Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / g) Testamente mit Beschränkungen und Beschwerungen: Wunderwaffe gegen Sozialhilferegress?

Die Gestaltung besonderer Testamente für behinderte und nicht behinderte Bedürftige gehört im Erbrecht seit Ende der 1970er Jahre zu den Topthemen in Literatur und Praxis. Die Sozialgerichte, insbesondere das Bundessozialgericht, halten sich dagegen immer noch zurück. Jahrelang lag der "Hauptkriegsschauplatz" im SGB II und SGB XII ausschließlich bei der Frage: "Ist eine Erbs...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf – teilweise – Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne Weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt [Abgrenzung zu den Senatsurt. v. 25.5.1994 – XII ZR 78/93, FamRZ 1994, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Anspruchskonkurrenz

Nimmt die Mutter eines aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Kindes die vorübergehend aufgelöste eheliche Lebensgemeinschaft wieder auf, ist ihr Anspruch gegen ihren Ehemann auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gegenüber dem Anspruch gegen den Vater des Kindes grundsätzlich nicht vorrangig. Der Anspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB verdrängt aber den Anspruch ...mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 3 Anmerkung

Das Gericht stellt hier zutreffend auf die Wertvorschrift des § 36 FamGKG ab, da Gegenstand des Verfahrens eine familienrechtliche Genehmigung war. Abzustellen ist danach auf den Wert des zugrundeliegenden zu genehmigenden Geschäfts. Dabei ist wiederum zu differenzieren.mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Sachverhalt

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche am Nachlass des am 25.10.2011 verstorbenen Horst Werner L, nachfolgend Erblasser genannt, geltend. Die Beklagte zu 1) ist die vormalige Lebensgefährtin des Erblassers, der Beklagte zu 2) dessen Bruder. Der Erblasser hatte zwei Söhne, zum einen den am 9.1.1962 geborenen und 1990 kinderlos vorverstorbenen Herrn L3, zum anderen den am 2.4.1...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 Nr. 2 BGB

Geben sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine dritte Person vor dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft aus, kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bilden. Deren Verfestigung kann sich bereits vor Ablauf von zwei bis drei Jahren herausgebildet haben. Trägt der unterhaltspflichtige Ehegatte zu den Voraussetzungen des § 1...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Abstammung

a) Nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht ist auch das Beschwerdegericht grundsätzlich an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden [im Anschluss an BGHZ 15, 122, und BGHZ 25, 200]. b) In einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist die Ehefrau des Verstorbenen grundsätzlich nicht beschwerdeberecht...mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind Eltern eines gemeinsamen Sohnes. Die elterliche Sorge steht beiden Beteiligten gemeinsam zu. Im vorliegenden Hauptsacheverfahren begehrte die Antragstellerin die Übertragung der Teilbereiche "Gesundheitsfürsorge" und "schulische Belange" auf sich allein. Gleichzeitig beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die ihr die alleinige Entscheidu...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / f) Zwischeneinigungen

Bei Zwischeneinigungen i.d.R. hälftiger Wert Zwischeneinigungen sind in Kindsschaftssachen möglich. Da diese allerdings nicht auf eine endgültige Regelung gerichtet sind, sondern nur auf eine vorläufige Regelung, wird hier i.d.R. in analoger Anwendung des § 41 S. 2 FamGKG nur der hälftige Regelwert angenommen. Hinweis Die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV e...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben darüber gestritten, ob die beiden gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Trennung der Eltern im wöchentlichen Wechsel jeweils bei Vater und Mutter oder überwiegend bei der Mutter haben sollten. Das FamG hatte dem Vater mit dem angefochtenen Beschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder mit dem Ziel zugesprochen,...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / c) Wechselseitige Anträge

Auch wechselseitige Anträge der beteiligten Ehegatten wirken sich nicht auf den Wert aus, selbst dann nicht, wenn die wechselseitigen Anträge verschiedene Kinder betreffen. Es bleibt auch hier grundsätzlich beim einfachen Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Verfahrenswert bei gegenläufigen Anträgen zum Umgangsrecht verschiedener Kinder Auch bei gegenläufigen Kindschaftssachen (hi...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / Leitsatz

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr da...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Qualifizierung als Unterhaltsanspruch

Das Verfahren beinhaltet die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes; es geht nicht um einen Ausgleichsanspruch der Eltern untereinander. Der Anspruch bleibt Unterhaltsanspruch, auch wenn er sich nur auf die Differenz der von den Eltern nicht gedeckten Anteile richtet. Dies stellt sich als Begrenzung des Anspruchs dar und erklärt sich aus der Annahme, dass jeder El...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Bedarfsbestimmung

Der Bedarf richtet sich gem. §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils vor Geburt des Kindes. Sie wird durch das nachhaltig erzielte Einkommen geprägt. Die anzunehmende Entwicklung des Einkommens, das der Elternteil ohne die Geburt des Kindes erzielt hätte, ist zu berücksichtigen. Als nachhaltig erzielt kann ein Einkommen nur angesehe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / 3. § 45 FamGKG (Bestimmte Kindschaftssachen)

Hinweis (1) In einer Kindschaftssache, die 1. die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, 2. das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, 3. das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder 4. die Kindesherausgabe betrifft, beträgt der Verfahrenswert 3.000 Euro. (2) Eine Kindschaftssache nach Abs...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / e) Hinnehmbarkeit des Wechsels von einer abhängigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Die Aufgabe einer unselbstständigen und Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht vorgeworfen werden, wenn der jetzt unterhaltspflichtig gewordene Elternteil zum damaligen Zeitpunkt die Kinder betreut hat und der andere Elternteil hinreichend leistungsfähig war.[28]mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten Nr. 1) bis 3) sind die minderjährigen Kinder des weiteren Beteiligten und seiner 2012 verstorbenen Ehefrau, nach deren Tod gesetzliche Erbfolge eintrat. Die verstorbene Ehefrau war Eigentümerin einer Wohnung, welche die Beteiligten mit notariellem Vertrag zu einem Kaufpreis von 270.000,00 EUR verkauften. Mit notarieller Urkunde vom gleichen Tag haben die Bete...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag ist begründet, soweit mit der Erstreckung der VKH ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Übernahme der mit der Elternvereinbarung entstandenen anwaltlichen Einigungsgebühr geschaffen werden soll. Soweit mit der Fassung des Erstreckungsantrags bezweckt ist, darüber hinaus VKH für weitere auf den Inhalt der Einigung bezogene Anwaltsgebühren, insbesondere für eine se...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 6 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänderte Fassung des § 4 A...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Darlegungserfordernisse bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung

Der Bezug einer Rente wegen voll geminderter Erwerbsfähigkeit indiziert, dass der Bezieher zu einer voll- oder teilschichtigen Erwerbstätigkeit nicht in der Lage ist, jedoch nicht, dass darüber hinausgehend auch eine Tätigkeit im reduzierten Umfang von arbeitstäglich bis zu drei Stunden unmöglich ist. Auch der Verweis auf einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Beh...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Sachverhalt

Die StA Kronach führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der dem Beschuldigten bestellte Pflichtverteidiger begleitete diesen zu der Vernehmung bei der Kriminalpolizei und erteilte seinem Mandanten den Rat, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dem kam der Beschuldigte nach und bestritt die Vorwürfe. Hieraufhin stellte di...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / h) Bundesteilhabegesetz und Erbrecht oder: Was gibt es Neues ab 1.1.2017/2020?

Das Bundesteilhabegesetz[55] ist verabschiedet, und das Gesetz wird weitere Differenzierungen zwischen den einzelnen Leistungsbeziehern und erhebliche weitere Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringen. Das Bundesteilhabegesetz bezieht sich auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderung, die Pate für das Behindertentestament gestanden haben,...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Verfahrenskostenhilfe

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist [Anschl. an Senatsbeschl. v. 26.1.2005 – XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605] (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 – XII ZB 207...mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Rechtsfolgen bei dauerhaft unzureichenden Erträgnissen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Erwirtschaftet ein selbstständig Erwerbstätiger über Jahre nur Verluste oder ist eine nachhaltige Sicherstellung des Unterhalts ansonsten ausgeschlossen, kann von ihm in sorgfältiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Aufgabe seiner Tätigkeit zugunsten der Aufnahme einer abhängigen Erwerbstätigkeit verlangt werden. Zuvor ist dem Unterhaltspflichtigen aber eine Karen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bekanntgabeerleichterungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Einheitswertbescheide, die sich an Ehegatten und deren Kinder richten, können gem. § 183 Abs. 4 AO i.V.m. § 122 Abs. 7 AO in einer Ausfertigung unter der gemeinsamen Anschrift bekannt gegeben werden, solange dem FA keine ernstlichen Meinungsverschiedenheiten bekannt sind und kein Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Diese Erleichterung betrifft jedoch...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit

Es besteht grundsätzlich die Obliegenheit, in vollschichtigem Umfang erwerbstätig zu sein. Macht der Unterhaltspflichtige eine Ausnahme geltend, hat er die dafür maßgeblichen Gründe konkret darzutun und zu beweisen. So kann ein unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit auch für den erwerbsfähigen, Leistungen nach dem SGB II beziehenden Unterhalts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 6. Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen tritt stets dann in den Vordergrund, wenn dieser geltend macht, den Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB nur eingeschränkt oder gar nicht leisten zu können. Im Blick auf die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen ...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / e) Billigkeitsklausel

Nach § 45 Abs. 3 FamGKG kann bei Unbilligkeit der Regelwert herauf- oder herabgesetzt werden. Die Rspr. ist hier allerdings zurückhaltend. Hinweis Die Bandbreite des Üblichen, die in einer Umgangssache mit dem Festwert von 3.000,00 EUR bedacht wird, ist weit, weil sonst der Zweck des Festwerts nicht erreicht werden könnte. Er dient der Verfahrensvereinfachung, indem die Wertf...mehr

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zerb 4/2017, § 2057a BGB – ... / bb) Einbezug der Vermögensinteressen der übrigen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Für die endgültige Bestimmung der Höhe des Ausgleichungsbetrags sind schließlich auch die Vermögensinteressen der übrigen Erben und der Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des gesamten Nachlasses zu berücksichtigen. Streitig ist, ob der Ausgleichungsbetrag im Einzelfall sogar den Wert des gesamten Nachlasses mit der Folge erreichen darf, dass für die übrigen Abkömmlinge n...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / d) Wer zu viel bekommt, oder: Versagung und darlehensweise Gewährung

Manchmal erbt man Dinge, die sozialhilferechtlich einfach nicht geschont sind. Schonvermögen liegt vor, wenn Vermögen nicht vorrangig zur Selbsthilfe eingesetzt oder verwertet werden muss. Dann spricht man von normativ geschonten Mitteln. Im SGB II ist der normative Schontatbestand in § 12 SGB II geregelt. Im SGB XII ist es § 90 SGB XII. Hierhin sollte der Blick gehen, wenn ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2014 nicht verfassungswidrig

Leitsatz Die im Jahr 2014 gewährten Freibeträge für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 4.368 € und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 € für beide Elternteile stellen nach Auffassung des Finanzgerichts München das Existenzminimum eines Kindes in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe von der Besteuerung frei. Sachverhalt Im ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 86a Örtlic... / 2.4.1 Fortsetzung bestimmter Leistungen bzw. Volljährigenhilfe

Rz. 8 § 86a Abs. 4 regelt die Fortdauer der bereits zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit nach § 86 eingetretenen Zuständigkeit bei Leistungen nach § 13 Abs. 3 (Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen) sowie § 21 (Notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht) für die Zeit ab Eintritt der Volljährigkeit. Ein Zuständigkeitswechsel findet hier nicht statt...mehr

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Jung, SGB VIII § 86a Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige (zur Begriffsbestimmung des jungen Volljährigen siehe § 7 Abs. 1 Nr. 3). Im Unterschied zu § 86 ist Anknüpfungspunkt in § 86 a der g.A. des jungen Volljährigen, den dieser im Zeitpunkt vor Beginn der Leistung hatte (Abs. 1). Der Umfang der Leistung beschränkt sich nicht ausschließlich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern – Feststellung der fehlenden Frei­zügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

Leitsatz Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt – auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung – allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenth...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 36 Bei wirksamer Begründung einer freiwilligen Pflegeversicherung nach § 26a treten die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer freiwilligen Weiterversicherung nach § 26, nämlich die ab Beginn der Mitgliedschaft bestehende Beitragszahlungs- und Tragungspflicht. Diese Beiträge richten sich bei den Pflegekassen nach § 57 Abs. 4 i. V. m. § 240 SGB V i. V. m. den Grundsätzen des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.1 Geldleistungen für Kinder (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 27 Satz 2 trifft eine Sonderregelung für den Betrag, der für Kinder abzweigbar ist, wenn der Berechtigte Leistungen erhält, die unter Berücksichtigung von Kindern höher festgesetzt wurden, z. B. Kindergeld, Kinderzulagen, Kinderzuschläge (§ 33b BVG; § 270 SGB VI und § 217 Abs. 3 SGB VII). Auch die höheren Leistungssätze beim Arbeitslosengeld bei Vorhandensein von Kindern...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.2 Auszahlung kinderbezogener Leistungen (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1 für die Tatbestände, in denen der Sozialleistungsberechtigte Kindern gegenüber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig ist und demzufolge eine solche gesetzliche Unterhaltspflicht auch nicht verletzen kann, jedoch Sozialleistungen erhält, bei denen Kinder bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden. Auch ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr