Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 290 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen. Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern und di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Prognose voraussichtlicher Dauerhaftigkeit

Rz. 52 Die Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Gründe muss voraussichtlich dauerhaft sein (§ 172 Abs. 2 VVG) oder jedenfalls für einen bestimmten, in den AVB festgelegten Zeitraum, andauern (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16). Der Zeitpunkt, ab dem diese medizinische Prognose über die Dauer möglich ist, bestimmt gleichzeitig den Eintritt des Versicherungsfalls.[98] Diese ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 120 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Missbrauch der Vertretungsmacht durch Agenten

Rz. 432 Der Versicherungsnehmer darf regelmäßig auf die fachliche Kompetenz des Agenten vertrauen, wenn dieser ihm erklärt, bestimmte Beschwerden oder Erkrankungen müssten nicht in den Antrag aufgenommen werden. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo sich dem Antragsteller aufdrängt, dass es um gefahrerhebliche Umstände geht. In Ausnahmefällen muss sich der Antragsteller da...mehr

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Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorge­aufwendungen

Leitsatz Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachr...mehr

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FoVo 08_09/2017, Pfändungss... / 3 Der Praxistipp

Pfändungsschutz für Selbstständige Die Entscheidung des BGH kann als Erweiterung des bestehenden Pfändungsschutzes für Selbstständige verstanden werden. Grundsätzlich ist der Pfändungsschutz für Selbstständige bei Altersrenten in § 851c ZPO geregelt. Er wird durch die dort näher spezifizierten Lebensversicherungen gewährt. Die wichtigsten Elemente sind dabei, dass der Schuldn...mehr

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FoVo 08_09/2017, Pfändungss... / 1 I. Der Fall

Pfändung in Pensionszusage Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in Höhe von ca. 2.000.000 EUR. Der Schuldner war alleiniger Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der jetzt in Liquidation befindlichen Drittschuldnerin und ist ihr Liquidator. 1993 hatte der Schuldner mit der Drittschuldnerin einen Pensionsvertrag gesch...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zahlungen ... / 3 Der Praxistipp

Das Gericht widerlegt sich selbst Das AG widerlegt sich selbst, wenn es eingangs auf den Pfändungsschutz nach § 765a ZPO abstellt, weil § 850k Abs. 4 ZPO keinen Schutz biete, um im nächsten Absatz darzulegen, dass die Leistungen der Krankenversicherung nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind. § 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift, an die strenge Voraussetzungen gebunden...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 124 Zweck der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten, um somit seinen bisherigen sozialen Status erhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Summenversicherun...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Da die Liste naturgemäß nicht abschließend sein kann, empfiehlt sich als Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde,...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Beitragsbefreiung

Rz. 171 Beitragsbefreiung bedeutet, dass die Beitragszahlungspflicht sowohl auf die Hauptversicherung (Lebensversicherung) als auch auf alle eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfällt. Praxistipp Auch hier muss der Anwalt in die Bedingungen schauen, da mitunter bis zu einer Entscheidung des Versicherers zu seiner Leistungspflicht der Versicherungsnehmer verpflichtet bleib...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / I. Einleitung

Rz. 123 Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist neben der Unfallversicherung eine der lukrativsten Versicherungen für die Versicherer. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hat auch in der Gesellschaft einen relativ hohen Stellenwert. Statistisch gesehen haben ca. 24 % der Bundesbürger eine solche Absicherung. Allerdings enden sehr viele Schadensfälle in diesem Zusam...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Rz. 172 Das Kernstück ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wobei die Höhe der Rente in Prozent der Versicherungssumme der jeweiligen Lebensversicherung bemessen wird. Oftmals enthalten die Verträge auch eine Dynamik. Dies bedeutet, dass sowohl die Prämie als auch die Höhe der Rente dynamisch ansteigen, ohne dass erneute Gesundheitsprüfungen vorzunehmen sind. Für de...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / a) Allgemeines

Rz. 77 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist streng zwischen den einzelnen Unterhaltsgläubigern zu unterscheiden. Hat der Anwalt sowohl die hinterbliebene Ehefrau als auch die Kinder zu vertreten, muss für die Kinder (Waisen) jeweils getrennt der Unterhaltsschaden ausgerechnet werden. Die Waisen haben nur dann einen Anspruch, wenn sie gemäß § 1602 BGB bedürftig sind (BGH 1962, 17...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / III. Alphabetische Liste vermehrter Bedürfnisse

Rz. 252 Für den Schadensersatz wegen vermehrter Bedürfnisse ist nicht entscheidend, ob die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben einmalig oder wiederkehrend, regelmäßig oder unregelmäßig oder aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Deshalb kann in der nachfolgend aufgeführten alphabetischen Liste nur ein kleiner Teil der möglichen vermehrten Bedürfnisse wiedergegeben wer...mehr

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zfs 7/2017, Schuldbefreiend... / Sachverhalt

Der Kl. veräußerte am 10.9.2010 seine seit 1989 bestehende Lebensversicherung unter Abtretung aller Rechte und Ansprüche gegen Vereinbarung eines in Raten zu erbringenden Kaufpreises an die S. Dabei stellte er unter Erwähnung des der S übertragenen Kündigungsrechts eine Abtretungsanzeige aus. S kündigte den Versicherungsvertrag und ließ sich den Rückkaufswert auszahlen. Nach...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 2 Aus den Gründen:

[2] A. Der Antragsteller erbrachte für die im Februar 2013 verstorbene Mutter des Antragsgegners ab Juli 2010 Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs wegen ihrer vollstationären Unterbringung in einem Altersheim. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau ein in ihrem Miteigentum stehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von 200 ...mehr

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zfs 7/2017, Schuldbefreiend... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die von der S ausgesprochene Kündigung des streitgegenständlichen Lebensversicherungsvertrags ist im Verhältnis zwischen Kl. und Bekl. als wirksam zu behandeln und der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes durch die Zahlung an die S als durch Erfüllung erloschen zu betrachten. Damit ist das Feststellungsbegehren des Kl....mehr

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zfs 7/2017, Abtretung von R... / Sachverhalt

Die Kl., die zur Zeit der nachfolgenden Vereinbarungen nicht nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG registriert war, macht aus abgetretenem Recht eines VN Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem be klagten VR geltend. Der VN unterzeichnete am 22.12.2010 einen "Geld zurück!-Auftrag", der den Verkauf seiner Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Kl. zum Gege...mehr

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FoVo 7/2017, Neue Pfändungsfreigrenzen sind in Kraft: Besonderheiten beim P-Konto bedenken!

Neue Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2017 anwendbar Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO sind seit dem 1.7.2017 um 5,58 % gestiegen (BGBl I 2017, 750). Sie gelten nicht nur bei der Lohnpfändung nach § 850c ZPO, sondern auch bei der Kontopfändung nach § 850k Abs. 1 ZPO. Nach der Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 steigen die Freibeträge wie folgt:mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

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Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens führt nicht zum Lohnzufluss

Leitsatz Wird das angesammelte Zeitwertkonto-Guthaben eines Geschäftsführers im Zuge eines Arbeitgeberwechsels auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, löst dieser Vorgang nach einem neuen Urteil des FG Baden-Württemberg noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Ein Geschäftsführer schloss mit seiner GmbH im Jahr 2005 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Policendarlehen / Zusammenfassung

Begriff Als Policendarlehen bezeichnet man Darlehen der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer, bei denen die Police der Lebensversicherung, d. h., die Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag zur Sicherung der Darlehensforderung eingesetzt werden. Steuerlich werden den Policendarlehen Kredite einer Bank (aber auch eines anderen, ggf. privaten Darlehe...mehr

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Policendarlehen / 2.2 Private Verwendung der Kreditmittel

Die Beleihung des Lebensversicherungsvertrags ist nur dann schädlich, wenn die Zinsen für das gesicherte Darlehen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören.[1] Unschädlich bleibt deshalb die Verwendung der Darlehensmittel für rein private Aufwendungen, etwa eine Urlaubsreise oder die Anschaffungskosten einer ausschließlich privat (oder im Rahmen einer steuerlichen L...mehr

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Policendarlehen / 2.3 Verwendung zur Einkünfteerzielung

Die Beleihung bleibt unschädlich, wenn das gesicherte Darlehen "unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts dient, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt und keine Forderung ist".[1] Darüber hinaus bleibt es im Sinne einer Kleinbetragsgrenze unbeachtlich, wenn diese Voraussetzungen für einen Teilb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Policendarlehen / 1 Überblick

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hatte die steuerlichen Vergünstigungen für die meisten Lebensversicherungen gestrichen: Bei Vertragsabschluss oder Zahlung des ersten Beitrags nach dem 31.12.2004 kommt ein Abzug der Beiträge bei den Sonderausgaben nur noch in Betracht, wenn es sich entweder um eine reine Risikoversicherung oder um eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahl...mehr

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zfs 6/2017, Schuldfähigkeit... / Leitsatz

Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung aus einer Lebensversicherung besteht auch bei vorsätzlicher Tötung der versicherten Person durch den Anspruchsinhaber, wenn er beweist, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.10.2016 – 5 U 31/16mehr

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zfs 6/2017, Schwintowski/Brömmelmeyer (Hrsg.): Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, ZAP, 3. Aufl. 2017, 2.647 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-89655-837-4

Der in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht ist eine wertvolle Hilfestellung für die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten. In der aktuellen Auflage werden die aktuelle Entwicklung im Versicherungsvertragsrecht und die Rechtsprechung zum reformierten Versicherungsvertragsrecht umfassend dargestellt. Die 21 Bearbeiterinnen und B...mehr

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zfs 6/2017, Langheid/Rixecker (Hrsg.): VVG. Versicherungsvertragsgesetz mit EGVVG und VVG-InfoV. Kommentar, C.H. Beck, 5. Aufl. 2016, 1.371 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-68262-9

Aus dem Römer/Langheid wurde der Langheid/Rixecker. Die fünfte Auflage des VVG-Kurz-Kommentars erschien rund zwei Jahre nach der Vorauflage und hat einige Neuerungen aufzuweisen. Bereits beim ersten Zugreifen fällt die erneute Formatänderung auf. Das Buch wurde vergrößert und ist auch erheblich dicker geworden, trotz leicht gesunkener Seitenzahl. Es bleibt aber handlich und k...mehr

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zerb 6/2017, Übergang des a... / 2. Einrichten des IRA Kontos

Der Trust wird durch Niederschrift gegründet.[12] Der Gründer/Steuerzahler hat die erste Einlage und weitere Einlagen bei einem von der Steuerbehörde genehmigten "Trustee" ("Verwalter") anzulegen.[13] Der Gründer eines IRAs hat weitreichende Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Art und Aufteilung des Investments. Der Gründer bestimmt ferner, ob die Investmententscheidung...mehr

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zerb 6/2017, Übergang des a... / III. IRA nicht Teil des Nachlasses

Das IRA gehört nach dem Ableben in der Regel nicht zum Nachlass. Denn die Benennung eines Begünstigten zu Lebzeiten durch Ausfüllens des Formularvordrucks des Verwalters hat zur Folge, dass der rechtliche Übergang auf den Begünstigen/Erwerber außerhalb der Nachlassabwicklung erfolgt.[16] Demnach hat der Verwalter des IRAs den Übergang zu begleiten bzw. diesen mit dem Erwerbe...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freiwillige (Weiter-)Versicherung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Befreiende Lebensversicherung Rz 2, > Befreiende Pflegeversicherung und > Pflegeversicherung Rz 1, > Krankenversicherung Rz 10 ff, > Lebensversicherungsprämien Rz 3 ff, > Sozialversicherung. Zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung / Versicherung auf Antrag vgl § 28a SGB III.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 219a Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 ist weggefallen. Rz. In Abs. 2 wird allein für Neueinstellungen von Personen, die nach dem 31.12.2009 erfolgen, auf die auf Bundesebene bereits eingeführte Verfahrensweise nach der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" verwiesen, da es sich hierbei um langsam anwachsende Versorgungsverpflichtungen handelt, auf die Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Sachverhalt

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche am Nachlass des am 25.10.2011 verstorbenen Horst Werner L, nachfolgend Erblasser genannt, geltend. Die Beklagte zu 1) ist die vormalige Lebensgefährtin des Erblassers, der Beklagte zu 2) dessen Bruder. Der Erblasser hatte zwei Söhne, zum einen den am 9.1.1962 geborenen und 1990 kinderlos vorverstorbenen Herrn L3, zum anderen den am 2.4.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91 [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schuldve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Leitsatz Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 zusammen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.4 Steuerrechtliche Auswirkungen

Steuerrechtlich führen die Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Übertragung der Zusage auf eine Versicherung grundsätzlich zu einem lohnsteuerlichen Problem. Das liegt vor allem daran, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Übertragung an die Versicherung selbst eigene Ansprüche gegenüber der Versicherung haben. Insoweit würden die Arbeitgeberzahlungen im Z...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Lösung

Es stellt sich die Frage, was mit den Pensionszusagen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Liquidation geschieht und welche steuerlichen Auswirkungen damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden sind. In den Fällen, in denen die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird und das Unternehmen liquidiert werden soll, kann die Zusage von einem Unternehmen der Lebensversicherun...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung von Zuwendungen

Zugleich eine Anmerkung zu dem Beschluss des OLG Bremen v. 18.10.2016 – 4 UF 61/16 (abgedruckt in diesem Heft auf Seite 120 ff.) Der Entscheidung, die ein Hinweisbeschluss ist, mit dem auf die voraussichtliche Unbegründetheit der Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung hingewiesen wurde, liegt ein überschaubarer Sachverhalt zu Grunde: Der Ehemann hatte in den Jahre...mehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb) Begriffe

Tz. 178 Das Gesetz rekurriert an mehreren Stellen auf Verpflichtungen, die einer Versorgung von Mitarbeitern dienen. Es verwendet dabei verschiedene Begriffe: In § 253 Abs. 2 HGB spricht es von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen. Dasselbe gilt für § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. § 253; § 246 HGB). In § 266 Abs. 3 B I HGB spri...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / jj) Versicherungsverträge (IFRS 4)

Tz. 247 Der Standardsetzer hat die Entwicklung von Vorschriften zu Ansatz und Bewertung von Versicherungsverträgen in zwei Phasen aufgeteilt. In seiner derzeit gültigen Fassung ist IFRS 4 als Übergangsstandard mit vergleichsweise unpräzisen Regelungen zu begreifen (Phase 1). Vor diesem Hintergrund können die Bilanzierenden ihre bisherigen – aus nationalem Recht abgeleiteten ...mehr

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zerb 2/2017, Synallagmatische Zuwendung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Gegenleistung

Leitsatz Bei einer synallagmatischen Zuwendung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung kann es sich um eine Gegenleistung handeln, aufgrund derer eine unentgeltliche Zuwendung ausgeschlossen ist. Dies ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Zuwendung eines Bezugsrechts einseitig durch den Erblasser widerrufbar ist. LG Konstanz, Urteil vom 30. August 2016 – 4 O 453/15...mehr

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zerb 2/2017, Synallagmatisc... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegenüber der Beklagten Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Klägerin ist die einzige Tochter des Erblassers Herrn ..., welcher am 11.7.2015 verstarb. Die Beklagte war die Lebensgefährtin des Erblassers, der sie durch handschriftliches Testament vom 27.4.2011 als Alleinerbin einsetzte und die Klägerin enterbte. Die Pflichtteilsquote i...mehr

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zerb 2/2017, Synallagmatisc... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und weit überwiegend begründet. Die Klägerin hat aus den §§ 2303, 2325 BGB einen weiten Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagten in Höhe von 68.508,89 EUR. Bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst vom Aktivnachlass in Höhe von unstreitig 166.651,11 EUR auszugehen. Hiervon sind die Passiva in Abzug zu bringen, wobei insoweit von 1...mehr