Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2.1 Unternehmenssteuersätze

Eine vollständige Analyse der Vor- und Nachteile eines Standorts für eine Unternehmensaktivität ist hochkomplex und nur im Einzelfall zu beantworten. Die einzelnen Staaten bieten sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen, die kaum untereinander vergleichbar sind. So werden auf internationaler Ebene „Zuschüsse” in Abhängigkeit von verschiedensten „Parametern” gewährt wie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1.5.2 Übersicht über finale BEPS Berichte

Noch nie in der Geschichte der OECD hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte am 5. Oktober 2015 zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[1] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten an...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / a) Personengesellschaften

Tz. 35 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[28] Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / d) Angaben

Tz. 33 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[23] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. Kleine und mittelgroße Kapital- und KapCo-Gesellschaften sind von der Angabepflicht befreit (§ 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 HGB). Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / c) § 264c Abs. 3 HGB

Tz. 153 § 264c Abs. 3 Satz 1 HGB stellt klar, dass das Privatvermögen des Gesellschafters und damit verbundene Aufwendungen und Erträge nicht im Jahresabschluss der Gesellschaft erfasst werden dürfen. Dieser eigentlich nicht der Klarstellung bedürfende Grundsatz bringt ein allgemeines Prinzip zum Ausdruck: Vermögensgegenstände, die steuerlich als Sonderbetriebsvermögen einge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / bb) Konsolidierungsmaßnahmen

Tz. 51 Kapitalkonsolidierung Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen sind nach § 301 Abs. 1 HGB im Rahmen der Erstkonsolidierung die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des Tochterunternehmens in der Neubewertungsbilanz mit dem Zeitwert anzusetzen.[49] Insbesondere im Rahmen des Unt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / b) Das Gesamtkostenverfahren

Tz. 292 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[579] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher dort erörtert (vgl. Tz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 86 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unions­rechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungs­le­gungs­stan­dards, des Steuer­bilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechts­an­wen­der und von wirt­schaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der be­triebs­wirtschaftli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Gemeinnützigkeit der Förderung des Turnierbridge

Leitsatz 1. Turnierbridge ist kein Sport i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO. 2. Turnierbridge wird auch nicht von den in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO genannten sog. privilegierten Freizeitbeschäftigungen umfasst. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 AO, § 99 Abs. 2 FGO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Der Kläger ist ein seit 1949 bestehender eingetragener Verein. Er ist ein Dac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / 1. Verlust der Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit

Zu Recht weisen Lützenkirchen [15] und Roth [16] auch darauf hin, dass das Anwachsen des Anteils der nicht der Genossenschaft angehörenden Wohnungsnutzer zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann.[17] Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG sind Wohnungsbaugenossenschaften von der Körperschaftsteuerpflicht befreit.[18] Diese Befreiung besteht, so lange wie die Einnahmen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.9 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung und letztmalige Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 S 3 und 4 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 letzter HS KStG mindert sich die KSt letztmalig in dem (besser: für den) VZ, in dem das 18. Wj endet, das auf das Wj folgt, auf dessen Schluss nach § 37 Abs 1 KStG das KSt-Guthaben ermittelt wird. Nach § 37 Abs 2 S 4 KStG ist das verbleibende KSt-Guthaben letztmals auf den Schluss des 17. Wj festzustellen, das auf das Wj f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Körperschaftsteuer-Minderung grundsätzlich nur bei offenen Gewinnausschüttungen

3.1.3.1 Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Minderung der Körperschaftsteuer (nur noch bis 2006)

3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus? Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgela...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Nur noch bis 2006: Minderung der Körperschaftsteuer, jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 KStG)

3.1 Minderung der Körperschaftsteuer (nur noch bis 2006) 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus? Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Festsetzung der Körperschaftsteuer-Minderung

Tz. 40 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE bleibt es dabei, obwohl im KStG nicht ausdrücklich geregelt, dass sich während der 18-jährigen Übergangszeit die festzusetzende KSt – wie im früheren Recht (s § 23 KStG 1999 Tz 14) – aus zwei Komponenten zusammensetzt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Eine Körperschaft erhält Bezüge, die nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben (§ 37 Abs 3 S 1 KStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG soll verhindern, dass im Verhältnis zwischen TG und MG stliche Vorteile dadurch erzielt werden, dass die TG während der Übergangszeit nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs-zum Halbeinkünfteverfahren oGA an ihre MG leistet, die bei der TG nach § 37 Abs 2 KStG zu einer Minderung der KSt führen und die die MG na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.8 Erhöhung des Körperschaftsteuer-Guthabens bei der Leistungsempfängerin

Tz. 76 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 1 KStG erhöht sich bei der Kö, die die nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Bezüge vereinnahmt, das KSt-Guthaben um den Betrag der Minderung der KSt bei der leistenden Kö. Der Sinn der Regelung ist der, dass die Leistungsempfängerin die von ihr zu entrichtende KSt-Erhöhung (Nach-St) im Fall der Weiterausschüttung der vereinnahmten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 38 Körperschaftsteuererhöhung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Ne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Nebeneinander einer Körperschaftsteuer-Minderung nach dem KStG 1999 und einer Körperschaftsteuer-Erhöhung oder Einlageverwendung nach dem KStG nF für den gleichen Betrag einer offenen Gewinnausschüttung im Übergangsjahr

Tz. 41a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Semmler (DStR 2002, 391, DStR 2002, 391 und NWB F 4, 4659) beschäftigt sich mit einem Phänomen, das nur im Übergangsjahr des Systemwechsels (bei kj-gleichem Wj: in 2001) vorkommen kann und das sich daraus ergibt, dass die 18-jährige Übergangszeit für die KSt-Erhöhung (s § 38 KStG) ein Jahr früher beginnt als die ebenfalls 18-jährige Übergang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.2 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Liquidation (§ 37 Abs 4 S 5 KStG)

Tz. 107 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der S 5 des § 37 Abs 4 KStG wurde durch das JStG 2008 aus dem früheren S 4 idF des SEStEG herausgelöst und klarer gefasst. Nach § 37 Abs 4 S 5 KStG sind in den Fällen der Liquidation die Abs 1–3 des § 37 KStG auf Abschlagszahlungen anzuwenden, die bei zu dem Stichtag erfolgt sind, auf den (nach § 37 Abs 4 S 3 KStG, dazu s Tz 103, 104) das KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Dreijähriges Moratorium für die Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2a Nr 1 KStG)

Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das StVergAbG eingefügten § 37 Abs 2a Nr 1 KStG ist die KSt-Minderung für oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006 erfolgen, auf jeweils 0 EUR begrenzt. Wegen des Begriffs "erfolgen" s Tz 36 ff. Diese Regelung bedeutet, dass die genannten oGA eine KSt-Minderung nicht auslösen; sie führen allerdings auch nicht zu einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maßgabe des § 37 Abs 1 – 3 KStG kommen letztmals bei GA und bei als ausgeschüttet geltende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens im Regelfall (§ 37 Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 98 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 4 S 1 KStG wird ein KSt-Guthaben letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt. Eine gesonderte Feststellung ist im Gesetzeswortlaut – anders als beim EK 02 (s § 38 KStG Tz 61) – nicht vorgesehen. Zur Bedeutung dieser Ermittlung für die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens nach § 37 Abs 5 KStG s § 36 KStG Tz 29b....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Liquidationsfällen (§ 37 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 103 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iRe Liquidation iSd § 11 KStG nach dem 12.12.2006 und vor dem 01.01.2007 (das JStG 2008 korrigierte das fehlerhafte Datum "31.12.2006" in § 37 Abs 4 S 3 KStG idF des SEStEG) verteilt, wird das KSt-Guthaben gem § 37 Abs 4 S 3 KStG letztmalig auf den Stichtag ermittelt, auf den die Liquidationss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus?

Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (oGA), mit dem vEK zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungs-Beschl abgelaufenen Wj zu verrechnen si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch den Ausschluss der anderen Ausschüttungen (vGA) und sonstigen Leistungen von der KSt-Minderung wirkt § 37 Abs 2 KStG im Ergebnis wie eine Reihenfolgevorschrift für die Verwendung (s Tz 14). Sie verdrängt die Finanzierung dieser Auskehrungen auf die anderen "Finanzierungstöpfe", nämlich (in dieser Reihenfolge) auf das neutrale Vermögen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Der Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich bei oGA und Vorabausschüttungen die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Bedingt durch den Wegfall des kstlichen Anrechnungsverfahrens wurde im neuen Recht die in § 27 Abs 3 S 1 KStG 1999 enthaltene frühere Regelung, wonach sich die KSt für den VZ ändert, in dem das Wj endet, für das die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Streckung des Körperschaftsteuer-Guthabens

Tz. 50 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter Beibehaltung der Grundsatzregelung in Abs 2 hat der Gesetzgeber des StVergAbG einen neuen Abs 2a in den § 37 KStG eingefügt, der den Charakter einer Ausnahmeregelung zu Abs 2 hat und der folglich dem Abs 2 vorgeht. Während § 37 Abs 2a KStG ein sog Moratorium enthält, mit dem die KSt-Minderung drei Jahre lang ausgesetzt wird und er für sp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Ne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 S 4 und 5 KStG)

Tz. 47 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für den Fall des kj-gleichen Wj sieht § 37 Abs 1 S 1 KStG auf den 31.12.2001 die erstmalige Ermittlung des KSt-Guthabens, aber nicht dessen gesonderte Feststellung vor. Eine gesonderte Feststellung des (verbleibenden) KSt-Guthabens sieht § 37 Abs 2 S 4 KStG erst ab dem Stichtag 31.12.2002 vor (zur Kritik s Tz 4). Nach § 37 Abs 2 S 4 KStG (weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ausgewählte Literaturhinweise: Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftseb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Begrenzung der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2a KStG)

4.1 Allgemeines zur Streckung des Körperschaftsteuer-Guthabens Tz. 50 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter Beibehaltung der Grundsatzregelung in Abs 2 hat der Gesetzgeber des StVergAbG einen neuen Abs 2a in den § 37 KStG eingefügt, der den Charakter einer Ausnahmeregelung zu Abs 2 hat und der folglich dem Abs 2 vorgeht. Während § 37 Abs 2a KStG ein sog Moratorium enthält, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nur noch bis 2006: "Nachsteuer" in Form einer Körperschaftsteuer-Erhöhung bei der Weiterausschüttung von ungemildert belastetem Eigenkapital zwischen Körperschaften (§ 37 Abs 3 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG hält im Ergebnis an einer Regelung fest, die in § 23 Abs 2 KStG 1999 enthalten war. Für das Übergangsjahr findet sich in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine zusätzliche gleich gelagerte Regelung, mit der zur Vermeidung von "St-Löchern" der zeitliche Anwendungsbereich des § 23 Abs 2 KStG 1999 de facto in die Zeit des neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen im steuerfreien Bereich (§ 38 Abs 3 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens; letztmalige Anwendung der Absätze 1 bis 3 (§ 37 Abs 4 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 97 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch das SEStEG wurde das bisherige System einer ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf das neue System einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des zum 31.12.2006 verbleibenden KSt-Guthabens umgestellt. Diese Systemumstellung ist vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des deutschen Ertrag-St-Rechts zu sehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 5 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Körperschaftsteuer-Erhöhung und Verringerung des Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 2 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 2 S 1 KStG erhöht sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die Leistungen erfolgen, um 3/7 des Betrags der Leistungen, für die ein Teilbetrag aus dem Endbetrag (des EK 02) iSd Abs 1 als verwendet gilt. Nach dem S 2 des § 38 Abs 2 KStG verringert die KSt-Erhöhung den Teilbetrag EK 02 bis zu dessen Verbrauch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Inkongruente Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige und letztmalige ausschüttungsabhängige Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 43 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Frage, für welchen VZ erstmals eine KSt-Erhöhung nach § 38 KStG vorzunehmen ist, wird im KStG nicht direkt beantwortet; die Antwort lässt sich aber aus dem Zusammenhang entnehmen, in dem die Einzelregelungen stehen. Auf den Stichtag 31.12.2000 (bei abw Wj Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) ist letztmals nach § 47 Abs 1 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Umwandlungsfällen (§ 37 Abs 4 S 2 KStG)

Tz. 99 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch einen der in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Vorgänge, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in ein öff Reg nach dem 12.12.2006 (Tag der Verkündung des SEStEG) erfolgt, ganz oder tw auf einen anderen Rechtsträger über, wird das KSt-Guthaben gem § 37 Abs 4 S 2 KStG letztmalig auf den vor dem 31.12.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 "Deckelung" der Körperschaftsteuer-Minderung nach Maßgabe der verbleibenden Übergangszeit (§ 37 Abs 2a Nr 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2a Nr 2 KStG ist bei oGA, die nach dem 31.12.2005 erfolgen, die KSt-Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wj der GA entfällt, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Wj festgestellte KSt-Guthaben gleichmäßig auf die einschl des Wj der GA verbleibenden Wj verteilt wird, für die nach § 37 Abs 2 S 3 KStG eine KSt-Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Steuerliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags (§ 38 Abs 10 iVm 37 Abs 7 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 10 KStG ist auch § 36 Abs 7 KStG entspr anzuwenden. Gem § 37 Abs 7 KStG gehören Erträge, die sich durch ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ergeben, bei der begünstigten Kö nicht zu den Eink iSd EStG. Übertragen auf den Umkehrfall der KSt-Erhöhung bedeutet die entspr Anwendung des § 37 Abs 7 KStG uE Folgendes (ebenso hierzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Ablösung der Zahlungsverpflichtung durch Entrichtung des abgezinsten Gesamtbetrags der Körperschaftsteuer-Erhöhung (§ 38 Abs 7 KStG)

Tz. 73 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 38 Abs 7 KStG sieht die antragsgebundene Möglichkeit vor, dass die Kö oder deren Rechtsnachfolger anstelle der Entrichtung des KSt-Erhöhungsbetrags in zehn Jahresraten diese Zahlungsverpflichtung durch eine Einmalzahlung an das FA ablöst. Dieser Antrag muss nicht zu Beginn des zehnjährigen Zahlungszeitraums gestellt werden, sondern ist zu a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Insolvenzrechtliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags

Tz. 75a Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Unabhängig von der Frage, auf welchen Stichtag das EK 02 im Liquidationsfall letztmals festzustellen ist (dazu s Tz 62), stellt sich die Frage, wann der (auf der Grundlage dieses EK 02 ermittelte) KSt-Erhöhungsbetrag entsteht bzw im insolvenzrechtlichen Sinne begründet ist. Nach § 38 Abs 6 S 3 KStG entsteht der KSt-Erhöhungsbetrag am 01.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sofortige Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Kleinbetragsfällen (§ 37 Abs 5 S 6 KStG)

Tz. 118a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das StBürokratieabbauG eingefügten § 37 Abs 5 S 6 KStG ist der festgesetzte Auszahlungsanspruch in einem Betrag auszuzahlen, wenn das festgesetzte KSt-Guthaben nicht mehr als 1 000 EUR beträgt (so bereits im Vorgriff auf die ges Regelung s Schr des BMF v 21.07.2008, BStBl I 2008, 741). Das Schr des BMF v 21.07.2008 (BStBl I 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 41 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie im Einzelnen bei § 37 KStG ausgeführt,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.4 Fälligstellung der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei späterem Wegfall der Voraussetzungen

Tz. 87 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S4 KStG müssen die vorgenannten Voraussetzungen ab 01.01.2007 bis zum Ende der 18-jährigen Übergangszeit iSd § 38 Abs 2 S3 KStG erfüllt sein. Fallen diese Voraussetzungen später weg, erfolgt gem § 34 Abs 14 S4 KStG auf den Schluss des Wj, in dem die Voraussetzungen erstmals nicht mehr vorliegen, die letztmalige Ermittlung und ...mehr