Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Widerspruchsfrist

Rz. 5 Achtung Unterschiedlicher Fristbeginn § 545 Satz 2 normiert lediglich die Frist mit für Mieter und Vermieter unterschiedlichem Fristbeginn, innerhalb derer der Widerspruch spätestens erklärt sein muss. Die Widerspruchsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter jeweils 2 Wochen, beginnt jedoch unterschiedlich. Für den Mieter beginnt die Frist in dem Au...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / I. Anspruchsberechtigte Personen

Rz. 1 Wird eine Person, die den Haushalt führt, infolge eines vom Unfallgegner zu verantwortenden Unfalls so verletzt, dass sie vorübergehend oder aber mit bleibenden Folgen ganz oder teilweise den Haushalt nicht mehr führen kann, so steht dieser verletzten Person gem. § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB ein Anspruch auf den sog. Haushaltsführungsschaden zu.[1] Dieser Schadenersatz wegen...mehr

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§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R...mehr

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§ 24 Anhang / I. Vorbemerkung

Rz. 14 Klageschriften und Klageerwiderungen sollen nach Möglichkeit – auch optisch – klar gegliedert sein. In Unfallsachen bietet sich folgende Einteilung an: Entgegen allen Regeln der Relationstechnik hat es sich bewährt, bereits in der Klage­schrift...mehr

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§ 19 Inlandsunfälle mit Auslandsbeteiligung

Rz. 1 Bei Verkehrsunfällen in Deutschland, an denen ein Inländer und ein Ausländer beteiligt sind, richten sich die Schadenersatzansprüche nach dem Pflichtversicherungsgesetz , wenn die Haftpflichtversicherung des Ausländers dem sog. Grüne-Karte-System angeschlossen ist. Dies ist bei den meisten europäischen Ländern der Fall. Rz. 2 Bei Unfällen im Inland richtet sich dann der ...mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / 1 Einfache Streitgenossenschaft

Gegenüber einfachen Streitgenossen kann das Gericht unterschiedlich urteilen: Es kann der Klage des einen Streitgenossen stattgeben und die Klage des anderen Streitgenossen abweisen. Notwendigen Streitgenossen gegenüber muss das Gericht gemäß § 62 ZPO ausnahmslos das gleiche Sachurteil fällen.mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / 3 Exkurs: Streitgenössischer Streithelfer

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussklage, kann ihm oder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Dritter als Streithelfer beitreten (sog. Nebenintervention). Bei dem Dritten wird es sich regelmäßig um einen anderen potenziellen Kläger handeln, der jedoch nicht selbst Klage erheben will oder dies nicht mehr kann, weil etwa die Frist zur Erhebung einer An...mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / 2.2 Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft

Die materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft liegt hingegen vor, wenn das eingeklagte Recht nur allen Klägern gemeinsam zusteht oder sich gegen alle Beklagten gemeinsam richtet und deshalb nur von allen Klägern oder gegen alle Beklagten einheitlich ergehen kann. Der letzte Aspekt macht die anfechtenden Wohnungseigentümer bei einer Prozessverbindung nach § 44 Abs. ...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.1 Grundsätzliches

Rz. 49 Die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde ordnet die Betriebsprüfung an. Die Anordnung kann auch der beauftragten Finanzbehörde übertragen werden (§ 5 Abs. 1 BpO). Wird die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde vom beauftragenden Finanzamt zusammen mit der Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben, liegt insoweit ein Verwaltungsakt vor.[1] Rz. ...mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Streitgenossen sind zunächst Personen, die gemeinsam klagen oder verklagt werden können. Die Streitgenossenschaft verbindet mehrere Klagen zur gemeinsamen Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidung. Sie begründet mehrere Prozessrechtsverhältnisse, deren jedes sich selbstständig entwickelt (§§ 59 bis 63 ZPO). Unterschieden werden die einfache und die notwendige Strei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Behindertengerechter Garten... / 2 Das Problem

X (Ehefrau) ist behindert und deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen. Ihr Schwerbehindertenausweis wies im Streitjahr (2016) einen Grad der Behinderung von 70 mit den Merkzeichen "G" und "aG" aus. X und ihr Ehemann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten. Vor dem Haus befanden sich früher Beete, auf denen X Pflanzen hegte. Um die Beete weiter mit dem Rollstuhl erre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.5 Klagen gegen die Gemeinschaft durch Eigentümer (Passivprozesse)

Seit der WEG-Reform sind Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen (§ 44 Abs. 2 WEG). Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, k...mehr

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Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Leitsatz 1. Der Handelsbilanzwert für Nachsorgerückstellungen bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze (Anschluss an BFH-Urteil vom 20.11.2019 – XI R 46/17, BFHE 266, 241, BStBl II 2020, 195). 2. Der maßgebliche Handelsbilanzwert bestimmt sich unter Berücksichtigung der als GoB zu beurteilenden Bewert...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz 1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung...mehr

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Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG Sachverhalt Gesellschaftszweck der Klägerin, einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, ist die Verwaltung von eigenen Grundstücken. Durch Stehenlassen entnahmefähiger Gewinn...mehr

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Schadensersatz wegen Datenschutzrechtsverstoß

Leitsatz Ein Schadensersatzanspruch nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt nur bei Nachweis eines konkreten Schadens in Betracht. Sachverhalt Der Kläger machte Schadensersatzforderungen wegen einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechten geltend. Diese Verletzung sah er im Wesentlichen in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanza...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2 Datenschutzrechtlich relevante Aufgaben des Verwalters

Aufgaben des Verwalters, die unter datenschutzrechtlichen Aspekten von Bedeutung sein könnten, sind die Führung der Eigentümerliste, Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung, Hausgelder von den Eigentümern anfordern und die Hausgeldabrechnung vorbereiten, ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und nach Beschlussfassung durch die Gemeinscha...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.3 Amtshaftungsanspruch

Rz. 43 Ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG , der die vorherige gerichtliche Geltendmachung der Gewährung eines Platzes in einer Tageseinrichtung voraussetzt (§ 839 Abs. 3 BGB), ist gerichtet auf Geldersatz (Georgii, NJW 1996 S. 686, 689 f.). Zuständig für einen solchen Anspruch ist das Landgericht, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, Art. 34 Satz 3 GG. Aufgrund de...mehr

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Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten einer Soldatin auf Zeit

Leitsatz Erste Tätigkeitsstätte einer Soldatin auf Zeit, die sich in der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme befindet und dem Dienstherrn nicht mehr im Sinne einer ständigen Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeit aktiv zur Verfügung steht, ist nicht mehr der letzte militärischen Dienstort, sondern der Sitz der Bildungsstätte, sodass Fahrtkosten vom ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren aber nur dann, wenn der Schuldner sich voraussi...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1.3 Klage des Arbeitnehmers

Rz. 125 Der Arbeitnehmer muss binnen 3 Wochen nach der Kündigung Klage nach § 4 KSchG mit dem Antrag erhoben haben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird. Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nicht, wenn und sobald der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag gem. § 9 KSchG stellt, da er hierdurch zu erkennen gibt, dass er an der Fortführung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.4 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 140 Aufgrund einer vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren kann dieser von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entbunden werden, wenn die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder (Nr. 1) die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei einjährigem Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium des volljährigen Kindes in Australien

Leitsatz Ein volljähriges Kind ist für ein Work & Travel-Jahr nach Australien gereist und hat sich im Laufe dieses Jahres entschlossen, im Zeitraum Juli 2020 bis März 2022 in Australien ein Studium zu absolvieren. Da das Kind im gesamten Zeitraum aufgrund der nur kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 120 Erforderlich ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers. Auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit dieser Kündigung kommt es nicht an. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist § 102 Abs. 5 BetrVG nicht anwendbar.[1] Allerdings kann nach der Grundsatzentscheidung des BAG (BAG, Beschluss v. 27.2.1985, GS 1/84) bei einer offensichtlichen Unwirksamkeit der außerordent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 136 Durchsetzen kann der Arbeitnehmer den Weiterbeschäftigungsanspruch sowohl durch Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft machen, wozu der Ausspruch der ordentlichen Kündigung die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, dessen form- und fristgerechter Widerspruch, die Klageerhebun...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / c) Kein Klageanspruch

Rz. 243 Die Frage, ob der Gläubiger aufgrund der Pfändung einer Forderung gegen den Drittschuldner einen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gem. § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat – falls der Drittschuldner die erforderliche Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt – ist durch den BGH weitgehend geklärt worden.[365] Rz. 244 Der Pfändungsgläubiger hat keinen einklagb...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Folgen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 261 Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für die Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Dies gilt nicht nur, wenn er sich weigert, die Erklärung abzugeben, sondern auch bei nicht rechtzeitiger Erklärung binnen zwei Wochen oder bei mangelhafter Erklärung aller geforderten Angaben. Hat der Gläubiger im Vertrauen auf eine schuldhaft abge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 39 Der gepfändete Geschäftsanteil ist regelmäßig anderweitig zu verwerten (§ 844 ZPO), meistens wird die Versteigerung angeordnet.[31] Die Versteigerung kann auch dann erfolgen, wenn der Anteil inzwischen aufgrund einer nach der Pfändung beschlossenen Satzungsänderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen worden ist.[32] Rz. 40 Erfolgt die öffentliche V...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändungsverfahren

Rz. 48 Die Pfändung des Herausgabe- oder Leistungsanspruchs in eine bewegliche körperliche Sache erfolgt nach den Vorschriften über die Forderungspfändung (§§ 846, 829 ZPO). Die Pfändung eines Anspruchs des Schuldners auf Rückgabe körperlicher Sachen ist unwirksam, wenn der Pfändungsbeschluss diese Sachen nicht konkret bezeichnet, hierauf muss der Gläubiger achten.[39] Die P...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 13 Die vertragliche Haftung

Im Zivilrecht gibt es die befreiende Schuldübernahme mit Zustimmung des Gläubigers (§§ 414 ff. BGB) und den Schuldbeitritt, z. B. in Form der Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Das Steuerrecht kennt nur den Schuldbeitritt. Da das Finanzamt in diesen Fällen jedoch nicht hoheitsrechtlich, sondern zivilrechtlich tätig wird, bestimmt § 192 AO, dass derjenige, der sich aufgrund eines s...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Taschengeldanspruch

Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den anderen Ehepartner/Lebenspa...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9 Gerichtliche Kontrolle des Schiedsspruchs nach Sätzen 2 bis 4

Rz. 25 Für die gerichtliche Kontrolle gegen Schiedsstellenentscheidungen nach § 78g ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (§ 78g Abs. 2 Satz 2; vgl. zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs auch VG Magdeburg, Urteil v. 20.7.2020, 6 A 48/18 Rz. 14). Dabei stellt Abs. 2 Satz 2 eine lex specialis Regelung für die Rechtswegzuweisung dar, die der Generalnorm des § 40 VwGO vorgeht (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.5 Prozessuales

Rz. 17 Die fehlende Bindungswirkung ist im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO geltend zu machen. Die Bindungswirkung kann zudem inzident im Rahmen einer Klage auf Bezahlung von Leistungen überprüft werden (Grube, JAmt 2022, S. 494).mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.1 Rechtsnatur der Schiedsstelle und des Schiedsspruchs nach Satz 1

Rz. 5 In den Ländern sind Schiedsstellen für Streit- und Konfliktfälle einzurichten. Die schlichtende Rolle der Schiedsstelle weist zwar Parallelen zur richterlichen Funktion auf. Denn der Schiedsspruch stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium dar. Insbesondere mit der paritätischen Zusammensetzung will der Gesetzgeber d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.3 Gegenstand des Schiedsstellenverfahrens

Rz. 11a Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf alle in § 78b Abs. 1 genannten Vereinbarungen, nicht nur auf die Entgeltvereinbarung (anders als in der Sozialhilfe und in der sozialen Pflegeversicherung). Vereinbarungen nach § 77 scheiden allerdings als Gegenstand eines Schiedsstellenverfahrens ebenso aus wie Rahmenverträge nach § 77f. Als streitschlichtender ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 VG Magdeburg, Urteil v. 16.11.2022, 6 A 183/21 MD: Zur Gebührenfestsetzung durch die Schiedsstelle im Jugendhilferecht; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.9.2020, 4 L 260/19: Zur lediglich eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle eines Schiedsspruchs nach § 78g Abs. 2 und zum Prüfungsumfang durch das erkennende Verwaltungsgericht; VG Magdeburg, Urteil v. 20.7. 2020, 6 A 48...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.1.1 Vereinbarungszeitraum und Bindungswirkung – Prospektivitätsgebot nach Satz 1

Rz. 4 Die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 sind für einen zukünftigen Zeitraum abzuschließen; Satz 1 enthält insoweit auch die Legaldefinition des Begriffs Vereinbarungszeitraum. Damit findet in Satz 1 das sog. Prospektivitätsgebot (also auf das Zukünftige gerichtet) Eingang in das Gesetz (vgl. eingehend zum Prospektivitätsgebot: DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_2021_04...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / 2. Entscheidungen der FG (Vorinstanzen)

In den drei Entscheidungen folgten die FG im Wesentlichen der Auffassung der Finanzverwaltung und wiesen die Klagen als unbegründet zurück. Die Kläger hätten keinen Anspruch auf die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Der Tatbestand der unverzüglichen Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken sei nicht erfüllt. Die Revision wurde jedoch zugelassen. a) Bestimmung zur Se...mehr