Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.8 Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte und der unmittelbar dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter sowie die Veräußerung des der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang eines Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.3 Totalgewinn

Rz. 385 Gewinnerzielungsabsicht bedeutet Streben nach einem Totalgewinn, wobei unter Totalgewinn das Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen ist. Als objektives und vorrangiges Beweisanzeichen für eine Gewinnerzielungsabsicht dient die Betriebsführung. Der Betrieb muss unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Treuhandschaft und Liquidation (Abwicklung)

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Stellt ein Betrieb seine Tätigkeit ein, so erfolgt die Auflösung, an die sich die Liquidation anschließt, d. h. die vorhandenen Vermögenswerte werden veräußert und der erzielte Erlös wird zur Tilgung der Schulden sowie zur Rückzahlung des EK verwendet. Nicht immer werden die Geldmittel ausreichen, um alle Ansprüche voll zu decken. Bei Einzel-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auflösung (Liquidation) einer KapGes

1. Allgemeines Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auflösungsgewinn iSd § 17 Abs 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert (§ 9 BewG) des dem StPfl zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der KapGes die AK einschließlich der als nachträgliche AK der Beteiligung zu behandelnde Kosten (s Rn 184ff) übersteigt. Die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom StP...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Auflösung (Liquidation) und Kapitalherabsetzung (§ 17 Abs 4 EStG)

Schrifttum: Ott, Kapitalrückzahlung und Kapitalverlust bei Anteilen iSd § 17 EStG, FS Klaus Korn (2005), 105; Völlmeke, Der Auflösungsgewinn oder -verlust gemäß § 17 EStG, DStR 2005, 2024; Früchtl/Proschka, Die einkommensteuerliche Behandlung von Erlösen aus der Liquidation von KapGes nach dem SEStEG, BB 2007, 2147; Preetz, Entstehung des Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG, GmbH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kenntnis über die (wesentliche) Höhe der Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen

Rn. 360 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben dem Vorliegen eines der oben aufgeführten zivilrechtlichen Auflösungsgründe ist eine weitere Voraussetzung für die Realisierung des Auflösungsgewinns/-verlusts, dass die Höhe der Zuteilung und Rückzahlung aus dem Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen (s Rn 364) feststeht. Grundsätzlich sind die Forderungen der Anteilseigner nachrangig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ott, Kapitalrückzahlung und Kapitalverlust bei Anteilen iSd § 17 EStG, FS Klaus Korn (2005), 105; Völlmeke, Der Auflösungsgewinn oder -verlust gemäß § 17 EStG, DStR 2005, 2024; Früchtl/Proschka, Die einkommensteuerliche Behandlung von Erlösen aus der Liquidation von KapGes nach dem SEStEG, BB 2007, 2147; Preetz, Entstehung des Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG, GmbHR 2007, 102...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auflösungsgewinn iSd § 17 Abs 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert (§ 9 BewG) des dem StPfl zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der KapGes die AK einschließlich der als nachträgliche AK der Beteiligung zu behandelnde Kosten (s Rn 184ff) übersteigt. Die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom StPfl persönlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erstellung einer Schlussbilanz

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenngleich eine Pflicht zur Erstellung eines JA bei Beendigung des Handelsgewerbes nicht ausdrücklich im Gesetz begründet wird, ist gleichwohl ein Abschluss auf diesen Zeitpunkt aufzustellen (vgl. Staub: HGB (2021), § 242, Rn. 50ff.). Rn. 14a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Geht während eines Jahrs aufgrund einer Schrumpfung des UN-Umfangs die Kaufm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsgewinns/-verlustes

Rn. 343 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Realisation eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs 4 EStG iVm § 17 Abs 2 S 1 EStG hat nach der Rspr des BFH drei zentrale Voraussetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

1. Allgemeines Rn. 381 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der Auflösung und der Kapitalherabsetzung stellt die Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto die dritte Fiktion des § 17 Abs 4 EStG dar, welche der Veräußerung iSd § 17 EStG gleichgestellt wird. Einlagen von Vermögensteilen des Gesellschafters, welche vorher im steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG festgestellt wu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Herabsetzung bei Rückzahlung des Nennkapitals

1. Allgemeines Rn. 371 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Auflösung einer Gesellschaft führt zu einer vollständigen Kapitalrückzahlung, demgegenüber führt die Kapitalherabsetzung nur zu einer teilweisen Rückzahlung von Kapital. Davon zu differenzieren ist die Auskehrung von Einlagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (s Rn 381ff). Die Voraussetzung für eine iSd § 17 Abs 4 EStG wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kenntnis über die (wesentliche) Höhe der nachträglichen AK

Rn. 362 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der zivilrechtlichen Auflösung erfordert die Realisation des § 17 Abs 4 EStG, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs 4 S 2 EStG nicht zu rechnen ist. Ferner muss Gewissheit darüber bestehen, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche AK oder sonstige iRd § 17 Abs 4 S 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Realisierung bei Herabsetzung und Rückzahlung des Nennkapitals

Rn. 374 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der entscheidende Zeitpunkt, welcher für die Entstehung des Veräußerungsgewinns/-verlustes bei der Kapitalherabsetzung maßgeblich ist, ist die Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das HR. Erst dann entsteht der Zahlungsanspruch der Gesellschafter (Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 277 (August 2018)). Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist nicht maßgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wertgeminderte Beteiligung

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ist die Beteiligung in ihrem Wert gefallen, so ist der Teilwert niedriger als die ursprünglichen AK. In diesem Fall ist jedoch nicht der niedrige Teilwert gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG anzusetzen: Würde man den niedrigeren Teilwert ansetzen, würde sich der Wertverlust der maßgeblichen Beteiligung im PV vollziehen und würde dem StPfl ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 381 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der Auflösung und der Kapitalherabsetzung stellt die Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto die dritte Fiktion des § 17 Abs 4 EStG dar, welche der Veräußerung iSd § 17 EStG gleichgestellt wird. Einlagen von Vermögensteilen des Gesellschafters, welche vorher im steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG festgestellt wurden, können v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Realisierung bei Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rn. 383 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Zeitpunkt der Ausschüttung bzw Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG ist identisch mit dem Zeitpunkt des Zuflusses iSd § 11 Abs 1 EStG. Folglich gelten die Regeln des Zuflusses von Gewinnanteilen daher entsprechend. Es handelt sich hierbei aber nicht um Einnahmen aus KapVerm. Rn. 384 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leipzig, Die Auslegungsprobleme des § 17 Abs 2 S 6 EStG – Keine Lösung in Sicht?, DB 2007, 1159; Bahns, Steuerlich rückwirkende Ereignisse auf Grund von Steuerklauseln in Kaufverträgen über KapGes-Anteile, Ubg 2008, 762; Blumers/Elicker, Realisierungszeitpunkt und Bewertung beim Anteilstausch iRd Einkünfte des § 17 EStG, BB 2009, 1156; Bode, Nachträgliche AK beim Ausfall von Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Die Vollzugsphase

Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung ist – unter Beifügung der auf den Übertragungsstichtag zu erstellenden Schluss-Bil – zur Eintragung in das HReg sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Kö anzumelden (s § 128 UmwG). Die Reihenfolge der Eintragung ist so, dass (genau umgekehrt im Vergleich zur Verschmelzung) zuerst die Veränderungen bei dem übernehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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§ 12 IT-Recht / C. Muster: Pflichtangaben für ein Impressum

Rz. 4 Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, die gesetzlichen Pflichtangaben für ein Impressum auf Ihrer Webseite zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. 1. Wie und wo muss ein Impressum platziert sein? Ein Impressum muss auf den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG

Rn. 281k Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Insbesondere, solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Nennwert oder der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Krise einer ausgefallenen Darlehensforderung als nachträgliche AK iSd § 17 Abs 2a EStG zu berücksichtigen ist (s Rn 281f), stellt sich die Frage nach dem Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG. Beispiel: A ist al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Einziehung von GmbH-Anteilen gegen Entgelt

Rn. 142 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der entgeltlichen Einziehung von GmbH-Anteilen soll nach der herrschenden Lehre in der Literatur eine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG vorliegen (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 150; Frotscher/Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 17 EStG Rz 142 (April 2021); Vogt in Brandis/Heuermann, § 17 EStG Rz 400 (Dezember 2022); Schmidt in H/H/R, § 17 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 330 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben den Abs 1–3 des § 17 EStG normiert Abs 4 drei gesetzliche Fiktionen, die der Veräußerung gleichgestellt werden. Kennzeichnend für alle Fiktionen ist, dass – zumindest in Teilen – eine Rückzahlung von EK der KapGes an den Gesellschafter vorgenommen wird. Durch die sprachliche Neufassung des § 17 Abs 4 EStG aufgrund des SEStEG gelten die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 371 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Auflösung einer Gesellschaft führt zu einer vollständigen Kapitalrückzahlung, demgegenüber führt die Kapitalherabsetzung nur zu einer teilweisen Rückzahlung von Kapital. Davon zu differenzieren ist die Auskehrung von Einlagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (s Rn 381ff). Die Voraussetzung für eine iSd § 17 Abs 4 EStG wirksame Kapital...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Kein spaltungsbedingter Übergang nicht verbrauchter Verlustabzüge sowie eines Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 und ­§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 432 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das SEStEG hat den früher in § 12 Abs 3 S 2, § 15 Abs 4 und § 19 Abs 2 UmwStG geregelten Übergang nicht verbrauchter kstlicher und gewstlicher Verlustabzüge von der übertragenden auf die übernehmende Kö bei einer Verschmelzung oder Spaltung gestrichen. Tz. 433 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Dass ein verbleibender Verlustabzug nicht mehr auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der befreiende KA (mitsamt Lagebericht) kann von einem MU aufgestellt werden (vgl. § 264b Nr. 1 lit. b)). In diesem Fall muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 vorliegen, wonach betreffendes MU einen beherrschenden Einfluss auszuüben vermag (vgl. § 290). Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach dem gesetzlichen Normalstatut einer PersG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2...mehr