Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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zerb 5/2017, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Die Käger machen durch Stufenklage Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung sowie auf Zahlung ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergäzungsansprüche geltend. Am ... verstarb der Vater der Kläger und des Beklategn zu 1), Herr F. Er war in erster Ehe verheiratet mit Frau K. Neben den Klägern und dem Beklagten zu 1) hat der Erblasser ein weiteres Kind, Frau S. Mit privatschriftl...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Festsetzung von Anwaltskosten gegen die Antragstellerin. Die miteinander verheirateten Beteiligten leben getrennt. Mitte Juli 2015 beantragte die Antragstellerin beim AG, ihr im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind zu übertragen. Das AG bestimmte am 9.9.2015 Termin zur Anhörung auf den 29.9.2015...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 1. Familienarbeit – Ein Genderthema

Die juristische Ausblendung von Familienarbeit trifft bisher statistisch ganz überwiegend Frauen. Familienarbeit ist ein Genderthema. Warum aber wird Familienarbeit kaum als Genderthema wahrgenommen, auch nicht, vor allem nicht von Frauen, von Juristinnen? Möglicherweise gibt es eine Art selbstverordnetes Schweigegebot: Wer als Frau, insbesondere als Juristin, Erfolg haben w...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / Leitsatz

1. Um einen Vollstreckungsauftrag auf Räumung einer Wohnung abzulehnen, genügt es nicht, dass der Gerichtsvollzieher (GV) Kenntnis davon hat, dass im Haushalt des Schuldners Kinder leben, die im Vollstreckungstitel nicht als Räumungsschuldner aufgeführt sind. 2. In diesen Fällen muss der GV vor Ort die tatsächlichen Besitzverhältnisse feststellen und dabei berücksichtigen, da...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Erbrecht

Die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern kann nicht durch den Schutz legitimer Erwartungen des Erblassers und anderer Familienmitglieder gerechtfertigt werden (EGMR, Urt. v. 23.3.2017– Beschwerden Nr. 59752/13 u. 66277/13 [Wolter und Safert]).mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FoVo 5/2017, Vorrang der Be... / Leitsatz

Über einen erweiterten Pfändungsschutz auf dem P-Konto wegen unterhaltsberechtigter Kinder hat das Vollstreckungsgericht nicht zu entscheiden. AG Greiz, Beschl. v. 17.2.2017 – M 648/16mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 4. Änderung von §§ 1314, 1315, 1316 BGB

Während Ehen mit Beteiligten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nach Art. 13 EGBGB-E nichtig sein sollen, sind Ehen unter Beteiligung einer Person, die das 16. aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, nach dem Entwurf aufhebbar. Die Verpflichtung der Behörde, den Aufhebungsantrag auch dann zu stellen, wenn beide Ehegatten volljährig geworden sind, ist ein...mehr

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zfs 5/2017, Pamer: Der Fahrzeugschaden. Regulierung von Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschäden, ZAP-Verlag, 2. Aufl. 2016, 785 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89655-813-8

Kommentare und Handbücher mit Ausführungen zum Fahrzeugschaden gibt es eher zu viel als zu wenig. Brauchbare Einzeldarstellungen sind dagegen rar. Was bislang gefehlt hat, ist ein einbändiges Werk über den Fahrzeugschaden aus sämtlichen praxisrelevanten Blickwinkeln. Diese Lücke hat Jochen Pamer nun geschlossen, indem er seine Bücher "Der Kaskoschaden" und "Der Fahrzeugschad...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / ff) Gerichtliche Möglichkeiten gegen Mehrheitsbeschlüsse

Ist ein Miterbe überstimmt worden und ist er mit dem Mehrheitsbeschluss nicht einverstanden, kann er nach § 745 BGB vorgehen. Der Übertragungsbeschluss muss nämlich der ordnungsmäßigen Verwaltung nach den §§ 2038, 745 Abs. 1 und 3 BGB genügen. Entspricht die Übertragung der Verwaltung auf eine Person nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, weil die Person ungeeignet ist, ist d...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückübereignung des streitgegenständlichen Grundstücksanteils gemäß § 2287 Abs. 1 BGB. Die klägerische Partei hat nicht hinreichend vorgetragen/unter Beweis gestellt, dass die Erblasserin die Schenkung in der Absicht getätigt hat, den Kläger als Vertragserben zu beeinträchtigen. In der grundlegenden Entscheidung BG...mehr

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FoVo 5/2017, Vorrang der Be... / 1 I. Der Fall

Der Schuldner begehrt von dem AG die Festsetzung eines höheren Freibetrages auf dem P-Konto, weil er zwei unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen habe und auf dem P-Konto das Kindergeld sowie die Leistungen der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Lebensgefährtin eingingen.mehr

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AGS 5/2017, Kindergeld als ... / Leitsatz

Kindergeld ist i.S.d. Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.1.2005 – XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605 [= AGS 2005, 160]). BGH, Beschl. v. 14.12.2016...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 1. Änderung von § 8 BGB

Die durch § 8 Abs. 2 BGB bislang begründete Möglichkeit für verheiratete Minderjährige, einen eigenen Wohnsitz zu begründen soll gestrichen werden. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass bei Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe die minderjährige Person ggfls. wieder in ihren Herkunftsfamilienverband zurückkehren muss, was mit effektivem Kinder- und Jugendschutz u.U. nicht zu ...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 1. Gesetzentwurf zum Samenspenderegister

§ 1 Samenspenderregister Die im Entwurf vorgeschlagene Registerlösung mit Meldepflicht ist zu begrüßen. Sie bietet die nötige Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber einer privatrechtlichen, gar freiwilligen Lösung. Zu erwägen wäre allerdings, ob die Registrierung auch auf Embryonenspenden ausgedehnt werden sollte. Sie mögen der Zahl nach gering sein, allerdings ist ein ver...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / cc) Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Während im Rahmen der Ehesache die Auffassung vertreten wird, vom Einkommen seien Kinderfreibeträge in Abzug zu bringen, ist dies beim Versorgungsausgleich nicht möglich. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibet...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / V. Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?

Familienarbeit, Fürsorge für Kinder, Kranke, alte Eltern, zählt wenig im geltenden Familienrecht. Welche Reaktionsoptionen hat die familienrechtliche community auf diesen Befund? "Liebe und Fürsorge lassen sich rechtlich nicht fassen und sind mit Geld ohnehin nicht aufzuwiegen, daher sollte alles so bleiben, wie es ist", könnte eine Reaktion lauten, "der gesetzliche Gütersta...mehr

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FoVo 5/2017, Vorrang der Be... / 2 II. Die Entscheidung

Bescheinigung vor Gerichtsbeschluss … Beantragt werden kann gemäß § 850k Abs. 4 ZPO ein abweichender Betrag von den kraft Gesetzes bereits pfandfrei zugelassenen Beträgen. Diese vom Schuldner angeführten Positionen zu berücksichtigen ist aber Aufgabe des Drittschuldners, § 850k Abs. 2, Abs. 5 ZPO. Der Drittschuldner hat die leiblichen Kinder als weitere Unterhaltsberechtigte ...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Verfahrenskostenhilfe

a) In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung über Umgang ist die sofortige Beschwerde eines Beteiligten gegen die unterlassene Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahrenskostenhilfeverfahren statthaft und zulässig. b) Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer einstweiligen Anordnung, die Betroffenheit mehrerer Kinder in unterschiedlichen Altersstufen und die fehle...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Zweitschuldner. Im zugrunde liegenden Hauptverfahren ging es um einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Nach Anhörung der Beteiligten ordnete das FamG die Einholung eines Gutachtens an, das a...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 5. Änderung von Art. 13, Art. 229 EGBGB

Die Regelungen, wonach im Ausland geschlossene Ehen mit Beteiligten, die das 16 Lebensjahr nicht erreicht haben, regelmäßig nichtig sein sollen, dürfte u.a. der UN-KRK widersprechen. Danach ist ein Mindestalter für die Eheschließung gerade nicht vorgegeben, statt dessen wird verlangt, dass der Reife und Autonomie des jeweiligen Kindes Respekt gezollt (Art. 12 UN-KRK) und sei...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 1. Familienarbeit – Mehr als Hausarbeit

Familienarbeit (neuerdings auch: care work) ist kein juristischer Begriff und wird im deutschen familienrechtlichen Diskurs bisher so gut wie nicht verwendet. Der § 1356 BGB spricht als Gegenbegriff zur Erwerbstätigkeit von Haushaltsführung und adressiert die Haushaltsführung in Absatz 1 sogar vor der Erwerbstätigkeit in Absatz 2. Was ist aber nun Haushaltsführung? Ist Haush...mehr

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FF 5/2017, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

… Durch hiermit vollinhaltlich in Bezug genommenen Beschl. v. 11.5.2016 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin 4.271,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2016 zu zahlen. Hiergegen wenden sich die Antragstellerin mit ihrer zulässigen, in...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Eine Beschränkung der an den beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zu erstattenden Kosten ist gerechtfertigt. Aber diese Beschränkung darf nicht das Ausmaß erreichen, das der angefochtene Beschluss und die Abhilfeentscheidung vorsehen. Dem nicht im Bezirk des befassten Gerichts niedergelassenen beigeordneten Verfahr...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / I. Anlass zum Nachdenken: Ein Fall aus der Praxis

Wer das geltende Güterrecht in Zweifel ziehen will, muss mit Verständnislosigkeit und Abwehr rechnen.[1] Die familienrechtliche community hat sich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seiner Abwählbarkeit kraft "privatautonomer" Entscheidung der Ehegatten halbwegs rechtssicher eingerichtet.[2] Wer ernsthaft de lege ferenda die Einführung einer moderne...mehr

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FF 5/2017, Testimonials: 20 Jahre Forum Familienrecht

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich gratuliere Ihnen zum 20-jährigen Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht, die es gestattet, in allen Bereichen des Familienrechts stets auf dem Laufenden zu sein. Die gesellschaftlichen Verhältnisse befinden sich in einem ständigen Wandel, der sich in der Änderung familienrechtlicher Gesetze widerspiegel...mehr

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zfs 5/2017, Der ältere Verkehrsteilnehmer

Wenn man an den "älteren Verkehrsteilnehmer" denkt, taucht spontan der in der Fahrschule oft zitierte § 3 Abs. 2a StVO auf, wonach neben Kindern und Hilfsbedürftigen vor allem Ältere ausdrücklich unter besonderen Schutz gestellt werden, denen gegenüber eine Gefährdung durch Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Die Überalterung der Gesellschaft wird spätestens dann, wenn die...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.2 "Nach einem Versicherungsfall"

Rz. 6 Der Einschub "nach einem Versicherungsfall" durch das ArbZRVerbG v. 21.12.2008 soll der einschränkenden Klarstellung dienen und im Übrigen eine korrespondierende Vorschrift zu (dem insoweit ebenfalls zum 1.1.2009 geänderten) § 199 darstellen. Die Beteiligung an einer Heilbehandlung nach § 34 ist prinzipiell unabhängig davon, ob der Arzt zu Beginn oder im Verlauf der Beh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.7 Hinweispflicht zum Informationsanspruch (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 15 Da Versicherte oft nichts von ihrem Informationsanspruch wissen, besteht nach Abs. 1 ohne Nachfrage des Versicherten die Verpflichtung des datenverarbeitenden Arztes oder des Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten, auf das Informationsrecht des Versicherten hinzuweisen; ohne diesen Hinweis dürfte das Informationsrecht in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.5 Verarbeitung von Daten, deretwegen eine Heilbehandlung eingeleitet wurde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Die Pflicht nach Abs. 1 Satz 2, die für die Entscheidung zur Durchführung einer Heilbehandlung nach § 34 maßgeblichen Daten zu erheben, zu speichern und zu übermitteln, überschneidet sich mit den in Satz 1 der Vorschrift geregelten Pflichten. Die Daten, die für die Entscheidung des Arztes oder des Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenps...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.6 Informationsanspruch des Versicherten (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 13 Der Informationsanspruch richtet sich gegen den Unfallversicherungsträger und nicht gegen den behandelnden Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten oder der Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Informationsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger umfasst sämtliche in den Sätzen 1 und 2 erwähnten Daten, wozu demnach auch die übermittelten Information...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In der Vorläufervorschrift des bis zum 31.12.1996 geltenden § 1543 d RVO war die Pflicht des behandelnden Arztes geregelt, dem Träger der Unfallversicherung Auskunft über die Behandlung und den Zustand des Verletzten zu erteilen. Die Vorschrift regelte darüber hinaus den Gebührenanspruch des Arztes sowie eine Ordnungswidrigkeit für den Fall vorsätzlich oder fahrlässig ...mehr

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Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.8 Datenübermittlung für den medizinischen Arbeitsschutz und an die Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 stellt die erforderliche gesetzliche Grundlage dafür dar, die Daten nach Abs. 1 außer an den Unfallversicherungsträger auch an die Stellen des medizinischen Arbeitsschutzes (etwa staatliche Gewerbeärzte) und an die Krankenkasse übermitteln zu dürfen. Das Erforderlichkeitsprinzip (vgl. Rz. 11) gilt auch hier, was durch die Worte "soweit" und "benötigen" deutlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.3 Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält die datenschutzrechtlich erforderliche gesetzliche Regelung über die Verpflichtung von Ärzten zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 199) an die Unfallversicherungsträger. Bei den Daten handelt es sich hauptsächlich um medizinische Daten über den Zustand und die Behandlung des Versi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.2 Vorschriften zum Jahresarbeitsverdienst (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 gelten die Neuregelungen über den Jahresarbeitsverdienst (§§ 81 bis 92) für auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind, wenn der Jahresarbeitsverdienst erstmals danach festgesetzt wird (dazu BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 5/13 R, NZA 2014 S. 386), oder eine Neufestsetzung nach Maßgabe von § 90 erforderlich ist (Abs. 2 Satz 1). Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für den Fall des Vorliegens einer Heilbehandlung nach § 34 enthält § 201 die gesetzlichen Grundlagen der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Zahnärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- sowie Jugendlichenpsychotherapeuten, die an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind. Hiervon zu unterscheiden sind die von einer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. Normenkette § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 32a EStG Sachverhalt Die verschiedengeschlechtlichen Kläger leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, führen einen gemeinsamen Haushalt und stehen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie haben drei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 201 Datener... / 2.1 Beteiligung an einer Heilbehandlung nach § 34

Rz. 3 Heilbehandlung nach § 34 : Die Unfallversicherungsträger haben für die Durchführung der Heilbehandlung nach § 34 umfassende Möglichkeiten zur Festlegung von Behandlungsstandards und Verfahrensabläufen. Sie können etwa die von den Ärzten und Krankenhäusern benötigten Qualifikationsvoraussetzungen in fachlicher Hinsicht sowie betreffend die sächliche und personelle Aussta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV Vorbemerkungen zu §§ 18a bis 18e

Vorbemerkungen zu §§ 18a bis 18e Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit 1986 aufgrund des HEZG v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) unter gleichen Voraussetzungen gewährt. Seitdem sind auch eigene Einkünfte auf Hinterbliebenenrenten (seit 1.1.1992: Renten wegen Todes) anzurechnen, soweit sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Ausn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 49 Renten ... / 2.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Antragsberechtigt sind der Ehegatte, der geschiedene Ehegatte, der eingetragen Lebenspartner sowie Kinder des Verschollenen; es handelt sich dabei um die Personen, die im Falle des Todes des Versicherten Anspruch auf eine Rente aus dessen Versicherung haben würden (vgl. Komm. unter 2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 49 Renten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern die Möglichkeit, im Falle der Verschollenheit des Versicherten den Tod fiktiv für den Bereich der Rentenversicherung feststellen zu lassen, ohne die gerichtliche Todeserklärung aufgrund des Verschollenheitsgesetzes (vgl. §§ 2 ff. Verschollenheitsgesetz) abwarten zu müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.2 Entscheidungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 9 Die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden darf, fällt mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle "Seltenheitsfälle", "Systemmangel" bzw. "Leistungsanspruch kraft grundrechtsorientierter Auslegung", der durch das GKV-WSG ab 1.4.2007 eingefügten Regelung in Abs. 1 Satz 4 und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen

Leitsatz 1. Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. 2. Die fünfjährige F...mehr

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Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Zweiten Kapitel Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 bis 13)

Rz. 1 Das Zweite Kapitel enthält die Anspruchsvoraussetzungen. Damit wird im Ergebnis der vom SGB II begünstigte Personenkreis trägerunabhängig konkretisiert. Die Vorschriften verdeutlichen im Zusammenhang das gesetzgeberische Konzept für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Abgrenzung u. a. zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bei jugendlichen Leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkunge... / 3 Die Regelungen im Ersten Kapitel

Rz. 12 Wie bei Gesetzen üblich, enthalten die ersten Vorschriften des Ersten Kapitels die Ziele, Programmaussagen und Leistungsgrundsätze. Die Regelungen räumen den Leistungsberechtigten Rechte ein und legen ihnen Pflichten auf. Auf diese Pflichten kann zurückgegriffen werden, wenn keine gebundenen Entscheidungen zu treffen sind, sondern den Jobcentern (§ 6d) Beurteilungsspi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkunge... / 1 Das Konzept der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 1 Das Erste Kapitel enthält die grundsätzlichen Regelungen und Programmsätze für die Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und die Trägerschaft. Dazu gehört zunächst, dass in § 1 ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Grundsicherungsleistungen es den Leistungsberechtigten ermöglichen sollen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Elften Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 bis 77)

Rz. 1 Das Elfte Kapitel enthält Regelungen zum Übergang von Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem SGB III und dem BSHG zu den Leistungen nach dem SGB II. Außerdem werden in diesem Kapitel die jeweiligen zu einem Änderungsgesetz über das SGB II getroffenen Übergangsregelungen angefügt. Das Kapitel wurde durch das Neunte Gesetz zur ...mehr