Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 191 Nach der Scheidung[157] wollen Geschiedene in aller Regel verhindern, dass der frühere Ehegatte weder unmittelbar noch mittelbar an seinem Nachlass partizipiert. Spätestens mit Rechtskraft der Scheidung hat der ehemalige Ehegatte aber ohnehin sein gesetzliches Erbrecht verloren. Dem geschiedenen Ehegatten steht auch kein Pflichtteilsrecht mehr zu, da er nach rechtskr...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 80 Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[121] Sie basiert auf der Grundlage der Erbschaftslösung und vermeidet durch Anordnung von Vermächtnissen zugunsten der nicht behinderten Kinder die Nachteile der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses. Rz. 81 Nach diesem Vorschlag erfolgt zunächst die Einsetzung des behinderten ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Wünsche und Absichten des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Höhe des ordentlichen Pflichtteils (im Allgemeinen)

Rz. 75 Für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs sind zwei Faktoren bestimmend:[209] zum einen die gesetzliche Erbquote und zum anderen der Bestand bzw. Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Nach § 2303 Abs. 1 BGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Er ist daher grundsätzlich durch Anwendung der zutref...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch für die Erhebung e...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 36 Durch § 666 BGB wird den Beauftragten auferlegt, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft nach § 259 BGB abzulegen. Zudem trifft den Beauftragten die Beweislast für die Richtigkeit seiner Rechnungslegung, insbesondere für den Verbleib der Einnahmen und daf...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 266 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 975 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 265 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 726 [Abzugsvoraussetzungen → Zeilen 4–12] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung) außerhalb des Beschäftigun...mehr

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Anlage G 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 278 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO 2023 – Leitfaden / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 270 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 30–55] In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 988 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 271 [Grundstücke → Zeil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.2 Förderausschlüsse

Folgende entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen: zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund, zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern bzw. den Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 123 Wichtig Unterhaltszahlungen an Angehörige Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B. einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder), den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft, den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder Personen mit Aufenthalts-...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.2 Förderausschlüsse

Folgende Maßnahmen werden durch dieses Programm nicht gefördert: Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben, folgende entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV 2023 – Leitfaden / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 553). Die Angaben dienen d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

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Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 378 [Familienstand → Zeile 18] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 379 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt is...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2023 – Leitfaden

Allgemein Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tagesli...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage Sonstiges 2023 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 68 Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2023 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. [Überblick]mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonstiges 2023 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 69 [Spendenvortrag → Zeile 16] Liegt Ihnen zum 31.12.2022 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. Rz. 70 [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 17–18] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kind iSv § 32 Abs 1 EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Es muss sich um ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG handeln. Dies sind im ersten Grad mit dem Stpfl verwandte, also leibliche oder angenommene Kinder, sowie Pflegekinder. Im Einzelnen: Rz. 41 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im ersten Grad mit dem Stpfl verwandt (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG) ist ein Kind, das von dem Stpfl unmittelbar abstammt (vgl § 1589 BGB). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nicht abziehbare Renten

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen, die freiwillig (> Rz 10) oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) geleistet werden, sind grundsätzlich nicht abziehbar. Gleiches gilt für Zuwendungen an eine gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder an deren > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner (§ 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der SA-Abzug gilt nur für Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei beschränkt Stpfl ist er ausgeschlossen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Rz. 12/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Personen ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt in Deutschland, die ihre Einkünfte im Wesentlichen in Deutschland erzielen, werden aber auf A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kriegsgefangene

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befindet sich einer der > Ehegatten oder > Lebenspartner in Kriegsgefangenschaft, wird allein dadurch die für eine > Ehegattenbesteuerung erforderliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aufgehoben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten Rz 7). Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Entschädigungen aufgrund eines Gesetzes an ehemalige deutsche ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Höhe der Freibeträge für Kinder

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für jedes zu berücksichtigende Kind, das im Inland lebt, wird als Freibetrag vom > Einkommen abgezogen (§ 32 Abs 6 Satz 1 und 2 EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen.[1] Der Untermieter ist seinerseits verpflichtet, die Nutzung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Familienangehörige

Rz. 16 Der Vorschrift des § 6 Abs. 1 EFZG lassen sich zwar ausgehend von ihrem Wortlaut keine Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei Familienangehörigen entnehmen. Die vergleichbaren Regelungen der §§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X und § 86 Abs. 3 VVG zu einem gesetzlich angeordneten Forderungsübergang bei Dritthaftung schließen einen solchen jedoch in den Fällen aus, in denen ein...mehr