Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Möglichkeiten energetischer... / 3.1.2.2 Belastung durch Giftstoffe

Insbesondere Gebäude älteren Baujahrs sind auf Giftstoffe zu untersuchen. Asbest Bis zum Jahr 1993 war Asbest ein üblicher Bestandteil vieler Baumaterialien. Und dieser Stoff ist kein Kinderspiel. Man findet ihn oft in Ecken und Winkeln, wo man es nicht vermuten würde. Erst 1993 wurde dieser verboten (siehe mehr zu Asbest in Kap. 3.7.1.1). Bei einem älterem Bodenbelag aus PVC k...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 2.4 Windenergie

Windenergie nutzt die kinetische Energie des Windes, um mittels Windkraftanlagen Elektrizität zu erzeugen. Diese Form der Energiegewinnung ist eine der saubersten und effektivsten Methoden, erneuerbare Energie zu nutzen. Windkraftanlagen können in großen Windparks, sowohl an Land (Onshore) als auch auf See (Offshore), betrieben werden, um Strom in das Netz einzuspeisen. Vorte...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.3 Beginn und Ende der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Der Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist von großer Bedeutung. Der Anspruchsberechtigte kann nämlich nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen gefördert bekommen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Vom Grundsatz her beginnt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken mit dem Tag des Einzugs. In der Praxis ist das aber nicht immer so ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2 Steuerermäßigung für die privat genutzte Wohnung

Wer an seinem privat genutzten Einfamilienhaus oder seiner Eigentumswohnung energetische Maßnahmen durchführt, kann bei Vorliegen der hier dargestellten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung auf seine jährliche Einkommensteuer nach § 35c EStG erhalten. Die folgende Checkliste zeigt vorab, welche Voraussetzungen für die Steuerermäßigung vorliegen müssen. Checkliste: Anspruch...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.9 Ermittlung des Abschreibungsbetrags

Die Förderung durch die Sonderabschreibung wird nicht auf die volle Bemessungsgrundlage gewährt. Hier sind noch 2 maximale Begrenzungen für die Bemessungsgrundlage zu beachten: Erreicht die neue Wohnung den Standard "Effizienzhaus 40 NH", werden maximal 2.500 EUR[1] pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert; für alle übrigen förderfähigen Wohnungen werden maximal 2.000 EUR je Quad...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1 Kosten der Modernisierungsmaßnahme

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann der Vermieter die Miete um 8 % nach § 559 Abs. 1 BGB, unter den Voraussetzungen des § 559e Abs. 1 BGB um 10 % der Kosten der Modernisierungsmaßnahme erhöhen. Maßgeblich sind insoweit die Kosten, die für die jeweilige Mieterwohnung aufgewendet werden. Insbesondere Maßnahmen der energetischen Sanierung betreffen nic...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.1 Ersparte Kosten der Erhaltung

Modernisierungsmaßnahmen enthalten häufig auch Elemente von Erhaltungsmaßnahmen. Kosten von Erhaltungsmaßnahmen können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Das bringt § 559 Abs. 2 Satz 1 BGB zum Ausdruck. Insoweit können also keine Kosten angesetzt werden, die ohnehin für Erhaltungsmaßnahmen entstanden wären. Praxis-Beispiel Fassadenarbeiten Die Gebäudefassade des in den 196...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.3 Unverhältnismäßigkeit der Kosten

Kommt der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG zwar mit der erforderlichen Mehrheit zustande, sind die Wohnungseigentümer zur Kostentragung aber dann nicht verpflichtet, wenn die Kosten der beschlossenen Maßnahme unverhältnismäßig sind. Mit Blick auf die Frage, ob eine bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, sind nicht nur die zu erwartenden...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.4 Kosten der Maßnahmenübererfüllung

Dessen ungeachtet, ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass sich bezüglich der Maßnahmen modernisierender Erhaltung lediglich die Kosten amortisieren müssen, die das Maß erforderlicher Erhaltung überschreiten. Maßnahmenübererfüllung Sind im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen an der Fassadenfläche unter den Voraussetzungen des § 48 Satz 1 GEG die Vorgaben des GEG zu befolgen und wer...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Bei der ungeregelten Mehrhausanlage bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber der typischen Einhausanlage. Sämtliche Belange, mögen sie auch nur eines der Häuser betreffen, sind von der Gesamtgemeinschaft zu regeln. Kosten sind unter sämtlichen Wohnungseigentümern zu verteilen, auch wenn sie nur ein Haus betreffen. Freilich haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit der ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.2 Anrechnung von Drittmitteln

Die Anrechnung von Drittmitteln regelt § 559a BGB. Diese gehören nach § 559a Abs. 1 BGB nicht zu den für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme aufgewendeten Kosten. Es bedarf insoweit keiner Problematisierung, dass ein Vermieter nicht die reinen Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter umlegen kann, die er nicht selbst getragen, sondern hierfür Drittmittel ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.3.2 Austausch einer intakten Heizung

In Eigentümergemeinschaften kann sich die Frage stellen, ob die vorhandene Heizung, die weder aktuell noch in absehbarer Zukunft einen Ausfall erwarten lässt, durch eine neue ersetzt werden soll. Infrage kommt sowohl eine Heizung, die die Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt als auch eine solche, die die 65 %-EE-Voraussetzung nicht erfüllt. In beiden Fällen ist zu beachten, ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.1 Betragsmäßige Begrenzung

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Anknüpfungspunkt ist insoweit jeweils die Nettokaltmiete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2 Bauliche Veränderung

Wie dargestellt, handelt es sich nach h. M. auch bei den Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung um bauliche Veränderungen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Amortisieren sich die Kosten, sind sie von allen Wohnungseigentümern zu tragen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Exkurs: Kostentragung bei baulichen Veränderungen Die Kosten baulicher Veränderungen rege...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.1.2 Abweichung durch Beschluss

Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine Änderung des gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Lediglich ein Beschluss, der den Kostenverteilungsschlüssel generell und kostenübergreifend abweichend vom gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.2 Maßnahmen baulicher Veränderung

Da auch die Kosten der baulichen Maßnahmen des § 20 WEG nach dem in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gesetzlich geregelten Maßstab der Miteigentumsanteile umgelegt werden, ermöglicht § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG eine Abänderung dieser Kostenverteilungsschlüssel nach einem anderen Maßstab. Wie stets, darf der abweichende Kostenverteilungsschlüssel nicht solcherart gegen das Willkürverbot ver...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.3 Musterbeschluss über Maßnahmendurchführung und Finanzierung

Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung, insbesondere Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu w...mehr

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Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.1 Räumliche Trennung

Ist die Tiefgarage vom Wohngebäude räumlich getrennt und wurden durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer entsprechende Untergemeinschaften gebildet und dabei geregelt, dass die Kosten, die in der jeweiligen Untergemeinschaft entstehen, allein von den Wohnungseigentümern der Untergemeinschaft zu tragen sind, können Teileigentümer der Tiefgarage, die nicht zugleich auch Wohnu...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.4 Ankündigung Heizungstausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, es ist beabsicht...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.2 Inanspruchnahme der Drittmittel

Nimmt der Vermieter die Drittmittel in Anspruch, kann er nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB jährlich die Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhen. Praxis-Beispiel Berechnung In Umsetzung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entstehen dem Vermieter für die vom Mieter gemietete Wohnung Kosten in Höhe von 5.000 ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.1.3.2 Beschluss

Auch nach dem Normzweck des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können derartige allgemeine Risiken nicht beschlussweise auf einen Wohnungseigentümer übertragen werden. Die Kosten für die Herstellung eines bereits bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlenden bauordnungs- oder energierechtlich zulässigen Zustands des Gemeinschaftseigentums, die nur zufällig im Bereich eines...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.5 Leerstand

Vermieter haben zu beachten, dass in die Kostenumlage auch leerstehende Wohnungen einbezogen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nicht bewohnt oder ein Mietverhältnis nicht besteht. Im 2. Fall sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Grundsätze gelten für Geschäfts- bzw. Gewerberäu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.4 Gemischt genutzte Gebäude

In gemischt genutzten Gebäuden, also solchen mit Wohnungen und Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten, muss der Vermieter beachten, dass anteilige für die Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten anfallende Kosten nicht auf die Wohnraummieter umgelegt werden können. Der Vermieter hat diese vielmehr selbst zu tragen. Hat er mit dem Geschäfts- bzw. Gewerberaummieter allerdings vereinbart, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.4.3 Heizkörperaustausch

Nicht unbedeutend ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen im Fall eines erforderlichen Austauschs der Heizkörper. Ordnet man sie dem Sondereigentum zu, dann besteht für die Wohnungseigentümer keine Kompetenz über einen Austausch zu beschließen.[1] Bereits entschieden ist, dass die Heizkörper durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt werden kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.4 Verfehlte Mehrheit

Werden die Maßnahmen übererfüllt, nicht aber die Mehrheit des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG erreicht, haben die überschießenden Kosten nur diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, die für die sich nicht mehr amortisierende Übererfüllung gestimmt haben. Nun gilt zwar im Recht der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass – mit Ausnahme der Fälle des § 21 Abs. 2 Satz 1 BGB – di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 14.1 Anschaffung eines Gebäudes: Optimale Finanzierungsgestaltung

Errichtet der Unternehmer eine Immobilie, die er für seine betrieblichen Zwecke und als Privatwohnung nutzt, sollte er seine Eigenmittel für die Privatwohnung verwenden und das Darlehen möglichst für den Gebäudeteil, den er betrieblich nutzt. Der Unternehmer kann die Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem er den betrieblich genutzten Gebäudeteil finanziert, steuerlich abziehen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 1 So kontieren Sie richtig

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.1 Modernisierende Erhaltung

Im Fall der modernisierenden Erhaltung bzw. Instandsetzung muss der Vermieter bei der Ermittlung der umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB eine entsprechende Kürzung vornehmen. Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden. Da aber auch insoweit keine überhöhten Anfor...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.1.1 Hintergrund

Am 1.1.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern. CO2-Emissionshandel Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Unternehmen, die mit Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel beliefern, seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis z...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.2 Kostenamortisation

Auch nach alter Rechtslage mussten sich die Kosten einer modernisierenden Instandsetzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Als angemessen wurde insoweit ein Zeitraum von ca. 10 Jahren angesehen.[1] Zwar nicht als unverrückbares Dogma, jedoch als wichtiger Anhaltspunkt gilt dieser Zeitraum auch hinsichtlich der Regelung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG.[2] Z...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.2 Der Regelfall nach GEG

Im Regelfall betreffen nach GEG erforderliche Maßnahmen alle Wohnungen. Wohl probatester Umlagemaßstab kann in all den Fällen, in denen alle Wohnungen von der Maßnahme profitieren bzw. betroffen sind, eine Umlage nach der beheizten Wohnfläche sein. Dies gilt im Fall von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Kellerdecke unabhängig davon, ob einzelne Wohnungen in untersch...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.3 Heizungsaustausch

Im Fall eines Heizungsaustauschs zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 GEG dürfte zu unterscheiden sein: Erfolgt allein ein Austausch bzw. eine Modifizierung der Zentralheizungsanlage oder ist zusätzlich auch ein Austausch der vorhandenen Heizkörper erforderlich? Lediglich Austausch/Modifizierung der Zentralheizungsanlage Für den Fall, in dem lediglich ein Austausch bzw. ei...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.1.3 Übergangsregelungen

§ 11 Abs. 1 CO2KostAufG stellt zunächst klar, dass die Kostenaufteilung auch für Mietverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2023 begründet wurden. Auch bei diesen Mietverhältnissen sind also die Kosten nach Maßgabe der Anlage zu §§ 5 bis 7 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden unter den Mietvertragsparteien aufzuteilen. Wei...mehr

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Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich gehört seit 1.1.2021 nicht mehr zur EU Austrittsabkommen Am 29.3.2017 hatte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) seine Absicht mitgeteilt, gem. Art. 50 EUV aus der Union auszutreten. Gem. Art. 50 Abs. 3 EUV finden die Verträge auf das VK ab dem Tag des Inkrafttretens eines Austrittsabkommens oder andernfalls 2 Jahre nach der ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 11.3 Angelegenheit der Gemeinschaft

Als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung können die Wohnungseigentümer auch anlasslos die Ausstellung eines Energieausweises gemäß § 19 Abs. 1 WEG beschließen.[1] Zu berücksichtigen ist insoweit nämlich, dass im Zuge der Erstellung des Energieausweises nach § 84 Abs. 1 GEG vom Aussteller etwaige Maßnahmen zur Energieeffizienz zu ermitteln sind und im Energieausweis auch Moder...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.1 Erhaltungsmaßnahmen

Regelmäßig handelt es sich bei der Umsetzung der nach GEG erforderlichen Maßnahmen um Erhaltungsmaßnahmen, deren Kosten unter § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG fallen und somit nach dem geltenden Verteilungsschlüssel unter sämtlichen Wohnungseigentümern umzulegen sind. Der gesetzliche Verteilungsschlüssel richtet sich nach Miteigentumsanteilen. Sowohl durch Vereinbarung als auch durch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung unter Anrechnung von Instandsetzungskosten

Musterschreiben: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung (Maßnahmen nach § 48 GEG unter Anrechnung von Instandsetzungskosten) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ________________________, die Maßnahmen zur energet...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.2.1 Grundsätze

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitestmöglich getrennte Verwaltung "Die einzelnen Hä...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.2 Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden

Das CO2KostAufG differenziert bezüglich der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. 4.2.1 Wohngebäude § 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG definiert ein Wohngebäude in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG als ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Hieraus folgt, dass der Aufteilungsmaßstab für Wohngebäude auch fü...mehr