Fachbeiträge & Kommentare zu Kreislaufwirtschaft

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 124 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 Anlage A von ESRS 1 (§ 3 Rz 67) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Ab...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4.5(d)). Daraus kann abgelei...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7) und zwei delegierter Verordnungen zur EU-Taxonomie (Rz 18). Darüb...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 21 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.1 Allgemeine Angaben

Rz. 99 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden. Spiegelbildlich zu ESRS E5...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.2 Produkte und Materialien

Rz. 102 Ergänzend zu den allgemeinen Angabepflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5 beinhaltet der Abschnitt "Produkte und Materialien" weitere Vorgaben zu Ressourcenabflüssen für Produkte und Materialien. Konkret ist dieser Abschnitt den Angaben nach ESRS E5.34(a) inhaltlich zugeordnet. Während ESRS E5.34(a) eine Beschreibung verlangt, wie das Unternehmen dazu beiträg...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 19 ESRS 1, App. C (§ 3 Rz 184) enthält eine Liste der schrittweisen Angabepflichten oder Angabepflichten in den ESRS, die im ersten Jahr/den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS ausgelassen werden können oder nicht anwendbar sind (ESRS 1.137). Erleichterungen bestehen für ESRS E5-6 "Erwartete finanzielle Effekte im Zusammenhang mit die ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 16 Es gibt Datenpunkte in den ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ableiten, bspw. aus SFDR, Säule 3, Benchmark-VO und EU-Klimagesetz. Demzufolge sind diese Datenpunkte bereits nach anderen EU-Rechtsvorschriften offenlegungspflichtig und werden über die Nennung in den ESRS systematisch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden.[1] Bezogen auf ESRS E...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 33 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9. August 2024 korrigie...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 21 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geb...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3 ESRS E5-5 – Ressourcenabflüsse

2.3.3.1 Allgemeine Angaben Rz. 99 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden....mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 53 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4....mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7) und zwei delegierter Verordnungen zur EU-Taxonomie (Rz 18). Darüber hinaus wu...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 45 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 46 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 47 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 112 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.2 Basis Modul: "if applicable"-Ansatz

Rz. 76 Eine wesentliche Erleichterung für KMU stellt die konzeptionelle Ausgestaltung des Basis-Moduls dar. So ist für die Erstellung eines VSME-Nachhaltigkeitsberichts im Einklang mit dem Basis-Modul keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Stattdessen sind grds. Angaben zu allen zwölf definierten Themenfeldern, B 1 – B 12, erforderlich. Für einige dieser Angabepflichten ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basis-Modul

Rz. 80 Die ersten Angaben, die gem. B 1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Bericht erstattende Unternehmen müssen angeben, welches Modul oder welche Module des ESRS VSME für die Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts verwendet wurden und ob dieser auf konsolidierter Basis oder auf Einzelunternehmensebene erstellt wurde. Im ...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser" ("Freshwater"), "Abwasser" ("Wastewater") oder "Wasserintensität" ("Water intensity")) – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 26 Anlage A von ESRS 1 enthält eine Aufstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die in den Themenstandards behandelt werden und daher bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind (§ 3 Rz 67). Tab. 1 enthält die für ESRS E2 einschlägige Aufstellung von Themen und Unterthemen. Unter-Unterthemen wurden nicht spezifiziert (ESRS E...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 75 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 57 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 97 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 98 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3

Rz. 21 Das berichtspflichtige Unternehmen muss für jedes identifizierte wesentliche Klimarisiko darstellen, ob es das Risiko als physisches Risiko oder als Transitionsrisiko begreift. Alle weiteren Angaben dieser Angabepflicht sind vorbehaltlich wesentlicher identifizierter Klimarisiken zu tätigen. Praxis-Beispiel Nordex SE[1] Folgende Tab. zeigt die wichtigsten klimabezogene...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 12 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwer...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 102 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 182 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD festgel...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden".[1] Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 6 Übersicht über den Inhalt des ersten Satzes der ESRS

Rz. 17 Tab. 2 gibt zusammenfassend einen Überblick über Set 1 der ESRS:mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.1 Basis-Modul: "if applicable"-Ansatz

Rz. 26 Die konzeptionelle Ausgestaltung des Basis-Moduls ist eine wesentliche Erleichterung für KMU. So ist für die Erstellung eines VSME-Nachhaltigkeitsberichts gem. Basis-Modul keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Stattdessen sind grds. die in den 12 Punkten B1–B12 definierten Angaben erforderlich. Für einige dieser Punkte sind Angaben zudem nur dann erforderlich, we...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.4 Berichtsanforderungen gem. ESRS LSME

Rz. 15 Der LSME-Entwurf sieht auch inhaltliche Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 vor. Diese manifestieren sich z. T. im Wegfall bestimmter Datenpunkte sowie darin, dass bestimmte Datenpunkte freiwillig angegeben werden können. Insgesamt geht EFRAG von einer Reduktion von 43 % der verpflichtenden und 26 % der freiwillig anzugebenden Datenpunkte aus.[1] Rz. 16 Die folg...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 1 Finanzierung über Green Bonds

Rz. 1 Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainabil...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4 Delegierter Rechtsakt Umwelt

Rz. 32 Im August 2021 hat die Technical Working Group der Platform on Sustainable Finance, welche mit der inhaltlichen Ausgestaltung und kontinuierlichen Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien beauftragt ist, einen Berichtsentwurf zu vorläufigen technischen Bewertungskriterien für die weiteren 4 Umweltziele veröffentlicht. Aufgrund der öffentlichen Feedback-Phase,...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.3 Angabepflichten im Überblick

Rz. 31 Zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten sind in den 3 Modulen des VSME Angaben definiert.mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.3 Umweltziele

Rz. 14 Art. 9 der Taxonomie-Verordnung legt die Umweltziele dar, welche die Basis für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit darstellen. Abb. 3: Umweltziele gem. Taxonomie-Verordnung Art. 9 Rz. 15 Zum Umweltziel Klimaschutz wird wesentlich beigetragen, wenn eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration i...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 2 Zinskopplung als Kernelement bei Sustainability-Linked Loans

Rz. 3 Ein Sustainability-Linked Loan, bisweilen auch als ESG-Linked Loan oder Positive Incentive Loan bezeichnet, ist ein Darlehenskonstrukt, das durch die Kopplung der Zinsmarge an Nachhaltigkeitskriterien finanzielle Anreize für nachhaltiges unternehmerisches Wirtschaften schafft. Dies ermöglicht es den Kreditgebern, die Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers zu ince...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / Literaturtipps

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.2 Wesentliche Aspekte

Rz. 11 Im Gegensatz zu den konsultierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat eine Berichterstattung gem. der finalen Standards grds. nur zu erfolgen, sofern ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich erachtet wird. Der Wegfall der sog. "rebuttable presumption", wonach grds. jedes Thema als wesentlich einzustufen war und Angaben dazu nur unterlassen werden konnten...mehr