Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 1 Dienstliche und private... / c) Erlaubte private Nutzung

Rz. 93 Hat der Arbeitgeber die Internet-/E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt, besteht zunächst kein Anlass für Sanktionen. Denn durch die erlaubte Nutzung hat der Arbeitgeber grundsätzlich dokumentiert, mit der Nutzung während der Arbeitszeit einverstanden zu sein. Lediglich für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Grenzen der erlaubten Privatnutzung überschreitet,...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Verbotene private Nutzung

Rz. 88 Ist die private Nutzung des Internets bzw. der private E-Mail-Verkehr ausdrücklich verboten, handelt es sich bei jedem Verstoß um eine vertragliche Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann.[115] Trotz des ausdrücklichen Verbots der Internetnutzung kann bei einem Missbrauch grundsätzlich nicht unmittelbar eine Kündigung ausgesprochen werden; vielmehr ist zunächst d...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 71 Eine Abmahnung kann grundsätzlich formfrei ausgesprochen werden, also insbesondere auch mündlich.[91] Wegen der strengen inhaltlichen Anforderungen kann jedoch nur dringend empfohlen werden, die Schriftform zur Beweissicherung einzuhalten. Abmahnungsberechtigt sind diejenigen Vorgesetzten, die maßgebliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter haben....mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Keine klare Regelung vorhanden

Rz. 89 In vielen Fällen hat der Arbeitgeber entweder überhaupt keine Regelungen über die Art und Weise der Internet-/E-Mail-Nutzung festgelegt oder aber die vorhandenen Regelungen sind nicht abschließend. Sehr verbreitet ist es auch, dass Regelungen zwar vorhanden sind aber nicht konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Möglich ist auch, dass sich eine abweichende betri...mehr

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Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 7.1 "Allgemeiner Kündigungsschutz"

Bei einer Kündigung anlässlich einer Rationalisierungsmaßnahme greift ein besonderer Kündigungsschutz. Demnach kann eine Beendigungskündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn ein gleichwertiger Arbeitsplatz nicht angeboten werden kann oder ein angebotener zumutbarer Arbeitsplatz vom Beschäftigten abgelehnt wird. Für diese Kündigung gilt eine besondere Kündigungsfrist von ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.8 Sperrfrist/Ruhen von ALG wegen Anspruchs aus RatSchTV Ang?

Wird im Rahmen einer Rationalisierungsmaßnahme eine Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen, kann dem Arbeitssuchenden ein Ruhen von Arbeitslosengeld drohen, wenn der RatSchTV Ang nicht beachtet wurde (§§ 158, 159 SGB III). Das BSG hat beispielsweise noch zur alten Rechtslage (§ 143a SGB III a. F.) geurteilt, dass Ansprüche aus dem dort anwendbaren Rat...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.4 Zusammenfassende Betrachtung der Prüfungsreihenfolge, ­Ablaufschema

Wichtig Scheidet ein Angestellter im Anwendungsbereich des RatSchTV Ang infolge Kündigung oder Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis aus, soll dieser auf Antrag bevorzugt wieder eingestellt werden, wenn ein für ihn geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 5 Abs. 3 RatSchTV Ang).mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.3 Weitere Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

Kann auch durch eine Fortbildung- bzw. Umschulungsmaßnahme nicht erreicht werden, dem Arbeitnehmer einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber zu sichern, hat der Arbeitgeber nach einem anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz zu suchen. Da es auf die Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt, ist die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 3 Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem RatSchTV Ang

Soweit der Anwendungsbereich des RatSchTV Ang eröffnet ist, treffen den Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten, die zum Teil einige Vorbereitungs- oder Umsetzungszeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die konkrete Planung vorzunehmen. Die einzelnen Punkte werden nachstehend in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie der Arbeitgeber bei Planung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 1 Kündigung

Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist. Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn dieses den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt, im Kundenkreis des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 2 Freiheitsstrafe

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen Freiheitsstrafen offenbaren muss, hängt vom Einzelfall ab.[1] Muss ein Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe verbüßen, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.[2] Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ist an sich geeignet, eine meist ordentliche Kündigung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.2 Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Nach Abs. 3 Nr. 2 müssen die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden. Die beE unterscheidet sich vom Betrieb bzw. der Betriebsabteilung dadurch, dass in ihr die Verfolgung eines eigenen arbeitstechnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.4 Persönliche Voraussetzungen (Abs. 4)

Rz. 35 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind nach Abs. 4 erfüllt, wenn der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt, nicht vom Bezug von Kug ausgeschlossen ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.3 Förderungsfähige Transfermaßnahmen

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 sind unter Transfermaßnahmen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu verstehen, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Weder im Gesetz selbst noch in einer diesbezüglichen Verordnung sind die hierunter fallenden Maßnahmen beschrieben. Die Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung der Arbeitne...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben der Landesverbände

Rz. 6 Die Landesverbandsaufgaben für den Bereich der Pflegeversicherung ergeben sich infolge des Verweises in Abs. 2 Satz 1 auf § 211 SGB V aus den dort den Landesverbänden der Krankenkassen übertragenen Aufgaben. Die Landesverbände der Pflegekassen haben danach die einzelnen Pflegekassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.1 Personalanpassungsmaßnahmen bei Betriebsänderung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 19 Anknüpfungspunkt der Personalanpassungsmaßnahmen nach Abs. 3 Nr. 1 ist der Betrieb. Es gilt der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des Betriebes ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mithilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt. B...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Streit über Bestehen oder Dauer eines Miet- oder Pachtvertrages (§ 41 Abs. 1 GKG)

Rz. 89 Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, so ist für die Berechnung des Gebührenstreitwertes das einjährige Entgelt ("Miete", "Pacht") heranzuziehen. Bezieht sich der Streit auf einen kürzeren Zeitraum, so ist der Streitwert für diesen Zeitraum zu berechnen (§ 41 Abs. 1 GKG). Beachten Sie die Erläuterungen über ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und von Arbeitnehmern (§ 42 Abs. 1 GKG)

Rz. 106 Für Ansprüche dieser Art ist der dreifache Jahresbetrag maßgebend, wenn nicht der geltend gemachte Gesamtbetrag geringer ist. Beachten Sie, dass die Wertermittlung für eine Klage, die das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich von Eingruppierungsstreitigkeiten betrifft, in § 42 Abs. 2 GKG besondere Wertbestimmungen mit...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Die Gebühren des Terminsvertreters

Rz. 88 In Nrn. 3401 und 3402 VV RVG werden insbesondere die Gebühren für den Fall geregelt, dass ein RA, der Prozessbevollmächtigter ist, einen anderen RA als Vertreter für die mündliche Verhandlung beauftragt, der dann als Terminsvertreter bezeichnet wird. Ein Terminsvertreter wird meist dann beauftragt, wenn der Prozessbeauftragte nicht am Ort des auswärtigen Gerichts, bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / C. Einfache Schreiben

Rz. 26 Eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG ist in Nr. 2301 VV RVG normiert. Diese Vorschrift soll die Vergütung des RA für Schreiben, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabsetzen. Solche Schreiben werden im RVG als Schreiben einfacher Art bezeichnet, aber meistens nur einfache Schreiben genannt. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die von K beanstandete Einnahmen-Position sei zwar negativ formuliert. Dies sei aber nur geschehen, um die Saldierung zu erleichtern. Statt von einem "Saldo" spreche die Abrechnung hier von einer "Summe". Dies sei mathematisch auch gut nachvollziehbar, da die Addition einer großen positiven mit einer kleinen negativen Zahl der Subtrakt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.1 Das Persönlichkeitsbild des Beamten

Das Persönlichkeitskriterium ist das übergreifende Bemessungskriterium (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LDG BW).[41] Praxis-Beispiel Beispielsfall: Unsorgfältige Prüfung eines Vertrages Kreisbeamter K leitet das Liegenschaftsamt und ist dort für das "Vertragsmanagement" zuständig. Wie er weiß, benötigt der Kreis ein derzeit angemietetes Gebäude ab Ende 2010 nicht mehr. Den zugrundeliegende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Überlassung eines Mandantenstamms einer Steuerberaterkanzlei an eine GmbH

Streitig ist, ob das FA die Überlassung eines Mandantenstamms an eine GmbH zu Recht als gewinnrealisierende verdeckte Einlage qualifiziert hat. Das FG entschied, dass die Verpachtung keine verdeckte Einlage darstellt. Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 48 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das dient der Umsetzung von § 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Ablehnung, Beendigung und Kündigung des Mandats

Rz. 44 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus der Kehrseite des Tätigkeitsverbots von §§ 43a Abs. 4, 45 und 46 BRAO bzw. § 3 Abs. 4 BORA das Gebot, kein Mandat anzunehmen, dessen Wahrnehmung einen Verstoß gegen diese Normen begründen würde.[105] Entsprechend muss bei einer Interessenkollision die Ablehnung des...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Pflicht zum Vorhalten einer Kündigungsschaltfläche

Rz. 30 Der Unternehmer hat nach § 312k Abs. 2 Satz 1 BGB nach einem zweistufigen Verfahren sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung (nicht jedoch einer gewährleistungsrechtlichen Kündigung[78] oder einer anderen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses) eines auf der Webseite abgeschlossenen Vertra...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 3. Verkürzung der Kündigungsfrist

Rz. 12 Um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag zu verhindern, erfolgt nach § 309 Nr. 9 Halbsatz 1 Buchst. c BGB eine Verkürzung der Kündigungsfrist (von vormals drei Monaten) auf einen Monat: Danach ist eine zu Lasten des anderen Vertragsteils vereinbarte längere Kündigungsfrist als ein Monat vor Ablauf der zunächst vorgese...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision im Laufe der Mandatsvertretung

Rz. 60 Tritt hingegen eine Interessenkollision erst im Laufe der Mandatsvertretung auf, beispielsweise durch die Annahme eines zweiten Mandats in derselben Rechtssache, soll diese nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt jeglichen Vergütungsanspruch verliert, sofern die Honoraransprüche vor der Pflichtverletzung entstanden sind.[137] Der Verstoß gegen das berufsrechtliche Ve...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / C. Kündigungsbutton

Rz. 23 Mit der Neuregelung des § 312k BGB (neu eingefügt ins BGB ab dem 1.7.2022), der gleichermaßen nicht auf europarechtlichen Vorgaben basiert, wird die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Kündigungsbuttons für Dauerschuldverhältnisse – die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden – statuiert, wodurch bestehende Defizite im Verbraucherschutz reduziert werden s...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / V. Zweifelsregelung betreffend Kündigungszeitpunkt

Rz. 39 Wenn der Verbraucher bei der Abgabe der Kündigungserklärung keinen Zeitpunkt angibt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll (keine Angaben zum Kündigungszeitpunkt), wirkt die Kündigung gemäß § 312k Abs. 5 BGB "im Zweifel" zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wais [109] weist darauf hin, dass keine Regelung des Falles getroffen worden ist, was für die Behand...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Wird es Verbrauchern (§ 13 BGB) ermöglicht, über betriebene Webseite einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr i.S.v. § 312i Abs...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / II. Grundgebühr

Auch in der Abwandlung ist Rechtsanwalt X die Grundgebühr angefallen, die stets und damit auch bei vorzeitiger Erledigung des Auftrags neben der Verfahrensgebühr anfällt. Da Rechtsanwalt X vor der Kündigung alle Tätigkeiten entfaltet hat, nämlich die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, die durch die Grundgebühr abgegolten werden, hat die kurz danach erfolgte Kündigung...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / A. Einführung

Rz. 1 Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 24.6.2021[1] – wobei der Titel des Gesetzes leicht irreführend ist[2] – soll unseriösen Geschäftspraktiken begegnet und die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten verbessert werden (Reduzierung bestehender Defizite beim Verbraucherschutz).[3] Es beru...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / VI. Uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verbrauchers bei Pflichtverletzung des Unternehmers

Rz. 40 Werden die erforderlichen Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend § 312k Abs. 1 und 2 BGB zur Verfügung gestellt (wofür der Verbraucher nach den allgemeinen Beweisregeln darlegungs- und beweispflichtig ist,[112] – was allerdings § 312l Abs. 2 BGB widerspricht, der dem Unternehmer die Beweislast für das Einhalten der nach § 312k BGB (aktuell nach § 3...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / II. Grundgebühr

Neben der Verfahrensgebühr erhält Rechtsanwalt X die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV, die stets neben der Verfahrensgebühr anfällt. Die Grundgebühr ist im Gesetz mit einem Gebührenrahmen von 44,00 EUR bis 39,00 EUR (Mittelgebühr: 220,00 EUR) vorgesehen und gilt die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall ab.[2] Durch diese Gebühr werden hier die Durchsicht und erste Prüfung de...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Rz. 3 Beachte Erst ab dem 1.7.2022 wird mit seinem Inkrafttreten die Regelung des § 312k BGB (vorstehend: § 1 Rdn 24) die Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr regeln. Ab dem 28.5.2022 gilt dann eine Regelung mit gleicher Denomination – nämlich § 312k BGB –, die die allgemeinen Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen normie...mehr