Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsausbildung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Bildungsaufwendungen Rz 21, 43 ff; außerdem > Auszubildende, > Kinderfreibeträge Rz 55 ff, > Kindergeld Rz 15 ff, > Schulgeld sowie > Ausbildung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich WK (> Bildungsaufwendungen Rz 12ff, 22ff, 34ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Einen Pauschbetrag nach § 33b EStG erhalten grundsätzlich nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Die Vorschrift ist aber auch auf erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG) und auf fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG) anwendbar; > Unbeschränkte Steuerpflicht. Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die H...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Freibetrag für Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 6 S 1 EStG können zudem die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuung-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs 6 EStG (s § 32 Rn 752ff (Pust)) für Kinder iSd § 32 Abs 1 bis 4 EStG (s § 32 Rn 190ff ( Pust) s § 32 Rn 311ff (Pust)) als Freibetrag bereits im LSt-Abzugsverfahren angewandt werden. Eine Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzungsfiktion (§ 78 Abs 1 S 1 EStG aF)

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach der Fiktion des § 78 Abs 1 S 1 EStG aF gilt Kindergeld, das bis zum 31.12.1995 nach den Vorschriften des BKGG aF gewährt wurde, als nach des Vorschriften des EStG, also nach den §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG durch die danach zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes bzw des öffentlichen Dienstes festgesetzt. Im Interesse aller Beteiligten –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschnitts des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen (§ 78 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drucks 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 u 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hierzu s Schrifttum § 62 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BZSt v 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ag Belastungen sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG berücksichtigungsfähig, sofern es sich um ag Belastungen iSd §§ 33, 33a oder § 33b Abs 6 EStG handelt. Es handelt sich bei den genannten ag Belastungen um die allgemeinen ag Belastungen, die um die zumutbare Belastung des ArbN zu kürzen sind ( § 33 EStG, s Erläut zu § 33 (Nacke)) die nur bis zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlagung bei Eintragung eines Freibetrags iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 o 6 EStG oder bei Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Abs 2 EStG (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wenn bei ArbN Freibeträge nach § 39a Abs 1 Nr 1–3 u 5 EStG (WK, SA, ag Belastungen, negative Einkünfte aus VuV ua) ermittelt worden sind, soll die Richtigkeit der Angaben im Wege der Veranlagung geprüft und sichergestellt werden. Ab VZ 1997 findet darüber hinaus noch eine Veranlagung in den Fällen statt, in denen ArbN aus Nicht-EU-Staaten tr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Besonderheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern (§ 39a Abs 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Eheleuten und Lebenspartnern (vgl § 2 Abs 8 EStG), die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben, ist gemäß § 39a Abs 3 S 1 Hs 1 EStG jeweils die Summe der nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 2–4 u 5 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge gemeinsam zu ermitteln. Der abzuziehende SA-Pauschbetrag von 36 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG)

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG kann in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 2 EStG sowie in den Kj 2020 und 2021 in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 3 EStG ein Freibetrag beantragt werden, wobei für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 3 EStG auch ohne Antrag des ArbN ein Freibetrag ermittelt werden kann. Rn. 16 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsgrenze (§ 39a Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 2 S 4 EStG ist der Antrag auf Bildung eines Freibetrages aus der Summe wegen erhöhter WK (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 9 EStG, s Rn 11), erhöhter SA (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 4, 5, 7, 9 u Abs 1a EStG, §§ 10b u 33 EStG, s Rn 12), ag Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 33 EStG, s Rn 13), ag Belastungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressionszone

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Progressionszone ist in zwei Teilzonen aufgeteilt (§ 32a Abs 1 Nr 2 u 3 EStG). Die erste Progressionsteilzone (§ 32a Abs 1 Nr 2 EStG) zeichnet sich aus durch einen steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes von 14 % (Eingangssteuersatz) auf 23,9 % im Tarif 2014. Diese Zone endet schon bei einem zvE von 13 469 EUR. In der zweiten Progressionstei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Entwicklung der ESt-Tarife

Rn. 6 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Entwicklung der ESt-Tarife für die Zeit seit dem Jahre 1946 wird bei Wagner in Blümich, § 32a EStG Rz 7ff (Stand: Juni 2020) ausführlich dargestellt (vgl auch Schöberle, DStR 1989, 567; Bareis in FS Offerhaus, 1053ff). Das zurzeit geltende Tarifsystem (Formeltarif) besteht seit dem Jahre 1958. Es ist seinerzeit mit der Einführung des Spli...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anteilige Barunterhaltspflicht bei wechselnder Betreuung

Rz. 177 Praktizieren die Eltern das sog. Wechselmodell [288] mit dem Inhalt, dass das Kind beiderseits hälftig betreut wird, so tragen sie den aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile zu errechnenden Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen, wobei gerechnet wird wie beim Unterhalt eines volljährigen Kindes.[289] Zu dem aufzuteilenden üblichen Unterhaltsbetra...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus (Unterhalt der dritten Altersgruppe zuzüglich Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersgruppe). Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2021, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 860 EUR zugebilligt.[368] Rz. 226 Unterhaltsrelevan...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 524 Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Abänderungsantrag der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegner – wegen Abänderung eines Titels über Ehegatten- und Kindesunterhalt. Für die...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG

Rz. 670 Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen den Arzt _____ – Antragsgegner – wegen: Erlass einer einstweil...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen

Rz. 185 Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Der Antragsgegner ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 477 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verpflichtungen der Eltern

Rz. 232 Den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem volljährigen Kind (§ 1609 Nr. 4 BGB) gehen vor die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ist das volljährige Kind jedoch noch nicht 21 Ja...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 158 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. F ist halbtags erwerbstätig mit einem Monatsnettoeinkommen von 800 EUR, M ist ganztags erwerbstätig und verdient 1.600 EUR netto monatlich. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. Das Kindergeld in Höhe von je 219 EUR[257] wird an F ausgezahlt.mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 555 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 219 EUR bezieht F.mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Typischer Sachverhalt

Rz. 222 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Sie haben zwei Kinder im Alter von 18 (K1) und 16 Jahren (K2), die sich beide noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Beide Eltern sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 1.800 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 438 EUR wird an F ausgezahlt.mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Vereinfachtes Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG

Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elternteile im Inland leben, gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / 4. Checkliste: Unterhalt für ein volljähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / ff) Angemessenheitskontrolle

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§ 15 Familienrecht / 3. Checkliste: Unterhalt für ein minderjähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 587 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[951] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Gesamt-Unterhaltsverpflichtung des M

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 507 Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ – 35 F 125/96 UE UK – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragste...mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen:[335] Rz. 210 Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlungsantrag Muster 15.36: Kindesunterhalt Minder...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 400 Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie gelte...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 242 Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Aus diesem Grunde wenden wir uns hierm...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 298 Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 557 Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. z...mehr