Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit steuerrechtlich beachtlicher Zusammenfassungen öffentlicher Betriebe gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen

Leitsatz Entscheidend für eine Zusammenfassung von BgA (Betriebe gewerblicher Art) ist, ob die BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung aufweisen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform. Unmaßgeblich ist, ob die Kommune eine zivil-/handelsrechtliche Rechtsform findet, die einen gesellschaftsrechtlichen Bezug zwischen zwei BgA herstellt. Sachverhal...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Angelegenheit weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Sache der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Vorlage muss innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen erfolgen. Gibt der Dienststellenleiter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.3.3 Fortgang des Verfahrens

Hat der Personalrat die Angelegenheit innerhalb der Frist von 3 Arbeitstagen der übergeordneten Dienststelle zur Entscheidung vorgelegt, so entscheidet diese nach Verhandlungen mit der bei ihr gebildeten Stufenvertretung. Die Stufenvertretung kann die Angelegenheit, falls ihren Einwendungen nicht entsprochen worden ist, binnen 3 Arbeitstagen der obersten Dienstbehörde zur En...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Errichtung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die grundsätzliche Zulässigkeit der Errichtung von Innungskrankenkassen (IKK) und zusammen mit § 158 die weiteren dafür erforderlichen Voraussetzungen sowie das Verfahren. Sie ging i.d.F. des Gesundheitsreformgesetzes - GRG auf § 250 Abs. 1 und § 251 Abs. 1 RVO zurück. Wegen der Angleichung des Leistungsrechts war die Voraussetzung der Gleichwerti...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.5 Rechtsfolgen der Genehmigung

Rz. 24 Mit der Genehmigung entstehen ab dem Tag des Wirksamwerdens der Errichtung die IKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Krankenkasse gemäß § 4 mit der genehmigten Satzung. Zugleich ist bei der IKK eine Pflegekasse zu errichten. Da § 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 SGB XI im Falle der Neuerrichtung einer IKK für die bei dieser Krankenkasse zu errichtende Pflegekass...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 2.2 Entscheidungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 10 Die Aufsichtsbehörde hat die vorgelegte Satzung für die neue Ortskrankenkasse zu prüfen und zu genehmigen. Der Bezirk der vereinigten Ortskrankenkasse ergibt sich aus der Rechtsverordnung oder dem Staatsvertrag und muss zwingend in die Satzung übernommen werden. Zu den Anforderungen an eine Satzung vgl. Komm. zu § 194; zur Notwendigkeit der Genehmigung vgl. Komm. zu §...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.2 Errichtungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 5 Für das förmliche Verwaltungsverfahren zur Errichtung einer IKK verweist Abs. 3 auf die Regelungen des § 148 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 für die Errichtung einer BKK, so dass dafür auf die Komm. zu § 148 verwiesen werden kann, soweit nicht auf Besonderheiten für die IKK hinzuweisen ist. Rz. 6 Das Errichtungsverfahren wird durch einen Antrag der Innung oder Innungen (...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.7 Rechtsfolgen der Genehmigung

Rz. 45 Mit der Genehmigung der Errichtung (und ungeachtet des Vorliegens der Errichtungsvoraussetzungen) entsteht die BKK zum festgelegten Errichtungszeitpunkt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der genehmigten Satzung. Rz. 46 Anders aber als nach dem früheren Recht (bis 31.12.1995) und der noch bestehenden Vorschrift des § 187, deren Streichung wohl im Gesetzgebung...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Arzt, Die Neuregelung des § 147 Abs. 2 SGB V zum 1. Januar 1996, BKK 1994 S. 400. Bepler, Der Betriebsbegriff des Kündigungsschutzgesetzes und die Kleinbetriebsklausel, ArbuR 1997 S. 54. Bieback, Fusion öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Engelhard, Errichtung von Betriebs- und Innungskrankenkassen nach dem SGB V, SGb 1992 S. 534. Först...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Kaeding/Kluckert, Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB – Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, WzS 2013 S. 231. Knoche/Thöni, Sozial- und wettbewerbsrechtliche Konfli...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Dürschke, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des Verfahrens bei der Vereinigung von Krankenkassen auf Antrag, SGb 1997 S. 631. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.2.2 Antrag

Rz. 12 Das Vereinigungsverfahren wird durch einen Antrag der beteiligten Krankenkassen auf Genehmigung eingeleitet. Dieser Antrag ist nicht mit dem Antrag auf Genehmigung der Beschlüsse über die beabsichtigte Vereinigung identisch, sondern ist der eigenständige Antrag auf Genehmigung der von den Ortskrankenkassen beschlossenen freiwilligen Vereinigung. Wären die Genehmigunge...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung, SozSich 2010 S. 27. Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Or...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 2.2 Vereinigungsverfahren (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Für das Verfahren zur freiwilligen Vereinigung von BKKen wird auf § 144 Abs. 2 bis 4 verwiesen. Das Entstehen einer neuen vereinigten BKK beginnt verfahrensrechtlich mit dem Antrag der an der Vereinigung beteiligten BKKen bei der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde unter Vorlage der genehmigten Vereinigungsbeschlüsse, der neuen Satzung und Vorschlägen zur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Körperschaft mit dem Zweck der Mittelbeschaffung, § 58 Nr. 1 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hierunter fallen in erster Linie die sog. Fördergesellschaften und Spendensammelvereine. In der Satzung des Sammelvereins muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel beschafft werden, angegeben sein. Die Körperschaft, der die zusammengebrachten Gelder zugeführt werden sollen, muss nicht in der Satzung bestimmt sein (s. AEAO zu §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Der Erwerb von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO erfasst den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (vgl. dazu § 2 Nr. 1 KStG), wenn diese sowohl Sitz als auch Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO hat. Es muss sich nicht um eine Drittstaat-Gesellschaft i. S. des § 138 Abs. 3 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klagebefugnis ertragsberechtigter Körperschaften (§ 40 Abs. 3 FGO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 3 FGO betrifft die Fälle, in denen Abgaben ganz oder zum Teil für Rechnung einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erhoben werden als derjenigen, der die verwaltende Behörde angehört, was im Falle der FA für das jeweilige Land und im Falle der HZA für den Bund zutrifft. In Betracht kommen die ESt und KSt sowie die US...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

A. Regelungszweck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregiste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.3 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3 KStG

Tz. 22 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Von § 1 Abs 1 Nr 3 KStG werden Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit erfasst. Auch die Eink dieser Kö sind ohne weitere Prüfung als Eink aus Gew zu behandeln. Nähere Einzelheiten zu diesen Kö s § 1 KStG Tz 37 ff.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung vom Einkommen und vom Vermögen (ausgelaufen) der Körperschaften, Vermögensvereinigungen und Vermögensmassen, soweit sie unbeschränkt (Abs. 1 und 2) oder beschränkt (Abs. 3 und 4) steuerpflichtig sind. Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung des Einkommens bei nicht nach dem HGB buchführungspflichtigen Körperschaften

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 KStPfl, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind, konnten Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das müsste uE – entgegen R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2004 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 2 KStG fallen eingetragene Genossenschaften. Dazu gehören auch Europäische Genossenschaften (SCE = Societas Cooperativa Europaea) iSd VO (EG) Nr 1435/2003 des Rates v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207/1 sowie iSd SCE-Ausführungsgesetzes (SCEAG) v 14.08.2006, BGBl I 2006, 1911. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Abgrenzungsfragen bei anderen Körperschaften

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Kö, die unter § 1 Abs 1 Nr 4 bis 6 KStG fallen (zB rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen, Zweckvermögen, Betriebe gew Art) unterliegen seit 2006 nicht mehr dem Regelungsbereich des § 8 Abs 2 KStG. Gew Eink liegen bei diesen Kö deshalb nur vor, wenn und soweit sie die Voraussetzungen eines Gew nach anderen Vorschriften erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einkommensermittlung bei Körperschaften, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen

Tz. 42 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Kö können Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das muss uE – entgegen R 8.1 Abs 1 Nr KStR 2015 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen einer Pensionskasse an einen Verein zur Altenbetreuung, der von einem ehemali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 20 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 1 KStG fallen inl und ausl Kap-Ges. Das sind vor allem AG, KGaA, GmbH und Europäische Gesellschaft (SE = "Societas Europaea"; s VO [EG] Nr 2157/2001 des Rates v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294/1 v 10.11.2001). Die Aufzählung in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG ist allerdings nicht abschließend. Unter die Vorschrift fallen auch Rechtsformen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Schrifttum Fischer/Ihle, Satzungsbestimmungen bei gemeinnützigen Stiftungen, DStR 2008, 1692; Ullrich, Praxisfragen der gesetzlichen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften, DStR 2009, 2471; Gersch, Steuerbegünstigte Zwecke: Satzung und Satzungszwecke, AO-StB 2010, 213. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift präzisiert die formellenAnforderungen an die Satzu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 57 Unmittelbarkeit

Schrifttum Scherff, Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte in Holding-Strukturen, DStR 2003, 727; Hüttemann/Schauhoff, Die "unmittelbare Gemeinnützigkeit" – eine unmittelbare Gefahr für gemeinnützige Körperschaften, FR 2007, 1133; Schröder, Die steuerpflichtige und steuerbegünstigte GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, DStR 2008, 1069; Schiffer/Sommer, Mittelbeschaffung bei gemeinnützig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 1 AO setzt voraus, dass sich eine Steuervergünstigung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO erstreckt (s. hierzu § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG und § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG; zur Vermögensverwaltung durch Vermietung von Immobilien s. BFH v. 24.07.1996, I R 35/96, BStBl II 1996, 583, 585). In diesen gen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Schrifttum Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStZ 2010, 953; Wallenhorst, Die Nachversteuerung in § 61 Abs. 3 AO bei Verstößen gegen die Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung, DStR 2011, 698. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die satzungsgemäße Festlegung der Vermögensbind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften

Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Eink ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

Schrifttum Karsten, Der Geschäftsbericht nach § 63 AO, BB 2006, 1830; Kahlert/Eversberg, Insolvenz und Gemeinnützigkeit, ZIP 2010, 260. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift konkretisiert die bereits in § 59 AO am Ende angeordnete Übereinstimmung von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung. Eine allen für die Steuervergünstigung erforderlichen Anforderungen ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 56 Ausschließlichkeit

Schrifttum Leisner, Kann das bloße Nützen eines gesetzlich gewährten Steuervorteils gemeinnützigkeitsschädlich sein? DStR 2012, 1123. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 AO definiert die Ausschließlichkeit der Zweckverfolgung i. S. des § 51 Satz 1 AO. Diese ist gegeben, wenn die Körperschaft keine anderen als ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Hins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mittelverwendung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO darf die Körperschaft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden (zur Vergabe von Darlehen s. AEAO zu § 55, Nr. 16 ff.). Dies muss in dem durch § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO gezogenen zeitlichen Rahmen geschehen – gegenwärtig oder so frühzeitig wie nach den Umständen möglich (Fisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilweise Mittelzuwendung, § 58 Nr. 2 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Begnügt sich eine Körperschaft mit der teilweisen Zuwendung ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so brauchen deren Zwecke mit den ihrigen nicht überein zu stimmen. Die Zuwendung muss aber auf den Einsatz der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke durch den Empfänger geric...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verbotene Ausgaben und Vergütungen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO verdeutlicht lediglich spezielle Anwendungsfälle des § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben begünstigen, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind. Hierzu gehören auch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Solche Ausgaben gehören nicht zum Aufgabengebiet der Körperschaft und erfüllen k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 54 Kirchliche Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gibt eine Definition der kirchlichen Zwecke. Diese Zwecke müssen selbstlos gefördert werden. Die Selbstlosigkeit ist in § 55 AO geregelt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als kirchlicher Zweck wird nur die Förderung solcher Religionsgemeinschaften anerkannt, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Privatrechtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abfindung bei Liquidation bzw. Ausscheiden von Mitgliedern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO bewirkt, dass bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder beim Ausscheiden von Mitgliedern eine eigentliche Auseinandersetzung nicht stattfindet. Unabhängig von der rechtlichen Gestalt der Körperschaft dürfen die Mitglieder (bei Stiftungen der Stifter und seine Erben, bei Betrieben gewerblicher Art von Kör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ertragskompetenz (§ 3 Abs. 5)

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 AO knüpft als einfachgesetzliche Regelung an die verfassungsrechtlich determinierte Ertragshoheit an (Art. 106 GG) und ergänzt diese hinsichtlich der Zinsen und steuerlichen Nebenleistungen. Art. 106 GG enthält insoweit keine ausdrückliche Regelung. Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 Satz 1 AO weist den Ertrag a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Grundsatz der Selbstlosigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach dem Eingangssatz des § 55 Abs. 1 AO geschieht eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (BFH v. 13.12.1978, I R 39/78, BStBl II 1979, 482). Außerdem müssen die in § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten besonderen Voraussetzungen gegeben sein (s. Rz. 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 51 Allgemeines

Schrifttum Helios/Müller, Vereinbarkeit des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Vertrag, BB 2004, 2332; Jachmann/Meier-Behringer, Gemeinnützigkeit in Europa: Steuer- und europarechtliche Rahmenbedingungen, BB 2006, 1823; Hüttemann/Helios, Gemeinnützige Zweckverfolgung im Ausland nach der "Stauffer"-Entscheidung des EuGH, DB 2006, 2481; Jachmann, Die Entscheidung des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zum Jahr 2012 sah das Gemeinnützigkeitsrecht kein besonderes Verfahren vor, in dem über das Vorliegen der Voraussetzung der Steuervergünstigung entschieden wurde. Das wurde den Interessen insbes. der gemeinnützigen Vereine nicht gerecht, weil sie regelmäßig darauf angewiesen sind, ihre satzungsmäßigen Zwecke durch freiwillige Zuwendu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vermögensbindung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO formuliert den Grundsatz der Vermögensbindung. Hiernach darf der nach einer "Abwicklung" i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO verbleibende Vermögensüberschuss nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Dabei ist für die Wertermittlung der in § 55 Abs. 2 AO genannte Zeitpunkt maßgebend und die sinngemäße Anwendung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass es für die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke erforderlich ist, dass sich aus dem Inhalt der Satzung der Körperschaft ergibt, welche Art steuerbegünstigter Zwecke sie verfolgt, dass diese mit den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO übereinstimmen und dass diese au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 252 Vollstreckungsgläubiger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fiktion, dass diejenige Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche gilt, beseitigt alle Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, dass die Ansprüche mehreren Körperschaften oder einer anderen Körperschaft zustehen. Die Fiktion stellt eine vollstreckungsrechtliche Parall...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 65 Zweckbetrieb

Schrifttum Wiemhoff, Zweckbetriebe als Konkurrenten steuerpflichtiger Anbieter, StW 1999, 18; Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Schauhoff/Kirchhain, Gemeinnützigkeit im Umbruch durch Rechtsprechung, DStR 2008, 1713; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 66 Wohlfahrtspflege

Schrifttum Barthmuß, Wann sind Medizinische Versorgungszentren gemeinnützig?, DB 2007, 706. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb (§ 66 Abs. 1 i. V. m. § 66 Abs. 3 AO) ist und definiert den Begriff der Wohlfahrtspflege (§ 66 Abs. 2 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/20...mehr