Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[138] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[114] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Eines störenden Mitmieters

Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt wurden, ist noch der 3,5-fac...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 131 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 93,50 EUR.[148] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass de...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 78 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich sind vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 5 Die Bestimmung des Gegenstandswertes zur Berechnung der Anwaltskosten erfolgt durch die Trennung der Streitigkeiten nach gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten – § 23 Abs. 1 RVG mit Verweis auf GKG und ZPO und nicht gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten; § 23 Abs. 3 RVG mit Verweis auf GNotKG. Die Unterscheidung erfolgt schlicht nach der Frage, ob ein Anspruch d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XX. Fortsetzungsverlangen

Rz. 70 Die Geltendmachung einer Vertragsverlängerung nach § 574a BGB wegen Widerspruches gegen eine Kündigung oder nach § 575 BGB bei befristeten Mietverträgen richtet sich nach § 41 Abs. 1 GKG. Der Streit geht dabei vorrangig um die Beendigung des Mietvertrages bzw. dessen Dauer. Der Gegenstandswert richtet sich also nach der Nettomiete für den streitigen Zeitraum, maximal ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Fortsetzungsverlangen

Rz. 116 Im Falle eines Fortsetzungsverlangens des Mieters nach vermieterseitiger Kündigung von Wohnraum nach §§ 574 f. BGB bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG nach der Nettomiete für den streitigen Zeitraum, längstens aber für ein Jahr. Bei der Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens als Verteidigung in einem Prozess über den Räumungsansp...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Terminsvertreter

Rz. 207 Unter Rechtsanwälten hat sich die Praxis durchgesetzt, dass bei der Beauftragung eines Terminsvertreters eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die gefestigte Rechtsprechung geht hier grundsätzlich davon aus, dass dies unter Rechtsanwälten zulässig sein soll.[231] Die Rechtsprechung des BGH führt jedoch zu Konsequenzen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit dieser ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 93 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[92] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Neue Angelegenheit nach Erledigung, § 15 Abs. 5 S. 2 RVG

Rz. 29 Besonderes Augenmerk verdient die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Hier wird der Grundsatz durchbrochen, dass auch bei erneutem Auftrag zum Tätigwerden in einer Angelegenheit die Tätigkeiten mit den Gebühren abgedeckt sind. Eine neue Angelegenheit soll dann vorliegen, wenn der Auftraggeber 2 Jahre nach Erledigung des ersten Auftrages einen erneuten Auftrag über die ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 117 Bei einer in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[131] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 107). Rz. 118 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Mon...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Unterlassung Untervermietung

Rz. 137 Die Unterlassung der Untervermietung bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters. Wird dieser Anspruch isoliert von einer Kündigung geltend gemacht, so findet § 41 GKG keine Anwendung. Über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG findet § 3 ZPO Anwendung. Zu bewerten ist hier das Interesse des Vermieters an der Unterlassung.[144] Denkbar wären die Kosten der erhöhten Abn...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweise bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken

Rz. 24 Für der Umsatzsteuer unterliegende Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gilt nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG eine Pflicht zur Abrechnung innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der Leistung. Die gleiche Frist gilt bei anderen Leistungen, wenn die Rechnung gegenüber einem Unternehmer oder einer juristischen Person zu stellen ist. Damit soll di...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Eine Angelegenheit

Rz. 24 Mit den Satzgebühren nach dem RVG gelten sämtliche Tätigkeiten als abgegolten, die zu dieser einen Angelegenheit gehören. Eine Angelegenheit ist durch einen einheitlichen Auftrag über die Bearbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes mit innerem Sachzusammenhang gegeben, wenn gleichgerichtetes Vorgehen notwendig ist. Es können dabei durchaus mehrere Streitgegenst...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIII. Nutzungsentschädigung

Rz. 107 Die Klage auf Zahlung eines zukünftigen Nutzungsausfalls bis zur voraussichtlichen Räumung einer Wohnung bestimmt sich zunächst nach dem Betrag der monatlich zu zahlen ist. Dieser besteht regelmäßig nach § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB zumindest aus der bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlenden Bruttomiete. Betriebskostenvorauszahlungen und Umsatzsteuer sind dabei einzub...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIX. Schönheitsreparaturen

Rz. 128 Der Streit um die Vornahme von Schönheitsreparaturen nach Auszug des Mieters wird sich regelmäßig auf die durch die Renovierung entstandenen Kosten und die Mietausfälle aufgrund der durchzuführenden Arbeiten richten. Hier ergibt sich der Gegenstandswert aus dem Klageantrag. Die bloße Aufforderung zur Vornahme der Renovierungen dürfte sich nach dem Interesse des Vermi...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[141] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[11] Bei ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin

Leitsatz 1. Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 11 Kündigungsschutz

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz greift allerdings frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit, die zwischen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 6.2 Verletzung der durch den Arbeitgeber angeordneten Verschwiegenheit

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht während des Dienstverhältnisses kann Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung sein. Erfolgt die Verletzung ohne eigenen Vorteil und ohne nachteilige Konsequenzen für Dritte, so ist bei der erstmaligen Verfehlung eine Ermahnung oder eine Abmahnung angezeigt. Der Wiederholungsfall innerhalb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 12 Ersatzkraft

Der Ausfall des Arbeitnehmers wegen der Gewährung von Elternzeit stellt einen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses dar. Der Arbeitsvertrag mit der Ersatzkraft kann entweder kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar befristet werden oder im Wege der Zweckbefristung, § 21 Abs. 3 BEEG. Die Zweckbefristung einer Ersatzkraft für die Dauer der Elt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD – Tarifgebiet Ost / 5.1 Unkündbarkeit

In § 34 Abs. 2 TVöD wurde die aus § 53 Abs. 3 BAT bekannte Regelung zur Unkündbarkeit für Angestellte (Ausschluss der ordentlichen Kündigung ab dem 40. Lebensjahr nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren) fortgeschrieben. Diese sogenannte "Unkündbarkeit" gilt nicht für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 2.2 Anordnung des Arbeitsgebers

Es gibt aber auch Vorgänge, die nicht vorzeitig bekannt werden dürfen. So beispielsweise die Vorbereitung eines Bebauungsplans, in dem jetzige Wiesen und Äcker als Bauerwartungsland oder Bauland eingestuft werden sollen. Diese Fälle sind durch den Vorgesetzten generell oder im Einzelfall durch Geheimhaltungsanweisung zu regeln. Praxis-Tipp In den Arbeitsvertrag generell die Ve...mehr

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TVöD – Tarifgebiet Ost / 5.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

§ 30 Abs. 2 bis 5 TVöD enthält in Anknüpfung an die Sonderregelung SR 2y zum BAT einschränkende Vorschriften zum Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse. Diese gelten nur für Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West. Damit gilt im Tarifgebiet Ost nur § 30 Abs. 1 und 6 TVöD. Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.2 Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann nach Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitgeber während der Elternzeit selbstständig tätig werden oder bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Die Tätigkeit darf 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG. Wird der Arbeitnehmer als Tagespflegeperson ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Probleme bei der Anfechtung von (bestätigten) Gesellschafterbeschlüssen

Zusammenfassung Ein nicht in die Gesellschafterliste eingetragener GmbH-Gesellschafter kann im Regelfall Gesellschafterbeschlüsse nicht anfechten oder auf positive Beschlussfeststellung klagen. Zum Sachverhalt An einer GmbH waren drei Gesellschafter beteiligt, die zugleich Geschäftsführer waren. Nach einiger Zeit kam es zum Streit und einem der Gesellschafter, dem späteren Klä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Antrags auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages

§ 42 FamGKG Leitsatz Der Verfahrenswert des Antrags eines getrennt lebenden Ehepartners gegen den anderen Ehepartner auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses richtet sich grds. nach der Jahresnettomiete. OLG Bremen, Beschl. v. 12.11.2020 – 4 WF 67/20 I. Sachverhalt Die Antragsgegnerin war nach Trennung der Eheleute auf Antrag des Ehemanne...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin war nach Trennung der Eheleute auf Antrag des Ehemannes vom FamG verpflichtet worden, gegenüber der Vermieterin ihre Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses zu erteilen und/oder an einer solchen Kündigung mitzuwirken. Das FamG hat den Verfahrenswert entsprechend dem Jahreswert der Kaltmiete auf 4.380,00 EUR festgeset...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / Leitsatz

Der Verfahrenswert des Antrags eines getrennt lebenden Ehepartners gegen den anderen Ehepartner auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses richtet sich grds. nach der Jahresnettomiete. OLG Bremen, Beschl. v. 12.11.2020 – 4 WF 67/20mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / III. Bedeutung für die Praxis

Abzustellen ist auf den Auffangwert Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung. Mangels einer besonderen Wertvorschrift ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Dabei dürfte – ebenso wie bei einem Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung (§ 36 FamGKG) – auf den Wert des zugrunde liegenden Geschäfts abzustellen se...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / II. Jahresmietwert ist maßgebend

Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 FamGKG ist vorliegend nicht anwendbar, da es sich bei einem Antrag auf Mitwirkung an der Kündigung eines gemeinsam geschlossenen Wohnungsmietvertrages nicht um eine Ehewohnungssache i.S.v. § 200 I Nr. 1 FamFG handelt, sondern um eine Familienstreitsache i.S.v § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (OLG Köln FamFR 2011, 21 = FF 2011, 330; OLG Frankfurt AGS 20...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.2 Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 20 Abs. 4 SGB VI vom 7.5.2018

Rz. 13 Präambel Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund, nach § 20 Absatz 4 SGB VI eine Vereinbarung zu schließen. Ziel der Vereinbarung ist es festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Anspruch auf Übergangsgeld nach dieser Vereinbarung haben, we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. 2. Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3 Steuerverstrickung

Rz. 128 Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Bei Körperschaften sind jedoch die einkommensteuerlichen Vorschriften zu Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2021, Erteilung der... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH folgt dem Gläubiger Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin, § 577 Abs. 5 S. 1 ZPO. Zu Recht habe der Notar dem Gläubiger eine mit einer einfachen Vollstreckungsklausel gemäß § 724 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2021, Wegfall der Ve... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Vertrag ist durch Wegfall der Versicherungsfähigkeit beendet worden." 1. Dabei kann offen bleiben, ob der von dem Bekl. in Ziff. 1 Tarifbedingungen III vorgenommene Zusatz zu dem nach der Rspr. des BGH unwirksamen § 15 Abs. 1 lit. a MB/KT wirksam ist. Die Wirksamkeit dieses Zusatzes ist zweifelhaft, weil dort bspw. eine Ausschlussfrist vorgesehen ist und unklar sein k...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr