Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Umfang des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 129 Gehemmt wird der Ablauf der Verjährung für die Vergütung des noch anhängigen gerichtlichen Verfahrens. Auch diese Regelung ist insoweit unklar, als sie nicht auf die Angelegenheit abstellt, sondern auf das "gerichtliche Verfahren". Abzustellen sein dürfte aber wohl auch hier auf die Angelegenheit. Sofern innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Angele...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Hochschullehrer

Rz. 105 Ob das RVG auf Hochschullehrer anwendbar ist, wenn diese forensisch tätig werden, war unter Geltung des RBerG (bis 30.6.2008) umstritten. Vorrangig war hier die Frage, ob die Übernahme von Prozessvertretungen durch Hochschullehrer vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG freigestellt ist. Wurde das bejaht, war das RVG schon wegen § 134 BGB unanwendbar. Hiergegen sprac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der beabsichtigten Klage

Rz. 38 Bei einer Antragsrücknahme der beabsichtigten Klage kommt eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht in Betracht.[38] Der Grundsatz, dass dem Gegner die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten nicht zu erstattet sind, gilt in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beifügung einer Berechnung (§ 10)

Rz. 35 Die VwV Vergütungsfestsetzung sieht vor, dass der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) einzureichen ist. Ob aus dem Klammerzusatz (§ 10) geschlossen werden kann, dass der Rechtsanwalt im Verfahren gem. § 55 zur Einreichung einer § 10 Abs. 2 entsprechenden Berechnung verpflichtet ist, kann in Zweifel gezogen werden, wenn davon ausg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 117 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren Kostenregelungen geschaffen, die das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger minimieren sollen und dadurch zur Attraktivität des Musterverfahrens beitragen.[28] Diese Zielrichtung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen auch durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 11 Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Berufung treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Berufungsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 12 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / n) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 98 Mit der Ergänzung von Anm. Abs. 1 S. 1 um die weitere Tatbestandsalternative in Nr. 2 hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Einigungsgebühr auf den Abschluss von (Raten-)Zahlungsvereinbarungen erweitert. Dies war zuvor problematisch: War die Titulierung eines Anspruchs bereits erfolgt, bestand grundsätzlich über das Rechtsverhältnis kein Streit mehr. Deshalb h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren nur einmal. (2) 1Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nummer 7000 des Vergütungsverzeichnisses schuldet er auch insoweit, wie dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anmeldung nur durch einen Streitgenossen

Rz. 81 Meldet nur ein Streitgenosse seine Kosten an, richtet sich die Höhe seines Erstattungsanspruchs bei Zugrundelegung der oben (vgl. Rdn 74) zitierten Rechtsprechung des BGH zunächst danach, mit welchem Wertanteil er an den gemeinsamen Anwaltskosten beteiligt ist. Nur von diesem Anteil könnte er dann die Erstattungsquote verlangen. Bei einer solchen Abrechnung besteht di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren gem. § 887 ZPO – vertretbare Handlungen

Rz. 67 Im Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO ist der beantragte Vorschuss lediglich ein Indiz für das Interesse des Gläubigers. Weil es dem Gläubiger darum geht, dass der Schuldner eine Handlung vornimmt, ist in der Regel der Wert der Hauptsache maßgebend.[99] Geht es allerdings um die Vollstreckung eines gemäß § 887 Abs. 2 ZPO festgesetzten Vorschusses – das Verfahren b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) § 50 WEG

Rz. 245 Im Übrigen ist auch bei der Dokumentenpauschale § 50 WEG zu beachten: Den Wohnungseigentümern sind danach nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu erstatten, wenn nicht aus Gründen, die mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängen, eine Vertretung durch mehrere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 19 Die Kosten für die in VV 3328 geregelten Verfahren gehören zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens. Sie werden grundsätzlich von der Kostenentscheidung der Hauptsache umfasst und können mit diesen festgesetzt werden. Zu beachten ist dabei, dass nach einer evtl. Rücknahme des Antrags § 269 ZPO entsprechend anzuwenden ist, was möglicherweise zu einer differenzierten Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Klagerücknahme und Zahlung

Rz. 93 Strittig ist der Fall, dass der Beklagte (i.d.R. in Haftpflichtprozessen) die Klageforderung ausgleicht und um Klagerücknahme bittet und sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Unstreitig sein dürfte, dass darin eine Einigung liegt.[74] Der Kläger verzichtet auf eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten. Der Beklagte nimmt von seinem Kostenerstat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift des § 10 gilt nur dann, wenn der Anwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung einfordert. Sie gilt also nicht, wenn der Anwalt in anderer Funktion tätig geworden ist, z.B. in den Fällen des § 1 Abs. 2. Da die Mediation jetzt anwaltliche Tätigkeit ist, gilt § 10 auch für sie. Das Gleiche gilt für eine Beratungs- und Gutachtentätigkeit, die gemäß § 34 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 44 Wird die Revision oder Rechtsbeschwerde auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren fortgesetzt. Die Kostenentscheidung im Revisionsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. Rz. 45 Wird die Nichtzulassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattung im Zivilverfahren

Rz. 46 Die Kosten einer Strafanzeige (VV 4302 Nr. 2) können darüber hinaus im Rahmen eines Zivilrechtsstreits erforderlich und damit als Vorbereitungskosten festsetzbar sein, nämlich dann, wenn die Erstattung der Strafanzeige notwendig war, um den entsprechenden zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen.[16] Insoweit besteht aber auch die Möglichkeit, die durch die Strafanzeig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vermeidung der Zwangsvollstreckung

Rz. 539 Zunächst stellt sich die Frage, ob eine solche Einigung zu den "Kosten der Zwangsvollstreckung" gehört, wie dies der Wortlaut des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO erfordert. Da die Einigung gerade keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, sie diese auch nicht vorbereitet i.S.d. § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern umgekehrt (weitere) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung verhinde...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Verfahren

Rz. 67 Sie ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn infolge einer Abhilfe des Rechtspflegers der Wert auf unter 200,01 EUR herabsinkt. Beispiel: Das AG setzt die angemeldeten Mehrkosten des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten zunächst einmal bei Abrechnung nach der gesetzlichen Vergütung. Rz. 4 Hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die sich nicht an der gesetzlichen Vergütung orientiert, so muss der Vereinbarung durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB entnommen werden, ob zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennbar überflüssig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwertung im Hauptsacheverfahren

Rz. 287 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens kommt es nicht darauf an, ob das Ergebnis der im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführten Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren verwertet wird oder nicht.[340] Beispiel: Leitet der Besteller ein selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines Mangels an der Kellerdecke seines Ne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Rz. 22 Wird nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen nur noch über die Kosten nach § 91a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr aus dem Kostenwert, da in einem Verfahren, in welchem lediglich noch eine Entscheidung über die Kosten ansteht, ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 91a Abs. 1 S. 2 ZPO).[15] Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Übereinstimmende Erledigungserklärungen vor dem Termin

Rz. 190 Geben die Parteien schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten. Diese Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§§ 128 Abs. 3, 91a Abs. 1 ZPO). Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so fällt keine Terminsgebühr an,[214] auch keine solche nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prüfung

Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Teilzahlunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. § 4a InsO

Rz. 23 Im Insolvenzverfahren wird einem Schuldner nicht Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern ihm werden gem. § 4a InsO die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet. Dies beruht darauf, dass der Schuldner nur einstweilen (bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) von den Kosten des Insolvenzverfahrens freigestellt wird (§ 4a Abs. 1 InsO). Werden dem Schuldner die Verfahrens...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Keine Gerichtskosten

Kostenrechtliche Nachteile können den Anwalt, der die gesamte Absetzung anficht, ohne (vollen) Erfolg zu haben, nicht treffen. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 RVG entstehen nämlich sowohl im Erinnerungs- als auch im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren. Die Berechnung von gerichtlichen Auslagen ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen, in diesen Verfahren entstehen jedoch bei Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verweisung von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 51 Wird von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht verwiesen, gilt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG, wobei die Rechtslage allerdings strittig ist. Rz. 52 Nach einer Auffassung bleiben gemäß § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG die vollen vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.[28] Die Gegenauffassung hält demgegenüber nur die Mehrkosten für erst...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 22 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher stets ein Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Der Festsetzungsantrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Auch ist keine Frist für den Antrag vorgesehen. Rz. 23 Antr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Umsatzsteuer

Rz. 403 Nach § 17 Abs. 2 ZwVwV hat der Zwangsverwalter auch den Anspruch auf die gesetzliche Umsatzsteuer. Vor der Festsetzung seiner Vergütung kann er mit Einwilligung des Gerichts den Einnahmen aus der Zwangsverwaltung einen Vorschuss auf seine Vergütung und die Auslagen entnehmen (§ 22 ZwVwV).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 53 Einzelfälle zum Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Kostenverteilung soll der Entscheidung eines anderen Verfahrens folgen

Rz. 81 Umstritten ist die Frage der Fälligkeit nach Abs. 1 S. 2, 1. Var., wenn die Verteilung der Kosten der Entscheidung eines anderen Verfahrens folgen soll, ohne dass es noch einer gesonderten Entscheidung über die Kosten bedarf. Beispiel: Die Parteien einigen sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dahin, dass die Kostenverteilung der Kostenentscheidung des berei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mahnverfahren mit Erinnerung gegen teilweisen Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 127 Beispiel: Der Anwalt hatte auftragsgemäß einen Mahnbescheid über 2.000 EUR beantragt sowie vorgerichtliche Anwaltskosten (nicht anzurechnende 0,65-Geschäftsgebühr aus 2.000 EUR zzgl. 19 %Umsatzsteuer) in Höhe von 128,40 EUR. Der Rechtspfleger hat den Mahnbescheid hinsichtlich der Hauptforderung erlassen, hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten dagegen abgelehnt. Hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 137 Wird eine vereinbarte Vergütung geltend gemacht, findet auch Abs. 3 im Rahmen der Kostenerstattung keine Anwendung,[54] selbst wenn die vereinbarte Vergütung in Höhe einer (fiktiven) gesetzlichen Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist.[55] Beispiel: Der Anwalt war für den Kläger nach einem Gegenstandswert von 120.000 EUR außergerichtlich tätig geworden und hatte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids vor Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Rz. 105 Beispiel: Nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids und Zustellung desselben an den Gegner meldet sich dieser vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch beim Rechtsanwalt des Antragstellers, um die Sache ggf. gütlich zu bereinigen. Die Vergleichsverhandlungen scheitern jedoch. Die Terminsgebühr ist zu erstatten. Der Rechtsanwalt hat den Anfall nicht zu vertreten,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wiederaufleben verjährter Forderungen

Rz. 155 Nach der BRAGO konnte es häufiger vorkommen, dass im Laufe eines Verfahrens die Vergütung aus einzelnen Gebührentatbeständen bereits verjährt war und dann später aber wieder erneut ausgelöst wurde. Solche Fälle sind nach dem RVG infolge der Einführung des Abs. 2 seltener, aber dennoch denkbar. Rz. 156 Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich noch um dieselbe A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gerichtskosten

Rz. 225 Der Abschluss einer Einigung ist durch die Gerichtsgebühren des jeweiligen Verfahrens nach dem GKG-KostVerz. oder FamGKG-KostVerz. abgegolten. Rz. 226 Soweit die Parteien das Verfahren durch einen Vergleich endgültig erledigen, reduzieren sich die Gerichtsgebühren nach GKG-KostVerz. 1211 Nr. 3, 1222 Nr. 3, 1232 Nr. 3. Wieso hier nach wie vor auf einen "Vergleich" abge...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 2 Gründe

II. Die gem. §§ 58 ff. FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Dabei handelt es sich bei der Frage, ob die Beteiligte zu 1 nach Anfechtung ihrer Ausschlagung als gesetzliche Erbin in Betracht kommt, um eine Tatsache, die sowoh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angemessener Vorschuss

Rz. 8 § 47 räumt ein Recht auf einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse ein. Angemessen bedeutet, dass der Rechtsanwalt alle bereits entstandenen Gebühren und Auslagen in voller Höhe und die vollen voraussichtlich entstehenden Auslagen vorschussweise fordern kann.[5] Der beig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsvertreter ohne Hauptbevollmächtigten

Rz. 100 Die Kosten eines Terminsvertreters sind immer dann erstattungsfähig, wenn daneben kein Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird. Die Kosten eines Terminsvertreters liegen dann nämlich immer unter denen eines Verfahrensbevollmächtigten.[32]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Verfahren auf Kostenfestsetzung nach § 106 OWiG

Rz. 68 Hat sich ein eine Bußgeldsache im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt und sind die Kosten von der Behörde zu tragen, so setzt die Verwaltungsbehörde die Kosten nach § 106 OWiG durch einen Kostenfestsetzungsbescheid fest. Rz. 69 Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Verwaltungsbehörde kann der Betroffene nach § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Aktenauszug für den Mandanten

Rz. 95 Die durch Anfertigung eines zweiten Aktenauszugs/Aktendoppels für den Mandanten anfallende Dokumentenpauschale soll im Regelfall nicht erstattungsfähig sein.[158] Demgegenüber hält die Gegenmeinung die Kosten des zweiten Aktenauszugs dann für erstattungsfähig, wenn ein schwieriges Strafverfahren mit schwieriger Beweislage vorliegt, in dem der Verteidiger auf dauernden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr