Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktion, Inhalt.

Rn 75 Die Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Banken- und internationalen Handelsverkehr das früher übliche ›Bardepot‹ abgelöst (BGH NJW 84, 923; LG Kleve ZIP 98, 1632, 1633). Sie soll dem Gläubiger schnell Liquidität verschaffen (BGHZ 151, 236, 241f). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Bürge selbstschuldnerisch bei Auflockerung des Akzessorietätsprinzips (BGHZ 147, 99...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Factoring.

Rn 24 Das Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger (Anschlusskunde) die Forderung gg Entgelt auf den Factor überträgt, der sie seinerseits einzieht. Es dient dem Ziel, dem Kunden bereits vor Fälligkeit seiner Forderung Liquidität zu verschaffen. Das RDG ist nicht anwendbar. Rn 25 Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit (Del...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überwachung (§ 29 II 1 Fall 2).

Rn 8 § 29 II 1 Fall 2 verleiht den Verwaltungsbeiräten nicht das Recht, sich die Kompetenzen des Verw anzueignen (BTDrs 19/22634, 48) und gibt auch keine anderen Rechte. § 111 I AktG ist indes entspr anwendbar. Überwachung meint daher, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verw kontrollieren müssen. Die Verwaltungsbeiräte müssen daher wenigstens stichprobenartig die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sperren.

Rn 4 Unter bestimmten Voraussetzungen lässt II Vereinbarungen zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister zu, nach denen der Zahlungsdienstleister berechtigt ist, das Zahlungsinstrument zu sperren. Die Sperre hat zur Folge, dass das Instrument nicht mehr zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs zur Verfügung steht. Die Einziehung des Instruments (zB Zahlungskarte) ist ebenfall...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung (Abs 2 Nr 1).

Rn 7 Gem II Nr 1 kann die externe Teilung zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen frei vereinbart werden. Es handelt sich aber nur um eine ›Abrede über den Ausgleichsweg‹ und nicht über die Höhe (BTDrs 16/10144, 58). Der Versorgungsträger muss berechtigt sein, selbst Regelungen über das auszugleichende und das neu zu begründend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 650c regelt die Folgen der Ausübung des Anordnungsrechts des Bestellers nach § 650b für die Vergütung des Unternehmers. Beide Vorschriften zusammen schließen eine Lücke des alten Werkvertragsrecht, das bisher weder Regelungen zu evt. Anordnungsrechten des Bestellers, noch zu einer daran anknüpfenden Anpassung der Vertragspreise an den anordnungsbedi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichtleistung.

Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner eine Leistung, zu der er gesetzlich oder aufgrund Vertrages verpflichtet ist, nicht erbracht hat, sei es, dass er die nach dem Inhalt der Pflicht erforderliche Leistungshandlung nicht vorgenommen hat, sei es, dass trotz Leistungshandlung ein geschuldeter Leistungserfolg (noch) ausgeblieben ist. Ob Nichthandeln oder Ausblei...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 159 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche u wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag, in dem der Leasinggeber ("Vermieter") eine bestimmte Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer ("Mieter") für eine bestimmte Grundmietzeit gegen Entgelt überlässt. Verbunden mit diesem Vertrag sind häufig entweder Mietverlängerungsoptionen oder Kaufoptionen für de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Abs 3).

Rn 36 Der zum 21.3.16 (Rn 7) eingefügte III definiert Immobiliar-Verbraucherdarlehen neu. Anders als nach § 503 aF fallen ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck (Rott VuR 15, 8, 9) durch Grundpfandrecht (§§ 1113 ff, 1191 ff) o Reallast (§§ 1105 ff) gesicherte entgeltliche Verbraucherdarlehen, ausgenommen lediglich Arbeitgeberdarlehen (III 2 iVm II 2 Nr 4), ungeachtet der Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Schuldzinsen (Aufgabe der Sekundärfolgenrechtsprechung)

Rz. 230 Problematisch sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen, wenn der Pflichtteil durch Kredit finanziert werden muss. Dann stellt sich die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Beispiel Erblasser E ist verstorben unter Hinterlassung zweier Söhne S 1 und S 2. Im Nachlass befindet sich ausschließlich ein Betrieb mit einem Wert von 1.000.000 EUR. Alleinerbe ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Streitigkeit über die Vergütungsanpassung gemäß § 650c.

Rn 6 Zum Begriff der Streitigkeit allgemein s Rn 4. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Fallgruppe einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung von Forderungen des Unternehmers auf Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen, die sich wegen Anordnungen des Bestellers geändert haben, erleichtern. Die grds vorleistungspflichtigen Unternehmer seien in besonderem Maße auf Liquiditä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise.

Rn 15 III enthält eine Zahlungsregel, mit der die Liquidität des Unternehmers gesichert werden soll. Durch die Einführung der 80 % Regel in III 1 möchte der Gesetzgeber den Zahlungsfluss sicherstellen und dem Unternehmer eine effiziente Möglichkeit eröffnen, zeitnah seine Mehrvergütungsansprüche als Abschlagsforderungen zu realisieren (iE dazu: Leupertz/Preussner/Sienz/Altha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sei aktiv

Rz. 561 [Autor/Stand] Nicht stets, aber doch oft, ist die Verteidigung im Kernstrafrecht reaktiver Natur. Die Ermittlungsergebnisse der Behörden werden abgewartet und darauf reagiert; in Form von Einlassungen, Anträgen etc. Dies muss im Kernstrafrecht nicht zwingend falsch sein, denn wir begegnen auf jeder Ebene des Verfahrens immer wieder kompetenten Ansprechpartnern der gl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unterlagen des ersten Zugriffs

Rz. 581 [Autor/Stand] Ob eine zeitnahe Nacherklärung möglich und erforderlich ist, wird sich nur dann sachgerecht prüfen lassen, wenn dem Verteidiger einige Informationen/Unterlagen vorliegen. Der Mandant sollte daher gebeten werden, zur Besprechung (soweit möglich) die folgenden Unterlagen mitzubringen (oder zeitnah nachzuliefern): Rz. 582 [Autor/Stand] Steuererklärungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 113 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[169] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 83c BGB – Verwaltung des Grundstockvermögens.

Gesetzestext (1) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Der Stiftungszweck ist mit den Nutzungen des Grundstockvermögens zu erfüllen. Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens können für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen wurde und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleist...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / cc) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 121 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[315] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[316] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[317] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Erb- und Pflichtteilsverzicht: Ausgangsüberlegungen

Rz. 1 Das Angebot an Möglichkeiten, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und zu vermeiden, ist umfangreich.[1] Aber wie überall ist es auch hier: Nicht immer halten die vollmundigen Verheißungen das, was sie versprechen. Rz. 2 Die effektivste Möglichkeit, den Pflichtteil als Störfaktor der vorweggenommenen Erbfolge zu beseitigen, bildet ein umfassender Pflichtteilsverzicht ode...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / 2. Funktionsweise

Der Investor stellt auf speziellen Handelsplattformen bestimmte Handelspaare bereit, indem er sie in sog. Liquidity Pools einzahlt, z.B. BTC/ETH. Im Gegenzug erhält der Investor Token einer anderen Währung als Beleg für die Hingabe von Liquidität. Dieser Liquidity Token berechtigt den Investor, die bereitgestellte Liquidität später wieder abzuziehen. Andere Nutzer können mit ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.1 Allgemeines

Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in Anspruch genommenen ...mehr

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Strategieentwicklung: Werkz... / 2.1 Beispielhafte Frageliste für unternehmensinterne Analysen

Analysen zum Produkt- (bzw. Dienstleistungs-)Portfolio Welche Produkte(gruppen)/Dienstleistungen (DL) sind im Sortiment, wie können diese voneinander abgegrenzt werden? Wo stehen diese im Lebenszyklus und wie schnell erneuern sich diese? Wie ist die Profitabilität der Produkte / Dienstleistungen (DL)? Welche dieser Produkte/DL sind A-, B-, C-Produkte? Gibt es eine solche Einteil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschränkung oder Ausschluss der Beschlusskompetenz in der Satzung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die gesetzliche Ermächtigung zur Beschlussfassung über die Gewinnthesaurierung in § 29 Abs. 2 GmbHG kann beschränkt oder abbedungen werden. Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nahezu jede statutarische Bestimmung über die Gewinnverwendung, die nicht lediglich den Inhalt des Abs. 2 wiedergibt, greift direkt oder mittelbar in die Beschlusskompetenz...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernbilanzpolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 3 Vor- und Nachteile beim Factoring-Verfahren

Factoring bietet folgende Vorteile: Liquiditätsgewinn. Durch die schnelle Umwandlung von Forderungen in liquide Mittel ergeben sich finanzielle Spielräume, die durch die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zumeist nicht erreicht werden können. Verbesserung der Bilanzstruktur. Durch die Senkung der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ergibt sich zwangs...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 7 Zusammenfassung

Factoring bedeutet den Verkauf der eigenen Forderungen gegenüber dem Endkunden an ein Unternehmen (Factor) gegen zeitnahe Auszahlung des Forderungsbetrags, um dadurch Vorteile wie z. B. die Erhöhung der Liquidität, die Verbesserung der Eigenkapitalquote oder die Möglichkeit der Skontierung zu erreichen. Dazu muss zuerst geprüft werden, ob die entstehenden Forderungen überhau...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / Einführung

Als Factoring wird eine moderne Art der Eigenfinanzierung bezeichnet, die sich einer steigenden Akzeptanz bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfreut. Insbesondere Kreditinstitute mit ihrer steigenden Zurückhaltung bei der Vergabe von Krediten an die mittelständische Wirtschaft haben zur Beliebtheit dieser Alternative wesentlich beigetragen. Beim Factoring dre...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.1 Funktionsweise des Factorings

Zuerst einmal überprüft der Factor seinen zukünftigen Factoring-Kunden, insbesondere auf dessen Bonität. Dies geschieht beispielsweise über einen Creditreform-Index. Ein Unternehmen mit schlechtem Index bzw. mangelhafter Bonität ist für den Factor verständlicherweise ebenso uninteressant wie für die Bank. Zum einen rechnet sich für den Factor eine kurzfristige Geschäftsbezie...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2 Finanzanalyse des Konzerns

Rz. 39 Ziel finanzwirtschaftlicher Analysen des Konzernabschlusses ist die Gewinnung von Informationen über die Kapitalaufbringung (Liquiditäts- und Finanzierungsanalyse) und über die Kapitalverwendung (Vermögens- und Investitionsanalyse). Besonders wichtiges Ziel für interne und externe Adressaten ist die Antwort auf die Frage nach der Liquidität, d. h. nach der Fähigkeit d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nur Führungskräften gewährte typisch stille Beteiligung

Eine typische stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers führt nach dem maßgeblichen Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls nicht zu Kapitaleinkünften, sondern zu Arbeitslohn, wenn u.a. die stille Beteiligung nur Führungskräften angeboten wird und nur solange Bestand haben soll, als das Angestelltenverhältnis andauert, die Leistung der stillen Einlage durch Verrechn...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.1 Statische Liquiditätsanalyse

Rz. 41 Ziel der statischen Liquiditätsanalyse ist es, durch die Bildung von Kennzahlen Anhaltspunkte über das Liquiditätssicherungsvermögen eines Konzerns zum Bilanzstichtag zu liefern. Während die vertikale Strukturanalyse im Wesentlichen die Kapitalherkunft und die Kapitalverwendung betrachtet, wird mithilfe der horizontalen Strukturanalyse versucht, Zusammenhänge zwischen...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.2 Dynamische Liquiditätsanalyse

Rz. 48 Während bei der statischen Liquiditätsanalyse die Vermögens- und Kapitalstruktur am Bilanzstichtag analysiert wird, wird bei der dynamischen Liquiditätsanalyse versucht, aus den Zahlungsströmen der Vergangenheit eine Prognose auf Zahlungsströme in der Zukunft herzuleiten. Hierbei wird, wie in Abb. 1 dargestellt, die Cashflow-Analyse eingesetzt. Die Praxis benutzt den ...mehr