Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8 Die steuerliche Behandlung der Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

1.8.1 Überblick Rz. 1889 Ziel der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens war u. a., die mit dem Anrechnungsverfahren verbundenen Schwierigkeiten auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, insbesondere die Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach der Steuervorbelastung und das Herstellen der Ausschüttungsbelastung, abzuschaffen. Daher soll seit 2002 eine Gewinnaus...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2 Steuerliche Folgen der Gewinnthesaurierung

1.8.2.1 Rechtsfolgen nach der Systemaufstellung Rz. 1890 Nach der Systemumstellung entfällt die Notwendigkeit der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (vEK), da die Gewinnausschüttung keine Steuerfolgen auslöst, die von der Körperschaftsteuervorbelastung abhängt. Es besteht im neuen Recht für die Gewinnausschüttung eine sog. Finanzierungsneutralität, d. h. die Herkunft d...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.2 Rechtsfolgen von Gewinnausschüttungen ab 2007

Rz. 1898 Der Gesetzgeber hat durch die Jahressteuergesetze 2007 (§ 37 KStG) und 2008 (§ 38 KStG) den Übergangszeitraum im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Einkommensverwendung faktisch beendet. Sowohl das Körperschaftsteuerguthaben als auch die latente Körperschaftsteuererhöhung werden nun ausschüttungsunabhängig realisiert. Der steuerlich einzig relevante Bestandteil...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3 Rechtsfolgen von offenen Gewinnausschüttungen

1.8.3.1 Für Gewinnausschüttungen relevante Eigenkapitalbestandteile bis 2007 Rz. 1893 Bis 2007 hatte die Zusammensetzung des Eigenkapitals erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsfolgen einer Gewinnausschüttung. Für Alt-Fälle sollen die wesentlichen Grundsätze zusammenfassend dargestellt werden. Folgende Eigenkapital-Bestandteile waren zu unterscheiden: Neutrales Vermögen, Teilbe...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.10 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 1909 Inländische steuerfreie Vermögensmehrungen sind bei der Ermittlung des Einkommens der GmbH wieder abzuziehen, wenn die GmbH diese bereits in der Handels- bzw. Steuerbilanz berücksichtigt hat. Steuerfreie Vermögensmehrungen sind insbesondere die steuerfreie Investitionszulage sowie ggf. steuerfreie Komponenten des § 3c EStG, soweit diese nicht schon im Vorfeld annull...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.1 DBA-bedingte Korrekturen

Rz. 1915 Für den Fall, dass die inländische GmbH ausländische Einkünfte erzielt, die nach dem jeweiligen DBA steuerbefreit sind (Hauptfall: Betriebsstättenergebnisse), münden die ausländischen Ergebnisse als Gewinn oder Verlust in die Handelsbilanz der GmbH. An dieser Stelle erfolgt nun eine Korrektur, je nachdem ob es sich um Gewinne (⇒ Kürzung) oder um Verluste (⇒ Hinzurec...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.3 "Restanten"-Verluste nach § 2a Abs. 3 EStG

Rz. 1918 Mit der Streichung dieser Subventionsvorschrift ab dem Veranlagungszeitraum 1999 ist diese Möglichkeit allerdings versiegt.mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7 Ermittlung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage

1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag d...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2 Körperschaftsteuerliche Hinzurechnungen

1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.3 Ende der Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1734 Ähnlich wie bei der Gründung einer GmbH sind auch für die Beendigung der Steuerpflicht mehrere Phasen zu unterscheiden: Die GmbH wird aufgelöst, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist (vgl. § 60 GmbHG) (= rechtliche Beendigung, zu den einzelnen Fällen vgl. Rn. 1376). Mit der Auflösung wird die Abwicklung bzw. das Liquidationsverfahren, dessen Dauer nicht länger als ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.4 Liquidation der GmbH

Rz. 1919 Die Einkommensermittlung der GmbH in der Liquidationsphase (vgl. § 60ff. GmbHG) richtet sich nach den Sonderregelungen des § 11 KStG. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch eine Schlussbesteuerung der GmbH die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Abweichend von § 7 Abs. 4 KStG, wonach die GmbH ihren Gewinn in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln hat...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.1 Für Gewinnausschüttungen relevante Eigenkapitalbestandteile bis 2007

Rz. 1893 Bis 2007 hatte die Zusammensetzung des Eigenkapitals erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsfolgen einer Gewinnausschüttung. Für Alt-Fälle sollen die wesentlichen Grundsätze zusammenfassend dargestellt werden. Folgende Eigenkapital-Bestandteile waren zu unterscheiden: Neutrales Vermögen, Teilbetrag des Eigenkapitals 02, Teilbetrag des steuerlichen Einlagekontos. Eigenka...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11 Sonstige Korrekturposten

Rz. 1910 Auf der Grundlage des sehr ausführlichen Orientierungsschemas von R 7 KStR 2015 sind zusammenfassend nachfolgende Korrekturposten zu beachten. 1.11.1 Umwandlungsergebnisse Rz. 1911 Umwandlungsergebnisse sind auf zwei Stufen (R 7 Ziff. 14 und 24 KStR 2015) zu berücksichtigen: Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns bleibt das Übernahmeergebnis (Verlust gem. § 4 Abs....mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5 Verdeckte Einlagen

Rz. 1867 Der Anteilseigner einer GmbH ist aufgrund seiner Gesellschafterstellung verpflichtet, Einlagen gegen entsprechende Gewährung von Gesellschaftsrechten zu leisten (vgl. § 272 HGB, § 14 GmbHG). Diese sog. offenen Einlagen erhöhen die Aktiva der GmbH und zugleich auf der Passivseite das Eigenkapital. Dieser Vorgang ist somit ergebnisneutral. 1.7.5.1 Voraussetzungen der v...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5 Das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer

Rz. 1746 Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG v. 23.10.2000, BGBl 2000 I S. 1433) wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-)Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Ab dem VZ 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren zu einem Teileinkünfteverfahren modifiziert sowie die sog. Abgeltungsteuer eingeführt. 1.5.1 Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2 Ausländische Einkünfte

Rz. 1914 Hierunter fallen sehr unterschiedliche Einzeltatbestände, die laut Ziff. 15 des Schemas in R 7 KStR 2015 zu Korrekturen bei der GmbH führen und die sich wie folgt rubrizieren lassen: 1.11.2.1 DBA-bedingte Korrekturen Rz. 1915 Für den Fall, dass die inländische GmbH ausländische Einkünfte erzielt, die nach dem jeweiligen DBA steuerbefreit sind (Hauptfall: Betriebsstätt...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2 Beginn der Körperschaftsteuerpflicht

1.2.1 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht Rz. 1726 Die subjektive unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland beginnt mit deren zivilrechtlich wirksamer Gründung, d. h. mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit, die die GmbH mit Eintragung in das Handelsregister erwirkt (§§ 11, 13 GmbHG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Zivilrechtlich si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3 Abziehbare Aufwendungen

1.7.3.1 Abziehbare Spenden Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4 Gesellschafterfremdfinanzierung/Zinsschranke

Rz. 1855 Durch das UntStRfG 2008[1] ist die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierung der Körperschaften grundlegend neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) tritt nunmehr die Zinsschranke gem. § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG. Nach der Gesetzesbegründung soll die Zinsschranke die Eigenkapitalquote deutscher Unternehm...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.2 Rechtsfolgen in der Übergangszeit (bis 2006)

Rz. 1891 Die Gewinnthesaurierung von nach der Systemumstellung erzielten Einkommensbestandteilen führte bereits in der Übergangszeit nicht zu steuerlichen Rechtsfolgen auf der Einkommensverwendungsebene. Besonderheiten bestehen nur für vor dem Systemwechsel erzielte Einkommensbestandteile, die nach der Umgliederungsrechnung i. S. d. § 36 KStG noch in den Übergangszeitraum mi...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.2 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1745 Die steuerlichen Folgen bei Eintritt der Steuerbefreiung oder bei deren Erlöschen regelt § 13 KStG. Danach hat bei Beginn der Steuerbefreiung die nunmehr gemeinnützige GmbH eine Schlussbilanz (§ 13 Abs. 1 KStG) und die künftige steuerpflichtige GmbH eine Anfangsbilanz (§ 13 Abs. 2 KStG) zu erstellen. Die Steuerbefreiung kann erlöschen, weil z. B. die Körperschaft di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.1 Umwandlungsergebnisse

Rz. 1911 Umwandlungsergebnisse sind auf zwei Stufen (R 7 Ziff. 14 und 24 KStR 2015) zu berücksichtigen: Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns bleibt das Übernahmeergebnis (Verlust gem. § 4 Abs. 6 UmwStG bzw. Gewinn gem. § 4 Abs. 7 UmwStG) der in eine Personengesellschaft umgewandelten GmbH außer Ansatz. In dem Fall, dass die auf die Personengesellschaft übertragende GmbH...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.1 Abgeltungssteuer

Rz. 1747 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Einführung einer sog. Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beschlossen worden. Damit ist zukünftig für die Besteuerung auf Anteilseignerebene danach zu unterscheiden, ob die Gesellschafts-Anteile im steuerlichen Privatvermögen oder im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellsch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1726 Die subjektive unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland beginnt mit deren zivilrechtlich wirksamer Gründung, d. h. mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit, die die GmbH mit Eintragung in das Handelsregister erwirkt (§§ 11, 13 GmbHG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Zivilrechtlich sind bei der Gründung einer GmbH die Vorgründun...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.12.1 Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschafter

Rz. 1924 Die im GmbHG getroffene Unterscheidung zwischen ordentlicher Kapitalerhöhung und genehmigtem Kapital hat für steuerliche Fragen keine Bedeutung. Bei all diesen Einlagen handelt es sich um Kapitalerhöhungen gegen Einlagen. Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen vollzieht sich auf der Ebene der GmbH einkommensneutral. Bei den Anteilseignern erhöhen sich die...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.13 Kapitalherabsetzung

Rz. 1926 Gesellschaftsrechtlich wird zwischen der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG) mit Auskehrung des freiwerdenden Vermögens an die Anteilseigner und der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG) zum Ausgleich von Verlusten unterschieden (vgl. im Einzelnen Kapitel VI.3). Rz. 1927 Keine Besonderheiten bestehen zunächst, wenn eine Kapitalherabsetzung au...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.1 Überblick

Rz. 1889 Ziel der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens war u. a., die mit dem Anrechnungsverfahren verbundenen Schwierigkeiten auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, insbesondere die Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach der Steuervorbelastung und das Herstellen der Ausschüttungsbelastung, abzuschaffen. Daher soll seit 2002 eine Gewinnausschüttung auf d...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.2 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1733 Zum Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in § 2 KStG enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Die beschränkte Steuerpflicht setzt nach § 2 Nr. 1 KStG aber voraus, dass die GmbH weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat und darüber hinaus inländische Einkünfte bezieht. Demnach beginnt die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht erst...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.1 Umfang der Steuerpflicht

Rz. 1711 Wie das EStG unterscheidet auch das KStG zwischen der unbeschränkten (§ 1 KStG) und der beschränkten (§ 2 KStG) Steuerpflicht. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden sämtliche Einkünfte (Welteinkommen) der Körperschaft in die Besteuerung mit einbezogen (§ 1 Abs. 2 KStG), sofern nicht abweichende Regelungen aufgrund bestehender DBA oder anderer zwischenstaatlich...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.1 Rechtsfolgen nach der Systemaufstellung

Rz. 1890 Nach der Systemumstellung entfällt die Notwendigkeit der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (vEK), da die Gewinnausschüttung keine Steuerfolgen auslöst, die von der Körperschaftsteuervorbelastung abhängt. Es besteht im neuen Recht für die Gewinnausschüttung eine sog. Finanzierungsneutralität, d. h. die Herkunft der für die Gewinnausschüttung verwendeten Teilb...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.3 Rechtsfolgen ab der Umstellung (ab 2007)

Rz. 1892 Ab 2007 wurde der unverhältnismäßig lange Übergangszeitraum abgekürzt, indem auf ein ausschüttungsunabhängiges System der Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens (vgl. § 37 Abs. 4 KStG) und der Körperschaftsteuererhöhung (durch das Jahressteuergesetz 2008, vgl. die dadurch eingeführte § 38 Abs. 3 ff. KStG) umgestellt worden ist. Zum besseren Verständnis soll nu...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.2 Negative Einkünfte gem. § 2a Abs. 1 EStG (keine DBA-Fälle)

Rz. 1916 Werden ausländische Betriebsstättenverluste in einem Nicht-DBA-Drittland erzielt und übersteigen diese die Verrechnungsmöglichkeit (sowohl Verlustausgleich als auch Verlustabzug) mit gleichgelagerten ausländischen Gewinnen, so dürfen diese übersteigenden Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht berücksichtigt werden (und müssen ggf. laut Ziff. 11 hinzugerechnet w...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.2 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1712 Unbeschränkt steuerpflichtig ist die GmbH, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Anknüpfungspunkte der unbeschränkten Steuerpflicht sind demnach Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Es genügt somit, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Der Inlandsbegriff (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inkl. Fes...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.3 Eingetragene GmbH

Rz. 1730 Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG) und erfüllt somit die Voraussetzungen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Mit der Entstehung der GmbH geht das gesamte Vermögen (Rechte, Pflichten, Vertragsbeziehungen) der Vorgesellschaft auf die GmbH über, ohne dass es ein...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.4 Umwandlungsfälle

Rz. 1731 Entsteht eine GmbH durch Umwandlung eines anderen Rechtsträgers nach den Vorschriften des UmwG, so beginnt die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der umgewandelten GmbH bereits mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtages, der bis zu 8 Monate vor der Anmeldung zur Umwandlung in das Handelsregister liegen kann. Der steuerliche Übertragungsstichtag ist der ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.12 Kapitalerhöhung

Rz. 1923 Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft. Kapitalerhöhungen bei GmbHs können als Bar- oder Sacheinlage (vgl. §§ 55ff. GmbHG) oder durch eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (vgl. §§ 57c ff. GmbHG) erfolgen. (Vgl. im Einzelnen Kapitel VI.2). 1.12.1 Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschafter Rz. 1924 Di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.2 Vorgesellschaft

Rz. 1728 Mit notarieller Beurkundung der Satzung nach § 2 GmbHG entsteht die sog. Vorgesellschaft.[1] Diese besteht solange, bis die GmbH in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) eingetragen ist und somit zivilrechtlich wirksam gegründet wurde. Die Vorgesellschaft (oder Vor-GmbH) wird zivilrechtlich als Gesellschaft sui generis angesehen, die überwiegend nach dem Recht der...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.9 Körperschaftsteuerliche Organschaft

Rz. 1903 Zur Begründung einer (körperschaft-) steuerrechtlich wirksamen Organschaft ist neben der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft (OG) in den Organträger (OT) ein Gewinnabführungsvertrag (GAV oder EAV = Ergebnisabführungsvertrag i. S. d. § 291 AktG analog) erforderlich. Die Organschaft berücksichtigt die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, Gesellschaften al...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.2 Nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 1775 Die Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben beruht i. d. R. auf einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 4 Abs. 5 EStG. Unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG fallen u. a. Geschenke über 35 EUR (Nr. 1), nichtabziehbare Bewirtungskosten (Nr. 2), Aufwendungen für Gästehäuser, Jagd oder Fischerei (Nr. 3 und 4). Die Korrektur dieser nichtabziehbaren Betr...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.4 Nichtsausgleichsfähiger Verlust

Rz. 1798 Mindestbesteuerung Verluste einer GmbH können nur bei der GmbH selbst im Wege des Verlustabzugs (Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag) nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) ist betragsmäßig auf 511.500 EUR begrenzt und nur in dem dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungsjahr möglich. Der Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG), ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr