Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 62 Rücklagen und Vermögensbindung

Schrifttum Spitaler/Schröder, Neuerungen bei der zeitnahen Mittelverwendung und Rücklagenbildung (Teil 1 und 2), DStR 2014, 2144, 2194. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücklagenbildung und Zuführung von Mittel zum Vermögen dient der dauerhaften Sicherung der Zweckerfüllung der Körperschaft. Rechtlich sind die Rücklagen und Vermögenszuführungen allerdings Ausnahmen vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) an. Darüber hinaus richtet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Altmaterialverwertung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 5 AO beschäftigt sich mit der Schätzung der Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials. Unter Altmaterial sind Gegenstände zu verstehen, die nur noch Materialwert, aber keinen Gebrauchswert mehr haben. Die Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO ist daher nicht möglich, wenn gebrauchte Gegenstände einzeln auf e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausnahme vom sog. Endowmentverbot, § 58 Nr. 3 AO

Tz. 4a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbegünstigten Körperschaften war es bisher verboten, zeitnah zu verwendende Mittel zur Ausstattung einer anderen Körperschaft mit Vermögen zu verwenden (sog. Endowmentverbot). Nunmehr dürfen Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Zweckbetrieben, BT-Drs. 17/12123, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zeitnahe Mittelverwendung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO fordert, dass die Mittelverwendung zeitnah zu erfolgen hat und begegnet so einer unverhältnismäßigen Mittelthesaurierung. Eine Rücklagenbildung ist aber in den Grenzen des § 62 AO zulässig. Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die Mittelzuflüsse noch in den folgenden beiden Kalender- oder Wirtschaftsjahren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Förderung der Allgemeinheit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Förderung der Allgemeinheit wird wesentlich geprägt durch die objektive Werteordnung, wie sie insbes. im Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG zum Ausdruck kommt (BFH v. 29.08.1984, I R 215/81, BStBl II 1985, 106; BFH v. 31.05.2005, I R 105/04; BFH/NV 2005, 1741). Die Förderung der Allgemeinheit liegt grundsätzlich nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 51–68

Schrifttum Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, FR 2006, 1001; Hüttemann, "Hilfen für Helfer" – Zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, DB 2007, 127; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F. 2, 9439; Heintzen, Steuerliche Anreize für gemeinwohlori...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge zählen zu den steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 AO 1 fließen sie der Körperschaft zu, die die betreffende Steuer verwaltet. § 240 AO ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt die Höhe der Säumniszuschläge nicht gegen das Übermaßverbot des GG. Ist das Ausüben von Druck auf den Steuers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 151 FGO für Vollstreckungsmaßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften wegen Geldforderungen. Ein Anfechtungsurteil (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder ein AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 FGO) bilden hierfür keine taugliche Grundlage (BFH v. 19.01.2004, VII B 187/03, BFH/NV 2004, 466; BFH v. 23.01.2004, VII B 131/0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst verwalteten Abgaben Vollziehungshilfe gewährt,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Begriff der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erläutert den Begriff der gemeinnützigen Zwecke. Gemeinnützige Zwecke werden nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO durch eine Körperschaft dann verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die begünstigte Tätigkeit setzt nicht die Vollend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und Rechtsnatur des Verspätungszuschlags

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag dient dazu, den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit auch die rechtzeitige Festsetzung und Erhebung der Steuer sicherzustellen. Er dient somit dazu, den ordnungsgemäßen Gang der Veranlagung zu sichern, insbes. dadurch, dass schon die Möglichkeit der Festsetzung des Zuschlags einer nachlässigen Erf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Gesellige Zusammenkünfte, § 58 Nr. 7 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unschädlich sind Wohltätigkeitsbälle und sonstige Benefizveranstaltungen, mit denen für die steuerbegünstigten Zwecke geworben und das Spendenaufkommen gefördert werden soll, sofern sie im Vergleich zu der steuerbegünstigten Tätigkeit der Körperschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Für ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bestimmung des Sitzes

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihren Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Maßgeblich ist allein die gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Regelung, wie z. B. § 4a GmbHG (Sitzbestimmung durch Gesellschaftsvertrag), § 5 AktG (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsprechung und Einzelfälle

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 BFH v. 21.03.1952, III 271/51 S, BStBl III 1952, 112: der Betrieb eines Flughafens ist nicht gemeinnützig; BFH v. 31.10.1963, I 122/62 U, BStBl III 1964, 83: Förderung der "Freikörperkultur" ist nicht als Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks anzusehen; BFH v. 22.10.1971, III R 52/70, BStBl II 1972, 204: Fachverband für das gesamte Zel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständigkeit und Entscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig sind die Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO). Sie entscheiden regelmäßig durch schriftlichen VA. § 258 AO schreibt aber die Schriftform nicht vor, sodass eine dem Antrag stattgebende oder ablehnende Entscheidung auch mündlich erfolgen kann (BFH v. 31.05.2005, VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743). Tz. 20 Stand: 22. Auflag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fiktion von Gläubiger und Schuldner (§ 226 Abs. 4 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 226 Abs. 4 AO klärt im Wege der Fiktion ausdrücklich die früher umstrittene Frage, ob bei der Feststellung der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung kommenden Forderungen bezüglich des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis auf die Ertrags- oder Verwaltungshoheit abzustellen ist (s. BFH v. 07.03.2006, VII R 12/05, BStBl II 2006, 584)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrenze

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 64 Abs. 3 AO enthaltene Besteuerungsgrenze führt dazu, dass die gemeinnützige Körperschaft dann nicht der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer unterliegt, wenn ihre Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus den nach § 64 Abs. 2 AO als Einheit behandelten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Betrag von 35 000 Euro im Jah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Hinterlegung gehen die Zahlungsmittel in das Eigentum der Körperschaft über, der die Finanzbehörde angehört. Gleichzeitig entsteht eine Forderung auf Rückzahlung, die nach § 242 Satz 2 AO – abweichend von § 8 HinterlegungsO – nicht zu verzinsen ist. An diesem Rückerstattungsanspruch erwirbt die Gläubigerkörperschaft ein Pfandrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 282 Wirkung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beschreibt die Wirkungen einer Pfändung. S. auch Abschn. 57 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört (§ 252 AO), kraft Gesetzes ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand (BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den §§ 832, 833 ZPO. Wegen der Unpfändbarkeit s. § 319 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in anderen Fällen die Pfändung von Forderungen, die in fortlaufenden Teilbeträgen entstehen, künftige Beträge nur dann erfasst, wenn dies in der Pfändungsverfügung ausdrücklich ausgesprochen ist, er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Text der Rechtsverordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aufgrund der Ermächtigung ergangene Verordnung über die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV – v. 07.09.1993, BStBl I 1993, 799), deren Anwendung für die Verwaltung durch BMF-Schreiben vom 25.03.2002, BStBl I 2002, 477, konkretisiert wurde, en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zellteilungsverbot

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 4 AO soll verhindern, dass sich größere Körperschaften zum Zwecke mehrfacher Ausnützung der Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO in mehrere Körperschaften aufteilen. Die Vorschrift steht in sachlichem Zusammenhang mit § 51 Satz 3 AO. Eine derartige Aufteilung (Zellteilung) könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Dem begegnet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Gegenwartsnahe und selbstlose Förderung der Allgemeinheit am Beispiel der Investitionsrücklage eines Familien-Segelsportclubs in Gründung, FR 2004, 147; Lesner, Die mildtätige Familienstiftung, DB 2005, 2434; Schröder, Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach §§ 55 und 58 AO, DStR 2005, 1238; Kirchhain, Gemeinnützige Familienstiftungen, Frankfurt 2006; Theoba...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die einzelnen Förderungsbereiche

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 2 AO enthält eine Aufzählung gemeinnütziger Zwecke. Auf eine Darstellung aller Zwecke wird verzichtet, da viele für sich sprechen. Die Aufzählung ist grundsätzlich abschließend, erfährt aber durch § 52 Abs. 2 Satz 2 AO eine Öffnungsmöglichkeit (AEAO zu § 52, Nr. 2 und 2.6; Nacke, DStZ 2008, 445, 451 sieht hierin einen Verstoß ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Reichweite der materiellen Rechtskraft

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die materielle Rechtskraft und regelt sie in objektiver und subjektiver Weise. Die materielle Rechtskraft reicht so weit, wie über den Streitgegenstand entschieden ist, setzt mithin ein Sachurteil voraus. Ein Prozessurteil entfaltet daher keine Bindungswirkung, die über die Entscheidung über die Sachurteilsvorauss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 und Abs. 5 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte sind gewillkürte Vertreter des Verfahrensbeteiligten, die im Namen des Vertretenen handeln. Vom Bevollmächtigten vorgenommene Prozesshandlungen wirken unmittelbar für und gegen den vertretenen Beteiligten (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Daher muss sich der Vertretene ein etwaiges Verschulden seines Pro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Höhe der Gebühren (§ 178a Abs. 2 und 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr und ihre Höhe wird damit begründet, dass die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren hohe Zusatzkosten verursacht (BT-Drs. 16/2712, 80). Denn neben dem BZSt wird bei der Durchführung des Vorabverständigungsverfahrens regelmäßig die zuständige örtliche Betriebsprüfungsstelle und häufig ein Bundesbetriebsprüfer tätig. Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die Verzinsung auf die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Nur wenn die Festsetzung dieser Steuern zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führt, tritt Zinspflicht ein. Bei der Umsatzsteuer tritt die Zinspflicht auch ein, wenn der Stpfl. nachträglich auf die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Dritter

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter i. S. des § 174 Abs. 5 AO ist, wer im ursprünglichen Bescheid nicht als Steuerschuldner angegeben war (BFH v. 15.06.2004, VIII R 7/02, BStBl II 2004, 914; AEAO zu § 174, Nr. 8.2). Verfahrensrechtlich sind die zusammenveranlagten Ehegatten zwei Steuerschuldner, folglich auch Dritte i. S. des § 174 Abs. 5 AO (BFH v. 20.11.2013, X ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ablaufhemmung in persönlicher Hinsicht

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In persönlicher Hinsicht wirkt die Ablaufhemmung durch die Außenprüfung in Bezug auf diejenigen Personen, auf deren steuerliche Verhältnisse sich die Prüfung unter Beachtung des zulässigen sachlichen Umfangs einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 und 2 AO) erstreckt. Eine Erstreckung auf Ansprüche gegen Dritte, mit denen diese Personen in Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die angeordnete Beschränkung der Haftung von Amtsträgern (Begriff s. § 7 AO) für infolge von Amts- oder Dienstpflichtverletzungen eingetretene Vermögensschäden der öffentlichen Hand findet ihre Rechtfertigung in dem Ziel, die Entscheidungsfreudigkeit der Amtsträger nicht durch drohende Regressansprüche zu beeinträchtigen. Sie dient auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Behörde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörde ist nach § 6 AO jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Nach h. M. sind Behörden durch Organisationsakt geschaffene, selbstständige, nicht rechtsfähige Organisationseinheiten, die eigenverantwortlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben. Keine Behörden sind die Abteilungen eines Ministeriums...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Duldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung Verpflichteten können, soweit überhaupt ein Duldungsbescheid notwendig ist (s. § 77 AO Rz. 3), aufgrund eines Duldungsbescheids in Anspruch genommen werden. Anwendungsfälle finden sich z. B. in den §§ 263 bis 265 AO und in § 323 AO. Bereits zur Geltendmachung der Gläubigerrechte nach dem A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 80 Persönliches Erscheinen

Schrifttum Mittelbach, Zur Zulässigkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens vor den Finanzgerichten, DStZ 1977, 468. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 80 FGO gibt dem Gericht die Möglichkeit, nach seinem Ermessen das persönliche Erscheinen eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung anzuordnen. Daher handelt das FG nicht verfahrensfehlerhaft, wenn es nicht das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und "nicht-öffentliche Stelle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Maunz in Linklaters Oppenhoff & Rädler, Steueränderungen zum 1.1.2002 im Unternehmensbereich, DB 2002, Beilage 1, 6; Thieme, Die Änderung der Anzeigenpflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO bei Auslandssachverhalten ab 01.01.2002, DStR 2002, 570; Bittner/Keil, Anzeigeverpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO bei indirekten Erwerben von Beteiligungen in ausländischen Körperschaften, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Entsprechende Anwendung der DSGVO (§ 2a Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 5 AO gelten die Vorschriften der DSGVO entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen (§ 2a Abs. 5 Nr. 1 AO) oder Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 2a Abs. 5 Nr. 2 AO) beziehen. Damit erweite...mehr