Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rückgriff der Staatskasse auf den Kostenschuldner (GKG-KostVerz. 9007)

Rz. 69 Aufwendungen der Staatskasse für beigeordnete oder bestellte Anwälte entstehen jeweils in einem bestimmten Verfahren. Deshalb handelt es sich im Grundsatz um Verfahrenskosten, deren Zuordnung nach dem GKG und dem Prinzip vorgenommen wird, dass hierfür die Verfahrensbeteiligten als gesetzliche Kostenschuldner einzustehen haben. Leistungen der Staatskasse für die Durchf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 26 Die Kosten eines im Revisionsverfahren beauftragten Anwalts sind nach allgemeinen Grundsätzen erstattungsfähig. Rz. 27 Beauftragt der Revisionsbeklagte seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Revisionsverfahren, so sind nach der auch hier einschlägigen Rspr. zur Nichtzulassungsbeschwerde die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 107 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs [...] unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen" sind. Damit beinhaltet Nr. 5 zwei Teilaspekte: Die Periodisierung von Zahlungen statt einer Zahlungsrechnung (Periodisierungsprinzip im eigentlichen Sinne) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktivierung von Altersversorgungskosten

Rn. 851 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 255 Abs. 2 Satz 3 dürfen angemessene Kosten der betrieblichen Altersversorgung in die Bewertung von VG, die das UN hergestellt hat (HK), eingehen. Dabei dürfen nur die Altersversorgungskosten erfasst werden, die auf den Herstellungszeitraum entfallen. Allerdings müssen diese Kosten nicht bei den VG erfasst werden. Man darf sie ganz au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung

Rz. 50 Wird eine Geschäftsreise für mehrere Angelegenheiten durchgeführt – unabhängig davon, ob auch für mehrere Auftraggeber oder für denselben –, so sind die gesamten Reisekosten grundsätzlich gemäß Abs. 3 S. 1 verhältnismäßig aufzuteilen. Dies gilt insbesondere für sog. Rundreisen, bei denen für mehrere Auftraggeber auf einer Reise mehrere Ziele angefahren werden. Rz. 51 J...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Getrennte Festsetzung

Rz. 17 Deutlich wird das Quotenvorrecht, wenn die Kosten getrennt festgesetzt werden. Beispiel 3: Wie Beispiel 1 (siehe Rdn 7), jedoch hat der Mandant nur zu 30 % gewonnen und zu 70 % verloren. Das Gericht entscheidet mit entsprechender Kostenquote. Der einfachere Weg, das Quotenvorrecht durchzusetzen, besteht darin, nicht die Kostenausgleichung nach § 106 ZPO zu betreiben, s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 26 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen hat sämtliche Kosten in Zusammenhang mit seinen Sachanlagen im jeweiligen Zeitpunkt ihres Anfallens zu bemessen. Diese Kosten umfassen die ursprünglichen Kosten der Anschaffung oder Herstellung und in der Folge anfallende Kosten für ihre Erweiterung, Ersatzteile oder Reparatur, die die Ansatzkriterien gem. IAS 16.7 erfüllen (I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. § 91 ZPO

Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regelung des § 9...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / c) Getrennte Festsetzung

Rz. 15 Eine getrennte Festsetzung ist vorgeschrieben, wenn bestimmte Kosten nicht nach Quoten verteilt, sondern ausgetrennt sind, etwa die Kosten der Säumnis (§ 344 ZPO) oder die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind (§ 281 Abs. 3 ZPO). Rz. 16 Die ausgetrennten Kosten müssen gesondert festgesetzt werden. Nur die übrigen Kosten dürfen au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behandelt, die bei...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / V. Rückfestsetzung

Rz. 99 Möglich ist auch eine sogenannte Rückfestsetzung, wenn der Kostenschuldner bereits Kosten gezahlt hat, später aber eine abändernde Kostenentscheidung ergeht. Nach § 91 Abs. 4 ZPO zählen zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO nämlich auch solche Kosten, die eine Partei der anderen Partei im Verlauf des Rechtsstreits gezahlt hat.[63] Hatte der nach der v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verbot anderer Rückstellungen

Rn. 252 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Mit dem Verbot, Rückstellungen für andere Zwecke zu bilden, wird der abschließende Charakter der in § 249 Abs. 1 enthaltenen Aufzählung betont. Sie dient der Abgrenzung gegenüber nicht zulässigen Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen, deren Berücksichtigung zu einem unzutreffenden Bild der Vermögens- und Ertragslage führen würde. Dies g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenfestsetzung

Rz. 162 Nach Vorliegen einer unanfechtbaren Kostengrundentscheidung setzt die Behörde, die die Kostengrundentscheidung getroffen hat, auf Antrag gemäß § 63 Abs. 3 SGB X den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Hat ein Ausschuss oder Beirat die Kostengrundentscheidung getroffen, so obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei welcher der Ausschuss oder Beirat gebil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Rückstellungen sind Passivposten für Verluste, Verbindl. oder Aufwendungen, die ihrer Entstehung oder ihrer Höhe nach ungewiss sind und die der Periode ihrer Verursachung zugerechnet werden sollen. Sie dienen also dazu, spätere Ausgaben bilanziell vorweg zu berücksichtigen. Bei diesen handelt es sich nicht um zukünftige Verluste, sondern um b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Feststellungsverfahren gem. § 46 Abs. 2

Rz. 17 Nach § 46 Abs. 2 kann das Gericht auf Antrag die Feststellung treffen, dass Reisekosten oder Aufwendungen (§ 670 BGB) erforderlich sind. Für Gebühren ist diese Feststellung ausgeschlossen. Neben dem Feststellungsverfahren nach § 46 Abs. 2 bietet aber auch die Festsetzung eines Vorschusses nach § 47 Abs. 1 die Möglichkeit, zu klären, ob Auslagen von der Staatskasse ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verteilung

Rz. 58 Die Verteilung der gesamten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Auslagen auf die einzelnen Prozessverfahren bestimmt Anm. Abs. 3 zu Nr. 9018 GKG-KostVerz. Der auf ein einzelnes Ausgangsverfahren entfallende Anteil an den Gesamtauslagen ergibt sich aus dem Verhältnis der jeweils im zugrunde liegenden Prozessverfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höhe des Vorschusses

Rz. 63 Nicht nur für die Frage, welche Gebühren- und Auslagentatbestände bei der Bemessung des Vorschusses herangezogen werden dürfen, sondern auch bei der Höhe der Gebühren und Auslagen, ist nach dem Voraussichtlichen zu fragen. Rz. 64 Die strikte Bindung an die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen darf nicht zu eng betrachtet werden. Daher darf der Vorschuss durchaus zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag des Anwalts

Rz. 342 Beantragt der Anwalt die Vergütungsfestsetzung, richtet sich der Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 2, S. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO bzw. § 42 FamGKG und bemisst sich nach dem Betrag, der zur Festsetzung angemeldet wird. Rz. 343 Dies wird in aller Regel der volle Vergütungsanspruch sein. Auslagen nach den VV 7000 ff. sind voll zu bewerten, gleichfalls vorgelegte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Festsetzung gegen den verurteilten Angeklagten (Abs. 1, Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann seine über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung gegen den verurteilten Angeklagten festsetzen lassen. Ihm steht insoweit ein eigenes Recht in entsprechender Anwendung des § 126 ZPO zu.[3] Rz. 8 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 gewährt dem Beistand eines Nebenklägers allerdings keinen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsvereinbarung

Rz. 55 Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56] Rz. 56 Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 4. Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Verwaltungsbehörde

Rz. 22 Hebt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid auf den Einspruch des Betroffenen hin auf und stellt das Verfahren anschließend ein, so fallen die Kosten des Verfahrens gemäß § 105 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a StPO der Staatskasse zur Last. Die Verwaltungsbehörde hat also zusammen mit der Einstellung eine entsprechende Kostenentscheidung zu treffen, wonach die notwendige...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vergütungsfestsetzung

Rz. 95 Soweit § 5 anwendbar ist, kann der Anwalt die Vergütung unter den Voraussetzungen des § 11 gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, da es sich ungeachtet der Stellvertretung um den eigenen Vergütungsanspruch handelt. Zur Schlüssigkeit des Antrags gehört es gegebenenfalls, auf die Stellvertretung nach § 5 hinzuweisen, da sich diese nicht zwingend aus der Gerichtsakte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Fälligkeit nötig

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 unterscheidet zwischen Gebühren und Auslagen (Vergütung, § 1 Abs. 1 S. 1). Die Gebühr muss bereits entstanden, braucht aber noch nicht fällig zu sein (siehe § 45 Rdn 58). Vorschusserhebung bedeutet, dass Kosten bereits vor deren Fälligkeit geltend gemacht werden.[2] Weil gem. § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss besteht, muss der gerichtlich beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 11 Die anwaltliche Vergütung umfasst gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Gebühren und Auslagen. Schließt der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a), so kann er die zu den Auslagen zählende Dokumentenpauschale nur dann geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gelten Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten als durch die vereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenerstattung

Rz. 39 Soweit sich im Verfahren die Unzulässigkeit der Auslieferung ergibt, sind die dem Verfolgten entstandenen notwendigen Auslagen nach § 77 IRG i.V.m. §§ 467, 467a StPO aus der Staatskasse zu erstatten.[16] Im Übrigen kommt eine Kostenerstattung nicht in Betracht.[17] Rz. 40 Neben dem deutschen Anwalt können u.U. auch Kosten eines zusätzlichen ausländischen Rechtsanwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 91 Nach §§ 430, 337 FamFG hat das Gericht über die Auslagen des Betroffenen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, zu entscheiden. Lehnt das Gericht den Antrag der Verwaltungsbehörde auf Freiheitsentziehung oder Unterbringung ab, so hat es die Kosten derjenigen Gebietskörperschaft aufzuerlegen, der die Verwaltungsbehörde angehört, wenn das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / II. Begründung der Kostenentscheidung

Zur getroffenen Kostenentscheidung führt der BGH aus: Die Entscheidung über die allein die Einziehung betreffenden zusätzlichen und damit ohne Weiteres ausscheidbaren Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen – insbesondere Verteidigergebühren – nach Bruchteilen beruhe auf § 473 Abs. 4 S. 1, 2 StPO, soweit es das Revisionsverfahren betreffe (dazu unter 1), und i.Ü. auf ...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 8. Entscheidung durch das AG

Rz. 27 Entscheidet das Amtsgericht in der Sache über den Einspruch, so sind über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG die für das gerichtliche Verfahren in Strafsachen geltenden Vorschriften der §§ 464 ff. StPO anzuwenden. Die Entscheidung des AG erfasst sowohl die Kosten des Verfahrens der Staatskasse als auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Verfahren vor der Verw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtskosten

Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Das gilt aber nur i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind.mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 2. Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 19 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, so entscheidet sie auch über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen. Diese sind dem Betroffenen aufzuerlegen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagenersatzanspruch

Rz. 366 Neben dem Vergütungsanspruch hat der Insolvenzverwalter auch einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Die InsVV unterscheidet hier zwischen allgemeinen Geschäftskosten und besonderen Kosten. aa) Allgemeine Geschäftskosten Rz. 367 Allgemeine Geschäftskosten werden nach § 4 Abs. 1 InsVV durch die Vergütung abgegolten. Besondere Kosten sind dagegen gem. § 4 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenentscheidung

Rz. 71 Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 472a StPO. Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Neben- oder Privatklägers gemäß § 472 StPO erfasst nicht auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens. Über diese Kosten muss daher gesondert entschieden werden.[59] Rz. 72 Die Erstattung richtet sich nach §§ 464a Abs. 2, 464b StPO.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungs- oder Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde (Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 8 Soweit die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt und eine Kostenerstattung anordnet, entscheidet ein dortiger Verwaltungsangestellter der Verwaltungsbehörde über die Kostenfestsetzung (§ 106 Abs. 1 OWiG). Gegen dessen Festsetzungsentscheidung ist nicht die Erinnerung, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben (§§ 108, 62 OWiG). Die Entscheidung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anfertigung von Kopien eines Datenträgers/Keine Dokumentenpauschale für die Beschaffung von Datenträgern

Rz. 170 Die Kosten für die digitale Reproduktion eines Datenträgers fallen nicht unter VV 7000. Der Rechtsanwalt kann aber ggf. über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datenträger verlangen.[270] Diese Aufwendungen werden also nicht von der Dokumentenpauschale abgegolten.[271] Das Gericht kann zur Auflage machen, dass die Datenträger nach Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick/Begriffsbestimmung

Rz. 16 Als Dokument ist jedenfalls ein Schriftstück anzusehen, das Informationen in Schriftform enthält. Dokument kann auch eine Urkunde sein. Im prozessualen Sinn ist eine Urkunde jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Dokumente i.S.v. VV 7000 können aber auch Fotos ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopf- oder wertteilige Erstattung

Rz. 88 Ist der gemeinsame Anwalt für einen allein obsiegenden Streitgenossen nur in geringem Umfang tätig gewesen, so kann allerdings das Interesse der Streitgenossen auf eine kopf- oder wertteilige Erstattung gerichtet sein. Für ein solches Begehren fehlt es jedoch an der erforderlichen Anspruchsgrundlage. Mehr als die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts für die ...mehr