Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / b) Die Übertragung der Alleinsorge auf den Vater

In dieser neuen Entscheidung zum Sorgerecht von Eltern nichtehelicher Kinder hat das BVerfG darüber hinaus zu entscheiden gehabt, ob es mit der Verfassung in Einklang steht, dass nach deutschem Recht gem. § 1672 BGB auch eine Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann möglich ist, wenn die Mutter hierzu ihre Zustimmung ertei...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 6. Die Stärkung von Kindes- und Elternrechten

Das Kindschaftsrecht ist zwischen den Polen "Elternrecht" und "Kindesrechten" angesiedelt. Das Elternrecht ist, als "natürliches" begriffen und untrennbar mit einem Pflichtverhältnis verwoben, in der Verfassung ausdrücklich genannt (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Rechte der Kinder ergeben sich aus ihrer Eigenschaft als Grundrechtsträger, zusätzlich hat das BVerfG sie auf Art. 6 Abs....mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 10/2008, Familienrechtliches Forum Göttingen 2008

Reform des familiengerichtlichen Verfahrens Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens war das Thema des ersten Familienrechtlichen Forums Göttingen, das am 28. Juni 2008 an der Georg-August-Universität Göttingen stattgefunden hat. Die Tagung widmete sich den Entwürfen des mittlerweile in Kraft getretenen "Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Ge...mehr

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FF 06/2008, Gesetz zur Erle... / 1. Abbau von "Tatbestandshürden" für die Anrufung des Familiengerichts

Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls hat in § 1666 Abs. 1 BGB das elterliche Erziehungsversagen gestrichen.[3] Der Richter braucht zukünftig nicht mehr die Tatbestandsmerkmale der missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge, der Vernachlässigung des Kindes und des unverschuldeten Versagens der Eltern im Einzelnen zu ...mehr

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FF 03/2008, Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er...mehr

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FF 05/2011, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß § 6 Abs. 2 FamFG, §§ 67 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Zu Recht haben die Antragsteller die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Fam...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / b) Einverständliche Scheidung

Die einverständliche Scheidung ist nicht an materiellrechtliche Voraussetzungen wie eine faktische Trennung gebunden. Die Ehegatten sind nur verpflichtet, alle Scheidungsfolgen im Voraus zu regeln (Art. 1287–1288 ZPO). Die Ehegatten haben zweimal vor dem Richter zu erscheinen. Zwischen beiden Terminen liegt eine Wartefrist von drei Monaten, aber das zweite Erscheinen entfällt...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / VII. Resümee

Einstellungswandel verändert den Blick auf das Recht, sensibilisiert und lässt Grundrechtspositionen wie subjektive Rechte erstarken. Das gilt auch für die Rechte von Vätern wie Müttern nichtehelicher Kinder. Wo früher rechtliche Beziehungslosigkeit herrschte, kann sich heute jeder Elternteil gleichermaßen auf grund- und menschenrechtlich verbürgte und gesetzlich ausdifferen...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

a) Die delikate Kompetenzabgrenzung zwischen Tatsachengericht und Rechtsbeschwerdegericht wird in Rn 44 des Beschlusses formelhaft wiederholt, die Pflichten des Tatsachengerichts bei streitigen Sorgeentscheidungen als Gegenstand der Rechtskontrolle werden in Rn 45–48 dann aber doch recht engmaschig formuliert. Die Verdrängung von tatrichterlichem durch höchstrichterliches Er...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 2. Argumente gegen die Zulassung der gemeinsamen Fremdadoption

In weiten Bevölkerungskreisen (namentlich solchen mit einem streng christlichen Hintergrund[35] ) bestehen nach wie vor Vorbehalte gegen die gemeinschaftliche Adoption eines Minderjährigen durch Gleichgeschlechtliche. Ein Vorbehalt besteht darin, dass für diese Kinder eine besondere Gefahr gesehen wird, Opfer sexuellen Missbrauchs durch die Adoptiveltern zu werden.[36] Ferner...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / II. Entwicklung seit Januar 2003

1. Seit der eben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003 sind – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – rechtstatsächliche Erhebungen angestellt worden, die in der jetzigen neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli diesen Jahres teilweise wiedergegeben sind. Danach haben im Jahre 2008 gut die Hälfte aller Eltern eines ni...mehr

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FF 10/2009, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2009

Thema: Der Reformgipfel 26. bis 28. November 2009 in Bamberg Programm Donnerstag, 26. November 2009mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrechtsreform und andere familienrechtliche Gesetze

Interview mit Dr. Heinz Georg Bamberger, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz Dr. Heinz Georg Bamberger FF/Schnitzler: Die Vernachlässigung von Kindern in Problemfamilien beschäftigt die Öffentlichkeit, aber auch zunehmend die Politik. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 24.4.2008 dem Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefähr...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / III. Die neue Rechtslage

Die einstweilige Anordnung wird nun in §§ 49 ff. FamFG umfassend neu geregelt. Mit den Neuregelungen will der Gesetzgeber ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren und den Abbau formaler Hürden zur Erlangung des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen.[24] 1. Nach dem Willen des Gesetzgebers[25] soll ein echter Systemwechsel stattfinden und mit den §§ 49 ff. FamFG ein hom...mehr

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FF 12/2010, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine Tochter von der bislang allein sorgeberechtigten Mutter auf einen Pfleger, wodurch die Herausnahme des Kindes aus seinem Haushalt ermöglicht werden soll. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater der im Januar 1998 nichtehelich geborenen Tochter L. Das So...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Die Grundnorm des § 156

§ 156 Abs. 1 entspricht in seinen ersten beiden Sätzen dem § 52 Abs. 1 FGG a.F., stellt jetzt aber klar, dass das Einvernehmen der Eltern nicht zulasten des Kindeswohls ergehen darf (§ 156 Abs. 1 S. 1a. E.). Als gewissermaßen verlängerten Arm seiner Einigungsbemühungen weist das Gericht auf Beratungsangebote des Jugendamts hin – S. 3 fügt insoweit nun die Mediation hinzu. Ne...mehr

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FF 04/2011, Das sog. Proble... / III. Dauer des Problems

Behebbare Probleme des Kindes müssen aktiv abgearbeitet werden; dies ist eine darzulegende Obliegenheit des betreuenden Elternteils.[16] Damit wird aber ein Grundwiderspruch deutlich. Wird das "Problemkind" als "Garant" für einen fortbestehenden Unterhaltsanspruch akzeptiert, so entsteht aus Sicht des Kindeswohls ein kontraproduktiver Effekt: Der betreuende Elternteil hat ein...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 1.

a) Die geänderte Rangregelung des § 1609 BGB, durch die u.a. die Stärkung des Kindeswohls erreicht werden soll, sieht vor, dass minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder den ersten Rang einnehmen. Damit kommt den Unterhaltsansprüchen dieser Kinder, gleichgültig ob sie aus einer Ehe stammen oder aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen ...mehr

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FF 01/2011, Kindesverbringe... / 1 Aus den Gründen: (…)

[17] Aus den beim Gerichtshof eingereichten Akten geht hervor, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens, Herr McB., der die irische Staatsangehörigkeit besitzt, und die Beklagte des Ausgangsverfahrens, Frau E., die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, als unverheiratetes Paar mehr als zehn Jahre lang zusammenlebten, und zwar in England, in Australien, in Nordirland und, ...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 3. Verfahrensfragen

a) Zu den Pflichten des Tatsachengerichts gehört zunächst eine umfassende und unvoreingenommene Aufklärung des Sachverhalts (vgl. Rn 44). Hier sieht es so aus, als hätte das OLG mögliche Bedenken gegen die Sorgeübernahme durch den Vater gar nicht erst zur Kenntnis nehmen wollen. Dies betrifft die Anhörung des (immerhin fast 8 Jahre alten) Kindes (dazu noch unten b)), aber au...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 2.

a) Aber was gilt danach? Wie ist der nunmehr für diese Zeit vorgegebene Billigkeitsanspruch in der Praxis umzusetzen? Sicher ist, das sagt die Gesetzesbegründung ausdrücklich, dass anstelle der sehr schematisierenden Betrachtungsweise anhand des tradierten Altersphasenmodells stärker auf den konkreten Einzelfall und tatsächlich bestehende, verlässliche Möglichkeiten der Kind...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Leitsatz

a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die notwendige Betreuung der Kinder auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Ein Altersphas...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / 3. Verzicht auf die hohe Schwelle der Kindeswohlgefährdung, aber nicht auf die Kindeswohlprüfung

Der Gesetzgeber verzichtet auf die hohe Schwelle einer Kindeswohlgefährdung mit Blick auf eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1971. Dort hat das Gericht betont, dass dann, wenn es um den Ausgleich zwischen den beiden eigenständigen und durch das Elternrecht geschützten Rechtspositionen der Eltern geht, ohne deren Vorrang als Erziehungsträger anzutasten, der Staat nich...mehr

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FF 02/2009, Ertrotzte Konti... / 1.

Die Entscheidung ist u.E. für die familiengerichtliche Praxis von großer Bedeutung. Es ist zu hoffen, dass sie dazu beiträgt, dass künftig in Fällen des eigenmächtigen Verbringens eines Kindes durch einen Elternteil innerhalb Deutschlands, auf Eilantrag des zurückgelassenen Elternteils diesem – wenn er bereit und in der Lage ist, die Betreuung des Kindes zu übernehmen – häuf...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Berufung des Antragsgegners ist unbegründet. Zutreffend hat das AG der Antragstellerin einen Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1570 BGB zuerkannt. Die Einwendungen der Berufung verfangen nicht. Bereits die Fassung des § 1570 Abs.1 Satz 1 BGB deutet an, dass die ersten drei Lebensjahre des Kindes keine festliegende Grenze bilden, denn der Unterhalt is...mehr

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FF 02/2008, Keine Umgangsei... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm die Fachgerichte lediglich einen begleiteten Umgang mit seinem Kind eingeräumt und einen Ferienumgang ausgeschlossen haben. 1. Aus der Ehe des Beschwerdeführers und der Kindesmutter ging im Januar 2002 eine Tochter hervor, die seit der Trennung der Eltern im Januar 2004 von der Mutter betreut wird. Bis Oktober 2004...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 5. Unterhaltsbefristung und -begrenzung bei Betreuungsunterhalt

Eine Befristung des nach § 1570 BGB geschuldeten Betreuungsunterhalts nach § 1578b BGB scheidet aus. § 1570 BGB in der seit dem 1.1.2008 geltenden Fassung enthält eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung. Alle Umstände des Einzelfalles sind abschließend zu berücksichtigen. BGH, Urt. v. 6.5.2009 – XII ZR 114/08; OLG Hamm, Urt. v. 1.9.2008 – 8 UF 42/08, FamRZ 2009, 519...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Ehewohnung

Die Frage, wem nach § 1361b BGB die Ehewohnung zuzuweisen ist, ist nach einer umfassenden Billigkeitsabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Dazu gehören neben der Verletzung oder Bedrohung des einen Ehegatten auch eine eventuelle Provokation durch den anderen und die Eigentumsverhältnisse sowie das Kindeswohl. Dabei trifft das Gesetz in § 1361b Abs. 2 BGB di...mehr

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FF 09/2009, Zeitlich begren... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien sind die Eltern des am 4.2.1997 geborenen T. J. Sie haben bis Ende März 1997 zusammengelebt, waren aber nicht verheiratet. Das Sorgerecht steht der Mutter alleine zu. Im September 1998 hat der Vater erstmalig ein Verfahren auf Regelung des Umgangs auf den Weg gebracht (81 F 424/98). Zu diesem Zeitpunkt hatte er sich von der Mutter seines weiteren im Ma...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Ertr... / 1.

Die Entscheidung ist u.E. für die familiengerichtliche Praxis von großer Bedeutung. Es ist zu hoffen, dass sie dazu beiträgt, dass künftig in Fällen des eigenmächtigen Verbringens eines Kindes durch einen Elternteil innerhalb Deutschlands, auf Eilantrag des zurückgelassenen Elternteils diesem – wenn er bereit und in der Lage ist, die Betreuung des Kindes zu übernehmen – häuf...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / IV. Privilegierung des Betreuungsunterhalts

Diese Konsequenz hat die bisher veröffentlichte Praxis bisher aber nicht gezogen. Nur den für die Kausalitätsfrage irrelevanten Aufstockungsunterhalt hat der BGH bisher als selbständigen Unterhaltsteil behandelt.[7] Hinsichtlich des Betreuungsunterhalts wurde dagegen als weiteres Privileg im Zusammenhang mit der Kausalitätsbetrachtung eine "Multikausalität" angenommen.[8] De...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / I. Ausgangspunkt, Thematik

1. Die Bundesjustizministerin hatte zum Jahreswechsel "Eckpunkte" für die bevorstehende Sorgerechtsreform bekannt gegeben, die das breite bisherige Diskussionsspektrum auf ein – noch nicht in allen Einzelheiten festgelegtes – Grundmodell verengen. Rechtlicher Ausgangspunkt soll nach diesem Modell die Alleinsorge der Mutter im Moment der Geburt sein (Primärsorge der Mutter). D...mehr

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FF 05/2009, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 16. bis 19. September 2009 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Die Tagung wird in diesem Jahr mit einem Vortrag der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt zum Thema "Der Wandel des Eheverständnisses durch das UÄndG" eröffnet. Die Plenarvorträge an...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / IV. Prognose und Ausblick

Das FamFG räumt den Kindschaftssachen eine Priorität ein, die allein weder die Rechte der Kinder vermehrt noch per se eine substantielle Umkehr von den bisherigen FGG-Vorgaben darstellt. Das bereits vorhandene Instrumentarium der §§ 52 f. FGG zu Vermittlung und dem Hinwirken auf ein Einvernehmen wurde von der Praxis nicht ausgeschöpft. Ob das Vorrangprinzip des § 155 FamFG e...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / Aus den Gründen

Gründe: [7] Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357 Rn 7). A. [8] Die Revision ist, entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung, in vollem Umfang zulässig. [9] Nach ständige...mehr

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FF 09/2008, 10 Jahre Kindschaftsrechtsreform

Am 1. Juli 2008 jährt sich das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum zehnten Mal. Die Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Die Änderungen betrafen u.a. das Abstammungsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das dazu ...mehr

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FF 09/2008, Verbleibensanor... / V. Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB stellt eine vorrangige Sonderregelung und zugleich das mildere Mittel gegenüber einem Entzug der Personensorge nach § 1666 BGB dar (§ 1666a Abs. 2 BGB).[40] Sie setzt voraus, dass das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt und durch die Wegnahme das Kindeswohl gefährdet würde. 1. Familienpflege seit längerer Zeit Der Zei...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

Zumindest nach der Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2010, 1403 m. Anm. Luthin) ist eine Rechtsschutzmöglichkeit und eine Rechtsschutzgrundlage dafür gegeben, dem nichtehelichen, das gemeinsame Sorgerecht anstrebenden Vater das gemeinsame Sorgerecht oder einen Teil der elterlichen Sorge zu übertragen, soweit zu erwarten ist, das dies dem Kindeswohl entspricht (OLG Naumburg, Bes...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Ehebedingte Nachteile oder "Der späte Sieg des Chefarztes"

Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarzte...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Leitsatz

1. Ist ein Ehevertrag wegen Einschränkung des Kindesbetreuungsunterhalts auf der Basis des damals geltenden "Altersphasenmodells" für nichtig erklärt worden, kann ein Abänderungsbegehren nicht auf die durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz veränderten Kriterien zum Betreuungsunterhalt gestützt werden, weil es für die Frage der Nichtigkeit auf Rechtslage, Vorstellungen und...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vate... / I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n.F.)

1. Ab jetzt haben Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. 2. Der Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen...mehr

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FF 06/2008, Ist das Bundesv... / 5. Entscheidungen des BVerfG zu sonstigen Fragen

Zum Elternunterhalt hat das BVerfG[17] eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG darin gesehen, dass das LG (das damals noch zuständig war) nicht von der Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen ist. Wenn sich die Gerichte in krassen Widerspruch "zu allen zur Anwendung gebrachten Normen" setzten, entzögen sie sich der Bindung an Gesetz und Recht i.S.v. ...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge

Bei der Auswahl eines Vormunds oder Pflegers durch das Familiengericht nach §§ 1697, 1779 BGB dürfen geeignete Verwandte nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser zur Führung der Vormundschaft oder Pflegschaft geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes. Auch die Bestellung des Jugendamts ...mehr

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AGS 08/2009, Zur Erhöhung d... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Prozessbevollmächtigte der Antragsgegner gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in einem Umgangsverfahren. Die Antragstellerin ist die Großmutter der Kinder N. und L. Der Mutter steht das alleinige Sorgerecht für den Sohn N. zu, der aus einer Beziehung der Mutter mit dem Vater D. G. hervorgegangen ist. Während des Umgangsverfahrens hat ...mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Der rechtliche Vater eines Kindes, der für dieses Elternverantwortung wahrnimmt, ist Träger des Rechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG . Auch wenn dieses Recht von einer auf Zeugung beruhenden Elternschaft ausgeht, nimmt es die Eltern-Kind-Beziehung als umfassendes Verantwortungsverhältnis unter seinen Schutz. Voraussetzung für das Tragen der Elternverantwortung ist auch die sozial...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfelds beeinträchtigt das Kindeswohl in erheblichem Maß. Um dies zu verhindern, kann durch einstweilige Anordnung eine befristete Sicherung des status quo vorgenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2011 – 1 BvR 303/11, FamRB 2011, 107 [Motzer]). Die Motive des Elternteils für seinen Auswanderungsentschluss ste...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / b) Vorschlag der Bundesregierung zu § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung hat der Verfahrensbeistand kraft Gesetzes die Befugnis, Gespräche mit den Eltern und anderen Vertrauenspersonen zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Diese Regelung birgt die Gefahr einer unzulässigen Vermischung mit den Rollen, die auch anderen Verfahrensbeteiligten...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr