...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (1) Unterhaltssachen

Rz. 284 In Unterhaltssachen ist im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten die Europäische Unterhaltsverordnung (EG) 4/2009 vom 18.12.2008 (EuUnthVO) zu berücksichtigen. In Bezug auf Dänemark ist zu beachten, dass die Kapitel VI und VII der EuUnthVO nicht anwendbar sind.[218] Rz. 285 Die EuUntVO findet Anwendung auf sämtliche gesetzliche Unterhaltsansprüche, die einen fa...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf vorläufige Nutzung von Haushaltsgegenständen während der Trennungszeit

Rz. 653 Muster 22.45: Antrag auf vorläufige Nutzung von Haushaltsgegenständen während der Trennungszeit Muster 22.45: Antrag auf vorläufige Nutzung von Haushaltsgegenständen während der Trennungszeit An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf vorläufige Nutzung von Haushaltsgegenständen In der Familiensache der _________________________, wohnhaft _...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Nutzung während der Trennungszeit

Rz. 625 Gem. § 1361b BGB kann jeder Ehegatte die teilweise oder vollständige Zuweisung der Ehewohnung an sich verlangen. Ein solcher Antrag setzt nicht voraus, dass die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben; er ist bereits zulässig, wenn ein Ehegatte beabsichtigt, sich von dem anderen zu trennen. Rz. 626 Voraussetzung für die Zuweisung der Ehewohnung ist die Vermeidung...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Kindesherausgabe

Rz. 533 Gem. § 1632 Abs. 1 BGB steht dem Personensorgeberechtigten (und auch dem Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts) das Recht zu, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es ihm widerrechtlich vorenthält.mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / I. Der Fall

Rz. 182 Der Kläger machte gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin des Haftpflichtversicherers des unstreitig dem Grunde nach voll haftenden Unfallverursachers Ansprüche auf (weiteren) Verdienstausfall aus einem Verkehrsunfall vom 19.11.1992 geltend. Der Kläger hatte zwei Kinder, er war mit einer im Forschungszentrum X. tätigen promovierten Chemikerin verheiratet und lebt m...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XVIII. Muster: Antrag auf Abänderung der Ratenzahlung nach § 120a Abs. 1 ZPO wegen Verschlechterung der Verhältnisse

Rz. 357 Muster 3.18: Antrag auf Abänderung der Ratenzahlung nach § 120 Abs. 4 ZPO wegen Verschlechterung der Verhältnisse Muster 3.18: Antrag auf Abänderung der Ratenzahlung nach § 120 Abs. 4 ZPO wegen Verschlechterung der Verhältnisse An das _________________________gericht in _________________________ Az: _________________________ In Sachen _________________________ ./. ________...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2019)

Vorbemerkung Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2018 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Härtefallscheidung

Rz. 481 Muster 22.23: Antrag auf Härtefallscheidung Muster 22.23: Antrag auf Härtefallscheidung Rubrum, Antrag und Begründung wie Muster 22.20 Antrag auf einverständliche Ehescheidung mit Ausnahme von IV. Der Scheidungsantrag wird auf § 1565 Abs. 1, Abs. 2 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Beteiligten besteht nicht mehr. D...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / I. Der Fall

Rz. 44 Der am 22.4.1977 geborene Kläger nahm den beklagten Gynäkologen wegen eines geburtshilflichen Behandlungsfehlers, der bei ihm zu einem schweren Hörschaden geführt hatte, auf Ersatz von Verdienstausfall in Anspruch. Der seit dem 16.3.2001 arbeitslose Kläger hatte den Realschulabschluss erreicht und eine Ausbildung zum Tischler absolviert. Sein Vater war Maschinenbautec...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

Rz. 191 Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Rechtsanwältin _________________________ Sehr geehrte Frau Kollegin _________________________, anwaltliche Vollmacht versichernd zeigen wir Ihnen an,...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / e) Unterhaltssachen

Rz. 222 §§ 246 ff. FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Der Begriff der Unterhaltssachen ist in § 231 FamFG definiert. § 246 FamFG regelt die Voraussetzungen, nach denen in Unterhaltssachen eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann. Zum einen ist, in Abweichung zu § 49 Abs. 1 FamFG, kein dringendes Bedürfnis zu einem sofortige...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 2. Verhältnismäßigkeitsprinzip

Bei gerichtlichen Entscheidungen, die die Umgangsregelung betreffen, ist stets der in Art. 20 GG [55] verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit[56] zu beachten. Dieser gebietet vornehmlich, das Interesse des Kindes zu beachten. Die Ausgestaltung der Umgangsregelung muss effektiv und erforderlich sein. Um das zu gewährleisten, bedarf es einer intensiven Sachverhaltsaufklärung.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Vorläufige Nutzungsregelungen während der Trennungszeit

Rz. 601 Nach der Trennung der Ehegatten gibt § 1361a Abs. 1 BGB dem Alleineigentümer eines Haushaltsgegenstandes einen Herausgabeanspruch. Benötigt der andere Ehegatte allerdings diesen Gegenstand zur Führung seines Haushalts und entspricht die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit, muss er diesen Haushaltsgegenstandes dem anderen Ehegatten überlassen. In ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB). 19. Elternunterhalt Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen nach den §§ 41 bis 43 SGB XII (Grundsicherung) zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9). 20. Lebenspartnerschaft Bei Getrenntleben...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18 Ansprüche nach § 1615l BGB Der Bedarf des nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB unterhaltsberechtigten Elternteils bemisst sich danach, welche Einkünfte er ohne die geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes erreicht hätte (BGH, Beschl. v. 10.06.2015 - XII ZB 251/14, BGHZ 205, 342, FamRZ 2015, 1369). Der Bedarf kann nicht von dem ggf. höheren Einkommen des Unterhaltspf...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Inverzugsetzen des Unterhaltsschuldners

Rz. 49 Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist der Gegner aufzufordern, den geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Ehegattenunterhalts richtet sich gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Ist das Einkommen des Gegners nicht bekannt, so sollte er im Wege der Stufen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Abweisung der Scheidung wegen unzumutbarer Härte

Rz. 482 Muster 22.24: Abweisung der Scheidung wegen unzumutbarer Härte Muster 22.24: Abweisung der Scheidung wegen unzumutbarer Härte In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ Az: _________________________ wegen: streitiger Ehescheidung bestellen wir uns aufgrund der in der Anlage beigefügten besonderen Verfahrensvollmacht der Antragsgegnerin zu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Die Unterhaltsverfahrensarten außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens

Rz. 57 Ist noch keine Ehesache anhängig und sollen Kindes- oder Ehegattenunterhaltsansprüche eingeklagt werden, so ist folgendermaßen zu prüfen:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / f) Erlöschen des Unterhaltsanspruchs

Rz. 392 Der Unterhaltsanspruch endet mit der Wiederverheiratung, mit der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten, § 1586 Abs. 1 BGB (nicht bei Tod des Verpflichteten, § 1586b Abs. 1 BGB). Rz. 393 Der Unterhaltsanspruch lebt gem. § 1586a BGB wieder auf, wenn eine neue Ehe des Unterhaltsberechtigten aufgehoben wird (durch Tod oder Scheidung) und der U...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Beachtung der Grundrechte der am Verfahren Beteiligten

Im Abschnitt II wurde unter "Das Wohl des Kindes als Ausgangspunkt" bereits auf die verfassungsrechtliche Dimension hingewiesen, die auch das Verfahrensrecht und seine Handhabung in Kindschaftsverfahren beeinflusst. Das gerichtliche Verfahren muss daher in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Inverzugsetzen des Unterhaltsschuldners

Rz. 398 Anders als beim Trennungs-, Kindes- und Verwandtenunterhalt gilt für den nachehelichen Unterhalt nicht die Vorschrift des § 1613 BGB, so dass der Unterhaltsschuldner nicht bereits durch ein Auskunftsbegehren in Verzug kommt.[245] Rz. 399 Eine Mahnung ist erst dann möglich, wenn der Anspruch fällig ist, also mit rechtskräftiger Scheidung. Eine vorherige Mahnung ist unw...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Prozessführung in Kindesunterhaltsstreitigkeiten

Rz. 180 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Unterhalt für minderjährige Kinder bis zum 1,2fachen des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB im vereinfachten Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) titulieren zu lassen. Hierzu gibt es amtliche Vordrucke. Da jedoch die Verfahren meist streitig durchgeführt werden (und sich somit keine Vorteile aus dem "vereinfachten" Verfahren ...mehr