Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen wendet in der vorstehenden Entscheidung ("Die polnische Friseurin") in mustergültiger Weise die vom BGH[1] entwickelten Grundsätze für die richterliche Kontrolle von Vereinbarungen der Ehegatten zum Versorgungsausgleich (VA) an. Der Fall betrifft die typische Konstellation, dass der Ehemann, dessen erste Ehe geschieden worden war, die zweite Eheschließung vom ...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / Leitsatz

In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung über Umgang ist die sofortige Beschwerde eines Beteiligten gegen die unterlassene Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Verfahrenskostenhilfeverfahren statthaft und zulässig. Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer einstweiligen Anordnung, die Betroffenheit mehrerer Kinder in unterschiedlichen Altersstufen und die fehlende Mö...mehr

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zerb 10/2017, Die vorweggenommene Erbfolge, FamRZ-Buch 43

Herausgegeben von Dr. Tobias Kappler, Notar, und Dr. Susanne Kappler, Notarin Gieseking, 1. Auflage 2017, XXXII, 368 Seiten, Softcover, 59 EUR ISBN 978-3-7694-1174-4 Das Bayrische Notar-Ehepaar, Dr. Susanne Kappler, Notarin in Arnstorf, und Dr. Tobias Kappler, Notar in Osterhofen, haben in der Reihe FamRZ-Bücher ein Praktikerbuch zur vorweggenommenen Erbfolge verfasst. Der sozi...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 12.7.2017 – XII ZB 350/16 Gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden. BGH, Beschl. v. 29.6.2017 – IX ZB 98/16 a) Bei der Prüfung, ob Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 66 [Autor/Stand] Wird der Schenker Erbe des Beschenkten, sind mindestens zwei, zunächst schenkung- und zuletzt erbschaftsteuerbare, Erwerbsvorgänge geschehen. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG befreit den späteren Erwerb von Todes wegen von der Erbschaftsteuer, wenn Eltern/Großeltern[2] ihre Kinder/Enkel beerbt und soweit sie dabei Vermögen zurückerworben haben, das sie dem/r vo...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XIII. Schlussbetrachtung

Sieht man sich die Schwierigkeiten an, die mit einer vertraglichen Gestaltung von Unterhalt verbunden sein können, kann man die Sehnsucht einiger Autoren nach einem einfacheren System nachempfinden. Ziehen wir also Bilanz, ob die Instrumente der Gestaltung bzw. Gestaltungsbegrenzung tauglich sind. Ich meine, dass diese Frage durchweg mit Ja beantwortet werden kann.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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Haushaltszugehörigkeit eines wegen Studiums auswärts untergebrachten Kindes

Leitsatz Für das für eine Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche örtlich gebundene Zusammenleben ist es nicht erforderlich, dass das Kind ständig im Haushalt des Berechtigten anwesend ist. Bei einem volljährigen Studenten, auch wenn er zum Zweck des Studiums auswärts untergebracht ist, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Reitunterricht an Jugendliche

Rz. 50 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Werden Entgelte aus der Erteilung des Reitunterrichts von gemeinnützigen und entsprechend in der Jugendfürsorge tätigen Vereinen an Jugendliche erzielt, können diese unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 Buchst a UStG (Anhang 5) fallen. Bei dem Reitunterricht muss es sich um eine Betätigung der dem betreffenden Reit-, Fahr- und...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beaufsichtigung von Kindern

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies auf Grund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Dienstverhältnisse zwischen Eltern und Kindern

1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stiefkinder

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Stiefkind ist ein mit dem anderen Ehegatten im ersten Grad verwandtes Kind, also dessen leibliches oder von ihm adoptiertes Kind. Stiefkindschaft besteht während der Dauer der sie vermittelnden Ehe, auch bei dauerndem Getrenntleben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten). Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein Stiefelternteil erhält Kindergeld, w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsschulen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu dem vom Bund an Schulen im Ausland entsandten Personal > Auslandslehrer . Ergänzend Auslandsbeamte, > Europäische Schulen, > Goethe-Institut, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute. Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Aufwendungen der Eltern für den Schulunterricht ihrer Kinder bei einem vorübergehenden Einsatz im > Ausland sind keine > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch dann, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Angemessenheit der Vergütung, Sonderzuwendungen, Altersversorgung

Rz. 95 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Selbst wenn ein Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten steuerlich anerkannt wird (> Rz 90), sind die Vergütungen nur insoweit Arbeitslohn und als BA abziehbar, als sie angemessen sind. Angemessen iS einer Obergrenze ist idR der Betrag, den die Beteiligten selbst als angemessen ansehen, es sei denn, dass er willkürlich, dh ohne zutreffende s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; zu den Vorteilen > Lohnsteuer Rz 9). Rz. 2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien ent...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tagungen, Lehrgänge

Rz. 10 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Reist der Stpfl zu Fachtagungen, Lehrgängen, Kongressen, Symposien, Workshops an einen Ort, der wegen schöner Lage oder wegen seines Kultur- und Erholungswerts regelmäßig auch Urlaubsreisende in großem Umfang anzieht, so deuten auf eine berufliche (oder private) Veranlassung solcher Reisen folgende Kriterien hin: Rz. 10/1 Stand: EL 113 – ET: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 80 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Unter Eheleuten und anderen Angehörigen des engeren Familienkreises wie Eltern/Kinder oder Geschwistern bestehen typischerweise die zwischen Fremden natürlichen Interessengegensätze nicht: Die Mitarbeit im Beruf oder Gewerbe eines Familienangehörigen kann auf familiärer ebenso wie auf bewusst arbeitsrechtlich gestalteter Grundlage organisier...mehr

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Keine Kürzung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen an das studierende Kind bei Unterhaltsleistungen von dessen nichtehelichem Lebensgefährten.

Leitsatz Eine Aufteilung nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG ist nur vorzunehmen, wenn der andere Unterhaltsleistende hierzu nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG zivilrechtlich verpflichtet ist oder wenn er nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG einem zivilrechtlich Unterhaltsverpflichteten gleichgestellt ist; eine sittliche Unterhaltsverpflichtung reicht nicht aus. Der nichteheliche Lebensgefähr...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / IV. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB bei volljährigen Kindern

1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld Bislang nicht dargestellt ist die Situation bezüglich nicht privilegiert volljähriger Kinder, wenn ein Elternteil ein weiteres Kind bekommt und sich für den Bezug von Elterngeld entscheidet. Für das Kind stellt sich die Frage, ob es die Rollenwahl des Elterngeld beziehenden, unterhaltspflichtigen Elternteils zu akzeptieren hat und daher mög...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / b) Die Kindeswohldienlichkeit des Großelternumgangs im Spannungsfeld zu den Elternrechten

Die gerichtliche Durchsetzung eines Umgangsrechts auf Initiative eines Großelternteils ist meistens deshalb erforderlich, weil ein Umgangskontakt von den bzw. dem betreuenden und sorgeberechtigen Elternteil(en) ablehnt wird. Dies wirft das Problem des Verhältnisses des elterlichen Sorgerechts zum Umgangsrecht der Großeltern auf. Denn die Wahl des Umgangs mit Dritten ist zunä...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Denn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist, sind gegeben. Die Rechtsnachfolge der Beteiligten zu 1) ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Testament...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / I. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB

Der Bedarf bestimmt sich nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils und wird gemäß den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Betreut der nicht betreuende Elternteil selbst ein weiteres minderjähriges Kind oder versorgt er den Haushalt des neuen Partners, stellt sich die Frage, ob er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen kann. Der Unterhaltsanspruch des m...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / a) Kindeswohlschwelle und Feststellungslast

Der Umgang mit dem Kind ist nur zu regeln, wenn er "dem Kindeswohl dient." Damit handelt es sich um eine sog. positive Kindeswohlschwelle,[34] die sich aktuell noch in §§ 1686a Abs. 1 Nr. 1, 1685 Abs. 1 BGB und 1741 Abs. 1 S. 1 BGB findet und sich bis vor Kurzem noch in §§ 1678 Abs. 2 BGB a.F., 1680 Abs. 2 S. 2 BGB a.F., 1672 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. fand. Dies hat im Rahmen der...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Internationales Recht

EuGH, Urt. v. 8.6.2017 – Rs. C-111/17 PPU Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der ein Kind im Einklang mit dem gemeinsamen Willen seiner Eltern in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Eltern vor seiner Geburt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, geboren wurde und sich dort mehrere Monate la...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Fraglich ist, ob der Ehegatte/Partner, der für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, den Bezug von Elterngeld zu wählen, wahrnehmen kann. Elterngeld kann seit 1.1.2015 auch für eine längere Bezugsdauer gewählt werden (Elterngeld plus).[10] Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage der Wahl von Elterngeld wie folgt ausgeführt: Zit...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / b) Beispiel 2

Praxis-Beispiel Sachverhalt: M und F haben zusammen ein nichteheliches Kind NK, welches bei M lebt. F hat aus einer früheren Ehe zwei Kinder KF 1 und KF 2, die keinen Unterhalt (auch keine UVG-Leistungen) mehr erhalten. M ist inzwischen mit Ehefrau E verheiratet, die die gemeinsamen Kinder KM 1 und KM 2 betreut und nicht erwerbstätig ist. F ist nunmehr in zweiter Ehe mit Ehem...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / 2. Die Privilegierung des Umgangsrechts nach § 1685 Abs. 1 BGB gegenüber § 1685 Abs. 2 BGB und die Inferiorität gegenüber dem Umgangsrecht der Elternteile nach § 1684 Abs. 1 BGB

Für das Umgangsrecht nach beiden Absätzen des § 1685 BGB müssen Bindungen des Kindes zu dem Umgangsberechtigten bestehen. Nur dann dient der Umgang dem Wohl des Kindes, vgl. schon § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB. Für ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB muss aber zusätzlich eine tatsächliche Verantwortungsübernahme für das Kind durch den Berechtigten vorliegen oder vorgelegen habe...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / IV. Fazit

Das Umgangsrecht der Großeltern in § 1685 Abs. 1 BGB ist von seiner ratio legis her ein im Sinne des Kindes kodifiziertes Rechtsinstitut. Originär großelterlichen Interessen dient es demgegenüber lediglich reflexhaft und nur, solange diese sich mit denjenigen des Kindes decken. So ist weniger der Aufbau, sondern vielmehr der Schutz bereits entstandener Bindungen und Beziehun...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Das volljährige Kind hat die Rollenwahl des Ehegatten in der neuen Ehe zumindest insoweit zu akzeptieren, als dieser sich während der ersten drei Lebensjahre um das Kind aus der neuen Ehe kümmert (umstritten – a.A. wohl Klinkhammer, der immer eine konkrete Einzelfallabwägung vornimmt[35]). Hat das jüngste zu betreuende Kind das dritte Lebensjahr erreicht, wird in Anlehnung an...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Bislang nicht dargestellt ist die Situation bezüglich nicht privilegiert volljähriger Kinder, wenn ein Elternteil ein weiteres Kind bekommt und sich für den Bezug von Elterngeld entscheidet. Für das Kind stellt sich die Frage, ob es die Rollenwahl des Elterngeld beziehenden, unterhaltspflichtigen Elternteils zu akzeptieren hat und daher möglicherweise keinen Anspruch mehr au...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / I. Einführung

Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997,[1] in Kraft seit dem 1.7.1998, wurde mit § 1685 BGB erstmalig ein Umgangsrecht für andere Verwandte als die Eltern des Kindes eingeführt. Die Einführung eines solchen Umgangsrechts entsprach einer über die Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Rechtsentwicklung, denn die meisten Rechtsordnungen der europäischen Nachba...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / a) Beispiel 1

Praxis-Beispiel Sachverhalt: Nach der Scheidung bleiben K 1 (5 J) und K 2 (3 J) bei M, der 1.200 EUR netto verdient und das Kindergeld erhält. F, die in der Ehe Hausfrau war, heiratet erneut. F ist in der zweiten Ehe Hausfrau. Ihr zweiter Ehemann Z verdient 2.700 EUR netto. M verlangt ab 1.1.2017 von F Kindesunterhalt, den F im Hinblick auf ihr fehlendes Einkommen verweigert....mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Zunächst stellt sich die Frage, ob sich der unterhaltspflichtige Ehegatte gegenüber seinem früheren Ehegatten auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit berufen kann, wenn er nunmehr im Rahmen einer neuen Beziehung ein weiteres Kind hat und insoweit Unterhaltspflichten gegenüber dem neuen Kind und der neuen Ehefrau/nichtehelichen Mutter bestehen. Fraglich ist w...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 4. Beispiel

Praxis-Beispiel Sachverhalt: E, die geschiedene Ehefrau des M, versorgt die gemeinsamen Kinder KE 1, geboren am 10.10.2002 (14 J), und KE 2, geboren am 9.9.2009 (7 J). E arbeitet 75 % und verdient 1.200 EUR netto. Die Scheidung wurde 2012 rechtskräftig und M zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts i.H.v. 680 EUR verpflichtet. M verdient 3.500 EUR netto und hat mit seiner n...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Mit Ablauf des Bezugszeitraums von Elterngeld ist zumindest eine teilweise Erwerbstätigkeit zuzumuten. Insoweit kann zumindest eine teilweise Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils erwartet werden, so dass dieser – selbst bei berechtigtem Bezug von Elterngeld – teilweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss. Auch hier ist zu beachten, dass die neue Ehefrau und die bish...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / d) Beschränkungen des Umgangs

Auch der Großelternumgang unterliegt den Beschränkungsmöglichkeiten der §§ 1685 Abs. 3 S. 1, 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Es kommen also ebenfalls ein Umgangsausschluss im Falle einer Kindeswohlgefährdung wie auch ein begleiteter Umgang in Betracht, wobei im letzteren Fall ein freiwilliger Umgangsbegleiter notfalls vom Großelternteil angeboten werden sollte.[85] Andererseits trifft...mehr