Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Nebeneinander einer Körperschaftsteuer-Minderung nach dem KStG 1999 und einer Körperschaftsteuer-Erhöhung oder Einlageverwendung nach dem KStG nF für den gleichen Betrag einer offenen Gewinnausschüttung im Übergangsjahr

Tz. 41a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Semmler (DStR 2002, 391, DStR 2002, 391 und NWB F 4, 4659) beschäftigt sich mit einem Phänomen, das nur im Übergangsjahr des Systemwechsels (bei kj-gleichem Wj: in 2001) vorkommen kann und das sich daraus ergibt, dass die 18-jährige Übergangszeit für die KSt-Erhöhung (s § 38 KStG) ein Jahr früher beginnt als die ebenfalls 18-jährige Übergang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.2 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Liquidation (§ 37 Abs 4 S 5 KStG)

Tz. 107 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der S 5 des § 37 Abs 4 KStG wurde durch das JStG 2008 aus dem früheren S 4 idF des SEStEG herausgelöst und klarer gefasst. Nach § 37 Abs 4 S 5 KStG sind in den Fällen der Liquidation die Abs 1–3 des § 37 KStG auf Abschlagszahlungen anzuwenden, die bei zu dem Stichtag erfolgt sind, auf den (nach § 37 Abs 4 S 3 KStG, dazu s Tz 103, 104) das KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Dreijähriges Moratorium für die Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2a Nr 1 KStG)

Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das StVergAbG eingefügten § 37 Abs 2a Nr 1 KStG ist die KSt-Minderung für oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006 erfolgen, auf jeweils 0 EUR begrenzt. Wegen des Begriffs "erfolgen" s Tz 36 ff. Diese Regelung bedeutet, dass die genannten oGA eine KSt-Minderung nicht auslösen; sie führen allerdings auch nicht zu einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maßgabe des § 37 Abs 1 – 3 KStG kommen letztmals bei GA und bei als ausgeschüttet geltende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens im Regelfall (§ 37 Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 98 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 4 S 1 KStG wird ein KSt-Guthaben letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt. Eine gesonderte Feststellung ist im Gesetzeswortlaut – anders als beim EK 02 (s § 38 KStG Tz 61) – nicht vorgesehen. Zur Bedeutung dieser Ermittlung für die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens nach § 37 Abs 5 KStG s § 36 KStG Tz 29b....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Liquidationsfällen (§ 37 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 103 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iRe Liquidation iSd § 11 KStG nach dem 12.12.2006 und vor dem 01.01.2007 (das JStG 2008 korrigierte das fehlerhafte Datum "31.12.2006" in § 37 Abs 4 S 3 KStG idF des SEStEG) verteilt, wird das KSt-Guthaben gem § 37 Abs 4 S 3 KStG letztmalig auf den Stichtag ermittelt, auf den die Liquidationss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus?

Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (oGA), mit dem vEK zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungs-Beschl abgelaufenen Wj zu verrechnen si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch den Ausschluss der anderen Ausschüttungen (vGA) und sonstigen Leistungen von der KSt-Minderung wirkt § 37 Abs 2 KStG im Ergebnis wie eine Reihenfolgevorschrift für die Verwendung (s Tz 14). Sie verdrängt die Finanzierung dieser Auskehrungen auf die anderen "Finanzierungstöpfe", nämlich (in dieser Reihenfolge) auf das neutrale Vermögen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Der Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich bei oGA und Vorabausschüttungen die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Bedingt durch den Wegfall des kstlichen Anrechnungsverfahrens wurde im neuen Recht die in § 27 Abs 3 S 1 KStG 1999 enthaltene frühere Regelung, wonach sich die KSt für den VZ ändert, in dem das Wj endet, für das die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Streckung des Körperschaftsteuer-Guthabens

Tz. 50 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter Beibehaltung der Grundsatzregelung in Abs 2 hat der Gesetzgeber des StVergAbG einen neuen Abs 2a in den § 37 KStG eingefügt, der den Charakter einer Ausnahmeregelung zu Abs 2 hat und der folglich dem Abs 2 vorgeht. Während § 37 Abs 2a KStG ein sog Moratorium enthält, mit dem die KSt-Minderung drei Jahre lang ausgesetzt wird und er für sp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Ne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 S 4 und 5 KStG)

Tz. 47 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für den Fall des kj-gleichen Wj sieht § 37 Abs 1 S 1 KStG auf den 31.12.2001 die erstmalige Ermittlung des KSt-Guthabens, aber nicht dessen gesonderte Feststellung vor. Eine gesonderte Feststellung des (verbleibenden) KSt-Guthabens sieht § 37 Abs 2 S 4 KStG erst ab dem Stichtag 31.12.2002 vor (zur Kritik s Tz 4). Nach § 37 Abs 2 S 4 KStG (weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ausgewählte Literaturhinweise: Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftseb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Begrenzung der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2a KStG)

4.1 Allgemeines zur Streckung des Körperschaftsteuer-Guthabens Tz. 50 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter Beibehaltung der Grundsatzregelung in Abs 2 hat der Gesetzgeber des StVergAbG einen neuen Abs 2a in den § 37 KStG eingefügt, der den Charakter einer Ausnahmeregelung zu Abs 2 hat und der folglich dem Abs 2 vorgeht. Während § 37 Abs 2a KStG ein sog Moratorium enthält, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nur noch bis 2006: "Nachsteuer" in Form einer Körperschaftsteuer-Erhöhung bei der Weiterausschüttung von ungemildert belastetem Eigenkapital zwischen Körperschaften (§ 37 Abs 3 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG hält im Ergebnis an einer Regelung fest, die in § 23 Abs 2 KStG 1999 enthalten war. Für das Übergangsjahr findet sich in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine zusätzliche gleich gelagerte Regelung, mit der zur Vermeidung von "St-Löchern" der zeitliche Anwendungsbereich des § 23 Abs 2 KStG 1999 de facto in die Zeit des neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen im steuerfreien Bereich (§ 38 Abs 3 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens; letztmalige Anwendung der Absätze 1 bis 3 (§ 37 Abs 4 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 97 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch das SEStEG wurde das bisherige System einer ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf das neue System einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des zum 31.12.2006 verbleibenden KSt-Guthabens umgestellt. Diese Systemumstellung ist vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des deutschen Ertrag-St-Rechts zu sehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 5 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Körperschaftsteuer-Erhöhung und Verringerung des Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 2 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 2 S 1 KStG erhöht sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die Leistungen erfolgen, um 3/7 des Betrags der Leistungen, für die ein Teilbetrag aus dem Endbetrag (des EK 02) iSd Abs 1 als verwendet gilt. Nach dem S 2 des § 38 Abs 2 KStG verringert die KSt-Erhöhung den Teilbetrag EK 02 bis zu dessen Verbrauch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Inkongruente Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige und letztmalige ausschüttungsabhängige Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 43 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Frage, für welchen VZ erstmals eine KSt-Erhöhung nach § 38 KStG vorzunehmen ist, wird im KStG nicht direkt beantwortet; die Antwort lässt sich aber aus dem Zusammenhang entnehmen, in dem die Einzelregelungen stehen. Auf den Stichtag 31.12.2000 (bei abw Wj Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) ist letztmals nach § 47 Abs 1 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Umwandlungsfällen (§ 37 Abs 4 S 2 KStG)

Tz. 99 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch einen der in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Vorgänge, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in ein öff Reg nach dem 12.12.2006 (Tag der Verkündung des SEStEG) erfolgt, ganz oder tw auf einen anderen Rechtsträger über, wird das KSt-Guthaben gem § 37 Abs 4 S 2 KStG letztmalig auf den vor dem 31.12.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 "Deckelung" der Körperschaftsteuer-Minderung nach Maßgabe der verbleibenden Übergangszeit (§ 37 Abs 2a Nr 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2a Nr 2 KStG ist bei oGA, die nach dem 31.12.2005 erfolgen, die KSt-Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wj der GA entfällt, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Wj festgestellte KSt-Guthaben gleichmäßig auf die einschl des Wj der GA verbleibenden Wj verteilt wird, für die nach § 37 Abs 2 S 3 KStG eine KSt-Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Steuerliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags (§ 38 Abs 10 iVm 37 Abs 7 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 10 KStG ist auch § 36 Abs 7 KStG entspr anzuwenden. Gem § 37 Abs 7 KStG gehören Erträge, die sich durch ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ergeben, bei der begünstigten Kö nicht zu den Eink iSd EStG. Übertragen auf den Umkehrfall der KSt-Erhöhung bedeutet die entspr Anwendung des § 37 Abs 7 KStG uE Folgendes (ebenso hierzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Ablösung der Zahlungsverpflichtung durch Entrichtung des abgezinsten Gesamtbetrags der Körperschaftsteuer-Erhöhung (§ 38 Abs 7 KStG)

Tz. 73 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 38 Abs 7 KStG sieht die antragsgebundene Möglichkeit vor, dass die Kö oder deren Rechtsnachfolger anstelle der Entrichtung des KSt-Erhöhungsbetrags in zehn Jahresraten diese Zahlungsverpflichtung durch eine Einmalzahlung an das FA ablöst. Dieser Antrag muss nicht zu Beginn des zehnjährigen Zahlungszeitraums gestellt werden, sondern ist zu a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Insolvenzrechtliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags

Tz. 75a Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Unabhängig von der Frage, auf welchen Stichtag das EK 02 im Liquidationsfall letztmals festzustellen ist (dazu s Tz 62), stellt sich die Frage, wann der (auf der Grundlage dieses EK 02 ermittelte) KSt-Erhöhungsbetrag entsteht bzw im insolvenzrechtlichen Sinne begründet ist. Nach § 38 Abs 6 S 3 KStG entsteht der KSt-Erhöhungsbetrag am 01.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sofortige Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Kleinbetragsfällen (§ 37 Abs 5 S 6 KStG)

Tz. 118a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das StBürokratieabbauG eingefügten § 37 Abs 5 S 6 KStG ist der festgesetzte Auszahlungsanspruch in einem Betrag auszuzahlen, wenn das festgesetzte KSt-Guthaben nicht mehr als 1 000 EUR beträgt (so bereits im Vorgriff auf die ges Regelung s Schr des BMF v 21.07.2008, BStBl I 2008, 741). Das Schr des BMF v 21.07.2008 (BStBl I 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 41 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie im Einzelnen bei § 37 KStG ausgeführt,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.4 Fälligstellung der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei späterem Wegfall der Voraussetzungen

Tz. 87 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S4 KStG müssen die vorgenannten Voraussetzungen ab 01.01.2007 bis zum Ende der 18-jährigen Übergangszeit iSd § 38 Abs 2 S3 KStG erfüllt sein. Fallen diese Voraussetzungen später weg, erfolgt gem § 34 Abs 14 S4 KStG auf den Schluss des Wj, in dem die Voraussetzungen erstmals nicht mehr vorliegen, die letztmalige Ermittlung und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen

Ausgewählte Literaturhinweise: Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Letztmalige Anwendung der Absätze 1 bis 3 (§ 37 Abs 4 S 4 und 5 KStG)

6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG) Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Steuerbescheinigung, Haftung (§ 37 Abs 3 S 4 und 5 KStG)

5.7.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Leistungen, die den "steuerfreien Raum" nicht verlassen (§ 38 Abs 3 S 1 KStG)

4.2.1 Grundsätzliches Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Sachverhalt, für den § 38 Abs 3 S 1 KStG von der KSt-Erhöhung absieht, betrifft Leistungen durch eine stbefreite Kö an einen (unbeschr stpfl) stbefreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts. Ob sich die St-Freiheit des Empfängers auf § 5 KStG oder auf eine andere Vorschrift gründet, spielt für die Anwendung des § 38...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.10 Sonderprobleme bei in 2001 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 46 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei einer in 2001 gegründeten Kö ist das KStG idF des StSenkG stets von ihrem Beginn an anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein mit dem Kj übereinstimmendes oder ein von dem Kj abw Wj hat. OGA für abgelaufene Wj von in 2001 neu gegründeten Kap-Ges fallen – unabhängig von der Art des Wj – sowohl bei der ausschüttenden Kap-Ges als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Der Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag (§ 38 Abs 5 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 5 S 1 KStG beträgt der KSt-Erhöhungsbetrag 3/100 des nach § 38 Abs 4 KStG festgestellten Endbestands des Teilbetrags EK02. Der Bescheid über die Schlussfeststellung ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des KSt-Erhöhungsbetrags nach § 38 Abs 5 KStG. Bei Entrichtung in einer Summe statt in zehn Jahresbeträgen wird nach § 38 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Der Kreis der "nachsteuerpflichtigen" Körperschaften

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 S 1 KStG idF des StSenkG bezeichnete den Kreis der "nachstpfl" Kö nur ungenau; eine Wortlautinterpretation führte zu sinnwidrigen Ergebnissen. Deshalb wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab dem In-Kraft-Treten des KStG nF (s § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG) neu gefasst. Nachstpfl sind danach nur unbeschr stpfl Kö bzw Pers-Vereinigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Steuerbefreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG

Tz. 66 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Aus dem Wortlaut des § 37 Abs 3 S 1 KStG ergibt sich nicht eindeutig, ob diese Vorschrift tatbestandsmäßig eine St-Befreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG voraussetzt oder ob es ausreicht, dass § 8b Abs 1 KStG neben einer weiteren, insbes neben einer subjektiven Befreiungsnorm (s § 5 KStG) zur Anwendung kommt. Mit Thurmayr (in H/H/R, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Bezüge, die nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben

5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Erhalt der Bezüge

Tz. 67 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die Kö, die die Nach-St zu entrichten hat, muss die Bezüge "erhalten" haben. Obwohl das dem Gesetzeswortlaut so deutlich nicht zu entnehmen ist, bestimmt der Zeitpunkt des Erhalts der Bezüge den Zeitpunkt des Entstehens der Nach-St. Die Nach-St ist für den VZ iRd KSt-Festsetzung festzusetzen, in dem das Wj endet, in dem die Kö bzw Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG soll verhindern, dass im Verhältnis zwischen TG und MG stliche Vorteile dadurch erzielt werden, dass die TG während der Übergangszeit nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs-zum Halbeinkünfteverfahren oGA an ihre MG leistet, die bei der TG nach § 37 Abs 2 KStG zu einer Minderung der KSt führen und die die MG nach § 8b Abs 1 (ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichungen von der Regel-Gewinnverteilung handelt. Dort, wo inkongruente GA stlich vereinbart sind, geht es häufig darum, auf der AE-Ebene zB das St-Progressionsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Fristen für die Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Zeitabstand nach dem Bil-Stichtag der Gewinnverteilungs-Beschl vorliegen muss, ist zunächst von den hrechtlichen Bestimmungen auszugehen. Ist der Beschl hrechtlich wirksam, so wird er auch für stliche Zwecke zugrunde gelegt, es sei denn, dass er gegen das Willkürverbot (s § 42 AO) verstößt. Letzter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Organschaft, Liquidation und Kapitalherabsetzung

Tz. 25 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575, Rn 30) sind auch organschaftliche Az (s § 304 AktG; § 16 KStG) keine GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverwendungsbeschl beruhen. Anders s Urt des BFH v 25.07.1961 (BStBl III 1961, 483), wonach die Az berücksichtigungsfähige Ausschüttungen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr