Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.1 Umwandlungsergebnisse

Rz. 1911 Umwandlungsergebnisse sind auf zwei Stufen (R 7 Ziff. 14 und 24 KStR 2015) zu berücksichtigen: Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns bleibt das Übernahmeergebnis (Verlust gem. § 4 Abs. 6 UmwStG bzw. Gewinn gem. § 4 Abs. 7 UmwStG) der in eine Personengesellschaft umgewandelten GmbH außer Ansatz. In dem Fall, dass die auf die Personengesellschaft übertragende GmbH...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.1 Abgeltungssteuer

Rz. 1747 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Einführung einer sog. Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beschlossen worden. Damit ist zukünftig für die Besteuerung auf Anteilseignerebene danach zu unterscheiden, ob die Gesellschafts-Anteile im steuerlichen Privatvermögen oder im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellsch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.12 Kapitalerhöhung

Rz. 1923 Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft. Kapitalerhöhungen bei GmbHs können als Bar- oder Sacheinlage (vgl. §§ 55ff. GmbHG) oder durch eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (vgl. §§ 57c ff. GmbHG) erfolgen. (Vgl. im Einzelnen Kapitel VI.2). 1.12.1 Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschafter Rz. 1924 Di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.4 Nichtsausgleichsfähiger Verlust

Rz. 1798 Mindestbesteuerung Verluste einer GmbH können nur bei der GmbH selbst im Wege des Verlustabzugs (Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag) nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) ist betragsmäßig auf 511.500 EUR begrenzt und nur in dem dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungsjahr möglich. Der Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG), ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.2 Vorgesellschaft

Rz. 1728 Mit notarieller Beurkundung der Satzung nach § 2 GmbHG entsteht die sog. Vorgesellschaft.[1] Diese besteht solange, bis die GmbH in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) eingetragen ist und somit zivilrechtlich wirksam gegründet wurde. Die Vorgesellschaft (oder Vor-GmbH) wird zivilrechtlich als Gesellschaft sui generis angesehen, die überwiegend nach dem Recht der...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.9 Körperschaftsteuerliche Organschaft

Rz. 1903 Zur Begründung einer (körperschaft-) steuerrechtlich wirksamen Organschaft ist neben der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft (OG) in den Organträger (OT) ein Gewinnabführungsvertrag (GAV oder EAV = Ergebnisabführungsvertrag i. S. d. § 291 AktG analog) erforderlich. Die Organschaft berücksichtigt die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, Gesellschaften al...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.2 Funktions- und Wirkungsweise des Teileinkünfteverfahrens

Rz. 1749 Mit dem Steuersenkungsgesetz[1] wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-) Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren (eigentlich: Halbeinnahmen- und -ausgabenverfahren) ersetzt. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Ersetzung des Halbeinkünfteverfahrens durch ein Teileinkünfteverfahren ab dem Ve...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.2 Nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 1775 Die Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben beruht i. d. R. auf einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 4 Abs. 5 EStG. Unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG fallen u. a. Geschenke über 35 EUR (Nr. 1), nichtabziehbare Bewirtungskosten (Nr. 2), Aufwendungen für Gästehäuser, Jagd oder Fischerei (Nr. 3 und 4). Die Korrektur dieser nichtabziehbaren Betr...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1.1 Angemessener Ausgleich im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel

Rz. 1595 Gemäß § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG analog muss ein Beherrschungsvertrag den außenstehenden Gesellschaftern einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil als angemessenen Ausgleich garantieren, wenn eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden ist und kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst wird. Rz. 1596 Als Ausgleich kann entsprechend § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG ein be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 2 KStG Ausnahmen von der Körperschaftssteuerbefreiung

Ausgewählte Literaturhinweise: Helios, Das dt Gemeinnützigkeitsrecht innerhalb der Schranken des Europarechts –EG-Rechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2002, 1893; Jachmann, Die Europarechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2003, 990; Heger, Gemeinnützigkeit und Gemeinschaftsrecht – Zur Europarechtsmäßigkeit des Spendenprivilegs unbeschr stpfl KSt-Subjekte in § 48 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 26 Besteuerung ausländischer Einkunftsteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Aussensteuerrecht, Loseblattkommentar; Wassermeyer, DBA, Loseblattkommentar; Menhorn, Anrechnungshöchstbetrag gem § 34c EStG noch gemeinschaftskonform?, IStR 2002, 15; Kaminski/Strunck, Internationale Aspekte des StVergAbG, StB 2003, 253; Lüdicke J., Internationale Aspekte des StVergAbG, IStR 2003, 433; Müller-Do...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Minderung nur der deutschen Körperschaftsteuer

Tz. 139 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Anrechnung erfolgt nur bei der KSt, nicht beim SolZ. Allerdings ergibt sich auch beim SolZ eine Entlastungswirkung daraus, dass sich dessen Höhe nach der Höhe der – durch Anrechnung ggf geminderten – KSt bestimmt. Auch bei der GewSt gibt es keine Anrechnung ausl St (die allerdings ohnehin nur gerechtfertigt wäre, soweit die ausl Eink den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.5 Deutsche Körperschaftsteuer, die auf die anzusetzenden Einkünfte aus dem DBA-Staat entfällt

Tz. 268 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In DBA-Fällen ergeben sich keine Abweichungen zu Nicht-DBA-Fällen (s Tz 182 – 190).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Minderung (nur) der deutschen Körperschaftsteuer

Tz. 245 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das oben Ausgeführte (s Tz 139) gilt ohne Einschränkung auch in DBA-Fällen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5 Deutsche Körperschaftsteuer, Ermittlung der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden inländischen Steuer (Höchstbetrag)

3.3.5.5.1 Grundsätzliches Tz. 182 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Grundsatz ergibt sich die auf die ausl Eink entfallende inl KSt (= Höchstbetrag) zwanglos aus der genannten Formel (s Tz 149), nach der die dt KSt nach dem Verhältnis der ausl Eink zur Summe der Eink gekürzt wird. Basis für die Berechnung der dt KSt ist naturgemäß das "zvE", welches daher durch § 26 Abs 2 S 1 auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.6 Gesamte deutsche Körperschaftsteuer als weitere Grenze der Anrechnung

Tz. 269 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das oben Ausgeführte (s Tz 191 f) gilt auch in DBA-Fällen. Zwar ergibt sich hier die Begrenzung durch die tats gesamte dt KSt nicht aus (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm) § 34c Abs 1 S 1 EStG, weil dieser in DBA-Fällen nicht unmittelbar anwendbar ist (s § 34c Abs 6 S 1 EStG), und auch aus § 34c Abs 6 S 2 iVm Abs 1 S 2–4 EStG lässt sich solches n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Ausländische Steuer entspricht nicht deutscher Körperschaftsteuer (1. Alternative)

Tz. 289 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Diese Alt ist von vornherein ohne Bedeutung, wenn die konkrete ausl St keine Personen-St ist und daher nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG fällt (s § 10 KStG Tz 23, 34), denn dann ist diese ohnehin in jedem Fall als BA abzugsfähig. Ist sie hingegen Personen-St, wird sie in aller Regel auch iSd Tz 74–78 der dt KSt entspr, so dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.6 Gesamte deutsche Körperschaftsteuer als weitere Grenze der Anrechnung; eigenständige Bedeutung von "auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt"

Tz. 191 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Über den Höchstbetrag hinaus wird die anrechenbare St nach oben auch durch die gesamte im VZ anfallende dt KSt begrenzt (ebenso s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 252; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 96; zu DBA-Fällen s Tz 269). Dies ergibt sich nicht aus der Höchstbetragsberechnung, sondern schon unmittelbar aus § 26 Abs 1 KStG iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Deutscher Körperschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer

Tz. 74 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Entsprechung der ausl St zur dt KSt ist Voraussetzung für die Anrechnung (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34 Abs 1 S 1 EStG, zu DBA-Fällen aber s Tz 214). Die Voraussetzung wird von der Fin-Verw jedenfalls in den Fällen als gegeben angesehen, in denen eine St vorliegt, die im entspr Anh zu den EStR (in den EStR 2012 Anh 12 II) aufgeführt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Normzwecke und Wirkung des § 26 KStG im System der Vermeidung von Doppelbesteuerung 1.1.1 § 26 KStG insbesondere als Ausprägung der Anrechnungsmethode und Pendant zu § 34c EStG Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Vorschrift bildet bezogen auf ihren Hauptanwendungsfall, die St-Anrechnung, einen der beiden essenziellen Bestandteile des Systems der Vermeidung von Doppelbesteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.3 Frühere, aus dem Anrechnungsverfahren folgende Sonderregeln (§ 26 Abs 6 S 3 KStG aF)

Tz. 189 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unter Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens sollte verhindert werden, dass die Höhe des Höchstbetrags vom gestaltbaren Ausschüttungsverhalten der anrechnenden Kö abhängig war. Deswegen bestimmte § 26 Abs 6 S 3 KStG idF bis zum StSenkG v 23.10.2000 , dass die KSt "vor Anwendung des Vierten Teils" zugrunde zu legen war. Mithin blieben KSt-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.4 Keine Berücksichtigung der Steuern gem §§ 37, 38 KStG (§ 26 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 190 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die gleichen Erwägungen (s Tz 189) sind auch einschlägig in Bezug auf die Folgewirkungen, die das Anrechnungsverfahren kraft der §§ 37, 38 KStG entfaltet. Es wurde daher mit dem Systemwechsel durch § 26 Abs 6 S 2 KStG aF eine Nachfolgeregelung zu § 26 Abs 6 S 3 KStG aF (s Tz 189) geschaffen, nach der auch die §§ 37, 38 KStG keinen Einfluss a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8 Begrenzung der Anrechnung infolge EU-Recht; § 26 Abs 2 S 3 und § 26 Abs 6 S 4–10 aF

4.3.8.1 § 26 Abs 2 S 3 Tz. 226 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der § 26 Abs 2 S 3 (vor VZ 2014: § 26 Abs 6 S 5 aF) ordnet die entspr Anwendung des § 34c Abs 6 S 3 EStG (auch) auf Eink an, die kraft EU-Rechts (seit VZ 2014 erweitert auch auf EU-Verordnungen, s Tz 22d, was aber – soweit ersichtlich – zZt gegenstandslos ist) im Herkunftsstaat nicht besteuert werden. Die Ausklammerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Im Herkunftsstaat durchgeführte Besteuerung; Zahlung der ausländischen Steuer

3.2.5.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen") Tz. 79 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die anzurechnende ausl St muss gerade von demjenigen Staat bzw einer seiner Gebiets-Kö erhoben worden sein, aus dem die Eink stammen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG). Für Zwecke des § 26 KStG bestimmt sich diese Herkunft danach, in welchem Staat die jeweiligen A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Zur Anrechnung führende Regeln der DBA

1.4.3.1 Grundsystematik der DBA Tz. 30 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Da die DBA in der Praxis sehr häufig die eigentliche Rechtsgrundlage für die Anrechnung bilden (s Tz 25), so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 34c EStG, 26 KStG faktisch eher die Ausnahme darstellt, ist an dieser Stelle auch die betr DBA-Grundsystematik kurz zu beleuchten: Alle dt DBA bestimmen für die Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zweiter Grundfall: Anrechnung ausländischer Steuern in DBA-Fällen (DBA iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 6 S 1 bis 3 EStG)

4.1 Vorbemerkung Tz. 196 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die grds Auswirkungen von DBA auf bzw das Verhältnis der DBA zu den innerstaatlichen Anrechnungsvorschriften wurden bereits erläutert (s Tz 24 – 29). Demnach gilt das im vorstehenden Abschnitt zur Anrechnung unmittelbar gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG Geschilderte unverändert nur dann, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9 Europarechtswidrigkeit des § 26 KStG?

1.9.1 Höchstbetragsberechnung Tz. 56 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, zu denen ua § 26 KStG gehört, sind grds EU-rechtlich unbedenklich, weil sie ihrem Grundzweck nach die Gesamt-St-Belastung von Eink im In- und Ausl mildern (zum fehlenden Methoden-Wahlrecht schon oben s Tz 9). Damit sorgen sie tendenziell für eine Angleichung die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Erlass oder Pauschalierung nach § 34c Abs 5 EStG, § 50 Abs 4 EStG

10.1 Allgemeines zu § 34c Abs 5 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht) Tz. 338 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34c Abs 5 EStG, der kraft des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG auch für die KSt anwendbar ist, kann die auf ausl Eink entfallende dt KSt bei unbeschr Stpfl (s Tz 67 f) "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO)

Tz. 195 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hierzu gelten auch iRd Rechtsfolge die og Erl entspr (s Tz 123 ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Erster Sonderfall: Auf Antrag Steuerabzug statt Steueranrechnung (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 2 EStG; ggf iVm DBA)

5.1 Normzweck, Kriterien aus Sicht der Steuerpflichtigen Tz. 272 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 IdR ist die St-Anrechung für die Stpfl günstiger als der Abzug der ausl St von der Bemessungsgrundlage, weil sich erstere grds in voller Höhe, letzterer aber nur iHd St-Tarifs entlastend auswirkt. Anders ist es aber, wenn (zB wegen negativer inl Eink) keine dt St anfällt; dann kann wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Zweiter Sonderfall: Steuerabzug von Amts wegen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 3, Abs 6 S 6 EStG)

6.1 Normzweck und Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 34c Abs 3 und Abs 6 S 6 EStG (jeweils iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG) sind ausgesprochen "schillernde" Vorschriften, die eine Reihe ungeklärter Fragen aufwerfen. Dies liegt letztlich an ihrem ambivalenten Sinn und Zweck: Auf der einen Seite bringt der Gesetzgeber durch sie zum Ausdruck, dass auch in den – recht s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Die drei Tatbestandsalternativen des § 34c Abs 3 EStG

6.2.2.1 Systematisches Tz. 288 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die vorstehend nicht genannten Voraussetzungen der Anrechnung gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG dürfen fehlen. Dies ergibt sich für die der dt St entspr ausl St (s Tz 74 ff) aus der 1. Alt, für die Identität zwischen Herkunftsstaat und besteuerndem Staat (s Tz 79 ff) aus der 2. Alt und für die ausl E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Voraussetzungen der Anrechnung in DBA-Fällen

4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolge (Grenzen und Technik der Anrechnung)

3.3.1 Allgemeines Tz. 138 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Liegen die St-Anrechnungs-Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 EStG (ggf iVm § 34c Abs 6 S 4 oder S 5 EStG oder iVm § 26 Abs 1 S 2 KStG, s Tz 128 – 137e) vor (s Tz 66 – 127), ist Rechtsfolge grds die Anrechnung der ausl St (als Teil der St-Festsetzung, s Tz 44), wenn kein St-Abzug gewählt wird (s Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Erster Grundfall: Anrechnung ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Fällen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1, Abs 2 KStG iVm § 34c Abs 1 EStG)

3.1 Abgrenzung zu DBA-Fällen; Aufbau der Kommentierung Tz. 65 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie bereits erläutert (s Tz 30), kommt zwar in der Praxis sehr häufig § 26 KStG gewissermaßen nur ergänzend zur Anwendung, weil ein DBA einschlägig ist. Im Gesetz ist es hingegen Grundfall, dass kein DBA anwendbar ist (§ 34c Abs 6 S 1 EStG ist als Ausnahme zu § 34c Abs 1 EStG ausgestaltet)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Beschränkt Steuerpflichtige (§ 5 Abs 2 Nr 2 KStG)

2.1 Gründe für die Änderung des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG Tz. 5 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Mit der Änderung des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG durch das JStG 2009 wurden die Folgerungen aus dem Urt des EuGH v 14.09.2006 (C 386/01 ["Stauffer"], EUGHE [Beil zu BFH/NV1/2007,55]) gezogen. Danach erfüllen auch ausl Kö, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.4 "Summe der Einkünfte"

3.3.5.4.1 Allgemeines Tz. 171 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die "Summe der Eink" bildet seit dem StÄndG 1992 gem § 34c Abs 1 S 2 EStG den Nenner der bereits genannten Formel (s Tz 15, 149). Bis VZ 1991 war noch der "GdE" maßgebend; dies ist bei älterer Rspr bzw Lit zu beachten. Tz. 172 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff "Summe der Eink"findet im KStG keine unmittelbare Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Normzwecke und Wirkung des § 26 KStG im System der Vermeidung von Doppelbesteuerung

1.1.1 § 26 KStG insbesondere als Ausprägung der Anrechnungsmethode und Pendant zu § 34c EStG Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Vorschrift bildet bezogen auf ihren Hauptanwendungsfall, die St-Anrechnung, einen der beiden essenziellen Bestandteile des Systems der Vermeidung von Doppelbesteuerung im Rechtssinne (neben der Freistellung gem DBA, s Tz 6). Konkret verankert sie in...mehr