Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 3. Bestattungspflicht und -pflichtiger

Rz. 13 In Deutschland sind Verstorbene zu bestatten, es gilt eine Bestattungspflicht.[22] Es ist die Pflicht des Bestattungspflichtigen, für die Bestattung zu sorgen. Dies berechtigt ihn aber nicht auch automatisch, über Art und Weise der Bestattung zu bestimmen, da dies dem Totenfürsorgeberechtigten zusteht.[23] Auch die schlussendliche Kostenlast ist nicht mit der Bestattu...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / III. Antrag

Rz. 7 Nach § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG (für Erbfälle bis 16.8.2015: § 2357 Abs. 2 S. 1 BGB, Art. 229 § 36 EGBGB) sind bei der Antragstellung die Erbteile anzugeben. Diese Angabe muss in Quoten und nicht in Werten erfolgen.[25] Die Feststellung der Quoten kann Schwierigkeiten bereiten. Beispiele:[26]mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gem. § 666 BGB

Rz. 157 Die Anzahl der Fälle, in denen Erben von vormals vom Erblasser bevollmächtigten Miterben Auskunft- und Rechenschaft verlangen, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hängt wohl einerseits damit zusammen, dass die Erteilung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; andererseits sind die Möglichkeiten, die §...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Darüber hinaus beabsichtigen sie, auf eigenen Wunsch hin, die Europäische Union vollends zu verlassen. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 EuErbVO hat.[54] England und Wales folgen ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 86 Die Erbengemeinschaft ist grunderwerbsteuerlich eine selbstständige Rechtsperson.[105] Dies ergibt sich bereits aus § 6 GrEStG, denn nur wenn die Gesamthand als Rechtsperson angesehen wird, kann ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang zwischen ihr und ihren Mitgliedern überhaupt entstehen. Die Erbengemeinschaft ist Gesamthand. Rz. 87 Grundstücksübertragungen zur T...mehr

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§ 23 Strafrecht / bb) Urkundenunterdrückung

Rz. 16 Die Unterdrückung von Urkunden gem. § 274 StGB kommt vorliegend in zwei Konstellationen in Betracht: Die Entstehung von Erbengemeinschaften kann hierdurch verhindert oder umgekehrt – wenn die gesetzliche Erbfolge eine solche nicht vorsieht, wohl aber das errichtete Testament – erst begründet werden. Rz. 17 Beispiel 7mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[247] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Allgemeines

Rz. 7 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Zur Auseinandersetzung gehört vorrangig die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des V...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / A. Rechtlicher Überblick

Rz. 1 Nach § 2100 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit durch letztwillige Verfügung einen Erben (Nacherbe) erst einzusetzen, nachdem ein anderer zuvor Erbe (Vorerbe) geworden ist. Die Rechtsnachfolge in seinen Nachlass erfolgt in zeitlicher Aufeinanderfolge der Erben.[1] Der Vorerbe ist dabei "wahrer Erbe",[2] wenngleich seine Erbenstellung zeitlich begrenzt ist.[3] Er ist ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Anspruch auf Benutzungsregelung

Rz. 93 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[227] Eine gerichtliche Entscheidung ist nur dann zulässig, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen wurde, die billigem Ermessen entsprechen.[...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 95 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht die allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[215] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen d...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 13 Beispiel Im Beispiel (siehe Rdn 10) beschließt die Erbenmehrheit zwei Verpflichtungsgeschäfte: den Verkauf des Gemäldes, mit dessen Erlös Schulden getilgt werden sollen,[10] und die Aufnahme eines Kredits, eines nach § 1822 Nr. 8 BGB hinsichtlich des Minderjährigen durch das Familiengericht zu genehmigenden Geschäfts. Rz. 14 Nach außen kann die Mehrheit der Miterben im...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 60 & Bulgarien/Griechenland/Kroatien/Polen In Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Polen schützt das Gesetz die Pflichtteilsberechtigten für den Fall, dass sich der Erblasser bereits zu Lebzeiten aller wesentlichen Vermögensgegenstände entledigt hat. In Bulgarien besteht das Recht zur Kürzung allerdings erst, wenn alle angeordneten Vermächtnisse erschöpfend gekürzt wurde...mehr

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§ 7 Ausgleichung / II. Anwendbarkeit der Ausgleichungsvorschriften

Rz. 8 Die Ausgleichungsvorschriften finden Anwendung, wenn Abkömmlinge als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen (§ 2050 BGB), wenn Abkömmlinge testamentarisch auf dasjenige eingesetzt werden, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden (§ 2052 Abs. 1 BGB), oder wenn die Erbteile testamentarisch so bestimmt sind, dass sie zueinander in demselben Verhältnis stehen, wie be...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit,...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Allgemeines

Rz. 1 Werden erbrechtlich gestaltende Praktiker gefragt, wie am besten mehrere Personen in einer letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen, kommen regelmäßig zwei Antworten. Die häufigste: "Vermeiden Sie eine Erbengemeinschaft." Etwas abgeschlagen auf dem zweiten Platz folgt der Vorschlag, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Die rechtlichen und praktischen Probleme ...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / L. Fürstentum Monaco

Rz. 72 Erbstatut: Das Fürstentum Monaco ist Drittstaat im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung. Es gilt der Grundsatz der Nachlassspaltung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird bezüglich des beweglichen Vermögens an das Heimatrecht des Erblassers angeknüpft (Staatsangehörigkeitsprinzip). Bezüglich des unbeweglichen Vermögens wird an das jeweilige Belegenheitsrecht (lex si...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / c) Abstimmungen

Rz. 24 Einer Erklärung nach außen gehen allerdings regelmäßig Abstimmungen innerhalb der Erbengemeinschaft voraus. Ein Gleichlauf der Interessen der Miterben wird mit einem Bezug zum Gesellschaftsrecht zumindest bei der laufenden Verwaltung grundsätzlich angenommen,[29] so dass ein Ausschluss nach §§ 1795, 181 BGB nicht greifen soll. Bei "einem gewöhnlichen Gesellschafterbes...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Überlassung der Wohnung innerhalb der Familie

Rz. 79 Fraglich ist, ob mit den Regelungen der §§ 563 ff. BGB tatsächlich sämtliche familiäre Härten abgefangen werden. Verneinend hierzu wird ausgeführt, dass insbesondere dort die Interessensgerechtigkeit leidet, wo Eltern für ihre Kinder eine Wohnung anmieten, weil diese auswärts studieren. Beispiel Der in Berlin lebende Mieter M mietet für seine in München studierende Toc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / F. Ausgleichung und deren Ausschluss in der letztwilligen Verfügung

Rz. 86 Die Ausgleichung unter Abkömmlingen kann erhebliche tatsächliche und rechtliche Probleme nach sich ziehen (vgl. § 6).[92] Gemäß § 2052 BGB kommt die Ausgleichungspflicht auch bei der gewillkürten Erbfolge in Betracht.[93] Die Verpflichtung zum Ausgleich kann vom Erblasser ausgeschlossen werden. Zwar ist dies schon durch eine von § 2052 BGB abweichende Erbeinsetzung mög...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[104] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[105] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Minderjährigenproblematik

Rz. 119 Wird ein miterbender Elternteil für seine eigenen Kinder Testamentsvollstrecker, kann die Minderjährigkeit (dazu auch § 12) Probleme bereiten: Es geht um die Vereinbarkeit von elterlicher Sorge (§ 1681 BGB) und dem Testamentsvollstreckeramt.[150] Schon der Standpunkt, nach dem zum Teil keine Ergänzungspflegschaft[151] notwendig wäre, ist umstritten.[152] Spätestens be...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 2. Familiengerichtliche Genehmigungspflichten bei einer Auseinandersetzung nach dem Gesetz

Rz. 41 Wird nach §§ 2042, 752 BGB verfahren, also z.B. das Bargeld "einfach" geteilt, so bedürfen die Eltern keiner familiengerichtlichen Genehmigung; es fällt diese Art der Erbteilung nicht unter §§ 1643, 1822 Nr. 2 BGB, zum einen, weil gar kein Erbteilungsvertrag – so der Wortlaut des § 1822 Nr. 2 BGB – vorliegt.[54] Zum anderen ist die Vorschrift auf Eltern auch nicht anw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch nehmen (§ 26 Abs. 2b in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung) sowie für Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen eine Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag b...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 425 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung bezieht sich über arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen hinaus auf jegliche Versicherungszeiten, die nach dem AFG beitragspflichtig waren bzw. solchen Zeiten gleichgestellt wurden. Rz. 3 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird aus der Gegenüberstellung der maßgebenden Sachverhalte nach dem AFG und ihrer Bewertung nach dem SGB III ersichtlich...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.3 Kollektive Regelung

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG besteht nur, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt, d. h. wenn die Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen verändert werden soll und Regelungsfragen auftreten, die die Interessen mehrerer Arbeitnehmer betreffen.[1] Individuelle Maßnahmen dagegen sind mitbestimmungsfrei. Verändert der Arbeitgeber di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.5 Urlaubsangelegenheiten (Nr. 5)

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Urlaubsangelegenheiten gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist in drei verschiedene Tatbestände untergliedert. Zwei davon betreffen kollektive Sachverhalte, nämlich die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze einerseits und des Urlaubsplans andererseits. Daneben ist in einem Individualfall, nämlich bei der Festsetzung der zeitlichen L...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.3 Urlaubsplan, Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs einzelner Beschäftigter

Das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 3 BPersVG umfasst eine Beteiligung bei der Aufstellung des Urlaubsplans für die Dienststelle. Darüber hinaus regelt er ein Mitbestimmungsrecht für den Fall, dass sich der einzelne Arbeitnehmer nicht mit der Dienststelle auf die zeitliche Lage des Erholungsurlaubs einigen kann. Die Regelung des Abs. 3 Nr. 3 umfasst nicht Fragen nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Leitsatz Zur Unterhaltsrente i.S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen. N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

Leitsatz 1. Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines geringfügigen – zwischen Ehegatten geschlossenen – Beschäftigungsverhältnisses (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) fremdunüblich. 2. Ein Arbeitgeber wird bei lebensnaher und die unternehmerische Gewinnerwartung einzubeziehender Betrachtungsw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Kinder der Geschwister (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kinder der Geschwister sind Nichten und Neffen, nicht jedoch Kinder der Geschwister untereinander (z. B. Vettern), (AEAO zu § 15, Nr. 4).mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichung von Fotos von Kindern im Internet

BGB § 1628 § 1687 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB. OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.5.2018 – 13 W 10/18 (LG Oldenburg) 1 Gründe: Der Antragsteller ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zusammenveranlagte/Eltern mit Kindern (§ 122 Abs. 7 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrifft ein zusammengefasster schriftlicher Verwaltungsakt Ehegatten oder Lebenspartner oder Ehegatten mit ihren Kindern, Lebenspartner mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so reicht es für die wirksame Bekanntgabe an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter ihrer gemeinsamen Anschrift übermittelt wi...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 1 Gründe:

Der Antragsteller und Frau … sind die geschiedenen Eltern der am … geborenen … Die Mutter ist Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind; im Übrigen üben die Eltern die Sorge für … gemeinsam aus. Die Mutter ist in zweiter Ehe mit dem Antragsgegner verheiratet und lebt mit der Tochter auf dessen Bauernhof, für welchen er die Internetseite www … betreibt. Der Antr...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 2 Anmerkung

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen von Privatleuten im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken wie Facebook u.Ä., steht in den letzten Jahren nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der juristischen Diskussion. Im familienrechtlichen Bereich betrifft dies oft das Einstellen von Lichtbildern von Kindern, das dem jeweils anderen...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der betroffenen minderjährigen K 1, geboren am XX.XX.2017. Der Kindesvater ist mutmaßlich Herr B, der die Vaterschaft allerdings bislang nicht anerkannt hat. Mit Herrn B hat die Kindesmutter zwei weitere Töchter, K 2, geboren am XX.XX.200X, und K 3, geboren am XX.XX.200Y. Auch für die beiden älteren Töchter hat die Beschwerdeführe...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / Leitsatz

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB. OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.5.2018 – 13 W 10/18 (LG Oldenburg)mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Keine paritätische Betreuung als verfassungsrechtlich gebotener Regelfall

Im Jahr 2015 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wechselmodell befasst:[5] Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes erfolgte die Trennung der Eltern. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, die die elterliche Sorge allein ausübt. Anträge des BF zur elterlichen Sorge blieben erfolglos. Der BF r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Pflegeeltern und Pflegekinder (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bezieht auch Personen in den Angehörigenbegriff mit ein, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder) und entspricht nicht vollständig der Regelung des Pflegekindbegriffs in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Für...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / I. Das Problem

Ehegatten mit Kind haben Steuerklasse IV Wir betreiben als anwaltliche Bevollmächtigte für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und haben dessen Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Wir haben nachfolgend vom Drittschuldner eine Lohnabrechnung des verheirateten Schuldners erhalten. Aus dieser ergab sich die Lohnsteuerklasse IV und dass der Schuldner ein Kind h...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / A. Einführung

Für Familienrechtler war das Jahr 2017 geprägt durch die Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell: Neben der Entscheidung zum Kindesunterhalt vom 11.1.2017[1] stand die Entscheidung zum Kindschaftsrecht vom 1.2.2017[2] im Mittelpunkt des Interesses. Die nachstehenden Ausführungen befassen sich mit letzterer Entscheidung und sprechen darüber hinaus auch weitere Einzelfragen z...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2018 – 1 UF 50/18, FamRZ 2018, 1319 m. Anm. Hammer 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot), sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 25.4.2018 – III R 24/17 1. Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den nach § 66 Abs. 1 EStG erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Ki...mehr