Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, vor dem Ausschluss des Umgangs eine Einschränkung des Umgangsrechts durch begleitete Umgangsanbahnung oder die Errichtung einer Umgangspflegschaft zu prüfen. Vor einer Einschränkung oder einem Ausschluss des Umgangsrechts ist das Verfahren so zu gestalten, dass eine möglichst zuverlässige Grundlage einer am Kindeswohl orientiert...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 1. Die Prüfmaßstäbe

Beim Vergleich der beiden Entscheidungen ist zunächst festzuhalten, dass die Maßstäbe nicht vollständig deckungsgleich sind, anhand derer einerseits das BVerfG und andererseits der EGMR das nationale Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit bzw. Menschenrechtskonformität prüfen. So hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung über den Zugang zur gemeinsamen Sorge vorra...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Umgangsrecht

Ohne die Anhörung eines (vierjährigen) Kindes kann eine Entscheidung zum Umgangsrecht des Großvaters nicht getroffen werden, da die Entscheidung maßgeblich vom Willen des Kindes und der Qualität der Bindung an den Großvater abhängt (OLG Hamm, Beschl. v. 16.12.2008 – II-2UF 195/08, FamRZ 2009, 996). Die Einräumung von Umgangskontakten zu den Großeltern hat sich nur am Kindeswo...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / 3. Lösungsvorschlag

Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des Vaters, verbunden mit familiengerichtlicher Kontrolle auf Antrag der Mutter entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB liefe im Effekt weitgehend auf dasselbe hinaus wie das im BMJ diskutierte Modell, wäre aber strukturell wesentlich einfacher und auch für die Bevölkerung einfacher zu verstehen. Eine solche Lösung wäre a...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Bei der Übertragung des Sorgerechts nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf einen Elternteil ist vorrangig auf das Kindeswohl, also das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit abzustellen, wobei die Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister, die Erziehungsbefähigung und För...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / IV. Die Sorgerechtsentscheidungen des EGMR und des BVerfG

Diese Regelung zur Begründung einer gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern für ihr Kind, die deren beiderseitigen erklärten Willen dazu zur Voraussetzung macht, war Gegenstand der Entscheidung des EGMR vom 3. Dezember 2009 und wurde von ihm als die Konvention verletzend beanstandet, während das BVerfG die Regelung im Jahre 2003 unter Respektierung der Progn...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / a) Basisunterhalt

Mit § 1570 Abs. 1 BGB ist der Betreuungsunterhalt für geschiedene Ehegatten neu strukturiert worden. Selbst wenn eine Versorgung durch Dritte möglich wäre, kann sich der Elternteil in der "Basiszeit" von drei Jahren für eigene Betreuung entscheiden. Die genannte Frist ist im Regelfall mit dem Kindeswohl vereinbar;[13] hier wird – ebenso wie schon im Rahmen von § 1615 l Abs. ...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Kindesinteressen im Vermittlungsdschungel

Auch die geplante Reform des familiengerichtlichen Verfahrens hat das Kindeswohl im Auge. So sollen Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht, die elterliche Sorge oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, zukünftig schneller bearbeitet werden, möglichst ohne ein Gerichtsurteil. Heike Hennemann, Richterin am Kammergericht, schilderte ausführlich di...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / VI. Weiterhin offene Probleme

Mit der vom BVerfG nun getroffenen Übergangsregelung und mit der demnächst erfolgenden gesetzlichen Neuregelung ist dem Elternrecht von Vätern nichtehelicher Kinder in Einklang mit der Entscheidung des EGMR Genüge geleistet und damit zumindest für die Zukunft auch die Gefahr gebannt worden, dass die Bundesrepublik in weiteren vergleichbaren Verfahren wegen Verletzung der Men...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / II. Der Sachverhalt

Das Paar heiratete am 19. Oktober 1984, nachdem am 5. Oktober 1984 der streitige Ehevertrag geschlossen worden war. Der Bräutigam war Jurist, zwanzig Jahre älter als seine Verlobte und wirtschaftlich erfolgreich. Die schwangere Braut hingegen hatte vor ihrer Schwangerschaft als Kindergärtnerin gearbeitet. Der Ehevertrag wurde vom Ehemann und dem Notar allein ausgehandelt. Ei...mehr

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FF 05/2011, (Offene) Rechts... / Einführung

Das Eilverfahren ist (grundsätzlich) in den §§ 49 ff. FamFG geregelt. Damit stellt das Gesetz für die Verfahren der einstweiligen Anordnung (e. AO) einheitliche Vorschriften für alle im FamFG geregelten Rechtsgebiete zur Verfügung.[1] In den Familienstreitsachen gelten sowohl die Vorschriften des FamFG, § 119 Abs. 1 Satz 1 FamFG, als auch die Regelungen der ZPO, § 119 Abs. 1...mehr

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FF 07_08/2008, Bundestag verabschiedet FamFG/FGG-RG

Der Deutsche Bundestag hat am 27.6.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19.9.2008 abschließend mit der Reform befassen. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu ger...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / b) Inhalt, Grenzen, Probleme

Die Grundnorm des § 155 ist § 61a ArbGG für Kündigungsschutzprozesse nachempfunden. Sie ordnet zweierlei an: Vorrang von Kindschaftssachen vor anderen Verfahren und Verfahrensbeschleunigung. Beide Gebote sind "in jeder Lage des Verfahrens" und in allen Rechtsinstanzen zu beachten – insbesondere bei der Anberaumung von Terminen, der Fristsetzung für Beteiligte und Gutachter o...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / I. Begriff und Grundkonzeption

Mit den in §§ 151–168a geregelten "Kindschaftssachen" eröffnet das FamFG [2] eine neue und eigenständige Kategorie im Rahmen des großen Katalogs von "Familiensachen", den § 111 auflistet. Die "Kindschaftssachen" alten Rechts, §§ 640 ff. ZPO, sind weitgehend und kennzeichnungskräftiger zu "Abstammungssachen" (§§ 169–185) geworden; gemeinsamer Nenner der neu konzipierten Verfah...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / b) Funktion und Aufgaben des Verfahrensbeistands, § 158 Abs. 4

Der Regierungsentwurf zum FamFG hatte zur Funktion und zu den Aufgaben des Verfahrensbeistands eine begrüßenswerte Regelung vorgesehen. Den Fundamentalstreit über die advokatorische oder vormundschaftliche Funktion[115] entschied der Entwurf mit einem entschiedenen "Sowohl-als-auch". Begründet wurde dies mit der eigenständigen Stellung und Verantwortung des Verfahrensbeistan...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 2. Gemeinsame Sorge – nicht immer angebracht

Solch unterschiedliche Einschätzungen ändern gewiss nichts daran, dass gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen auf der Basis gewonnener Erkenntnisse über die tatsächlichen Familienkonstellationen und die Befindlichkeit betroffener Kinder zu mehr Einzelfallgerechtigkeit führen als eine in Normen gefasste generelle Schlussfolgerung aus einer gesetzgeberischen Bewertung elterlic...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / IX. Abtrennung

Die Auflösung des Verbundes ist in § 140 FamFG neu geregelt. Die im alten Recht bestehenden Abtrennungsmöglichkeiten der §§ 623 Abs. 2 S. 2, 627, 628 ZPO sind nunmehr in einer Bestimmung zusammengefasst.[93] Wenn in einer Unterhalts- oder Güterrechtsfolgesache außer den Eheleuten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens ist, muss diese Folgesache abgetrennt werden, § 14...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 7. Die Erfindung der "sozial-familiären Beziehung"

Das Dreieck "Kind-Eltern-Staat" wird zum Viereck, wenn weitere Personen hinzutreten, die dem Kind wie den Eltern gegenüber mit eigenen Rechten ausgestattet werden sollen. Damit ist u.a. das Problem der Aufspaltung der Elternschaft in eine rechtliche, genetische und soziale angesprochen. Das Gegenüber von rechtlicher und sozialer Elternschaft betreffend hat der Gesetzgeber bi...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 04/2008, Einstweilige Üb... / 2 Anmerkung

Mit dem vorstehenden Beschluss scheinen die mittlerweile acht Jahre andauernden gerichtlichen Auseinandersetzungen[1] um den Aufenthalt und den Umgang mit dem bisher bei Pflegeeltern lebenden, außerehelich geborenen Sohn des Herrn Görgülü ihren vorläufigen Abschluss gefunden zu haben. Das wäre vor allem dem Kind, aber auch den übrigen Beteiligten zu wünschen. Vor dem Hinterg...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 8. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung

Die Frage der Vaterschaftsanfechtung leitet über zum letzten Aspekt verfassungsgerichtlicher Normenbildung, der hier zur Sprache kommen soll: das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Das BVerfG hat das deutsche Abstammungsrecht durch mehrere Entscheidungen befruchtet, drei davon haben zu Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geführt. Das Urt. v. 31.1.1989[74] erklärte eine R...mehr

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FF 07/2009, Unrichtige Sach... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien sind die rechtskräftig geschiedenen Eltern des am 13.12.1996 geborenen Kindes A. Der Antragsteller erstrebte neben dem praktizierten Umgangsrecht an jedem zweiten Wochenende sowie den zwischen den Parteien vereinbarten Umgangszeiten während der Schulferien weitere Umgangskontakte mit A. am Mittwochnachmittag in jeder Woche. Ein solcher zusätzlicher Na...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / a) Die Rolle des Kindes im Einigungsprozess

Das FamFG lässt nicht erkennen, dass bei dem Streben nach Einvernehmen die Person des Kindes mitgedacht ist – der Elternkonsens, flankiert vom Einverständnis des Jugendamts, steht im Vordergrund. Die durch § 9 Abs. 1 Nr. 3 dem mindestens vierzehnjährigen Kind zuerkannte Verfahrensfähigkeit berechtigt nur begrenzt zur Mitsprache, denn sie besteht nur, wenn es "ein ihm nach bü...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Nicht einklagbare Ansprüche

Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen. In gewissen Fallsituatio...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / II. Rechtliche Vorgaben; rechtspolitischer Gestaltungsspielraum

Der deutsche Reformgesetzgeber muss die verbindlichen Vorgaben des Verfassungsrechts, des Völkerrechts (insbesondere der EMRK) sowie der Europäischen Union beachten. Diese setzen zwar indisponible Eckdaten, wie insbesondere die letztlich entscheidende Bedeutung der Kindesinteressen bei der Entscheidung von Elternkonflikten, aber auch die grundsätzliche Gleichrangigkeit der R...mehr

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FF 09/2009, Dauer des Betre... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung ist die vierte in der Reihe der Entscheidungen des BGH zur Dauer des Betreuungsunterhalts nach neuem Recht. Man wird sie nicht als spektakulär bezeichnen können. Aber sie ist wichtig, denn sie ist erkennbar ein Baustein im Rahmen einer jungen und sich noch entwickelnden Rechtsprechung. Drei von der Entscheidung berührte Aspekte sollen hier angesp...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Bestellung des Verfahrensbeistands

§ 158 Abs. 1 stellt klar, dass eine Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands besteht[89] – eine Pflicht, die allerdings die richterliche Einschätzung voraussetzt, dass ein Verfahrensbeistand zur Wahrung der Kindesinteressen erforderlich ist.[90] Dieses Kriterium wird durch die Regelfälle des Abs. 2 beispielhaft, aber nicht abschließend verdeutlicht;[91] abstrakte Def...mehr

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FF 09/2008, Verbleibensanor... / III. Die familienrechtlichen Regelungen zur Dauerpflege

Die effektivste Sicherung des Pflegekindverhältnisses besteht in der Adoption, die auch nach der Konzeption des Jugendhilferechts als vorrangig gegenüber der Vollzeitpflege angesehen wird (§ 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII). Allerdings erfordert die Adoption die Einwilligung der Eltern (§ 1747 BGB), die wegen des drohenden Verlustes der Verwandtschaftsbeziehung infolge Volladoption ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / cc) Erwerbsobliegenheit

Maßgeblich für die Frage, ab wann und in welchem Umfang die Mutter eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind die Umstände des Einzelfalls;[37] eine Pauschalisierung in Form eines Altersphasenmodells, in welcher Form auch immer, ist künftig nicht mehr zu rechtfertigen, so jedenfalls zu Recht die wohl überwiegende Meinung.[38] Nach der Gegenauffassung lässt das neue Unterhalt...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Kosten/Gebühren

Im Unterschied zu Sorgerechtsverfahren nach §§ 1671, 1672 BGB, in denen für den beigeordneten Anwalt eine Einigungsgebühr entstehen kann, geht es in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB um die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts über das Kindeswohl nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG, so dass weder das Jugendamt noch das Familiengericht zum Abschluss von Verträgen befugt sind. D...mehr

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FF 09/2008, Verbleibensanor... / I. Problemstellung

Ausgangspunkt soll ein Fall sein, der der Entscheidung des OLG Naumburg aus dem Jahre 2002 zugrunde lag. Einer Mutter wurde wegen versuchter Kindestötung unmittelbar nach der Geburt im Jahre 1999 die elterliche Sorge vorläufig entzogen und dann auf das Jugendamt als Vormund übertragen. Das Kind wurde zu Pflegeeltern gebracht, wo es seither lebt. Das AG entzog ihr zwei Jahre ...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 2. Rechtliche Situation bei eingetragenen Lebenspartnern

Fall: Paula und Vera leben in eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem LPartG. Paula hat aus ihrer Ehe mit Paul einen Sohn Max, der mit den beiden Frauen in einem Haushalt zusammenlebt. Da sich Paul nicht nennenswert um seinen Sohn kümmert und Vera schon seit längerer Zeit für Max die Rolle des anderen Elternteils wahrnimmt, erwägen die Lebenspartnerinnen, Max von Vera ado...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / VI. Rahmenbedingungen

Die Reform ist des Weiteren vor allem aus strukturellen Gründen keinesfalls am Ziel: Zwar wurden – das ist der positive Aspekt – die gesellschaftspolitischen Fragen immerhin aufgegriffen. Die sozialen "Rahmenbedingungen" sind aber nicht auf das reformierte Unterhaltsrecht abgestimmt. Dadurch wird die reibungslose Umsetzung der Reform verhindert. Die Neuregelungen müssen desh...mehr

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FF 04/2011, Das sog. Proble... / II. Einschränkungen in personeller Hinsicht

Genau zu prüfen ist auch, ob die Probleme des Kindes nur durch den betreuenden Elternteil behandelt oder beseitigt werden können bzw. eine persönliche Betreuung zwingend durch den Elternteil erfolgen muss. Soweit sich in der Praxis der betreuende Elternteil unabhängig von der Existenz und dem Leistungsspektrum einer solchen kindgerechten Einrichtung auf die Notwendigkeit ein...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 5. Die Gleichbehandlung der Kinder

Das Grundgesetz verlangt in Art. 6 Abs. 5 GG von der Gesetzgebung, den unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen. Dieses Postulat scheint auf eine besonders nachhaltig wirkende Sperre im gesellschaftlichen Bewusstsein gestoßen zu sein. Seit dem Mittelalter hatt...mehr

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FF 10/2008, Zehn Jahre Kind... / B. Umgang

Ebenso wie die elterliche Sorge des einen steht das Umgangsrecht des anderen Elternteils unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. Wenn die Eltern sich über die Ausgestaltung des Umgangs nicht einigen können, muss das Gericht bei seiner Entscheidung die beiderseitigen Grundrechtspositionen und ebenso das Wohl des betroffenen Kindes und dessen Individualität als Grundrechts...mehr

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FF 12/2010, Wie viel Eltern braucht das Kind?

Eva Becker In 18 Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft ist man der Meinung, dass Kindern grundsätzlich mit ihrer Geburt Mutter und Vater gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden sollen, diese deshalb die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes erlangen, ob sie verheiratet sind oder nicht. Nun muss der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen nicht gleich dazu führen...mehr

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FF 11/2008, Weg frei für ne... / Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält folgende Kernpunkte:

Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Über das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Antragstellerin ist als Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin erwerbstätig, der Antragsgegner arbeitet als Schlosser bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Das Familiengericht hat die am 9.9.1999 geschlossene Ehe der Parteien durch das angefochtene Verbundurteil vom 22.7.08 geschieden, den Versorgungsausgleich zugunsten der Antragstellerin durchgeführt, das Aufentha...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vate... / Einführung

Das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" ist gestern im BGBl verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtli...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Abweichungen vom AT

Auf Grund der Verdrängung der Regelungen des Allgemeinen Teils durch speziellere familienrechtliche Vorschriften hat der Grundsatz der Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils eine geringe praktische Bedeutung. Die Regelungen der §§ 116 ff. oder 119 ff. BGB sind zwar generell anwendbar, doch sind Sonderregelungen für Willenserklärungen zu finden, welche zur Begründung oder Verände...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Außergerichtliche Interventionskonzepte

Die Rechte des Kindes zu stärken und zu verwirklichen, ist am besten erreichbar, wenn sich die Erwachsenen einfühlsam der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen des Kindes annehmen, dessen Willen zur Kenntnis nehmen und eine am Wohlergehen des Kindes orientierte Lösung anstreben. Dieses grundlegende Konzept der "Intersubjektivität" entspricht heute mehr denn je einem psycholo...mehr

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FF 04/2009, KiWoMaG / II. Die umstrittene Bedeutung des Gesetzes

Das Echo auf dieses Gesetz ist sehr unterschiedlich. Den einen zufolge bietet das Gesetz Chancen und Hoffnung für eine verbesserte Kooperation sowie für ein Verfahren, das stärker am Kindeswohl orientiert ist.[7] Anderen zufolge bringt das Gesetz, gemessen an seinem fulminanten Namen, nur wenig an inhaltlichen Neuerungen, so dass die Feststellung bleibt: "Im Kinderschutz wen...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Früher erster Termin, § 155 Abs. 2, 3

Besonderer Ausdruck des Beschleunigungsgebots ist der in § 155 Abs. 2, 3 angeordnete "frühe erste Termin" in Verfahren, die besonders konfliktträchtig sind oder in denen es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. Für letztere enthält § 157 noch eine Sonderregelung (dazu unten 3.). Der frühe erste Termin ist nicht nur bisher schon in Modellversuchen praktiziert worden (...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / b) Ab dem 4. Lebensjahr

Das UÄndG 2007 hat die nacheheliche Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten (§ 1569 S. 1 BGB) "gestärkt",[21] im Klartext heißt das verschärft. Es verlangt "vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels" und der Zunahme der "Möglichkeiten der Fremdbetreuung von Kindern", dass dies "bei der Beurteilung der Frage, inwieweit dem geschiedenen Elternteil neben der Betr...mehr

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ZErb 06/2010, Annahme als K... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsmittel haben in der Sache keinen Erfolg. (...) Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). a) Zutreffend sind die Vorinstanzen stillschweigend davon ausgegangen, dass sich die Adoption nach deutschem Recht richtet, da es insoweit auf die Staatsangehörigkeit der Annehmenden ankommt und diese die de...mehr