Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 05/2019, FF aktuell / Hohe Anforderungen an alle Beteiligten

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gesta...mehr

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FF 05/2019, Verhältnismäßig... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Mutter) wendet sich u.a. gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre im September 2007 geborene Tochter S. [2] Die Mutter ist Inhaberin des alleinigen Sorgerechts für S. Sie hat ein weiteres Kind aus einer anderen Beziehung, den im Januar 2002 geborenen K. Im Mai 2016 zog die Mutter mit ihrer Tochter bei Herrn G. (...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / aa) Autonomer Wille des Kindes

Der Kindeswille stellt einen maßgeblichen Bezugspunkt für die Beurteilung des Kindeswohls dar. Bei mehreren Anhörungen erklärten die Kinder des Klägers, sie wollten im Haushalt des Vaters wohnen. Im Grundsatz stellt diese Wiederholung der Auffassung des Kindes in unterschiedlichen Situationen über eine erhebliche Zeitspanne einen Anhaltspunkt für einen beachtlichen Willen da...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / cc) Einzelfallentscheidung

Die Bestimmung des Stellenwerts des Willens kann jedoch nicht pauschal am konkreten Alter des Kindes festgemacht werden. Es bedarf vielmehr einer Einzelfallentscheidung, welche die konkrete Einsichtsfähigkeit und Reife des Kindes als Anknüpfungspunkt zugrunde legt. Von der Literatur[29] wird als Richtwert zur Beachtung des Selbstbestimmungsrechts ein Alter von 12 Jahren vorg...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Gegen Festschreibung als gesetzlichen Regelfall

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsi...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / bb) Kind zunehmenden Alters

Mit zunehmendem Alter und der daraus erwachsenden Einsichtsfähigkeit verdeutlicht der Wille des Kindes einerseits seine Bindung zu den Elternteilen. Dies führt dazu, dass der Wille als maßgeblicher Anknüpfungspunkt qualifiziert wird.[26] Diese auf Gefühlen basierende Bindung ist dabei durch eine objektive Betrachtung nicht oder nur zu einem geringen Teil beurteilbar und kann...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / c) Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Auch das BVerfG beschäftigte sich mit der Thematik des Wechselmodells. Mit dem Beschluss vom 22.1.2018 wies das BVerfG darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, getrenntlebenden Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben.[45] Dies erscheint wenig überraschend, da das Bundesverfassungsgericht inhaltlich im Wesentlichen auf seinen Beschluss vom 24.6...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / d) Gesetzliche Regelung des Wechselmodells als Obliegenheit des Gesetzgebers?

Auch wenn für den Gesetzgeber keine Verpflichtung besteht, das Wechselmodell als Regelfall auszugestalten, stellt die gesetzliche Regelung eine Obliegenheit dar. Wie aus dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2017 ersichtlich wird, ist eine Diskussion über die gesetzliche Regelung des Wechselmodells unter Berücksichtigung des Kindeswohls geboten.[49] Die politisc...mehr

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FF 04/2019, Deutscher Anwaltstag 2019

Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am Donnerstag, 16.5.2019 (13.45–18.15 Uhr) 13.45 – 15.15 Uhr Anpassungen im Versorgungsausgleich: Unterhalt und Invalidität vor vier Fachgerichtsbarkeiten? Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Familiensenat Kassel Moderation: Klaus Weil, Rechtsanwalt, Marburg 15.15–15.45 Uhr Zen...mehr

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FF 04/2019, Der Beirat der FF – Aktivitäten

Klaus Schnitzler Forum Familienrecht hat seit fast 20 Jahren einen wissenschaftlichen Beirat (FF 2017, 205 ff.). Die Erstbesetzung wurde gebildet von Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, Dr. Helmut Büttner vom OLG Köln, Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb von der Universität zu Köln und Fritz Finke, langjähriges Mitglied eines Familiensenats, später dann auch Vorsitzende...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / I. Einleitung

Einer (unberechtigten) Umgangsverweigerung rechtlich korrekt und effektiv entgegenzuwirken, stellt alle Beteiligte des familiengerichtlichen Verfahrens vor große Herausforderungen. Eine fehlende effektive Durchsetzung von Umgangstiteln kann das Kindeswohl beeinträchtigen, indem es beispielsweise zu einer (weiteren) Entfremdung vom umgangsberechtigten Elternteil führt. Andere...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / 2. Herbeiführung eines Aufenthaltswechsels des Kindes

Neben der Möglichkeit, Umgangstitel mithilfe von Ordnungsgeld/Ordnungshaft gemäß § 89 FamFG durchzusetzen,[84] kann – unter sehr engen Voraussetzungen – der bisher nicht betreuende Elternteil versuchen, einen dauernden Wechsel des Aufenthalts des Kindes in seinen Haushalt umzusetzen. [85] Denn eine beharrliche, sachlich unbegründete Umgangsverweigerung stellt die Erziehungsei...mehr

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FF 03/2019, Wen kümmert es?

Eva Becker Wenn das Europäische Parlament eine Entschließung verfasst mit dem Titel "Zur Rolle des deutschen Jugendamts in grenzüberschreitenden Fällen", verheißt das nichts Gutes. Dort (Entschließung vom 29.11.2018) wird zunächst erwogen: Zitat … C. in der Erwägung, dass das Jugendamt im deutschen Familienrecht eine zentrale Rolle spielt, da es bei allen Familienstreitigkeiten,...mehr

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FF 03/2019, Unbefristeter U... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin (fortan: Mutter), polnische Staatsangehörige, ist die Mutter des beteiligten, am … 2002 geborenen Kindes F., für das seit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 29.6.2009 – 6 F 29/09 SO – Amtspflegschaft des Kreisjugendamtes St. Wendel für die Sorgeteilbereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht ...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / II. Erfordernis eines vollstreckbaren Umgangstitels

Von Bedeutung für eine erfolgreiche Vollstreckung ist ein ausreichend bestimmter Umgangstitel. Bei der richterlichen Ausgestaltung des Umgangs nach § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB ist der Umgang vollstreckbar nach Art, Ort und Zeit des Umgangs zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen. [6] Viele Vollstreckungen scheitern in der ...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / VII. Fazit

Die effektive Umsetzung von Umgangsregelungen gegen die Verweigerungshaltung des betreuenden Elternteils gehört zu den Problemen, die kaum befriedigend zu lösen sind. Denn eine zwangsweise Durchsetzung von Umgangsregelungen führt in den meist hochkonflikthaften Elternbeziehungen zu zum Teil erheblichen Belastungen für das Kind. Eine Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten...mehr

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AGS 03/2019, Entschädigung ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist ungeachtet seiner Bezeichnung als "Erinnerung" als Beschwerde gem. § 4 Abs. 3, 2. Alt. JVEG statthaft und auch sonst zulässig. Das LG ist nach § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG zuständiges Beschwerdegericht. Beschwerdegericht ist nach Abs. 4 S. 2 JVEG immer das nächst höhere Gericht, also das LG auch dann, wenn das AG als FamG entschieden hat (BDPZ/Binz, 4. Aufl., 20...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / 1. Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts

Als neuere Entwicklung ist in der familiengerichtlichen Praxis zu beobachten, dass bei lang andauernden, hoch konflikthaften Umgangsstreitigkeiten das Familiengericht den Kindeseltern das Umgangsbestimmungsrecht entzieht. Die Zulässigkeit einer gerichtlichen Anordnung einer Umgangsbestimmungspflegschaft ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mittlerweile anerkann...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.5 Gemeinsame Inobhutnahme (Abs. 5)

Rz. 14 Abs. 5 enthält weitere Sonderregelungen zum Verteilungsverfahren. Dadurch, dass im Verteilungsverfahren Geschwister und Kinder und Jugendliche, die sich während der Reise zusammengeschlossen und gegenseitig unterstützt haben, nicht getrennt werden sollen, wird dem Kindeswohl Rechnung getragen. Soziale Bindungen unter den Minderjährigen sollen damit Berücksichtigung fi...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit und Landesrechtsvorbehalt (Abs. 7 und 8)

Rz. 16 Gemäß Abs. 7 wird das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Um eine Überschreitung der Kapazitätsgrenzen in den betreffenden Kommunen und damit dem Risiko einer nicht dem Kindeswohl entsprechenden Unterbringung entgegenzuwirken, muss grundsätzlich aus Kindeswohlgründen eine reibungslose Durchführung der Verteilung sichergeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.4 Ausschluss des Verteilungsverfahrens (Abs. 4)

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Tatbestände, die einen Ausschluss der Durchführung eines Verteilungsverfahrens begründen. Die Entscheidung darüber ist bereits in § 42a Abs. 2 Satz 2 dem Jugendamt zugewiesen, das den Minderjährigen vorläufig in Obhut genommen hat (vgl. die Komm. zu § 42a Rz. 12 ff.). Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/5921 S. 26) gibt keinen Hinweis darauf, ob die Gr...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.3 Verteilung innerhalb des Bundeslandes (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert die Kriterien für die Verteilung innerhalb des aufnehmenden Bundeslandes. Nach Abs. 3 Satz 1 wird der Minderjährige innerhalb einer (weiteren) Frist von 2 Tagen einem bestimmten Jugendamt zur Inobhutnahme nach § 42 zugewiesen. Dem abgebenden Jugendamt, wo die vorläufige Inobhutnahme durchgeführt wurde, muss davon Mitteilung gemacht werden. Als zuständig...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 11 Der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen richtet sich gegen sonstige "Verschwägerte"

Rz. 118 Beispiel EL ist verstorben. Er hinterlässt sein minderjähriges Kind K und seine Ehefrau F. Ferner gehört zu den Hinterbliebenen der Bruder B der F und dessen Ehefrau S. S hatte es dem EL angetan, so dass er sie zur Alleinerbin bestimmt hat. Es richtet sich also der Pflichtteilsanspruch des minderjährigen K gegen S, die Schwägerin des überlebenden Ehegatten F. §§ 1629 ...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen den vom Oberlandesgericht angeordneten, unbegleiteten Umgang zwischen dem Beteiligten zu 3 (im Folgenden: Vater) und dem im Juni 2014 geborenen, gemeinsamen Kind L. Sie begehrt die einstweilige Aussetzung der Vollziehung aus dem angefochtenen Beschluss bis zur Entscheidung über ihre – bereits eingelegte, abe...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der am 1.1.1994 geborene Antragsteller und die am 1.1.2001 geborene Betroffene sind syrische Staatsangehörige. Als Verwandte (Cousin/Cousine) wuchsen sie im selben Dorf in Syrien auf. Am 10.2.2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Sarakeb/Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über die sog. "Balkanroute" von Syrien nach Deutschland, wo sie...mehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / c) Besonderheiten des gerichtlich gebilligten Vergleichs, § 156 Abs. 2 FamFG

Umgangsvereinbarungen können gerichtlich gebilligt werden, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen und ein Einvernehmen der Beteiligten gegeben ist. Das führt zu der Frage, welche Verfahrensbeteiligten der Umgangsvereinbarung zustimmen müssen und welche Folgen es für die Vollstreckbarkeit hat, wenn eine gerichtliche Billigung erfolgt, obwohl nicht alle Beteiligten ihr Ein...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 3 Gruppe der Verfahrensbeistände

Die Einführung der Verfahrensbeistände als "Anwälte des Kindes" wurde allgemein begrüßt. Dennoch wurden Verbesserungspotentiale genannt:mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). (Rn 3) 2. Im einstweiligen An...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Vollstreckung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.1.2019 – 13 WF 8/19 Der Sinn und Zweck der Klausel als Vollstreckungsvoraussetzung erfordert eine darauf bezogene Auslegung des § 86 Abs. 3 FamFG . Eine Klausel ist erforderlich, wenn das Familiengericht eine von ihm selbst erlassene Entscheidung vollstreckt, ihm die Akten bei Vollstreckungsbeginn aber wegen eines anhängigen Beschwerde- oder Recht...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / III. Reformbedarf

Da die Verzahnung der benannten Kinder betreffenden Verfahrensgegenstände gravierend zugenommen hat und das Verfahrensrecht ihre zeitgleiche Behandlung nicht sicherstellt, sollte nach Lösungen gesucht werden, die Eltern und Kindern Gewähr für eine sachgerechte verfahrensrechtliche Behandlung bieten. Gravierende Gründe, die gegen einen Verbund sprechen, finden sich nicht. Im G...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 1 Gruppe der Richter und Richterinnen

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 2. Dient der Umgang immer dem Kindeswohl?

Die empirische Befundlage entspricht nicht der Annahme des Gesetzgebers, wonach Umgangskontakte "immer" (in der Regel) dem Kindeswohl dienen. Erkennbar ist jedoch, dass Umgangskontakte dem Kindeswohl vor allem dann regelhaft dienen, wennmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Rz. 529 Am 19.5.2013 traten die §§ 1626a BGB, 155a FamFG bezüglich der elterlichen Sorge nicht miteinander Verheirateter in Kraft. Nach § 1626a Abs. 1 BGB steht den nicht verheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen, wenn sie einander heiraten oder soweit das Familiengericht ihnen die elterliche Sor...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / VII. Fazit

Der eingangs erwähnten Familiengerichtsstatistik ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen, wie hoch der Prozentsatz der einstweiligen Anordnungen im Umgangsrecht im Vergleich zu Hauptsacheverfahren im Umgangsrecht ist. Erfahrungsgemäß kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Ausgestaltung der Umgangsregelung auch in den einstweiligen Anordnungen oft nachgesucht wird. Da...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Umgangsrecht

Rz. 534 Gem. § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Rz. 535 Dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen steht die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind gegenüber. Diese Verpflichtung des Elternteils ist allerdings nicht gegen den Willen des betr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verfahren. Nunmehr ist in § 151 FamFG ...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Umgang und Kindeswohldienlichkeit

Juristisch dient der Umgang des Kindes mit den Eltern nach deren Trennung und/oder Scheidung dem Kindeswohl. Das sehen Art 6. GG und §§ 1626 Abs. 3, 1684 BGB so vor. Das Kind ist Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG. Heilmann führt[4] hierzu zutreffend aus, dass der einfachgesetzliche Begriff des "Kindeswohls" sowohl eine Generalklausel als...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 561 Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Herausgabe eines Kindes gem. § 1632 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Bet...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Antrag auf Regelung des Umgangs

Rz. 560 Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Regelung des Umgangs In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligte der _______...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Beachtung der Grundrechte der am Verfahren Beteiligten

Im Abschnitt II wurde unter "Das Wohl des Kindes als Ausgangspunkt" bereits auf die verfassungsrechtliche Dimension hingewiesen, die auch das Verfahrensrecht und seine Handhabung in Kindschaftsverfahren beeinflusst. Das gerichtliche Verfahren muss daher in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 6. Die Auflösung des Scheidungsverbundes

Rz. 333 In § 140 FamFG sind die bislang an verschiedenen Stellen geregelten wesentlichen Möglichkeiten der Abtrennung einer Folgesache zusammengefasst und weitgehend einheitlich ausgestaltet. Rz. 334 Abs. 1 entspricht dem bisherigen § 623 Abs. 1 S. 2 ZPO. Das Gericht ist zur Abtrennung verpflichtet, wenn in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehega...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 558 Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am ______________...mehr

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ZErb 01/2019, Ermittlungspf... / Aus den Gründen

Die nach § 58 ff statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Endentscheidung des Amtsgerichts, die einer Selbstabhilfe durch das Amtsgericht nicht zugänglich ist (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 68 Abs. 1 S 2 FamFG), hat vorläufig Erfolg dahin, dass die Sache aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist, § 69 Abs. 1 S 3 FamFG. Die Erbausschlagung ist genehmi...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Rz. 559 Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am __________________...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Muster: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB

Rz. 562 Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligt...mehr