Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / d) Struktur

Rz. 23 Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen."[42] Das sei regelmäßig dann anzunehmen, "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.11 Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten vom Schenker zunächst ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks gewährt und verzichtet der Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen, so gilt Folgendes.[1] Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist nur dann auszugehen, wenn der Schenker (Darlehensgeber) gegeben, wenn der Schenker die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.10 Zinsersparnis und mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten ein Darlehen zinslos eingeräumt, so kann damit (der Zinslosigkeit) keine mittelbare Grundstückschenkung bewirkt werden.[1] Voraussetzung für eine mittelbare Grundstückschenkung ist unter anderem, dass das Geld vom Schenker vor dem Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird und bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld dem Bedachten zur Verfügung gestellt wird.[2] D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. 2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.3 Vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen

Wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Anstellungsverträgen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter ist ferner die vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen. Dazu gehören u. a. die Zahlung des Gehalts in vereinbarter Höhe und zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten sowie Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer und Soz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Organe und die steuerliche Behandlung der Organmitglieder

Rz. 2 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Träger der Sozialversicherung sind als Selbstverwaltungskörperschaften organisiert. Ihre Struktur ist in den §§ 29ff des SGB IV geregelt. Sie stellt sich im Prinzip folgendermaßen dar: Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Neuer Rechtsgrund für die Abfindung

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Entgangene oder entgehende > Einnahmen werden nur dann "ersetzt" iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, wenn an die Stelle der bisher geschuldeten Leistung eine andere tritt. Diese Leistung muss auf einem anderen, eigenständigen und neu hinzukommenden Rechtsgrund beruhen (> Rz 16, 17). Damit die dem ArbN zufließende Abfindung nicht auf einer bereits be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.8 Disagio bzw. Damnum

Darlehensverbindlichkeiten, bei denen der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Die Differenz zum Ausgabebetrag wird steuerrechtlich als Disagio oder Damnum in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und grundsätzlich über die Laufzeit des Darlehens verteilt[1]; handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien[4] und Kraftfahrzeugsteuer, Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind u. a. in folgenden Fällen zu bilden: für vorab gezahlte Provisionen[1] und Pachten,[2] für öffentliche Aufwands- und Ertragszuschüsse,[3] etwa Zinszuschüsse zu Darlehen[4] und Zuschüsse für das Leasen emissionsarmer Nutzfahrzeuge,[5] für Instandhaltungsverpflichtungen bei Öffentlichen Privaten Partnerschaften,[6] für Entschädigungen für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1 Finanzierungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 5 Der Finanzbedarf der Krankenkassen wird durch Beiträge und sonstige Einnahmen nach dem Prinzip der Globaldeckung aufgebracht (Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 220, Rz. 17). Die Vorschrift korrespondiert mit dem in § 3 enthaltenen Gebot der solidarischen Finanzierung. Zu den Beiträgen gehören auch die Zusatzbeiträge (§ 242). Rz. 6 Liquiditätsengpäs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 4 Aufwendungen

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbe­sondere die anteiligen Aufwendungen für Miete, Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Wasser- und Energiekosten, Reinig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 2 Problem: Ordnungsmäßige Verwaltung

Im Übrigen sind bezüglich der langfristigen Darlehensaufnahme stets die Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend.[1] Zusätzliche finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümer Eine Darlehensaufnahme ist jedenfalls mit zusätzlicher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer verbunden. Und ggf. lässt sich eine solche für einzelne Wohnungseigentümer vermeiden, da sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.8 Veräußerungsverluste und sonstige Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 184-191 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 In Zeile 192 sind Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen einzutragen. Diese dürfen gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG das Einkommen nicht mindern. Da sie aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind und dieses verringert haben, sind sie wieder hinzuzurechnen. Dies geschieht in Zeile 192. Zeile 193 Ebenfalls da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.7 Anleger-Teilfreistellungsgewinne für laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 264 In den vorherigen Zeilen werden die steuerfreien Erträge ermittelt, bei denen die Steuerfreiheit u. a. voraussetzt, dass der Spezial-Investmentfonds nicht zur Transparenz optiert hat. Ist der Fonds dagegen auf Antrag als transparent anzusehen, sind die vom Fonds erzielten Ausschüttungen beim Anteilseigner steuerlich zu erfassen. Diese haben die Einkünfte erhöht. Sow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.8 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Gewinne oder Verluste aus einer Veräußerung von Spezial-Investmentfonds-Anteilen, Teilwertab- und –zuschreibungen auf solche Anteile oder sonstige Gewinn-/Verlustrealisation bei diesen Anteilen einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne und Teilwertaufholungen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG

Zeilen 161-174 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 175 In Zeile 175 sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 24 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbild...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.5 Nachrang der Darlehen, Rückzahlung

Rz. 35 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1 sind gegenüber den Zuschussleistungen nach den Abs. 2 nachrangig (Abs. 3 Satz 4 ). Hierüber steht den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger auch kein Ermessen zu. Auf die Leistungen nach den Abs. 2 besteht ein Rechtsanspruch der Auszubildenden. Allerdings gibt es zwischen Leistungen nach Abs. 2 und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36-44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Ände...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.3 Unmöglichkeit der Vermögensverwertung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 sind Sonderregelungen für eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 5 und nach § 22 Abs. 6 getroffen: Nach § 24 Abs. 5 sind Leistungen als Darlehen zu erbringen, soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Nach § 22 Abs. 6 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 42a ist eine Rahmenvorgabe für alle Darlehen im SGB II geschaffen worden. Einzelheiten zu den in Abs. 2 angesprochenen Aufrechnungen mit Darlehensrückforderungsansprüchen sind in § 43 geregelt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.6 Tilgung (Abs. 6)

Rz. 25 Abs. 6 bestimmt die Reihenfolge, in der mehrere gleichzeitig bestehende Darlehensforderungen getilgt werden, soweit keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen wurde. Sofern keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen wird, werden Zahlungen, die zur Tilgung der fälligen Schuld nicht ausreichen, zunächst auf das zuerst erbrachte Darlehen angerechnet. Für den Zeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2 Rechtspraxis

2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen (15.000,00 EUR für jede Person der Bedarfsgemeinschaft) gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen (15.000,00 EUR für jede Person der Bedarfsgemeinschaft) gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass Darlehen nach ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.4 Rückzahlung bei Ende des Leistungsbezugs (Abs. 4)

Rz. 22 In Abs. 4 ist eine Bestimmung zur Fälligkeit des noch nicht getilgten Darlehensbetrages bei Beendigung des Leistungsbezugs getroffen. Satz 1 bestimmt, dass nach Beendigung des Leistungsbezugs der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig ist. Rz. 23 Über die Rückzahlung des ausstehenden Darlehens soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36-44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften

Leitsatz 1. Bei einem Termingeschäft als Sicherungsgeschäft setzt die Annahme einer gegenläufigen Erfolgskorrelation voraus, dass mit dem Termingeschäft ein aus dem Grundgeschäft resultierendes Risiko zumindest teilweise abgesichert wird. 2. Eine gegenläufige Erfolgskorrelation von Grund- und Sicherungsgeschäft ist nicht gegeben, wenn das Risiko der variablen Verzinsung eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr