Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält:mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freiwillige Zuwendungen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 1

Rn. 191 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 2 EStG Alt 1 sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Zum Begriff der Zuwendung s Rn 177ff. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung ohne Rechtspflicht erbracht wird. Der Zuwendende darf die Leistung weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder rechtsverbindlicher Anordnung eines Dritten (l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG hatte zwei Vorgängervorschriften: § 15 EStG 1920 (G v 29.03.1920, RGBl 1920, 359) und § 18 EStG 1925 (G v 10.08.1925, RGBl I 1925, 189). Die erste Fassung des § 12 EStG wurde in das EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1005) eingefügt. Die Grundstruktur der Vorschrift ist bis heute erhalten geblieben. § 12 EStG enthält in der gegenw...mehr

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zfs 10/2021, Widerspruchsbe... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das angefochtene Urteil erweist sich zwar nicht mit der gegebenen Begründung, aber im Ergebnis als richtig. 1. Anders als das LG angenommen hat, ist die Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. im Streitfall nicht anwendbar. Wie der BGH mit Urt. v. 7.5.2014 (BGHZ 201, 101) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die Regelung richtlinienkonform teleologisch dergestalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 12 Nr 5 EStG aF

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift in § 12 Nr 5 EStG regelte bis zu ihrer Aufhebung durch das ZollkodexAnpG v 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417; mit Wirkung ab dem VZ 2015) ein Abzugsverbot für Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, wenn diese Berufsausbildung oder dieses E...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 6. Entscheidung des Gerichts

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist die Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis.[67] Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt die Beschwerde auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt hätte.[68] Im Regelfall wird vermutet, dass ein Beteiligter bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwah...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 4. Zu den Folgen eines fehlenden Leistungsstörungsrechts im Verhältnis zwischen Erben und Notar

Für den Erben stellt sich spätestens dann, wenn er ungeachtet der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Prozess mit dem Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden ist, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ein "Leistungsstörungsrecht" im Verhältnis zwischen Erben und Notar fehlt. Der Notar ist gemäß § 1 BNotO "Träger eines öffentlichen Amtes". Er tritt aufgrund ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Polen

Rz. 80 [Autor/Stand]"Eigenständige"Regelung. Die polnische Lizenzschranke i.S.d. Art. 15c KStG-PL ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Diese Regelung weicht erheblich von § 4j EStG ab. Einerseits knüpft die polnische Lizenzschranke nicht an die Niedrigbesteuerung beim Lizenzgeber an. Andererseits weist sie Tendenzen der deutschen Zinsschranke i.S.d. § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, macht Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers aus übergegangenem Recht gegen den Beklagten, einen Rechtsanwalt, geltend. Der Beklagte hat als Anwalt des Versicherungsnehmers in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadensersatzansprüche aufgrund einer behaupteten fehlerhaften Kapitalanlageberatung geprüft und geltend gemac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anberaumung der Hauptverhandlung

a) Allgemeines Rz. 198 [Autor/Stand] Erachtet der Richter den Einspruch für zulässig, beraumt er Termin zur Hauptverhandlung an (§ 411 Abs. 1 Satz 2 StPO). b) Verwerfung durch Prozessurteil Rz. 199 [Autor/Stand] Wird die Unzulässigkeit des Einspruchs erst in diesem Verfahrensstadium bemerkt, ist der Einspruch wegen der inzwischen eingetretenen Rechtskraft in entsprechender Anwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Selbstanzeige durch Schätzung bei mangelhafter Buchführung?

Rz. 253 [Autor/Stand] Für Steuerhinterzieher, deren Buchführung mangelhaft oder unvollständig ist, stellt sich die Frage, ob sie nicht wenigstens dadurch wirksam Selbstanzeige erstatten können, dass sie der FinB Tatsachen mitteilen, die dieser eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Diese Frage ist durchaus umstritten. Überwiegend wird sie selbst dann bejaht, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Notwendiger Inhalt der Berichtigungserklärung

Rz. 159 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird von dem Täter erwartet, dass er seine Berichtigungserklärung so abgibt, wie dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Erklärungs- und Auskunftspflichten schon früher hätte geschehen müssen[2]. Es dürfen aber auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als im Steuerermittlungsverfahren, bei dem es genügt, dass der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten

Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten SA oder ag Belastungen doch zu einer Minderun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 19 [Autor/Stand] § 52 Abs. 8b EStG . Die zeitliche Anwendung des § 4j EStG ist in § 52 Abs. 8b EStG geregelt. Hierin heißt es: "§ 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen".[2] Rz. 20 [Autor/Stand] Anwendung ab VZ 2018. Die Regelung des § 4j EStG wurde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1)

Rn. 247 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle so bezeichneten Rechtsnachteile, die von einem Gericht im Geltungsbereich des Gesetzes nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden (so die Definition in der Gesetzesbegründung, BT-Drucks 10/1314, 6). Eine "Strafe" ist die schärfste staatliche Reaktion au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Wegen des Begriffs d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

Rz. 871 [Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171). Rz. 87...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Punktuelle Effektivbelastung (§ 4j Abs. 2 Satz 2 EStG)

"Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken, insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen." Rz. 195 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gemäß § 4j Abs. 2 Satz 2 EStG sind bei der Beurteilung der Frage, ob ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93a AO wurde durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985, BGBl I 1985, 2436 in die AO eingefügt und weist den Behörden und öffentlichen Stellen eine besondere Verantwortung für die steuerliche Erfassung der von diesen gezahlten Beträge an die Auftragnehmer zu. Die Gesetzgebungskompetenz für das Kontroll- und Mitteilungswesen ergibt sich aus Art. 108 Abs. 5 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Reaktion des deutschen Gesetzgebers

Rz. 6 [Autor/Stand] Nationale Maßnahmen. Der deutsche Gesetzgeber hat offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass Staaten auch künftig nicht nexus-konforme Präferenzregime für Zwecke des Steuerwettbewerbs einsetzen. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl an deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ("DBA") einen Nullsteuersatz auf Lizenzeinkünfte im Quellenstaat vorsieht. Darunter finden ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Abkommensrecht

Rz. 50 [Autor/Stand] Treaty Override. Sofern der Tatbestand des § 4j Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt ist, greift das (Teil-)Abzugsverbot für die (Lizenz)Aufwendungen i.S.d. § 4j Abs. 3 EStG "ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung". Diese Formulierung begründet einen Treaty override. Rz. 51 [Autor/Stand] "Unschädlichkeit" des Treaty Overri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der Schwere der Behinderung nach § 33b Abs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 2 EStG enthält im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrages eine Unterscheidung nach der Schwere der Behinderung. Menschen mit Behinderungen, die eine sog schwere Behinderung haben, können ohne weitere Voraussetzungen den Pauschbetrag geltend machen. Eine solche schwere Behinderung sah...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Quellensteuerabzug nach §§ 50a Abs. 1 Nr. 3, 50g und 50d EStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum Quellensteuerabzug. (Lizenz-)Zahlungen aus der Lizenzierung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten oder von im Inland verwerteten Rechten unterliegen beim ausländischen (Lizenz-)Gläubiger der beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f aa) Satz 1 EStG. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 3 und 5 Sätze...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätzliches

Rz. 151 [Autor/Stand] BMF Schreiben. Mit Schreiben vom 19.2.2020[2] hat sich das BMF erstmals zu § 4j EStG geäußert. Wesentlicher Inhalt sind zwei mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte "Negativ-Listen" von länderspezifischen Besteuerungsregimen, die auf ihre Vereinbarkeit mit dem OECD-Modified-Nexus-Approach[3] geprüft worden sind: Rz. 152 [Autor/Stand] Bedeu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Einkommen gemäß § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1

Rn. 215 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die erste in § 12 Nr 3 EStG geregelte Fallgruppe ist das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1). Zu den nichtabzugsfähigen Steuern vom Einkommen zählen: ESt, LSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 38 Abs 1 S 1 EStG), KapSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 43 Abs 1 S 1 EStG), SolZ als Zuschlagsteuer, die nach der ESt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73ff StGB). Die neue Termin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Angemessene Stundensätze erzielen – So kalkulieren Sie richtig

Bei Steuerberatern herrscht immer wieder Unsicherheit darüber, welche Stundensätze von ihren Mitarbeitern erzielt werden müssen und welche Stundensätze den Mandanten berechnet bzw. "zugemutet" werden können. Manche Kollegen scheuen sogar eine exakte Berechnung des Stundensatzes und des erforderlichen Honorars, denn das Ergebnis der Kalkulation könnte eine Honorarerhöhung erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen ...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.4 Ausgaben (Abs. 4)

Rz. 9 Mit dem durch das Präventionsgesetz eingefügten Abs. 4 schafft der Gesetzgeber einen klaren Anreiz zur Ausübung vorhandener Mittel. Geben die Krankenkassen nicht den jährlichen Betrag nach § 20 Abs. 6 Satz 2 für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aus, hat die Krankenkasse die nicht verausgabten Mittel dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankheitsverhütung (vgl. u. a. § 187 Nr. 4, § 364 RVO). Erstmals mit dem GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) wurde zusätzlich der Begriff "Gesundheitsgefährdung" erwähnt, der bis heute beibehalten wurde. Zunächst wurde durch das GRG die Leistung "Gesundheitsförderung" ab 1.1.1989 in den Leistungskatalog der gesetzl...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.2 Leistungsweg (Abs. 3)

Rz. 9 Digitale Gesundheitsanwendungen werden grundsätzlich als Sachleistungen erbracht. Dies kann entweder durch elektronische Übertragung über öffentlich zugängliche Netze oder durch Abgabe entsprechender Datenträger an die Versicherten direkt durch die Hersteller erfolgen (Abs. 3 Satz 1). Erfolgt die Leistungserbringung im Wege der Sachleistung direkt durch den Hersteller,...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32) und Hilfsmittel (§ 33) von der Kostenpf...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Leistungsanspruch ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 konkretisiert den Anspruch insofern, als nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen in Betracht kommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Damit soll gewährleistet werden, das...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.4 Zuzahlung (Abs. 2)

Rz. 9 Die ursprünglich im Entwurf des 2. GKV-NOG vorgesehene Regelung, den Krankenkassen Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Art und des Umfangs der durch diese Vorschrift geregelten Leistungen ihrer Satzung zu geben, ist im Gesetzgebungsverfahren aufgegeben worden. Vielmehr sollen nunmehr durch die Erhöhung des Prozentsatzes für die Zuzahlung zu Heilmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 20 folgt auch in seiner aktuellen Fassung der Vorstellung von einem Konzept der primären Prävention und Gesundheitsförderung. Dies geht davon aus, auf Umwelt, Arbeitsleben und Lebensstil der Menschen einzuwirken, um so Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu verringern. Bereits mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Gedanke der Prävention gestärkt, indem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Reisekosten einer Influencerin

Leitsatz Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nicht als Erwerbsaufwendungen abziehbar. Dies gilt auch für die bürgerliche Kleidung einer Influencerin, und zwar unabhängig davon, ob deren Erwerb und Nutzung aus einer beruflichen/betrieblichen (Mit-)Veranlassung erfolgt ist. Reisekosten (hier einer Influencerin), die sowohl beruflich/betrieblich als auch privat veranlass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Kostentragung, Abs. 4

Rz. 4 Die Kosten, die durch die Tätigkeit der Mindestlohnkommission und der Geschäftsstelle entstehen, trägt der Bund nach Abs. 4 der Vorschrift. Dabei sind z. B. die Reisekosten der Mitglieder erfasst oder auch die Kosten für Forschungsaufträge.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Entschädigung, Abs. 3

Rz. 3 Unter den Voraussetzungen, zu welchen die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte nach dem JVEG eine Entschädigung für Verdienstausfall, Aufwand und Fahrtkostenersatz erhalten, haben auch die Kommissionsmitglieder Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Satz 2 regelt dabei, dass der Vorsitzende die erstattungsfähigen Fahrtkosten im Einzelfall festsetzt. Die Kost...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung

Tz. 91 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG (Anhang 5) sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallenen, für die das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7, Abs. 7 (s. Anhang 10) oder § 12 Nr. 1 EStG (Anhang 10) greift, nicht abziehbar. Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Soweit diese Kosten teilweise nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sin...mehr