Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / X. Prüfung der Einhaltung der Klagefrist

Rz. 48 Das Gericht hat im Hinblick auf die Fiktionswirkung des § 7 KSchG von Amts wegen zu prüfen, ob die Klagefrist eingehalten ist. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unstreitig, prüft das Gericht nicht von Amts wegen, ob dieser Vortrag zutreffend ist. Besteht indessen Streit über die Frage des Kündigungszugangs, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Krankheitsbedingte Leistungsminderung

Rz. 198 Auch eine krankheitsbedingte, nachhaltige Leistungsminderung kann die Kündigung sozial rechtfertigen. Dies kommt allerdings nur bei erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit in Betracht.[487] Die Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung ist im Falle einer schwerbehinderten, langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin als sozial gerechtfertigt an...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 3 Nach der zentralen Regelung des § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besorgnis.

Rn 3 Hinsichtlich der Leistungsverweigerung besteht Besorgnis der nicht rechtzeitigen Leistung, wenn aus den Erklärungen des Schu oder seinem gesamten Verhalten über die bloße Nichtleistung hinaus der Schluss zu ziehen ist, dass er nicht leisten wolle (Ddorf MDR 15, 1285), insb wenn Schu die Forderung ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 344; BGH NJW 03, 1395) oder fortgesetzt Zahl...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / A. Einführung

Rz. 1 Der in § 17 KSchG geregelte besondere Kündigungsschutz bei Massenentlassungen unterfällt in zwei getrennt durchzuführende Verfahren mit jeweils eigenen Wirksamkeitsvoraussetzungen, nämlich die in § 17 Abs. 2 KSchG normierte Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats einerseits und die in § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG geregelte Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Infolge der Pfändung werden die aus der Mitgliedschaft folgenden Vermögensrechte verstrickt. Neben dem Abfindungsanspruch, dh dem Anspruch auf den anteiligen Liquidationserlös (BGH NJW 72, 259), gehören dazu die periodischen Gewinnansprüche, die Ansprüche auf Aufwendungsersatz sowie die Ausgleichsansprüche aufgrund von Leistungen des Gesellschafters im Gesellschaftsinte...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 KSchG ist die Kündigung auch sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Arbeitgeber ist zur Abwendung der Kündigung durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 11 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet die str Zeit mit dem Ablauf; bei unbestimmter Laufzeit endet der Zeitraum mit dem Tag, auf den bei regulärem Verlauf frühestens hätte gekündigt werden können; außergewöhnliche Ereignisse wie eine nicht absehbare fristlose Kündigung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben außer Betracht; bei widerstreitendem Vortrag zu...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Pensionsalter

Rz. 204 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, insb. des 67. Lebensjahres, ist in der privaten Wirtschaft für sich allein kein personenbedingter Kündigungsgrund.[510] Dies ergibt sich aus § 41 S. 1 SGB VI. Auch die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, § 8 Abs. 1 ATG. Nach h.M. kann die Kündigung eines Ar...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Arbeitsvertrag

Rz. 137 An der Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den kündigungsbedrohten Arbeitnehmer nicht einseitig ohne Änderung des Arbeitsvertrages oder Ausspruch einer Änderungskündigung auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann.[333] Anders ausgedrückt sind diejenigen Arbeitnehmer vergleichbar, die kraft Direktionsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt we...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Abschluss eines Vergleichs oder Scheitern der Güteverhandlung?

Rz. 79 Die Frage, ob in der Güteverhandlung einem Vergleich zugestimmt werden sollte oder nicht, beantwortet sich danach, ob damit das in Vorbereitung des Kündigungsschutzprozesses gemeinsam erarbeitete Ziel erreicht werden kann. Hinsichtlich derjenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat (und diesen aller Wahrscheinlichkeit nach au...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 119 Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung erst dann wirksam aussprechen, wenn die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt oder der Beschluss über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung rechtskräftig oder unanfechtbar ist. Eine vor diesem Zeitpunkt ausgesprochene Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern wegen Verstoßes gegen § 134 BGB unheilbar n...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Verhalten des Arbeitnehmers

Rz. 82 Auch in der Zeit nach dem Scheitern der Güteverhandlung sollte der Arbeitnehmer, wenn er ein neues Beschäftigungsverhältnis begründen kann, darauf achten, dass dies dem Arbeitgeber nach Möglichkeit nicht zur Kenntnis gelangt. Zwar sind regelmäßig Annahmeverzugslohnforderungen für den Zeitraum bis zur Begründung des neuen Beschäftigungsverhältnisses angefallen, jedoch ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers

Rz. 221 Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers können regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Der damit verbundene Vertrauensbruch wird einer weiteren Zusammenarbeit in den meisten Fällen entgegenstehen. Dies gilt auch bei "Bagatellfällen". So hat das BAG in seiner "Emmely-Entscheidung" ausgeführt, dass die Festlegung einer nach dem Wert bestimmte...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 8. Fehl-, Schlecht- oder Minderleistung

Rz. 229 Der Arbeitnehmer schuldet diejenige Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann.[590] Beruhen Schlecht- oder Minderleistung auf einer mangelnden Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenden Aufgaben, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht (vgl. dazu Rdn 203). Beruht die Schlecht- ode...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Dienstwagen

Rz. 52 Grundlegend anders zu beurteilen ist die Rechtslage, soweit der Arbeitgeber nach umstrittener Kündigung und einseitiger Freistellung bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist die Herausgabe eines Dienstwagens verlangt, den er dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen hat. Aufgrund des ihm eingeräumten Nutzungsrechtes ist der Arbeitnehmer nicht bloßer Besitzdien...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Verspätetes Handeln

Rz. 88 Im Kündigungsschutzprozess ist es manchmal erforderlich, ohne jedes schuldhafte Zögern aktiv zu werden, namentlich im Falle der fehlenden Originalvollmacht einer nicht vom Organvertreter oder Personalchef erklärten Kündigung. Haftungsgefahren drohen beim zu späten Zurückweisen oder im fehlerhaften Zurückweisen. Bereits zuvor, nämlich dann, wenn der Anwalt die Kündigun...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 7. Familienangehörige

Rz. 20 Den Arbeitnehmer trifft bei Zugang der Kündigung (Aushändigung an einen Familienangehörigen) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Zugang der Kündigung keine Kenntnis gehabt hat.[48] Kein Verschulden soll vorliegen, wenn der Briefkasten regelmäßig durch ein bestimmtes Familienmitglied geleert wird und dieses die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht aushändigt....mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 14. Wettbewerbs- und Nebentätigkeit

Rz. 238 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch ohne dass entsprechende individual- oder kollektivvertragliche Regelungen bestehen. Das gilt auch während einer noch laufenden Kündigungsfrist.[606] Das BAG hat bisher offengelassen, ob dies auch für einfache (Neben...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 2. Zusammenhangszuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ArbGG

Rz. 79 Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Gem. § 2 Abs. 3 ArbGG können vor die Arbeitsgerichte auch nicht unter die Absätze eins und zwei fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Absätzen eins und zwei bezeichneten Art in rech...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 1. Sic-non-Fall

Rz. 73 Ein Sic-non-Fall liegt vor, wenn der erhobene Anspruch nur auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, die eindeutig in die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Gerichtes fällt und dabei fraglich oder bestritten ist, ob die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Rz. 74 Beispielemehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Annahme, Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung

Rz. 286 Ist dem Arbeitnehmer eine ordentliche Änderungskündigung zugegangen, kann er das Änderungsangebot vorbehaltlos annehmen. Damit wird der Arbeitsvertragsinhalt zu dem im Kündigungsschreiben genannten Zeitpunkt wirksam geändert. Die Frist für die Annahme bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB,[728] sofern der Arbeitgeber keine Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderu...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / IV. Schriftsätzliche Vorbereitung der Kammerverhandlung

Rz. 95 Zur Vorbereitung der Kammerverhandlung wird das Gericht meistens zunächst dem beklagten Arbeitgeber eine Frist setzen, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu begründen. Sodann wird dem Kläger eine Frist gesetzt, um hierauf zu erwidern. Gem. § 6 S. 1 KSchG hat der klagende Arbeitnehmer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz sämtliche behaupte...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 93 § 15 Abs. 1 KSchG gewährt den besonderen Kündigungsschutz Betriebsratsmitgliedern, Mitgliedern einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Arbeitnehmervertretung auf Schiffen. Die Regelung ist zwingend, sodass ein Verzicht des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung nicht in Betracht kommt. Nach Erhalt der Kündigung bleibt es dagegen dem Betroffenen überlas...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / D. Gerichtliche Entscheidung im Kündigungsschutzprozess mit Auflösungsantrag und Rechtsmittel

Rz. 40 Für das Gericht bestehen bei der Urteilsfindung grundsätzlich drei Möglichkeiten der Tenorierung. So kann die Kündigungsschutzklage abgewiesen werden, womit kein Raum mehr für eine Bescheidung des (arbeitnehmerseitigen oder arbeitgeberseitigen) Auflösungsantrages bleibt. Das Gericht kann die Kündigung wegen ihrer Sozialwidrigkeit für unwirksam erklären und den Auflösu...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Ermittlung und Verdeutlichung des Risikos

Rz. 43 Mit dem Scheitern der Güteverhandlung tritt die Auseinandersetzung für den Arbeitgeber in eine kritische Phase. Eine zügige Einigung zu passablen Konditionen konnte nicht erreicht werden. Nun droht ein möglicherweise langwieriges arbeitsgerichtliches Verfahren, dessen regelgerechte Vorbereitung und Durchführung nicht nur Ressourcen bindet, sondern in dessen Verlauf au...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / B. Inhaltliche Ausgestaltung

Rz. 3 Oftmals gilt es im Vorfeld einer Kündigung zu entscheiden, ob statt der Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen und anschließend ein Abwicklungsvertrag vereinbart wird. Der Aufhebungsvertrag ist ein gängiges Instrument, um Arbeitsverhältnisse kurzfristig, z.B. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden. Für den Arbeitgeber biet...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zuzumutende Sorgfalt

Rz. 11 Den Arbeitnehmer darf an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist kein Verschulden treffen. Regelmäßig darf ihm noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein.[15] Aus der Formulierung in § 5 Abs. 1 KSchG, wonach ein Arbeitnehmer "trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war …", schließt die herrschende Meinung, dass auf ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Beleidigungen

Rz. 224 Beleidigt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, dessen Vertreter oder Arbeitskollegen und führt dies zu einer erheblichen Ehrverletzung des Betroffenen, so ist eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung gerechtfertigt.[575] Dies gilt insbesondere für rassistische Beleidigungen.[576] Bei einer Beleidigung ist jedoch stets zu prüfen, inwieweit die Auseinan...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.4: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, anwaltlich versichern wir ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Ihren Versicherungsnehmer Frau/Herrn _________________________. Ihr Versicherungsnehmer hat uns mir der Wahrnehmung seiner recht...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Außer- und innerbetriebliche Gründe

Rz. 66 Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich nach der Rspr. des BAG[140] aus außerbetrieblichen wie auch aus innerbetrieblichen Umständen ergeben. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um die Kündigungsgründe systematisch zu erfassen und ist für die Darlegungs- und Beweislast bedeutsam.[141] Rz. 67 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Nachvollziehbarer Arbeitskräfteüberhang

Rz. 85 Es liegen dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt.[...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / E. Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Rz. 54 Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz durch das SGB IX. Die Regelungen in §§ 168–175 SGB IX haben zum 1.7.2001 die vormals geltenden §§ 15–22 SchwbG abgelöst und entsprechen diesen weitestgehend. Weitere Ergänzungen dieser Normen sind durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter M...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG soll den Arbeit...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / C. Überblick

Rz. 15 Nachfolgend wird der allg. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) behandelt. Dabei wird der Prüfungssystematik des KSchG sowie praktischen Erwägungen des kündigungsschutzrechtlichen Mandats gefolgt. Es werden tatsächliche und taktische Hinweise gegeben ("Praxishinweis") und Formulierungsbeispiele zur praktischen Umsetzung gemacht. Am Ende (siehe Rdn ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Anhörungserfordernis gem. § 102 BetrVG

Rz. 72 Die für Beendigungskündigungen geltenden Regelungen des § 102 BetrVG sind ebenso auf die Änderungskündigung anzuwenden. Bei der Anhörung muss der Betriebsrat darüber informiert werden, dass eine Änderungs- und keine Beendigungskündigung ausgesprochen werden soll. Die Gründe für die Kündigung sind ebenso substantiiert mitzuteilen wie im Falle gewöhnlicher Beendigungskü...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Kündigungsschutzmandat

Rz. 11 Im Kündigungsschutzmandat kommt die bereits genannte Obergrenze des § 42 Abs. 2 GKG zum Tragen, die als Höchstwert den Vierteljahresverdienst [17] ansetzt, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anstrebt. In der Rechtsprechung wurde zuvor zum Teil nach der Länge des Arbeitsverhältnisses differenziert: So sollten nach Auffassung des BAG[18] bei A...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Vorliegen verhaltensbedingter Kündigungsgründe

Rz. 209 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Dies kann nur ein Verhalten sein, das dem Arbeitnehmer vorwerfbar und von ihm steuerbar ist.[522] Dieses Verhalten ist tatbestandlich, wenn es zu vorwerfbaren, also schuldhaften Verletzungen von Haupt- oder Ne...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr