Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 24 Verfahren in Familiens... / B. Familiensachen

Rz. 2 Bei den AG werden gem. § 23b GVG Abteilungen für Familiensachen gebildet, die man Familiengerichte nennt. Es handelt sich also nicht um eine eigene Gerichtsbarkeit, sondern um eine Spezialzuständigkeit innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In § 111FamFG sind die Familiensachen abschließend aufgeführt. Familiensachen sind danach:mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / II. Verfahren

Rz. 14 Die Entscheidung im Verfahren über die einstweilige Anordnung erfolgt durch Beschluss und kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, sobald die Ehesache bei Gericht anhängig oder ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht worden ist. Mit dem Antrag sind die anspruchsbegründenden Tatsach...mehr

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§ 8 Sachenrecht / III. Reallast

Rz. 63 Wiederkehrende Leistungsverpflichtungen können durch Reallasten an Grundstücken abgesichert werden. In der Praxis kommt die Reallast häufig anlässlich sog. Altenteilsverträge (Leibgedinge, vgl. Art. 96 EGBGB) vor. So kann sich bspw. ein Kind gegenüber seinen Eltern im Ausgleich dafür, dass diese bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereit waren, ...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / V. Namensrecht

Rz. 36 Das Personenstandsgesetz verpflichtet jede Person, einen Namen zu führen. Der Name ist die ständige Bezeichnung einer Person, die dazu dient, die Person von anderen Personen unterscheiden zu können. Die Namen natürlicher Personen bestehen regelmäßig aus Vor- und Familiennamen, wobei Letzterer durch Abstammung oder Adoption erworben wird. So erhält das eheliche Kind den...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 1. Amtsgericht

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 9 Familienrecht / d) Unterhalt

Rz. 43 Unterhaltsfragen spielen in Scheidungsverfahren eine ganz erhebliche Rolle. Durch den Unterhaltsanspruch sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner wegen der Familie auf seine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat. Außerdem sollen Kinder dadurch geschützt werden, dass das Elternteil, das sie versorgt, nicht ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 9 Familienrecht / II. Ehename

Rz. 6 Ehepartner sollen auch heute noch einen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen dies jedoch nicht, sofern sie dies nicht wollen (§ 1355 BGB). In diesem Fall können heute beide Ehepartner ihren bisherigen Namen beibehalten . Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann auch einen Doppelnamen in beliebiger Reihenfolge wählen, es sei denn, der Name eines Ehegatten besteht b...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / III. Aufhebung einstweiliger Anordnungen

Rz. 15 Das Gericht ist berechtigt, auf Antrag die getroffenen einstweiligen Anordnungen aufzuheben oder abzuändern, § 54 FamFG. Entsprechende Anträge sind zu begründen. Das Gericht entscheidet über den Antrag durch begründeten Beschluss. Es kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor seiner Entscheidung aussetzen. Über eine Aufhebung oder Abänderung einer einstweili...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 9 Familienrecht / F. Verwandtschaft

Rz. 52 Verwandtschaft ist die auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft . Daneben gibt es die Schwägerschaft , die eine Verwandtschaft aufgrund Eheschließung darstellt, und die A nnahme als Kind, die eine durch Gesetz gegebene Verwandtschaft begründet. Personen, die durch Abstammung miteinander verbunden sind, sind in gerader Linie miteinander verwandt. In der Seitenlinie mi...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 10 Erbrecht / I. Gesetzliche Erben

Rz. 7 Die gesetzliche Erbfolge beruht auf der Verwandtschaft oder der Ehe , wobei die Verwandten in eine Rangfolge gebracht werden, die das Gesetz als Ordnungen bezeichnet. Dabei gilt, dass die dem Erblasser nähere Ordnung die weiter entfernten Ordnungen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Im Verhältnis zum Erblasser sind Erbenmehr

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§ 10 Erbrecht / II. Entzug des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 44 Die Entziehung des Pflichtteils des Abkömmlings ist nur unter den erschwerten Bedingungen des § 2333 BGB möglich. In diesem Fall geht der gesetzliche Erbe völlig leer aus. Rz. 45 Zum 1.1.2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Anwendbar sind die neuen Vorschriften erst für Erbfälle ab dem 1.1.2010. Ein wesentliches Anliegen dieser Reform ist die Stärkung der Te...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Natur und Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Die Berechtigten erhalten als Pflichtteil einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Wertes des halben gesetzlichen Erbteils. Rz. 43 Beispiel A stirbt und hinterlässt seine Ehefrau E sowie die Kinder T und U. Sein Vermögen hinterlässt er durch Testament seiner langjährigen Geliebten G. Zu Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sind zun...mehr

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§ 9 Familienrecht / VII. Scheidung und Scheidungsfolgesachen

Rz. 29 Spielen die rechtlichen Regelungen des Familienrechts im Verlauf einer harmonischen Ehe meist keine allzu große Rolle, ändert sich dies im Fall einer Trennung der Ehepartner. In diesem Fall entfaltet das Institut der Ehe eine Vielzahl von rechtlichen Wirkungen, die teilweise auch nach der Scheidung der Ehe fortbestehen, und die durch die so genannten Scheidungsfolgeve...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / IV. Deliktsfähigkeit

Rz. 32 Von der Geschäftsfähigkeit ist die Deliktsfähigkeit zu unterscheiden. Ein Delikt ist zivilrechtlich betrachtet eine schuldhafte unerlaubte Handlung , z.B. die gewollte Beschädigung der Sache eines anderen oder die Verletzung der Ehre durch eine Beleidigung. Unter der Deliktsfähigkeit versteht man daher die Verantwortlichkeit der Person für eine unerlaubte Handlung, d.h....mehr

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§ 10 Erbrecht / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 9 Das Erbrecht des Ehegatten des Erblassers ist gesondert geregelt. Es konkurriert mit dem der Erben kraft Verwandtschaft und ist umso stärker, je weiter die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Erblasser und erbenden Verwandten sind. Rz. 10 Der Ehegatte ist neben Erben der ersten Ordnung zu einem Viertel und neben denen der zweiten Ordnung zur Hälfte berechtigt, § 1...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / 4. Scheidungsverfahren

Rz. 8 Das Scheidungsverfahren wird nicht durch eine Klage, sondern durch einen Scheidungsantrag eingeleitet, § 124 FamFG. Für ihn gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Klageschrift mit der Maßgabe, dass die Parteien hier Antragsteller und Antragsgegner genannt werden. Die Antragsschrift muss Angaben darüber enthalten, ob gemeinschaftliche Kinder vorhanden sind, ob ein...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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§ 14 Klageerhebung / III. Gestaltungsklage

Rz. 10 Durch die Gestaltungsklage wird eine unmittelbar aus dem rechtskräftigen Urteil folgende Gestaltung, d.h. Änderung eines bestehenden Rechtsverhältnisses begehrt. Beispiele sind hier die Scheidungsklage (heute richtig als Scheidungsantrag bezeichnet) und die Klage auf vorzeitigen (d.h. vor Ehescheidung erfolgenden) Ausgleich des Zugewinns gem. § 1386 BGB. Das rechtskrä...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 21 U

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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§ 24 Verfahren in Familiens... / IV. Anfechtung von einstweiligen Anordnungen

Rz. 16 Einstweilige Anordnungen über die Regelung der elterlichen Sorge, die Herausgabe eines Kindes oder die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner können gem. § 63 Abs. 2 FamFG durch die sofortige Beschwerde angefochten werden. Ansonsten ist eine Anfechtung nicht möglich.mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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§ 3 Einführung / IV. Familienrecht

Rz. 10 Im vierten Buch ist das Familienrecht, d.h. die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie geregelt. Darunter fallen Unterhaltsansprüche, das eheliche Namensrecht, die Rechte und Pflichten der Ehepartner zueinander und gegenüber Kindern, etc.mehr

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§ 9 Familienrecht / 2. Scheidungsfolgesachen

Rz. 34 Gleichzeitig mit der Ehescheidung sollen grundsätzlich auch alle anderen Rechtsfolgen der Ehe abschließend geklärt werden. Es handelt sich hierbei um die Fragen des Zugewinn - und Versorgungsausgleichs , des Sorgerechts für etwaige gemeinsame Kinder und des Unterhalts . a) Zugewinnausgleich Rz. 35 Der Zugewinnausgleich vollzieht sich nach den oben bereits beschriebenen Reg...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 1. Natürliche Personen

Rz. 34 Prozessfähig/verfahrensfähig ist jede natürliche Person , die voll geschäftsfähig ist . Anders als im Recht der Minderjährigen, das eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vorsieht, gibt es eine beschränkte Prozessfähigkeit nicht. Von diesem Grundsatz bestehen jedoch Ausnahmen. Partiell prozessfähig/verfahrensfähig sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Kindschaftssachen im Verbund und isoliert

Rz. 349 Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren, § 44 Abs. 1 FamGKG. Rz. 350 Sofern im Verbund das Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Kindesherausgabe Folgesachen werden, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3.000,00 EUR; eine Kindschaftssache ist auch dann als ein Gegenstand zu b...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Erbfall

Rz. 2 Der Erbfall bewirkt, dass das gesamte Vermögen des Toten auf den oder die Erben übergeht. Das dahinterstehende Prinzip heißt Universalsukzession . Die Vererbung einzelner Gegenstände ist – rechtlich gesehen – nicht möglich, auch wenn es im Volksmund heißt, jemand habe einen Ring oder einen anderen einzelnen Gegenstand von einem anderen "geerbt". Rz. 3 Eine Person als All...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 7. Wiederaufnahme des Verfahrens

Rz. 106 Die Aufnahme des Verfahrens erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht, das diesen dem Prozessgegner zustellt. In dem Schriftsatz sind die Umstände zu benennen und zu belegen, denen zufolge die Unterbrechung beendet worden ist. Rz. 107 Muster 6: Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Tod einer Partei Muster: Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Tod ei...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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§ 9 Familienrecht / 1. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Rz. 31 Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (so genanntes Zerrüttungsprinzip). Gescheitert ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann...mehr

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§ 10 Erbrecht / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 41 Wie bereits dargestellt, kann ein Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen frei über das von ihm hinterlassene Vermögen verfügen. Andererseits folgt das Erbrecht auch moralischen und ethischen Aspekten. Bei deren Berücksichtigung erscheint es unbillig, wenn beispielsweise ein Erblasser seine Familie enterbt und sie damit in sozialer Not zurücklässt. Dem will das Pf...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / V. Auszubildende

Rz. 79 Wichtige Mitarbeiter in Kanzleien sind häufig auch Auszubildende. Meistens sind in den Kanzleien ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte für das Anlernen der Auszubildenden verantwortlich. Es gibt jedoch auch nicht wenige Rechtsanwälte, die alleine mit Auszubildenden arbeiten, vor allem, wenn sie sich in der Gründungsphase befinden. Hiergegen is...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / I. Zuständigkeit

Rz. 3 Für Ehesachen besteht gem. § 122 FamFG Ziffern 1 bis 6 eine sehr detaillierte Zuständigkeitsregelung; Ausgangspunkt ist § 122 Nr. 1, wonach örtlich zuständig das Familiengericht ist, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist in einem solchen Verfahren der eine der Ehegatten in den Bezi...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / VI. Zustellungsmängel und deren Heilung, § 189 ZPO

Rz. 10 Bei der Bezeichnung der Klageparteien kann nicht genau genug hingeschaut werden, damit nicht durch Namensverwechslungen oder ähnliches die vermeintlich falsche Partei benannt wird bzw. zwar die richtige Partei benannt wird, aber nicht aufgepasst wurde, wem korrekterweise eine Klage/Schriftsatz zugestellt werden darf, da das nicht automatisch immer die andere Partei is...mehr

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§ 9 Familienrecht / H. Fragen und Antworten

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§ 17 Zustellung und Empfang... / I. Zustellung an Vertreter und Bevollmächtigte, § 170 f. ZPO

Rz. 11 § 170 ZPO regelt drei unterschiedliche Fälle, wann an andere Personen als die materiell-rechtlich Beteiligten zuzustellen ist. Gem. dem bereits zuvor angesprochenen § 170 Abs. 1 ZPO ist einer nicht prozessfähigen Person (siehe hierzu die Definition in § 51 ZPO) bspw. minderjährigen Kindern oder wegen geistiger Gebrechen unter Betreuung stehende Personen nur an deren g...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 10 J

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Eingeschränkt pfändbare Forderungen

Rz. 8 Hierzu zählen zweckgebundene Ansprüche. Diese sind dann unpfändbar, wenn der mit der versprochenen oder geschuldeten Leistung bezweckte Erfolg nicht erreicht werden kann, falls an den Gläubiger zur Befriedigung von dessen titulierte Forderung geleistet wird (BGH, BGHZ 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = JZ 1985, 803 = NJW 1985, 2263 = MDR 1985, 831). Solche Ansprüche können al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen der Verträge nach Abs. 1

Rz. 6 .Die Norm regelt die Voraussetzungen, die ein Vertrag, der der finanziellen Absicherung des Schuldners im Alter dienen soll, erfüllen muss, damit die Leistungen aus diesem Vertrag vor einem unbeschränkten Gläubigerzugriff geschützt sind. Die Vorschrift setzt voraus, dass das Kapital aus einem nach § 10a EStG und Abschnitt XI EStG geförderten Altersvorsorgevermögen eins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Struck, in: Wiesner, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Strick, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.2 Umgangsrecht des Kindes (§ 1684 BGB)

Rz. 126 Dem Kind steht nach § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieses Recht dient dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drs. 13/8511 S. 74). Auf dieser Grundlage hat das Kind selbst dann einen familiengerichtlich zu regelnden Anspruch auf Umgang mit einem Elternteil, der sich weige...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)

2.3.1 Alleinerziehende Rz. 81 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Zu dem Inhalt dieser Anspruchsvoraussetzung vgl. Rz. 23. 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Rz. 82 Unterhaltsersatzansprüche ergeben sich aus dem Ausfall...mehr