Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.2 "Nach einem Versicherungsfall"

Rz. 6 Der Einschub "nach einem Versicherungsfall" durch das ArbZRVerbG v. 21.12.2008 soll der einschränkenden Klarstellung dienen und im Übrigen eine korrespondierende Vorschrift zu (dem insoweit ebenfalls zum 1.1.2009 geänderten) § 199 darstellen. Die Beteiligung an einer Heilbehandlung nach § 34 ist prinzipiell unabhängig davon, ob der Arzt zu Beginn oder im Verlauf der Beh...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.5 Verarbeitung von Daten, deretwegen eine Heilbehandlung eingeleitet wurde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Die Pflicht nach Abs. 1 Satz 2, die für die Entscheidung zur Durchführung einer Heilbehandlung nach § 34 maßgeblichen Daten zu erheben, zu speichern und zu übermitteln, überschneidet sich mit den in Satz 1 der Vorschrift geregelten Pflichten. Die Daten, die für die Entscheidung des Arztes oder des Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenps...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.7 Hinweispflicht zum Informationsanspruch (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 15 Da Versicherte oft nichts von ihrem Informationsanspruch wissen, besteht nach Abs. 1 ohne Nachfrage des Versicherten die Verpflichtung des datenverarbeitenden Arztes oder des Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten, auf das Informationsrecht des Versicherten hinzuweisen; ohne diesen Hinweis dürfte das Informationsrecht in...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.6 Informationsanspruch des Versicherten (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 13 Der Informationsanspruch richtet sich gegen den Unfallversicherungsträger und nicht gegen den behandelnden Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Informationsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger umfasst sämtliche in den Sätzen 1 und 2 erwähnten Daten, wozu demnach auch die übermittelten Information...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.8 Datenübermittlung für den medizinischen Arbeitsschutz und an die Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 stellt die erforderliche gesetzliche Grundlage dafür dar, die Daten nach Abs. 1 außer an den Unfallversicherungsträger auch an die Stellen des medizinischen Arbeitsschutzes (etwa staatliche Gewerbeärzte) und an die Krankenkasse übermitteln zu dürfen. Das Erforderlichkeitsprinzip (vgl. Rz. 11) gilt auch hier, was durch die Worte "soweit" und "benötigen" deutlich...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In der Vorläufervorschrift des bis zum 31.12.1996 geltenden § 1543 d RVO war die Pflicht des behandelnden Arztes geregelt, dem Träger der Unfallversicherung Auskunft über die Behandlung und den Zustand des Verletzten zu erteilen. Die Vorschrift regelte darüber hinaus den Gebührenanspruch des Arztes sowie eine Ordnungswidrigkeit für den Fall vorsätzlich oder fahrlässig ...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für den Fall des Vorliegens einer Heilbehandlung nach § 34 enthält § 201 die gesetzlichen Grundlagen der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Zahnärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten, die an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind. Hiervon zu unterscheiden sind die von einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.3 Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält die datenschutzrechtlich erforderliche gesetzliche Regelung über die Verpflichtung von Ärzten zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 199) an die Unfallversicherungsträger. Bei den Daten handelt es sich hauptsächlich um medizinische Daten über den Zustand und die Behandlung des Versi...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.2 Vorschriften zum Jahresarbeitsverdienst (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 gelten die Neuregelungen über den Jahresarbeitsverdienst (§§ 81 bis 92) für auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind, wenn der Jahresarbeitsverdienst erstmals danach festgesetzt wird (dazu BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 5/13 R, NZA 2014 S. 386), oder eine Neufestsetzung nach Maßgabe von § 90 erforderlich ist (Abs. 2 Satz 1). Eine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. Normenkette § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 32a EStG Sachverhalt Die verschiedengeschlechtlichen Kläger leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, führen einen gemeinsamen Haushalt und stehen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie haben drei...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.1 Beteiligung an einer Heilbehandlung nach § 34

Rz. 3 Heilbehandlung nach § 34 : Die Unfallversicherungsträger haben für die Durchführung der Heilbehandlung nach § 34 umfassende Möglichkeiten zur Festlegung von Behandlungsstandards und Verfahrensabläufen. Sie können etwa die von den Ärzten und Krankenhäusern benötigten Qualifikationsvoraussetzungen in fachlicher Hinsicht sowie betreffend die sächliche und personelle Aussta...mehr

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Jansen, SGB IV Vorbemerkungen zu §§ 18a bis 18e

Vorbemerkungen zu §§ 18a bis 18e Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit 1986 aufgrund des HEZG v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) unter gleichen Voraussetzungen gewährt. Seitdem sind auch eigene Einkünfte auf Hinterbliebenenrenten (seit 1.1.1992: Renten wegen Todes) anzurechnen, soweit sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Ausn...mehr

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Jansen, SGB VI § 49 Renten ... / 2.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Antragsberechtigt sind der Ehegatte, der geschiedene Ehegatte, der eingetragen Lebenspartner sowie Kinder des Verschollenen; es handelt sich dabei um die Personen, die im Falle des Todes des Versicherten Anspruch auf eine Rente aus dessen Versicherung haben würden (vgl. Komm. unter 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 49 Renten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern die Möglichkeit, im Falle der Verschollenheit des Versicherten den Tod fiktiv für den Bereich der Rentenversicherung feststellen zu lassen, ohne die gerichtliche Todeserklärung aufgrund des Verschollenheitsgesetzes (vgl. §§ 2 ff. Verschollenheitsgesetz) abwarten zu müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.2 Entscheidungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 9 Die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden darf, fällt mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle "Seltenheitsfälle", "Systemmangel" bzw. "Leistungsanspruch kraft grundrechtsorientierter Auslegung", der durch das GKV-WSG ab 1.4.2007 eingefügten Regelung in Abs. 1 Satz 4 und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen

Leitsatz 1. Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. 2. Die fünfjährige F...mehr

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Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Bedarfsdeckender Einsatz von verfügbarem Vermögen durch das volljährige, im Studium befindliche Kind

Ein volljähriges Kind, das sich im Studium befindet, muss jegliches zu seiner freien Verfügung stehendes Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs einsetzen. Dies hat sukzessive bis zu dessen vollständigen Verbrauch zu geschehen. Erst danach kommt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zum Tragen. Die Obliegenheit ist unabhängig davon, woher das Vermögen kommt und welche Vor...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 5. Unterhaltsrechtlicher Bezug des Anspruchs auf Herausgabe von das Kind betreffenden persönlichen Unterlagen

Nach der Trennung der Eltern kann ein Elternteil in gesetzlicher Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB gegenüber dem anderen den Anspruch des Kindes auf Herausgabe der persönlichen Unterlagen, etwa den Impfpass und das Untersuchungsheft, auf der Grundlage der §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB analog geltend machen. Es handelt sich trotz der Anspruchsgrundlage nicht um eine Unt...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Obliegenheiten des Kindes im Zusammenhang mit seiner Ausbildung

Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit obliegt es dem unterhaltsberechtigten Kind, nach Abschluss der Schulausbildung die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu beginnen. Es muss sich alsbald um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bemühen und unter Berücksichtigung einer gewissen Orientierungsphase in die Ausbildung eintreten und diese zielstrebig ...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / b) Mehrere Kinder

Mehrere Kinder sind ein Gegenstand Betrifft das Verfahren mehrere Kinder, liegt nur eine Kindschaftssache vor, da mehrere Kinder als ein Gegenstand gelten (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Mehrere Kinder sind grundsätzlich auch kein Grund, den Verfahrenswert anzuheben. Hinweis In einer Kindschaftssache zur Regelung des Umgangs kommt eine Heraufsetzung des Verfahrenswertes über den Regelwe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VII. Unterhaltsverhältnis von Eltern gegenüber ihren Kindern

Im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern gewinnt die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Kindes für den Unterhalt seiner Eltern vielfach entscheidende Bedeutung. Dabei sind die unterschiedlichen Lebensformen des Kindes zu berücksichtigen, ob es verheiratet ist oder unverheiratet in familiären Strukturen lebt. Stets gewinnen Unterhaltsverpflichtungen des Kindes Bedeutung, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VI. Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem Erzeuger des Kindes und dem betreuenden Elternteil nach § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch des Elternteils, der ein aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenes Kind betreut, folgt den Regelungen des Verwandtenunterhalts und hat die dort geltenden Besonderheiten zu beachten. Dies gilt für die Bedarfsbemessung wie die Haftungsverteilung zwischen dem Erzeuger des Kindes und der Person, die aus anderen Rechtsgründen für den Unterhalt des...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Unterhalt des minderjährigen Kindes im paritätischen Wechselmodell

Die unterhaltsrechtliche Praxis hat auf Veränderungen zu reagieren, die sich aus einem gewandelten Verständnis der Elternverantwortung für ihre minderjährigen Kinder eingestellt haben. Der Wunsch, Betreuung und Mitverantwortung auch nach Trennung und Scheidung wahrzunehmen, ist gestiegen. Auf die damit einhergehenden unterhaltsrechtlichen Folgen versucht die Praxis angemesse...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / III. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes zu seinen Eltern

Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB), die ihnen wirtschaftliche Selbstständigkeit vermittelt. Wie für jeden Unterhalt Beanspruchenden gilt, dass er alles Mögliche und Zumutbare tun muss, um die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu halten. Dieser Grundsatz w...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / I. Unterhaltsrechtsverhältnis des minderjährigen Kindes zu dem regelmäßig allein barunterhaltspflichtigen Elternteil

1. Notwendigkeit einer konkreten Bedarfsbemessung Trotz der in der Praxis überwiegend anzutreffenden beengten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern – beim minderjährigen Kind des barunterhaltspflichtigen Elternteils gelangen auch Streitfragen in den Fokus, die Antworten darauf verlangen, inwieweit ein minderjähriges Kind an den wirtschaftlich guten Verhältnissen seiner Elt...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegenüber Kindesmutter, Pflegeeltern und Jugendamt

BGB § 1686 Leitsatz 1. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht. (Rn 13) 2. § 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgeg...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen. 2. Beruht die Erstellung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde auf einer Unterhaltsvereinbarung der Betei...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Der Verfahrensbeistand ist befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. b) Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1, 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. c) Liegen nach Einschätzung eines Sachverständigen und der beteiligten Fachkräfte Anhaltspunkte für eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung vor, so is...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 2 Anmerkung

Ist die Entscheidung des BGH der erste Schritt auf dem Weg zum Wechselmodell als Regelfall? Liest man die Überschriften diverser Presseerzeugnisse, könnte man diesen Eindruck gewinnen: "Getrennte Eltern haben gleichen Anspruch auf Zeit mit dem Kind",[1] "BGH stärkt vor allem die Rechte von Vätern",[2] "BGH stärkt Rechte von Eltern",[3] so und ähnlich lauteten die Titel der v...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Behandlung des Kindergeldes nach § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Praktizierung eines paritätischen Wechselmodells ohne bislang praktizierten unterhaltsrechtlichen Gesamtausgleich

Bereits zuvor hatte sich der BGH mit einem Fall zu befassen, in dem die Eltern lediglich darum stritten, in welchem Anteil sie jeweils Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld für ihr im sog. paritätischen Wechselmodell betreutes Kind besitzen. Das Verfahren führten die Eltern gegeneinander. Die nachfolgende Regelung bestimmt auch den unter 2. behandelten Unterhaltsanspruch d...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / I. Ersetzung eines gerichtlichen Titels bei einvernehmlicher Neutitulierung durch Jugendamtsurkunde

Auch ein auf einer gerichtlichen Entscheidung beruhender oder ein urkundlicher Unterhaltstitel kann im gegenseitigen Einvernehmen der an dem betreffenden Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ersetzt werden. Die Beteiligten können ihre Rechtsbeziehungen kraft ihrer Privatautonomie abweichend von der r...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Haftung der Eltern im paritätischen Wechselmodell

Beide Elternteile haften für den Bedarf des Kindes als Teilschuldner nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Die Haftungsanteile sind unter Vorwegabzug des sog. angemessenen Selbstbehalts zu bestimmen, unter Ansatz des sog. notwendigen Selbstbehalts nur bei Eingreifen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB. Der dem Kind von einem Elternteil während der Betreuungszeit...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / Leitsatz

1. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht. (Rn 13) 2. § 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgegnern gewähren, die...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Notwendigkeit einer konkreten Bedarfsbemessung

Trotz der in der Praxis überwiegend anzutreffenden beengten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern – beim minderjährigen Kind des barunterhaltspflichtigen Elternteils gelangen auch Streitfragen in den Fokus, die Antworten darauf verlangen, inwieweit ein minderjähriges Kind an den wirtschaftlich guten Verhältnissen seiner Eltern über den Unterhalt teilhaben kann. Zunächst g...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Adoption

a) Eine mit ihrem Partner weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann dessen Kind nicht annehmen, ohne dass zugleich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihrem Partner und seinem Kind erlischt. b) Die in diesem Fall das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses anordnenden Regelungen des §§ 1741 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB sind weder verfassungswi...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Unterhaltsbedarf

Der (Regel-)Bedarf eines Kindes, das von seinen Eltern in einem paritätischen Wechselmodell betreut wird, bemisst sich nach den beiderseitigen anrechenbaren Einkünften der Eltern, denn kein Elternteil ist von der Barunterhaltspflicht befreit.[12] Das einem Elternteil nach Lage des Falles zuzurechnende fiktive Einkommen bestimmt grundsätzlich auch den Bedarf des Kindes, denn a...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht w...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 4. Unterhaltsrechtliche Folgen bei erweitertem Umgangsrecht

Nach Maßgabe der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse findet die Betreuung des gemeinsamen Kindes zeitlich unterhalb der paritätischen Betreuung statt, jedoch in einem Maß, das über den vorwiegend praktizierten Umfang hinausgeht. Auch dieses erweiterte Umgangsrecht bringt Kostenbelastungen auf Seiten des Umgangselternteils und nach Lage des Falles ebenso wirts...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Geltendmachung des Kindesunterhalts im paritätischen Wechselmodell

Der Unterhaltsanspruch kann von dem Kind gegen den besser verdienenden Elternteil geltend gemacht werden und ist, soweit keine anderweitige Bestimmung durch die Eltern erfolgt ist, nach § 1612 Abs. 2 BGB auf Geld gerichtet.[19]mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / a) Überblick

Regelwert 3.000 EUR Kindschaftssachen, die den Umgang der Eltern mit dem Kind betreffen, die elterliche Sorge, das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder die Kindesherausgabe (§ 151 Nr. 1 bis 4 FamFG), werden als isolierte Familiensachen nach § 45 FamGKG bewertet. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 FamGKG), der bei Unbilligkeit ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Beachtlichkeit und bedarfsdeckende Wirkung von tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkünften

Die dem Kind gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III ist bedarfsdeckendes Einkommen.[31]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / f) Umfang der Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils bei Wahrnehmung eines erweiterten Umgangsrechts

Eine zeitlich umfassendere Betreuung eines Kindes kann Folgewirkungen auf das Arbeitsverhältnis des Umgangselternteils zeitigen. Gleichwohl gilt, dass ein barunterhaltspflichtiger Elternteil, der den Umgang mit dem Kind in einem gesteigerten Maße wahrnimmt und für dieses in erhöhtem Umfang Betreuungs- und Versorgungsleistungen erbringt, uneingeschränkt barunterhaltspflichtig...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / a) Statussachen

Regelwert 2.000 EUR in Statussachen In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG, also in Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, die Feststellung der Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen, gilt nach § 47 Abs. 1 FamGKG ein Regelwert von 2.000,00 EUR. Da eine ...mehr