Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 4.2 Geschäftsreisen: Einheitspreis für Übernachtungen mit Frühstück – Business Package/Service-Pauschale in Höhe von 15 %

Hotels bieten u. a. Übernachtungen mit Frühstück zum Einheitspreis an. Hotelbetriebe sind verpflichtet, Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auch getrennt voneinander auszuweisen. Da in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 bei Übernachtungs- und Verpflegungskosten jeweils der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist insoweit umsatzsteuerlich keine Differenzierung er...mehr

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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C

Checklisten, Überblick [Rdn 746] Rdn 747 Bei folgenden Stichwörtern sind Checklisten, Übersichten, Tabellen, Arbeitshilfen enthalten:mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2 Erscheinungsformen

Der Arbeitszeitbetrug tritt grundsätzlich in 2 Erscheinungsformen auf: Der Arbeitnehmer erbringt während der vereinbarten Arbeitszeit seine Arbeitsleistung vertragswidrig nicht in dem geschuldeten Umfang, ohne dies gegenüber dem Arbeitgeber kenntlich zu machen, oder die Arbeitszeit nachzuholen und erhält die volle Vergütung. Hierbei handelt es sich um ein "passives Verhalten"...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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S / 3 Staatsanwalt im OWi-Verfahren [Rdn 3466]

Rdn 3467 Literaturhinweise: Deutscher, Erste praktische Erfahrungen mit der OWiG-Reform aus gerichtlicher und behördlicher Sicht, NZV 1999, 185 ders., Zur beabsichtigten Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, VRR 2007, 12 Scheffler/Matthies., Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, NZV 2007, 607. Rdn 3468 1. Die StA spielt im Bußgeldverfahren e...mehr

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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H / 6 Hauptverhandlung, Beweisantrag, Ablehnung [Rdn 2438]

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T / 6 Trunkenheitsfahrt, Messverfahren, Dräger Alcotest 7110 Evidential u.a. [Rdn 3546]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1 Vergütung – Incentivierung von Langfristzielen

Wenn Verhaltensänderung hin zu mehr Nachhaltigkeit über den Geldbeutel gesteuert werden kann, dann ist der Hebel der Vergütung relevant. 1.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der jetzt aktualisierten Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine neue Nachhal...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.4 Unterlassene Kosteneinsparung

Rz. 79 Ferner müssen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung genutzt werden. Der Vermieter muss prüfen, ob die Besteuerungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuerbescheid richtig angesetzt worden sind; bei hohem Leerstand muss eine Herabsetzung der Grundsteuer beantragt werden (von Seldeneck, NZM 2002, 550 = ZMR 2002, 399; a. A. Schmidt-Futterer/Langenberg, § 560 Rn. 88: gehör...mehr

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Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

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Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der jetzt aktualisierten Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine neue Nachhaltigkeitskomponente ergänzt. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie: die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Transparenz und Nachhaltigkeit sind die beiden Parameter, nach denen ...mehr

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Grenzgänger / 1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates

Liegen Wohnsitz und Arbeitsort in unterschiedlichen Staaten, regeln zwischenstaatliche Abmachungen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) oder innerstaatliche Regelungen (Auslandstätigkeitserlass), wem die Besteuerung für die Lohnbezüge zusteht, um damit eine gleichzeitige Doppelbesteuerung beim Arbeitnehmer zu vermeiden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland hat mit fast allen Länd...mehr

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Grenzgänger / 3.3 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

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Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

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Grenzgänger / 3.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, bleibt die Grenzgängereigenschaft erhalten, wenn er im Kalenderjah...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 2 Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsverhältnissen

Infographic Abzugrenzen ist das Probearbeitsverhältnis vom sog. Einfühlungsverhältnis. Während das Probearbeitsverhältnis von Anfang an als echtes Arbeitsverhältnis auf den Austausch von (Arbeits-)Leistung gegen Entgelt ausgerichtet ist, existiert eine vergleichbare Verpflichtung beim Einfühlungsverhältnis (noch) nicht. Bei diesem wird dem Arbeitnehmer vielmehr nur die Gelege...mehr

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Grenzgänger / 2.2 DBA-Sonderregelungen

Eine weitere Ausnahme gilt nach den mit bestimmten Ländern getroffenen Vereinbarungen für Grenzgänger. Sonderregelungen für Grenzgänger enthalten die DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Diese zwischenstaatlichen Grenzgängerregelungen haben das Ziel, abweichend vom Arbeitsortprinzip die Besteuerung des Arbeitslohns dem Wohnsitzstaat zuzuweisen. Unterschiedlich sin...mehr

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Grenzgänger / 8 Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG

Ungeachtet des jeweiligen DBA, das den Arbeitslohn von der inländischen Besteuerung steuerfrei stellt und das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zuweist, bleiben die betreffenden ausländischen Lohnbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.2 Recurring-Revenue

Ein weiteres neues Instrument ist die Incentivierung von wiederkehrenden Umsätzen, "Recurring-Revenue". Dabei geht es nicht um die Honorierung oder Provisionierung eines einmaligen Verkaufserfolgs, sondern um den wiederkehrenden Erlös aus einer längerfristig angelegten Nutzung. Die Streaming-Dienste haben es vorgemacht: An die Stelle des Verkaufs einer Schallplatte ist das A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.3 Mitarbeiterbeteiligung

Eine dritte Nachhaltigkeitsidee ist die Mitarbeiterbeteiligung. Aus Fremdeigentum wird eigener Anteil. Das Possessivpronomen "mein" verändert den Blickwinkel und führt zu Nachhaltigkeit, weil auch morgen noch Ertrag generiert werden soll. Nicht der kurzfristig angeheizte Börsenkurs, sondern das generationenübergreifende Denken wird etabliert. Im klassischen Zielvereinbarungsp...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / Zusammenfassung

Überblick Im Kontext von Green HR sind zwei Dinge gefragt: Haltung und Verhalten. Nachhaltige Unternehmen erfordern bei allen Personen der Belegschaft Veränderungsbereitschaft. Die Notwendigkeit aufzuzeigen und die Begeisterung zu wecken, ist Führungsaufgabe. Den Wandel zu verwirklichen und den Weg zu gestalten, ist Aufgabe von HR. Der folgende Artikel erläutert zwölf Instru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG. Zunächst legt der TVöD fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat – auch wenn dieser in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Ob auf den Arbeitsvertrag des Grenzgängers das Arbeitsrecht des Wohnsitzes oder des Arbeitsorts anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien über das Rechtsstatut des Arbeitsvertrag...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

Rz. 1 § 573 ist eine der wichtigsten Kündigungsschutzvorschriften des sozialen Mietrechts zugunsten des Wohnraummieters. Ein Wohnraummietverhältnis kommt regelmäßig auch dann zustande, wenn eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung überlässt (BGH, Urteil v. 25.4.2018, VIII ZR 176/17, WuM 201...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mieterstrom und Balkonkraftwerk: Verwaltungsaufwand wird geringer

Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter. Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW) Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur...mehr