Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Zu Absatz 5

Rz. 24 Bei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit (vgl. § 6, § 12 Rz. 6 ff.) erhöht sich im Rechtsbehelfsverfahren der Rahmensatz durch jeden weiteren Auftraggeber bis zu unterschiedlichen Höchstsätzen.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Andere Spezifikationsmöglichkeiten

Rz. 20 Der StB kann seine Spezifikationspflicht auch dadurch erfüllen, dass er die erforderliche Zusammenstellung der Einzelangaben dem Auftraggeber getrennt von der unterzeichneten Gesamtrechnung übermittelt (z. B. weil bestimmte Gegenstandswerte vertraulich behandelt werden sollen). Eine formgültige Berechnung liegt jedoch erst vor, wenn der Auftraggeber die Gesamtrechnung...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 2 Wird ein StB in finanzgerichtlichen Verfahren tätig, gelten die Gebührenvorschriften des RVG. Dies hat zur Folge, dass für die Wertberechnung die §§ 23 ff. RVG im Gerichtsverfahren auch für den StB gelten. Die Gebühren für das Klageverfahren richten sich nach den Teilen 1 und 3, Abschnitt 2 und 5, sowie Teil 7 (Auslagen) des Vergütungsverzeichnisses. (Anlage 1 zu § 2 A...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich nunmehr für ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach § 2 Abs. 1 RVG i. V. m. Abschnitt 4 RVG (§ 22 ff. RVG). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Gem. § 22 Abs. 1 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengere...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Werden Sie in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhalten Sie die Gebühren dennoch nur einmal. Es kommt jedoch zu einer Gebührenerhöhung. Wann diese greift, ist im Vergütungsverzeichnis (VV RVG 1008) geregelt. Danach werden Sie auch dann für mehrere Auftraggeber tätig, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ist dies de...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit

Rz. 8 Erst nachdem das Gericht der Klage bzw. dem Antrag Erfolgsaussichten beimisst, wird auch die finanzielle Bedürftigkeit geprüft. Bei dieser Reihenfolge handelt es sich um einen internen gerichtlichen Vorgang, der Sie nicht davor entbindet, das Formular bezüglich der Vermögensverhältnisse Ihres Mandanten rechtzeitig einzureichen. Zur finanziellen Bedürftigkeit siehe § 11...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 10. Anrechnung auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Rz. 10 Wird ein StB im Wege der Prozesskostenhilfe für das finanzgerichtliche Verfahren beigeordnet und hat er seinen Mandanten bereits im Vorverfahren vertreten, so stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Seit der Änderung der StBGebV (jetzt: StBVV) zum 01. 01. 2007, wonach eine völlige Angleichung an das RV...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 52 § 9 ist die Grundvorschrift für eine durchsetzbare Honorarrechnung. Erst bei Beachtung dieser Formvorschriften kann die Vergütung eingefordert werden. Zwingende Voraussetzung ist die Übernahme der Verantwortung für die Honorarnote durch den Kanzleiinhaber oder gesetzlichen Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit dem 01. 07. 2020 bedarf die wirksame Liquidati...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

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Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.11 Ausschluss der Klage auf AdV

Rz. 78 Die gerichtliche AdV wird nur im Antragsverfahren gewährt. Die Ablehnung eines AdV-Antrags durch die Behörde eröffnet zwar den Zugang zum gerichtlichen AdV-Verfahren, der Antragsteller ist aber nicht gehindert, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Rechtsfolgen der AdV sind an die gewährende AdV-Entscheidung (s. Rz. 90) geknüpft. Für die Dauer der AdV (s. Rz. 22) darf die Finanzbehörde den angefochtenen Verwaltungsakt nicht mehr vollziehen (s. Rz. 21). Dem Einspruch bzw. der Klage kommt wieder ein Suspensiveffekt (s. Rz. 1, 4) zu. Durch die ordnungsgemäß bekannt gegebene AdV-Entscheidung wird zudem die Zahlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2 Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung (§ 69 Abs. 5 FGO)

Rz. 80 Da die Untersagung der Gewerbe- bzw. der Berufsausübung existenzbedrohende Wirkung entfaltet, kommt hier nach § 361 Abs. 4 AO bzw. § 69 Abs. 5 FGO dem Einspruch und der Klage aufschiebende Wirkung zu. Wegen der Einzelheiten wird auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO Rz. 116ff. verwiesen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2 Anfechtung eines Verwaltungsakts

Rz. 66 Das anhängige Klage- bzw. Einspruchsverfahren und das AdV-Verfahren müssen sich gegen einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO richten. Fehlt der behördlichen Maßnahme die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts, so kommt ein AdV nicht in Betracht.[1] Rz. 67 Das AdV-Verfahren muss sich gegen einen erlassenen Verwaltungsakt richten. Die AdV kann nicht gewährt werden gegen di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.2 Anordnung der Vollziehung

Rz. 118 Die Finanzbehörde kann die suspendierende Wirkung der Einspruchseinlegung bzw. Klageerhebung wieder beseitigen, indem sie eine gesonderte Anordnung der Vollziehung erlässt. Die Anordnung ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die gerichtlich im Rahmen des § 102 AO nachprüfbar ist. Sie setzt voraus, dass die Behörde die sofortige Vollziehung im öffentlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.3.1 Aussetzungsbefugnis (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Gewährung der AdV durch das FG bzw. den BFH kann im Unterschied zum Verfahren durch die Finanzbehörde nur auf Antrag erfolgen. Der AdV-Antrag an das FG ist gem. § 69 Abs. 3 S. 2 FGO schon vor der Erhebung der Klage zulässig, allerdings erst nach Einlegung des Einspruchs. Ansonsten sei hinsichtlich des Verfahrenswegs auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.2.1 Allgemeines

Rz. 12 Als Rechtsfolge der AdV ist es für deren Dauer der Finanzbehörde untersagt, den angefochtenen Verwaltungsakt zu vollziehen. Dem Einspruch bzw. der Klage kommt wieder ein Suspensiveffekt zu. Durch die ordnungsgemäß bekannt gegebene AdV-Entscheidung wird zudem die Zahlungsverjährung gem. § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO unterbrochen, während ihrer Dauer fallen keine Säumniszuschläg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.3.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO)

Rz. 26 Aus dem Jahressteuerbescheid ergibt sich eine Leistungspflicht und damit die Vollziehbarkeit in Höhe der Abschlusszahlung, auf die sich grundsätzlich die AdV des Jahressteuerbescheids erstreckt.[1] Rz. 27 Durch § 361 Abs. 2 S. 4 AO wird der Umfang der AdV bei Steuerbescheiden jedoch eingeschränkt.Die AdV ist grundsätzlich nur für die festgesetzte Steuer zu gewähren, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.2 Antragsinhalt

Rz. 26 Der Antrag muss auf die Aussetzung oder Aufhebung d. V. gerichtet sein. Ein Antrag, die Behörde zu verpflichten, über den AdV-Antrag zu entscheiden, ist unzulässig.[1] Der Antrag muss so konkretisiert sein, dass die Verfahrensbeteiligten und der angefochtene Verwaltungsakt, dessen AdV begehrt wird, eindeutig bestimmt sind.[2] Der Inhalt des Antrags begrenzt die gericht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3.3 Anfechtung eines Verwaltungsakts

Rz. 37 Das anhängige Klage- bzw. Einspruchsverfahren und das AdV-Verfahren müssen sich gegen einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO richten. Fehlt der behördlichen Maßnahme die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts, so kommt eine AdV nicht in Betracht.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.9 Kosten des AdV-Verfahrens

Rz. 113 Das AdV-Verfahren ist wie das Einspruchsverfahren kostenfrei.[1] Rz. 114 Allerdings werden die notwendigen Aufwendungen für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch nicht erstattet. Die Regelung des § 139 Abs. 3 S. 3 FGO findet keine Anwendung.[2] Rz. 114a Dies ergibt sich daraus, dass sich § 139 Abs. 3 S. 3 FGO nur auf das der Klage vorange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2.1 Aussetzungsbefugnis (§ 361 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 6 Die AdV kann sowohl durch die Finanzbehörde nach § 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO als auch durch das FG bzw. den BFH nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ausgesprochen werden. Die materiellen Voraussetzungen der AdV sind in beiden Fällen identisch. Dies gilt trotz des Formulierungsunterschieds auch, soweit für die AdV-Entscheidung Art. 45 UKZ (s. Rz. 2a) anzuwenden ist.[1] Rz. 6a Da § 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.5 Zuständigkeit für den AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 60 Über den Aussetzungsantrag entscheidet nach § 69 Abs. 3 S. 1 FGO das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig ist.[1] Rz. 61 Der BFH ist für die AdV-Entscheidung zuständig, wenn er für die Hauptsache zuständig geworden ist[2], also mit Einlegung der Revision bzw. mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache nach der Verkündung der FG-Entscheidung.[3] G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.2 Unbillige Härte der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 86 Alternativ zur AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts soll nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO und § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 FGO diese auch dann erfolgen, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hat. Da nur ein vorläufiger Rechtsschutz gew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Verhalten von Behörden (Garantie eines effektiven Rechtsschutzes).[1] Dabei gibt es zwei Formen des vorläufigen Rechtsschutzes: dies ist die Herbeiführung eines Suspensiveffekts nach § 69 FGO bzw. § 361 AO, da Einspruch und Anfechtungsklage keine aufs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.7 Rechtsschutz gegen die AdV-Entscheidung

Rz. 109 Die Ablehnung des AdV-Antrags durch die Finanzbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt (s. Rz. 108), sodass hiergegen der Einspruch gegeben ist.[1] Der Einspruch wird nicht dadurch unzulässig, dass auch ein AdV-Antrag beim FG möglich wäre oder gestellt worden ist.[2] Die Einspruchsbefugnis gem. § 350 AO entfällt erst, wenn das FG vor Bekanntgabe der Einspruchsentsc...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Klage auf Pflichtteilszahlung

a) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Leistungsklage Rz. 256 Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsanspruch grundsätzlich durch Zahlungsklage geltend machen. Er kann aber auch zuvor Auskunftsklage erheben oder beide Ansprüche durch Erhebung einer Stufenklage miteinander verbinden. Möglich ist auch, dass der Pflichtteilsberechtigte zunächst auf Feststell...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Klage auf Auskunft und Wertermittlung

a) Allgemeines Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werd...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 8. Klage- bzw. Prozesspflegschaft gem. § 1961 BGB

Rz. 19 Will der Nachlassgläubiger (hierunter fallen auch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer) gegen einen ungewissen Erben klagen oder einen Prozess fortführen (§ 243 ZPO), so muss er auf das Instrument der Klage- bzw. Prozesspflegschaft zurückgreifen. Die Anordnung der Klage- bzw. Prozesspflegschaft hat die Bestellung eines Nachlasspflegers zur Folge, der den unge...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 270 Die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten geht grundsätzlich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand in Höhe der Ergänzungsforderung.[360] Handelt es sich um ein Geldgeschenk oder liegt ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB vor, ist ein Zahlungsantrag zu stellen.[361] Di...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung

Rz. 271 Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessb...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung

Rz. 272 Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten

Rz. 66 Muster 26.15: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten Muster 26.15: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten An das Amtsgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen: Aufwendungsersatz...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 9. Muster: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB

Rz. 328 Muster 9.14: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB Muster 9.14: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 9. Muster: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

Rz. 74 Muster 26.16: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII Muster 26.16: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII An das Sozialgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________ gegen die S...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Nichtigkeit einer Grundstücksübertragung des geschäftsunfähigen Erblassers, Klage auf Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Nachlassgrundstücks

1. Typischer Sachverhalt Rz. 154 Beispiel Im Grundbuch ist der Käufer eines Gebäudegrundstücks als dessen Eigentümer eingetragen. Verkäufer war der Erblasser E, dessen Alleinerbin seine Tochter T geworden ist. Der Erblasser E hat mit dem jetzt eingetragenen Eigentümer über das Gebäudegrundstück einen notariellen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen die Auflassung sofort in...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Klage auf Einräumung des Grundstücksnießbrauchs

a) Dingliche Nießbrauchsbestellung und Besitzeinräumung Rz. 193 Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Die Ausschlagung der Erbschaft durch den vom Vermächtnisnehmer in Anspruch genommenen Er...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Testamentsvollstreckernachfolgers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 171 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

a) Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung Rz. 108 Wird der Vermächtnisanspruch nicht freiwillig erfüllt, so ist er einzuklagen (vgl. zum vorläufigen Rechtsschutz Rdn 164 ff.). Im Hinblick darauf, dass Miterben nach § 2040 Abs. 1 S. 1 BGB nur gemeinschaftlich über einen Nachlassgegenstand verfügen können, sind sie notwendige Streitgenossen nach § 62 ZPO, sofern sie alle mi...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Klage des Pfändungspfandgläubigers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 170 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 8. Klage auf Einräumung des Nießbrauchs an einem Erbteil

a) Dingliche Nießbrauchsbestellung Rz. 203 Erfüllt der Erbe den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 1069 BGB zu erheben. Mit Rechtskraft des Urteils sind die Willenserklärungen des Beklagten ersetzt, § 894 ZPO. Der Nießbrauch berechtigt aber auch zum Mitbesitz am Nachlass, deshalb ist ni...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Klage auf Nießbrauchsbestellung an einem Erbteil und Einräumung des Mitbesitzes am Nachlass

Rz. 204 Muster 15.21: Klage auf Nießbrauchsbestellung an einem Erbteil und Einräumung des Mitbesitzes am Nachlass Muster 15.21: Klage auf Nießbrauchsbestellung an einem Erbteil und Einräumung des Mitbesitzes am Nachlass An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ ge...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Muster: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage

Rz. 254 Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe

Rz. 194 Muster 15.19: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe Muster 15.19: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Klage auf Rückzahlung

Rz. 89 Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________, – Beklagte – wegen: ungerechtfertigter Bereicherung Streitwert: _________________________ EUR Namens und in Vol...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Muster: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils

Rz. 103 Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Zustimmung zur Über...mehr