Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nur der Anwalt macht den Erstattungsanspruch gem. § 126 ZPO geltend

Rz. 48 Hingegen stellt sich bei einer Kostenverteilung nach Quoten schon das Problem der Anspruchszuordnung (siehe Rdn 28); beigeordnete Anwälte können einerseits nur "ihre Gebühren und Auslagen" (§ 126 Abs. 1 ZPO) anmelden, die von einem hierauf beschränkten Teilerstattungsanspruch ohnehin nicht voll abgedeckt werden, und zum anderen müssen sie eine Aufrechnung des Gegners ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Parkgebühren

Rz. 44 Auch Parkgebühren sind nach wie vor zusätzlich zu den Kosten des Kraftfahrzeugs zu übernehmen. Die frühere ausdrückliche Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 1 a.E. BRAGO geht jetzt in der allgemeinen Vorschrift der VV 7003 auf. Rz. 45 Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Fehlt es an einer Geschäftsreise, weil der Anwalt seine Kanzlei am Or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Besonderheiten bei der Bewertung von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen

Tz. 124 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der best estimate von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen ist die bestmögliche Schätzung der Geldwerte der Aufwendungen, die zur Erfüllung oder Ablösung der geschuldeten Leistung erforderlich sind. IAS 37 regelt nicht, ob dabei die Voll- oder die Teilkosten zu berücksichtigen sind. UE sind Rückstellungen für Sach- oder Dienstleistungsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausnahmen

Rz. 84 Von diesem Grundsatz der Erstattungsfähigkeit gibt es Ausnahmen. So wird die Erstattungsfähigkeit insbesondere dann abgelehnt, wenn die Partei geschäftsgewandt ist und sie problemlos einen Anwalt am Gerichtsort schriftlich oder fernmündlich hätte beauftragen können.[83] Bei Privatpersonen wird dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Diese Ausnahme betrifft vielmehr Un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

Rz. 356 Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten kommt im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht in Betracht.[303] Das gilt auch dann, wenn der Festsetzungsantrag des Anwalts abgelehnt wird.[304] Auslagen, insbesondere vorgelegte Zustellungskosten, sind jedoch zu erstatten. Sie werden sogleich mit festgesetzt (Abs. 2 S. 5). Nach Auffassung des LG Lübeck[305] ist allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Rechtsmittel (Abs. 4)

Rz. 75 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nach Abs. 4 die sofortige Beschwerde gemäß §§ 304 bis 311a StPO gegeben. Hat das OLG in der Hauptsache erstinstanzlich entschieden und damit auch über die Feststellung der Leistungsfähigkeit, so ist nach § 304 Abs. 4 StPO eine Beschwerde nicht zulässig. Eine weitere Beschwerde ist ebenfalls ausgeschlossen (§ 310 Abs. 2 StPO).[65...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / cc) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 93 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel: Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000 EUR) wird auftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch des Gegners

Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – geltend machen. Diese haften im Rahmen der Belastungsquote grundsätzlich kopfteilig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschränkter Widerspruch

Rz. 33 Wird der Widerspruch nur beschränkt eingelegt, ändert dies nichts daran, dass die volle 0,5-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Mahnbescheids angefallen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ausweislich der Formulierung in VV 3307 der Rechtsanwalt die Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren insgesamt erhält. Darüber hinaus heißt es in der Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgabe der Erledigungserklärung vor dem Termin

Rz. 198 Geben die Parteien schon vor dem Termin übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ab und kommt es dann zu einem Termin, stellt sich die Frage, nach welchem Wert eine Terminsgebühr anfallen kann. Rz. 199 Erledigen sich z.B. entweder die Klage oder die Widerklage und wird über den jeweils anderen Teil streitig verhandelt, so stellen die Kosten über den erledigten Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Deckungsanfrage

Rz. 42 Beauftragt ein Mandant, der rechtsschutzversichert ist, den Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage, erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist im Verhältnis zur sonstigen Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des Versicherungsfalls nach zutreffender Ansicht eine gesonderte Angelegenheit und daher gesondert zu verg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Art der Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 288 Für die Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO ist ferner ohne Belang, ob im Hauptsachverfahren eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht oder aber die Klage als unzulässig abgewiesen wird bzw. aufgrund Klagerücknahme nur ein Kostenbeschluss ergeht. Beispiel: Der Unternehmer leitet ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kostenausgleichung (§ 106 ZPO)

Rz. 84 Bei der Kostenausgleichung (§ 106 ZPO) auf der Basis einer Kostengrundentscheidung, die für beide Parteien einheitliche Kostenquoten enthält, ist die Saldierung grundsätzlich so vorzunehmen, als wäre auf beiden Seiten jeweils nur eine Person beteiligt. Die gegenseitigen Erstattungsforderungen können nicht nur dort verrechnet werden, wo die Streitgenossen einerseits al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 6 Der für den Antragsgegner im Mahnverfahren tätige Rechtsanwalt erhält nach VV 3307 eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners insgesamt. In der Gesetzesbegründung[6] heißt es insoweit, dass sich in den seltensten Fällen die Tätigkeit des Rechtsanwalts allein auf die formale Einlegung des Widerspruchs beschränken würde. In der Regel würden meist "se...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Einseitige Festsetzung

Rz. 6 Trägt der Gegner sämtliche Kosten des Verfahrens, werden alle Kosten des Antragstellers einseitig festgesetzt, soweit sie erstattungsfähig sind. Rz. 7 Sind die Kosten verhältnismäßig verteilt worden, meldet der Gegner aber seine Kosten nicht oder nicht fristgerecht an, wird ebenfalls einseitig festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Gegners seine Kosten später gesondert...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 3. Erstattungsanspruch gegen den Gegner

Rz. 31 Ergibt sich dagegen hinsichtlich der Gerichtskosten ein echter Erstattungsanspruch gegen den Gegner, dann wiederum greift das Quotenvorrecht. Beispiel 9: In einem Verfahren (Streitwert 100.000,00 EUR) hat der Rechtsschutzversicherer für den Kläger die Gerichtsgebühr i.H.v. 3.387,00 EUR eingezahlt. Er zahlt ferner die Vergütung des Anwalts abzüglich 300,00 EUR Selbstbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 16 Kosten, die einem Insolvenzgläubiger durch die Teilnahme am eröffneten Verfahren entstanden sind, kann er gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO als nachrangiger Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse erstattet verlangen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese – wie alle nachrangigen Forderungen – erst nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht angemeldet werden dürfen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 45 regelt den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Die Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 aus Gebühren (VV Teile 1–6) und Auslagen (VV Teil 7; vgl. ausf. § 1 Rdn 5, 147 ff.). Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist in § 48 geregelt, die Gebührenhöhe ergibt sich für Wertgebühren aus § 49. De...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.2 Sonderregelung bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] 2 Varianten in Betracht: Variante (Normalfall) Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütungsvereinbarung

Rz. 50 Anstelle der gesetzlichen Pauschale kann auch eine andere pauschale Berechnung vereinbart werden (siehe § 3a Rdn 90).[76] Da Auslagen grundsätzlich neben den Gebühren und auch bei gesetzlicher Abrechnung zu vergüten sind, kann eine solche abweichende Regelung in einer Vergütungsvereinbarung nicht als überraschend i.S.d. § 305c BGB angesehen werden, sondern entspricht ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Sonderfall Beratungshilfegebühr, VV 2500

Rz. 46 Nach der Anm. zu VV 2500 kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr keine Auslagen fordern. Zu den Auslagen gehört dabei auch die Umsatzsteuer, die aufgrund ihrer Einstellung in VV Teil 7 (vgl. VV 7008) zu den Auslagen gehört. Daher beträgt die Beratungshilfegebühr VV 2500 für den umsatzsteuerpflichtigen Rechtsanwalt bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % 12,61...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 58 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[50] Denn in VV 3305 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Zudem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 45 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[60] Denn in VV 3307 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Darüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 21 Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren nicht über die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostengrundentscheidung obliegt vielmehr dem Gericht des Ausgangsrechtsstreits.[15] Die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsrechtsstreits, die für das Vorabentscheidungsverfahren notwendig waren, sind nach den auf den Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 22 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Von den Rückstellungen zu unterscheiden sind mehrere andere Posten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 regelt die Gebühren in Verfahren vor den Sozialgerichten dem Grunde nach. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte ist in § 51 SGG geregelt. Zu den Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit zählen seit dem 1.1.2005 gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG auch die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Rz. 2 § 3 Abs. 1 legt fest, dass der Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Besonderheit in erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten

Rz. 121 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren richtet sich die Kostenerstattung grundsätzlich nach § 91 ZPO. Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist allerdings im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen der Entschädigung der Partei für Zeitversäumnis sowie der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Im Übrigen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Pauschale

Rz. 286 Die Vergütungspauschale erhält der Verfahrensbeistand gem. § 158 Abs. 7 S. 2 FamFG für jeden Rechtszug. Die Vergütungspauschale gilt gem. § 158 Abs. 7 S. 4 FamFG auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen [512] wie bspw. (auch erheblicher) Fahrtkosten[513] und Dolmetscherkosten[514] sowie die auf die Vergütung anfallend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Unentziehbarkeit durch verpflichtendes Ereignis

Tz. 48 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Analog zum framework 2010 wird als eine Komponente des ersten Ansatzkriteriums im IAS 37 gefordert, dass die Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert. In den Erläuterungen zu IAS 37 wird an das Kriterium "Resultat aus vergangenen Ereignissen" eine weitere, im framework 2010 nicht explizit ausgeführte Anforderung geknüpft....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 236 Die Einigungsgebühr ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mit gedeckt. Strittig ist dies allerdings für die Einigungsgebühr des Verkehrsanwalts. Hier wird eine Einigungsgebühr überwiegend abgelehnt.[194] Rz. 237 Bei Beratungsrechtsschutz ist dagegen eine Einigungsgebühr vom Versicherungsschutz gedeckt.[195] Rz. 238 Im außergerichtlichen Bereich ist s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Schlussabrechnung

Rz. 18 Die weitere Vergütung ist konzipiert als Schlusszahlung und daher erst fällig, wenn die Schlusskostenabrechnung aufgestellt werden kann.[18] Dazu müssen einerseits alle angefallenen Kosten sowie zum anderen auch die Deckungsbeträge, die für die Ausgleichung dieser Kosten zur Verfügung stehen, endgültig feststehen. Beendet i.S.d. Abs. 1 S. 2 ist ein Verfahren also imme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Erstattungsfähigkeit der Gebühren des erst nach Gutachtenerstattung tätigen Rechtsanwalts

Rz. 308 Es ist zu differenzieren: Rz. 309 Wird der Rechtsanwalt zwar erst nach Vorlage des Gutachtens beauftragt, allerdings mit der Maßgabe, die inhaltliche Richtigkeit des Gutac...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Keine Kostenerstattung

Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentscheidung über die Kosten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 88 Die Regelung des Abs. 3 besagt, dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen kann. Dies hat vor allem Bedeutung für die Kostenerstattung. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertberechnung

Rz. 76 Maßgebend ist der Betrag, den der Schuldner unter Zugrundelegung des Vollstreckungstitels noch schuldet, und zwar einschließlich der Nebenforderungen (Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungen).[114] Die Kosten der der Vermögensauskunft vorausgehenden Vollstreckung stehen im Zeitpunkt der Auftragserteilung, gerade bei einem kombinierten Auftrag (z.B. Sachpfändung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitgleiches Geltendmachen (Abs. 3, 3. Var.)

Rz. 119 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 120 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 22 Die Kosten für eine Begutachtung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[8] Rz. 23 Die Frage der Erstattungspflicht stellt sich ohnehin nicht, wenn der begutachtende Anwalt mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragt worden ist, da dann infolge der Anrechnung – abgesehen von der zweiten Postentgeltpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 10. Verzinsung nur auf Antrag

Rz. 44 Die festgesetzten Kosten sind ab Eingang des Festsetzungsantrags zu verzinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO), allerdings nur auf Antrag. Der Verzinsungsantrag kann auch nachträglich noch rückwirkend gestellt werden. Die Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 45 Ist der Zinsantrag vergessen wor...mehr