Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Eintragung.

Rn 18 Zur Mindesthöhe s. § 866 Rn 7. Auch für eine Forderung mit wiederkehrenden Leistungen (Unterhalt, Miete) kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, allerdings immer nur für die jeweils fälligen Beträge, eine Sicherungshypothek für zukünftig fällig werdende Beträge ist nicht zulässig. Bei wiederkehrenden Forderungen ist die Sicherungshypothek daher nur bei größere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach geltendem ErbStG besteht das begünstigte Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, soweit es das (Netto-)Verwaltungsvermögen übersteigt. Auf eine bestimmte Quote des Verwaltungsvermögens kommt es dabei nicht an (abgesehen von dem unschädlichen Verwaltungsvermögen von höchstens 10 %...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 28 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Insb die höchstrichterliche Rspr wendet diese Regeln auch auf den erwerbstätigen Schuldner an (etwa BGH ZInsO 18, 2015 Rz 9; 20, 357; vgl Rn 18). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nach § 17 I 2 SGB XII nicht pfändbar. Anzusetzen ist zunächst der Regelsatz nach § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Folgesachen iSv § 137 Abs 2 S 1.

Rn 28 Folgesachen iSv II 1 müssen spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache (vgl Köln FamRZ 15, 1128 zum Anhängigmachen in der Beschwerdeinstanz) von einem Ehegatten anhängig gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Einführung dieser Frist in Abkehr der in § 623 IV ZPO aF enthaltenen Regelung für erforderlich gehalten, um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Das Gericht hat nach Erklärung des Verzichts zu prüfen, ob die Voraussetzungen aus Rn 2 f vorliegen. Durch Zwischenurteil (§ 303) kann das Gericht die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des (vermeintlichen) Verzichts feststellen. Das Gericht darf aber nicht durch Beschl den Antrag des Beklagten auf Erlass des Verzichtsurteils zurückweisen. Das Argument, es handele sich bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 13 Dem privilegierten Zugriff des Gläubigers nach Abs 1 unterliegen das Arbeitseinkommen des Schuldners gem § 850 sowie bis zur Hälfte der nach § 850a Nr 1, 2 und 4 pfändungsfreien Bezüge. Ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ist ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Schuldner keinen Unterhalt an den bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger leistet (vgl BGH NJW 15, 157 [BGH 17....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begründungsschrift (Abs 3 S 1).

Rn 18 Seit dem 1.1.22 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anl sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen RA eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln, § 130d S 1. Das gilt auch für die Berufungsbegründungsschrift (vgl § 520 Abs 5). Die Berufungsbegründung muss in einem Schriftsatz enthalten sein, der von einem zur Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zum privatrechtlichen Verzicht.

Rn 2 Der Klageverzicht erfolgt durch eine einseitige Erklärung ggü dem Prozessgericht, auch dem Vorsitzenden der KfH (§ 349 II Nr 4) und dem vorbereitenden Einzelrichter (§ 527 III Nr 2), nicht aber ggü dem beauftragten Richter, vor dem es keine mündliche Verhandlung gibt (§ 128 I), und auch nicht vor dem ersuchten Richter. Der Klageverzicht iSd § 306 ist vom Verzicht im mat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Kammer trifft die Übertragungsentscheidung durch Beschl. Obgleich dieser Beschl im Hinblick auf seine nach § 348a III fehlende Anfechtbarkeit nicht zwingend zu begründen ist, so erscheint – eingedenk der einer Übertragungsentscheidung zugrunde liegenden Gewährleistungen aus Art 101 I 2 GG – eine kurze Begründung zumindest in Zweifelsfällen sinnvoll. Der Übertragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verspätung.

Rn 42 Der verspätete Zeitpunkt des Vorbringens verstößt zwar nicht gegen eine Fristsetzung iSv Abs 1, aber gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht. Dabei regelt § 282 I (s § 282 Rn 6 f), ob Angriffs- und Verteidigungsmittel rechtzeitig vorgebracht wurden und betrifft (nur) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, nicht das in vorbereitenden Schriftsätzen oder das in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen des Musterentscheids.

Rn 3 Nicht nur in der Art der Entscheidung, sondern va auch in seiner Wirkung unterscheidet sich der Musterentscheid von sonstigen gerichtlichen Entscheidungen. § 22 I 1 KapMuG ordnet zunächst eine innerprozessuale Bindungswirkung der Prozessgerichte an den Musterentscheid an, vergleichbar dem früheren Rechtsentscheid in Mietsachen. Rn 4 Trotz der Stellung der Verweisungsnorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Der Antrag ist nur statthaft und zulässig, wenn er auf die Schließung einer Entscheidungslücke abzielt. Die Zulässigkeit des Antrags ist vAw zu prüfen. Diese Lücke kann einen Haupt-, einen Nebenanspruch oder den Kostenpunkt betreffen (Zö/Feskorn Rz 2). Der Antrag darf nicht nur die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung zum Ziel haben (BGH NJW 06, 1351 Rz 12; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Geständnisfiktion und Grenzen.

Rn 11 Die Säumnis des Bekl bewirkt, dass das gesamte (rechtzeitig vorgetragene) tatsächliche Vorbringen des Kl als zugestanden anzunehmen ist. Ausgenommen sind die einem Geständnis nicht zugänglichen, vAw zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzungen (s Rn 3), was nach Abs 1 S 2 auch für das Vorbringen des Kl zu Vereinbarungen über den Erfüllungsort- und den Gerichtsstand gilt. Im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 15 Das vereinfachte Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der andere Elternteil auf den ihm zugestellten Sorgeantrag überhaupt nicht reagiert, er zwar Stellung nimmt, dabei aber keine Gründe vorträgt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und dem Gericht solche Gründe auch sonst nicht bekannt sind. Werden dem Gericht jedoch durch Vortrag der Beteiligten oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nachschieben von Gründen.

Rn 5a Ein Nachschieben von Gründen nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ist grds nicht möglich. Die Gründe, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen, müssen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgebracht werden. Erst recht kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn der ursprünglich mitgeteilte Sachverhalt nach Fristablauf durch einen völlig anderen Geschehensablauf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verweisung auf § 1696 BGB.

Rn 13 Die in Abs 1 enthaltene Verweisung auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1696 BGB schränkt den Anwendungsbereich von § 166 ein. Nach der Generalnorm des § 1696 I 1 BGB kommt eine Abänderung nur hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen oder gerichtlich gebilligter Vergleiche in Betracht, mit denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht geregelt wurden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beteiligte, Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Erörterung findet, wie auch in § 155 II und § 160 I 2 geregelt, mit den Eltern statt, deren persönliches Erscheinen gem Abs 2 S 1 (wie auch in § 155 III 1 und § 160 I 2) anzuordnen ist. Hiervon ist auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil erfasst, der bei im Raum stehenden Maßnahmen nach § 1666 BGB gegen den anderen, allein sorgeberechtigten Elternteil im Hinblick...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Insbesondere: Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter

Rz. 1149 [Autor/Stand] Nach der m.E. zutreffenden Verwaltungsauffassung in R B 103.1 Abs. 2 letzter Satz ErbStR 2019 (abgedruckt in Rz. 1122) unterliegen dem Abzugsverbot des § 103 Abs. 3 BewG auch die Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter. Zu diesen Ausgleichsposten rechnen auch diejenigen in der Steuerbilanz gebildeten Positionen, mit denen Gewinne neutralisiert werden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater im Umfang ihrer Befugnisse nach § 10 I 1 Nr 2 RDG; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Personen und Vereinigungen iSd § 3a StBerG sowie Gesellschaften iSd § 3 Nr 2 und 3 StBerG, die durch Personen iSd § 3 Nr 1 StBerG handeln, in Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unanfechtbarkeit des das zuständigen Gerichts bestimmenden Beschlusses (§ 37 II).

Rn 4 Aus dem Wortlaut des § 37 II, der nur zuständigkeitsbestimmende Beschlüsse für unanfechtbar erklärt, ergibt sich im Umkehrschluss zwanglos, dass zurückweisende Beschlüsse grds anfechtbar sind, soweit die ZPO hierfür an anderer Stelle einen Rechtsbehelf vorsieht (Stuttg NJW-RR 03, 1706, 1707). Dies ist bei zurückweisenden Beschlüssen des Landgerichts, gegen die gem § 567...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Rechtsakte.

Rn 3 Als vorrangige Regelungen des europäischen Rechts (I 2) sind die folgenden Rechtsakte zu beachten: Die Brüssel IIb-VO gilt in allen EU-MS mit Ausnahme Dänemarks (Erw 96 Brüssel IIb-VO) für Ehesachen u Verfahren betr die elterliche Verantwortung (Art 1 Brüssel IIb-VO); für vor dem 1.8.22 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin die Brüssel IIa-VO (siehe dazu 15. Aufl). Das B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Ersatzpflicht.

Rn 27 Die Ersatzpflicht ist nach den §§ 249 ff BGB zu bestimmen. § 254 BGB ist anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 840 Rz 13). Zu ersetzen sind nur die Nachteile, die dem Gläubiger im konkreten Vollstreckungsverfahren durch die unzureichende Auskunft entstanden sind, insb weil er mit der gepfändeten Forderung ausgefallen ist. Der Gläubiger kann nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

Rn 5 Die durch die Klageschrift erfolgte Bestimmung des Bekl ist auslegungsfähig (BGHZ 4, 328, 334; BGH NJW-RR 04, 501; NJW 99, 1871). Eine Klarstellung kann auch noch im Laufe des Prozesses stattfinden (BGH NJW 81, 1453 f [BGH 24.11.1980 - VII ZR 208/79]). Maßgeblich ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gegenpartei und Gericht) zu ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. ›Gewöhnlicher Aufenthalt‹.

Rn 6 Die Vorschrift des § 122 knüpft die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für die ersten 5 Tatbestände an den gewöhnlichen Aufenthalt. Das FamFG verwendet diesen Begriff auch in den weiteren Vorschriften zur Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Familiensachen (vgl zB §§ 152 II [Kindschaftssachen], 170 I, II [Abstammungssachen], 187 I–III [Adoptionssachen], 201 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbehalt für die ordentlichen Gerichte.

Rn 16 Mit Blick auf Art 14 III 4 und Art 34 S 3 GG werden Streitigkeiten über die Höhe der Enteignungsentschädigung und den Schadensersatz bzw den Regress bei Amtshaftung nicht von der Konzentrationswirkung erfasst (§ 17 II 2 GVG); insoweit bleibt es bei der ausschl Zuweisung zum Zivilrechtsweg. Eine umfassende Gerichtszuständigkeit ist insoweit nur vor den ordentlichen Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund.

Rn 7 Entscheidend ist die positive sichere Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich der Wiederaufnahmegrund ergibt. Liegt sie vor, nützt fehlendes Verständnis der rechtlichen Einordnung der Tatsachen als Wiederaufnahmegrund nicht (BGH NJW 93, 1596 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]; 95, 332, 333 [BGH 22.11.1994 - X ZR 51/92]; BSG v 9.9.10 – B 11 AL 4/10 C Rz 7 – nv). Für § 580 Nr 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VI), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entsprechendes gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Erklärung des Geständnisses.

Rn 5 Das Geständnis ist eine einseitige (§ 288 II) Erklärung an das Gericht iRe mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters. Es genügt auch die ausdrückliche oder stillschweigende (BGH NJW-RR 90, 1150, 1151 [BGH 04.04.1990 - VIII ZR 125/89]; Hamm NVersZ 01, 403, 404; dazu Panetta NJOZ 08, 2166 ff) Bezugnahme nach § 137 III auf einen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entstehen des Vergütungsanspruchs.

Rn 12 Der volle Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes entsteht bereits in dem Moment, in dem dieser (nach seiner Bestellung) mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat. Dafür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, zB durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten, Anlage eines eigenen Vorgangs und Vorbereitung von Schriftverkehr, Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensrechtlicher ordre public – rechtliches Gehör.

Rn 67 Verletzt das Schiedsgericht in erheblicher Weise im Schiedsverfahren die zentralen Verfahrensgrundrechte einer Partei, ist stets der verfahrensrechtliche ordre public verletzt. Hierzu gehören insb das Recht der Parteien auf ein faires Verfahren (BVerfG NJW 04, 2149, 2150 [BVerfG 15.04.2004 - 1 BvR 622/98] Nr 2), auf Gleichbehandlung und auf prozessuale Waffengleichheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkret anwendbare Vorschriften der ZPO.

Rn 3 Während I 1 die nicht anwendbaren Vorschriften des FamFG, welche infolge eines Redaktionsversehens um den nicht aufgeführten § 96a zu ergänzen sind, ausdr nennt, führt I 2 die stattdessen geltenden Vorschriften der ZPO nicht explizit auf. Es sind in Ehe- u Familienstreitsachen anwendbar: §§ 2–11 ZPO ; §§ 12–32 ZPO, jedoch gem §§ 122, 232 III, 262 II, 267 II nur subsidiär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schiedssprüche auf der Grundlage des UNÜ.

Rn 10 Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs erfolgt nach § 1061 und damit über das UNÜ. Das Verfahren nach § 1061 gewährleistet die sachgerechte Kontrolle des Schiedsspruchs anhand von Art V UNÜ. Das Gericht hat den Schiedsspruch eines privaten Schiedsgerichts mit Sitz im Ausland anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, wenn keine Versag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslegung.

Rn 3 Für die Auslegung der VO gelten allgemeine Auslegungsgrundsätze, wie sie auch sonst im Unionsrecht anerkannt sind. Ferner müssen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts wertungsleitend berücksichtigt werden, etwa das Verbot der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit (EuGH Slg 94, I-467) oder die Verwirklichung des Justizanspruchs und des Rechts auf ein faires Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Abgabe der Willenserklärung.

Rn 5 S 1 setzt weiterhin voraus, dass der Schuldner zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt wurde. Da die Fiktion nicht bereits aus dem Inhalt des Urt folgt, sondern einen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt (BayObLG MDR 53, 561, 562 [OLG Hamm 09.03.1953 - 15 W 44/53]), handelt es sich bei den nach § 894 zu vollstreckenden Urt nicht um Gestaltungs-, sondern um Leistungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hindernis.

Rn 4 Es muss sich um ein für die beweisführende Partei behebbares Hindernis handeln. Ist das Beweismittel auf Dauer unerreichbar, wäre eine Fristsetzung und weiteres Zuwarten nutzlos. Der Beweisantrag kann dann wegen Nichterreichbarkeit zurückgewiesen werden (§ 284 Rn 49). Steht die Nichterreichbarkeit nicht von vornherein fest, wird das Gericht in der Regel die beweisführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Veranlassung.

Rn 4 Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insbesondere, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ermittlung des Beschwerdewerts.

Rn 4 Die Höhe des Beschwerdewerts richtet sich danach, in welchem Umfang der Rechtsmittelführer in erster Instanz unterlegen ist u ist begrenzt durch den Beschwerdeantrag, wobei ein in zweiter Instanz erstmals gestellter Antrag den Beschwerdewert nicht erhöht (BGH MDR 16, 346 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15]). In Ehe- u Familienstreitsachen finden über § 113 I 2 die §§ 2 ff ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontradiktorisches Gegenteil.

Rn 15 Identisch sind die Streitgegenstände auch dann, wenn im Folgeprozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BGH NJW 03, 3058, 3059 [BGH 26.06.2003 - I ZR 269/00]; NJW 08, 1227 [BGH 16.01.2008 - XII ZR 216/05]). Wann dies der Fall ist, kann nicht allein nach dem Wortlaut, sondern muss nach dem Sinn der Klage beurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zum Leistungsantrag.

Rn 5 Ein Leistungsantrag auf Unterhalt ist nur dann zulässig, wenn kein Abänderungsantrag zu erheben ist (BGH MDR 15, 223 [BGH 19.11.2014 - XII ZB 478/13]). Es ist zu differenzieren. Wurde mit der vorangegangenen Entscheidung ein geltend gemachter Unterhaltsanspruch wegen Fehlens der Voraussetzungen in vollem Umfang abgewiesen, enthält die Ausgangsentscheidung keine in die Z...mehr