Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Begriff der Rückvergütung

7.1 Allgemeines Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Rückvergütung ist eine der Gen eigene, nur bei dieser anzutreffende Form der Überschussbeteiligung (s Klein in Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 22 Rn 36). Im GenG sind die Rückvergütungen nicht geregelt. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.02.1965, HFR 1965, 450) handelt es sich bei den Rückvergütungen um eine auf gewohnheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG Tz. 162 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Gewährung sonstiger Gegenleistungen (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

6.3.2.1 Gesetzesänderung Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.1 Verhältnis zu § 12 EStG Tz. 5 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 12 Nr 1 EStG verbietet ua den Abzug der Aufwendungen für die private Lebensführung. Es war in Rspr und Lit lange Zeit umstritten, inwieweit dieses Abzugsverbot auch auf die KSt übertragbar ist. So hatte der BFH in früheren Urt (zB s Urt v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 und v 02.11.1965, BStBl III 1966, 225) die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Teilbetrieb

4.4.5.1 Umwandlungssteuererlass 1998; Übergangsregelung Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der auf dem nationalen Teilbetriebsbegriff aufbauende UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.07–15.09) enthielt für die Zuordnung von WG zu den Teilbetrieben folgende Regeln: Konstitutiv für den Teilbetrieb sind nur seine wes Betriebsgrundlagen. Grundstücke, die für mehrere Teilbetriebe eine wes Betriebsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Tatbestand der Einbringung (§ 24 Abs 1 UmwStG)

5.1 Übersicht Tz. 86 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 24 Abs 1 UmwStG ist der (Grund-)Tatbestand der Einbringung von BV in eine Pers-Ges definiert. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der dort definierten Einbringung in den von § 1 Abs 3 UmwStG abschließend bezeichneten Sachverhalten gegeben sind, finden die entspr Regelungen der nachfolgenden Abs Anwendung. Die Einbringung iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringungsgegenstand: Betrieb

5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Auswirkungen einer Spaltung auf Verlustvortrag, Zinsvortrag, EBITDA-Vortrag uä (§ 15 Abs 1 S 1 und Abs 3 UmwStG)

7.1 Allgemeines Tz. 431 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 3 UmwStG regelt die Verringerung eines verbleibenden Verlustabzugs, Zinsvortrags, EBITDA-Vortrags usw bei einer Abspaltung. Nachdem durch das SEStEG der früher in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG geregelte verschmelzungsbedingte Verlustübergang ersatzlos gestrichen wurde, schlägt dies gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die Spaltung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.56.3 Rechtsfolgen für die Übernehmerin

8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang Tz. 172 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtragSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Nebenleistungen

4.6.1 Historische Entwicklung Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Früher war die Abziehbarkeit der Nebenleistungen umstritten. In der Lit wurde die Meinung vertreten, für eine Ausdehnung des Abzugsverbots auf die bis dahin in § 10 Nr 2 KStG nicht erwähnten Nebenleistungen sei kein Grund ersichtlich. Friedrich (BB 1975, 1242); Pinggera (BB 1978, 445); Flume (DB 1985, 9 und DB 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7 Nachversteuerungspflichtiger Betrag aus "Thesaurierungsbegünstigung" (§ 34a EStG)

9.2.7.1 Allgemeines Tz. 192 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter

3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung Tz. 45 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In einem Entw des B-Rats zum Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 "Bezahlung" der Rückvergütung als Voraussetzung für den Abzug

10.1 Begriff der "Bezahlung" Tz. 57 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 1 KStG ist Voraussetzung für den Abzug der Rückvergütung, dass diese bezahlt ist. Grds lässt sich begrifflich und auch bzgl des Anliegens des Tatbestandsmerkmals eine gewisse Nähe zur sog "tats Durchführung" eines GAV feststellen, weshalb auch die dortige Rechtsentwicklung (insbes zur Zahlungsfri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Nachträglicher Einbringungsgewinn bei Veräußerung eingebrachter Anteile an Körperschaften innerhalb von sieben Jahren (§ 24 Abs 5 UmwStG)

12.1 Sinn und Zweck der Regelung Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gegenstand der Einbringung

5.2.1 Begünstigtes Vermögen Tz. 87 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5 Anteilsveräußerungen nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 15 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

4.7.5.1 Allgemeines; Verhältnis von S 3 zu S 4 Tz. 271 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine st-neutrale Spaltung wird nach § 15 Abs 2 S 3 UmwStG (rückwirkend) nicht anerkannt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Davon ist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Stichtag bei Einbringung durch Einzelübertragung

8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit Tz. 159 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nachzahlungen und Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen stehen den Rückvergütungen gleich

7.4.1 Nachzahlungen Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind Nachzahlungen der Gen für Lieferungen oder Leistungen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Es handelt sich hierbei um Nachzahlungen der Gen für Lieferungen und Leistungen der Genossen. Von einer Nachzahlung ist immer dann zu sprechen, wenn die Genossen ihre Erzeugnisse an die Gen liefern oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Spaltung (§ 15 Abs 1 und 2 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringung mit Ausgleichszahlung (Zuzahlung, Darlehensgewährung)

3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung) Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Einbringung durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 13 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Der Sacheinlagetatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG ist seinem Wortlaut nach mit der Vorgängervorschrift identisch. Bisher wurde der im Gesetz nicht definierte Begriff des "Einbringens" in § 24 Abs 1 UmwStG aF als stliches Tatbestandsmerkmal – zu Recht – so ausgelegt, dass die Verschaffung wirtsch Eigentums (s § 39 AO) bei der aufnehmenden Pers-G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Einbringungsvorgang

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Gesellschaft führte. Infolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Paulick, Die Warenrückvergütung, ihr Wesen und ihre stliche Behandlung, Bd V der Quellen und Studien des Instituts für Gen-Wesen an der Universität Münster, Neuwied 1951; Grieger, Zur KSt der Gen, DStZ (A) 1954, 361; Paulick, Krit Betrachtungen zur neueren Rspr des BFH auf dem Gebiete der Gen-Besteuerung, StuW 1958 Sp 671; Schubert, Die Warenrückvergütung im StR, BB 1959, 225; P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuern vom Einkommen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nabzb Pers-St iSd § 10 Nr 2 KStG sind insbes die KSt, einbehaltene KapSt für von der Kö bezogene Kap-Erträge, nicht aber die von einer Kö im Abzugsverfahren beispielsweise für Dividenden ihrer Gesellschafter einbehaltene KapSt (s Urt des BFH v 22.01.1997, BStBl II 1997, 548), der SolZ, die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 KStG für Berufsverbänd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Begriff "Mitgliedergeschäft"

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung von Gen sind folgende Arten von Geschäften zu unterscheiden (s R 5.11 Abs 6 KStR 2022): Zweckgeschäfte (s Tz 27 ff und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 25 ff), Gegengeschäfte (s Tz 31 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 30), Hilfsgeschäfte (s Tz 32 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 31 ff), Nebengeschäfte (s Tz 33 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abweichend von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Gegengeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Gegengeschäften handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um Mitgliedergeschäfte. Sie dienen zur Durchführung der Zweckgeschäfte, werden jedoch idR mit Nichtmitgliedern abgeschlossen (s die Beispiele in R 5.11 Abs 6 Nr 2 KStR 2022). Es handelt sich im Prinzip um das Gegengeschäft zum Mitgliedergeschäft, das diesem zeitlich vorgehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Zeitpunkt der Bestimmung der Betriebseigenschaft

Tz. 89a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, ob eine Zusammenfassung von WG einem "Betrieb" entspr, ist bei einer Einbringung durch Einzelübertragung der Abschluss des dinglichen Einbringungsvertrags oder ein dort vereinbarter späterer Übergang des wirtsch Eigentums an den WG. Dies gilt auch für die Frage, ob ein WG überhaupt (oder noch) zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.2 Einbringung durch Körperschaften

Tz. 156 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Da bei einer Kap-Ges auch Betriebsveräußerungsgewinne zum Gewerbeertrag gehören, ist der Einbringungsgewinn (positiv wie negativ) stets gewstpfl (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 1149), soweit nicht eine St-Befreiung nach § 8b Abs 2 KStG, die auch für die GewSt gilt, eingreift oder der Gewinn sich auf eine ausl BetrSt bezieht (wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.1 Allgemeines

Tz. 331 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt, so § 15 Abs 2 S 5 UmwStG, die Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG zusätzlich voraus, dass die Beteiligungen an der übertragenden Kö mindestens fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag bestanden haben. Mit dieser zusätzlichen, in die Vergangenheit gerichteten Fünfjahresfrist soll verhinder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vorbehalt des Spendenabzugs

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufgr des § 10 Nr 1 S 2 KStG bleibt der Spendenabzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG) vom Abzugsverbot ausgenommen. Hierdurch soll klargestellt werden, dass der Spendenabzug nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Kö mit der Spende zugleich satzungsgem vorgeschriebene Zwecke verfolgt. Die Einführung des S 2 in § 10 Nr 1 KStG geht auf die BFH-Rspr (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.2 Zwischenwertansatz

Tz. 144 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Einbringungsgewinn im Fall des Zwischenwertansatzes ist ebenso wie der Entnahmegewinn aus der Zurückbehaltung unwes WG ein lfd Gewinn. § 24 Abs 3 S 2 UmwStG erklärt die Tarifvergünstigungsvorschrift des § 34 EStG ausdrücklich nur für anwendbar, wenn das eingebrachte BV mit dem gW angesetzt wird. Nach allgemeinen Grundsätzen scheidet eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Beteiligungswahrende Kapitalerhöhung bei der Personengesellschaft

Tz. 70 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird das (Fest-)Kap bei einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges unter Beteiligung aller Gesellschafter und unter Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse gegen (quoten-)entspr Einlagen von Geld oder Sachen erhöht, liegt keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (zutr s Diers/Diers, DB 2017, 1053). Da die MU nach Kap-Erhöhung an dem durch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Verhältnis zu § 9 KStG

Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Systematisch unterscheiden sich § 9 und § 10 KStG zwar durch den Ausgangssatz in ihrer Überschrift: Während § 9 KStG hier die "abzb" Aufwendungen erwähnt, spricht § 10 KStG von den "nabzb" Aufwendungen. Materiell enthalten aber beide Vorschriften Elemente, die sowohl eine tw Abziehbarkeit wie auch eine tw Nichtabziehbarkeit (zB hinsichtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 87 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruchteil eines MU-Anteils (Rück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 134 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung eines Einbringungsgewinns enthalten weder § 24 UmwStG noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten (nur) die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze des § 222 AO (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 24 UmwStG Rn 243; da sowohl für den Einbringungsgewinn bei Sacheinlagen gem § 20 Abs 1 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 371 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 1 und 2 UmwStG knüpft die st-neutrale Spaltung an eine Reihe von Voraussetzungen, die hr-lich nicht bestehen. Liegen alle Voraussetzungen des § 15 UmwStG vor, sind – vorbehaltlich des S 2 des § 15 Abs 1 und des § 16 UmwStG – auf den Vermögensübergang durch Spaltung bzw Teilübertragung auf eine andere Kö die §§ 11–13 UmwStG entspr an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Bezugs- und Absatzgenossenschaften

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Entspr der Mischform dieser Gen (s Tz 30) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) der Bezugs- und Absatzgen im Verhältnis der Summe aus dem Umsatz mit Mitgliedern im Bezugsgeschäft und dem Wareneinkauf bei Mitgliedern im Absatzgeschäft zur Summe aus dem Gesamtumsatz im Bezugsgeschäft und dem gesamten Wareneinkauf im Absatzgeschäft aufzuteilen (s R 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Durchführung des Abzugsverbots

Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die betreffenden St und evtl Nebenleistungen dürfen das stliche Einkommen nicht mindern, dh sie sind, soweit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden sind, außerhalb der Bil hinzuzurechnen. Für die Hinzurechnung nach § 10 Nr 2 KStG spielt es keine Rolle, ob der Bil-Gewinn durch Vorauszahlungen oder durch die Bildung bzw Erhöhung ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 400 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 und 2 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen (dazu auch s Tz 372): Liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs 1 S 1 UmwStG (Vermögensübergang durch Sonderrechtsnachfolge) nicht vor, scheidet die sinngemäße Anwendung der §§ 11–13 UmwStG insges aus, dh es kommt zur Gewinnrealisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schluss-Bil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Voraussetzungen für den Abzug der genossenschaftliche Rückvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit der von der Gen gezahlten Rückvergütung als BA iSd § 22 KStG ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich – in Abgrenzung zu einem Preisnachlass – um eine Rückvergütung handeln. Hierzu s Tz 10 ff. Die für die Rückvergütung verwendeten Beträge müssen im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein. Hierzu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungsgewinn bei verrechenbaren Verlusten iSd § 15a Abs 2 EStG

Tz. 139 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der verrechenbare Verlust eines Kdst mindert die Gewinne, die dem Kdst in späteren Wj aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind (s § 15a Abs 2 EStG). Zu diesen Gewinnen aus der Beteiligung als Kdst gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Beteiligung, soweit dieser auf das Gesellschaftsvermögen entfällt (s Schmidt, 35. Aufl, § 15a ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Umwandlungssteuererlass 1998; Übergangsregelung

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der auf dem nationalen Teilbetriebsbegriff aufbauende UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.07–15.09) enthielt für die Zuordnung von WG zu den Teilbetrieben folgende Regeln: Konstitutiv für den Teilbetrieb sind nur seine wes Betriebsgrundlagen. Grundstücke, die für mehrere Teilbetriebe eine wes Betriebsgrundlage darstellen, dürfen im Billigkeitswege, wenn ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die für die Einbringung in eine Kap-Ges (s §§ 20ff, 25 UmwStG) geltenden subjektiven Einschr des sachlichen Anwendungsbereichs auf im EU-/EWR-Bereich ansässige Gesellschaften und natürliche Personen sind bei der Einbringung in eine Pers-Ges iSd § 24 UmwStG nicht zu beachten (s § 1 Abs 4 S 2 UmwStG). Daher bleibt es – wie im bisherigen Recht – ...mehr