Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Jahresarbeitslohn (§ 38a Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 38a Abs 1 S 1 EStG wird zunächst bestimmt, dass sich die Jahres-LSt nach dem Arbeitslohn bezieht, den der ArbN im Kj bezieht (s Rn 11ff). Dabei wird gemäß § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG beim Bezug des Arbeitslohns zwischen dem Bezug von laufendem Arbeitslohn (s Rn 20ff) und sonstigen Bezügen differenziert (s Rn 40ff). Durch § 38a Abs 1 S 2 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Lohnzahlung durch Dritte (§ 38 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der Zahlung von Lohn durch Dritte ist danach zu unterscheiden, ob der ArbG den Dritten nur als reinen Leistungsmittler für die Zahlung des Lohns an seinen ArbN eingesetzt hat (unechte Lohnzahlung) oder ob es sich um eine echte Lohnzahlung des Dritten (Drittlohn) handelt. Instruktiv zur Abgrenzung anhand des Beispiels der Zahlung von Prov...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regelabzug zu ungerechtfertigten Vort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Einbehaltungspflicht im Einzelnen (§ 38 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der allgemeine, in § 38 Abs 3 S 1 EStG formulierte Grundsatz, dass der ArbG bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des ArbN zum Einbehalt der LSt verpflichtet ist, wird im Einzelnen durch die §§ 39b-42e EStG ausgefüllt. So muss der ArbG zB die LSt von den Arbeitslohnzahlungen nach den LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 EStG, s Erläut zu § 39 (Mues)), mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Insolvenzverwaltung

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Insolvenzfällen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter muss grds die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllen. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört zB auch die Abgabe von Steuererklärungen wie et...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verfehlen einer Nicht-Ausübungsbedingung (non-vesting condition)

Tz. 186a Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Nicht-Ausübungsbedingungen verfehlt, kann es erforderlich sein, diesen Vorgang wie eine Annullierung zu behandeln (vgl. Tz. 148a). Beispiel (vgl. IFRS 2.IG Beispiel 9A): Sachverhalt: Ein Unternehmen erteilt eine Optionszusage an einen Arbeitnehmer (AN) unter der Bedingung, dass dieser sein Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre fortse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Entsendung (Inbound-Fall)/wirtschaftlicher ArbG (§ 38 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen der ArbN-Entsendung auch das im Inland ansässige aufnehmende Unternehmen als zum LSt-Abzug verpflichteter inländischer ArbG anzusehen, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (wirtschaftlicher ArbG). Geregelt werden sog Inbound-Fälle, dh vor allem Fälle, in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl für den SolZ als Ergänzungsabgabe wie auch für die KiSt als Zuschlagsteuer finden die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung von LSt und über die Haftung entsprechende Anwendung (Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 24f (November 2013)). Rn. 6 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ebenso wie die Vorauszahlung gemäß § 37 EStG betrifft der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verleiher als ArbG

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der ausländische Verleiher muss (noch) selbst ArbG des Leih-ArbN sein, um gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet zu sein. Ist dagegen die ArbG-Eigenschaft auf den Entleiher übergegangen, ist nur der Entleiher als inländischer ArbG gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet und es besteht kein Bedarf, die Pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 5b. Gilt die Steuerbefreiung auch für (mehrere) Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum im Zusammenhang oder in Kombination mit einer dauerhaften Lohnerhöhung gewährt?

Ja. Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro auch für mehrere (Teil-) Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Auszahlung beispielsweise in Form einer Einmalleistung, in mehreren Teilbeträgen oder gleichmäßig über den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 verteilt erfolgt (sieh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG; § 4 Abs. 6 EStG, Anhang 10);

Wird aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Spende an eine andere steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung geleistet, kann diese im Rahmen der Höchstbeträge (20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der Löhne und Gehälter) als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Der Betriebsausgabenabzug für eine Spende aus dem steuerpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Spendenabzugsoptionen

Bei dem Stifter sind die Zuwendungen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung als Spenden bei der Einkommensteuer[22] (ESt), Körperschaftsteuer[23] (KSt) und Gewerbesteuer[24] (GewSt) zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ESt), 20 % des Einkommens (KSt) und 20 % des Gewinns (GewSt) oder alternativ zu vier Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht zu der Pauschalierung § 40a EStG

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Regelungsinhalte der Standards: Gegenstände der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Tz. 105 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach Art. 19a Abs. 4 und Art. 29a Abs. 5 der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie soll die Berichterstattung im Lage- bzw. Konzernlagebericht im Einklang mit den nach Art. 29b der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie angenommenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen. Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der sonstigen Bezüge

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 3 EStG definiert "sonstige Bezüge" lediglich als Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Die FinVerw hat in R 39b.2 Abs 2 LStR 2023 beispielhaft und daher nicht abschließend aufgezählt, dass ua die folgenden Leistungen als sonstige Bezüge anzusehen sind: 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfälle für eine Aufteilung

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Die Abschreibung für ein Vereinsheim mit Gaststätte muss in der Regel aufgeteilt werden, weil es sowohl ideellen Zwecken (dem steuerneutralen Bereich und den Zweckbetrieben) als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) dient. Lässt sich eine Aufteilung nicht leicht und einwandfrei vornehmen, kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 6 EStG gilt zunächst für ArbN, die nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn beziehen, für die LSt aus dem zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Für das erste Dienstverhältnis kommt für den ArbN die Einreihung in die StKl I bis V in Betracht, für alle weiteren Dienstverhältnisse erfolgt die Einreihung dagege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Überarbeitung der EU-CSR-Richtlinie

Tz. 35 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer überarbeiteten CSR-Richtlinie vorgelegt. Dabei wurde mit der Bezeichnung als "Corporate Sustainability Directive" eine Abkehr von den zuvor verwendeten Begriffen "Corporate Social Responsibility" oder "Non-Financial (Reporting Directive)" vorgenommen (vgl. ausführlich Deloitte, 2021). Tz. ...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Pläne mit einem steuerlichen Net Settlement Feature (Steuereinbehalt)

Tz. 217 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ausdrücklich als Ausnahme zu der allgemein geltenden Vorschrift in IFRS 2.34 hat der IASB im Rahmen seines IFRS 2 Amendments vom Juni 2016 die Klassifizierung (und somit Bilanzierung) von Plänen geregelt, bei denen aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente für den Arbeitnehmer eine steuerliche Verpflichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung/Verwertung im Inland (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG)

Rn. 193 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale "Ausübung" und "Verwertung" wird auf die Ausführungen zur (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG verwiesen (s Rn 174ff), die entsprechend für nichtselbstständige berufliche Tätigkeit gelten. Rn. 194 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 IRd Ausübung ist eine bloß kurzfristige Tätigkeit im Inland ausreichend, wobei die Einnahmen dann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen (38a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 3 EStG definiert Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, als sonstige Bezüge. Derartiger Arbeitslohn wird in dem Kj bezogen, in dem er dem ArbN zufließt. 1. Bezug von sonstigen Bezügen Rn. 41 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zufluss von sonstigen Bezügen im Sinne eines Beziehens ist zu bejahen, sobald der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der feste Pauschsteuersatz kann gegenüber dem LSt-Abzug nach den individuellen Merkmalen des ArbN allein durch seine Höhe zu erheblichen Vorteilen führen. Durch die Abgeltungswirkung fällt zusätzlich die Progressionswirkung weg, die sich durch Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, durch das Zusammentreffen mit anderen Einkünften als sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensvorschriften beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 38 Abs 3a S 6 und 7 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt ein Fall des § 38 Abs 3a S 1 oder 2 EStG vor, tritt der Dritte für die lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG ein (s § 38 Abs 3a S 6 EStG ). Der ArbG wird von seinen Pflichten jedoch nur soweit befreit, wie der Dritte die LSt-Pflichten auch tatsächlich erfüllt (s § 38 Abs 3a S 6 Hs 2 EStG). Der Dritte hat für den ArbN, für den er den LSt-...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung und Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 befasst sich mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, zu denen nicht nur aktienbasierte, sondern auch sonstige Vergütungen zählen, die abhängig von der Kurs- oder Wertentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens sind (zur Differenzierung zwischen aktienbasierten u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Wettbewerbsverbot

Rn. 506 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen ein Entgelt für ein Wettbewerbsverbot zum Veräußerungspreis iwS zählt. Die FinVerw vertritt dazu, unter Bezugnahme auf die Rspr zur Behandlung auf Erwerberseite die Auffassung, dass ein Wettbewerbsverbot "mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung" nicht in den begünstigen Veräußerungspreis einzubez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lohnsteuer

Rn. 28 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Pauschsteuersatz beträgt bei kurzfristig Beschäftigten 25 %, bei geringfügig entlohnten Beschäftigten 2 % ( § 40a Abs 2 EStG) bzw 20 % in den Fällen des § 40a Abs 2a EStG, bei luf Aushilfskräften 5 % und bei beschränkt stpfl ArbN 30 %. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass der ArbG die LSt übernimmt, s Rn 23. Ob der ArbG bei der Pauschalierun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 15. Kann ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung an einen Arbeitnehmer als steuerfreie IAP leisten, wenn er im Gegenzug geleistete Überstunden kürzt, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?

Der Inflationsbezug der Leistung muss erkennbar sein (vgl. Frage 11). In den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht (also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben ist), ist die Steuerbefreiung einer IAP zulässig. Auch wenn der Arbeitnehmer im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bemessungsgrundlage Jahresarbeitslohn

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der in § 38a Abs 1 S 1 EStG definierte Jahresarbeitslohn bezieht sich nur auf den von einem ArbG gezahlten Arbeitslohn, dh, es erfolgt keine Zusammenfassung des Arbeitslohns aus mehreren Arbeitsverhältnissen. Auch bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, kommt es zu keiner Zusammenfassung. Die genaue Höhe des Jahresarbeitslohns steht ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die in den §§ 38–42f EStG geregelte LSt ist gegenüber der ESt keine eigene Steuerart, sondern die ESt auf den Arbeitslohn, die lediglich durch eine besondere Erhebungsart gekennzeichnet ist (Lang, StuW 1975, 113; Seidel in Wagner, Lohnsteuer, (1. Aufl), H Rz 1; Strohner in H/H/R, § 38 EStG Rz 1 (Juni 2022)). Die Erhebung der LSt ist dadurch ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitpunkt der Entstehung der LSt (§ 38 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 2 S 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn (s Rn 21f) dem ArbN (s Rn 21) zufließt. Rn. 81 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die zeitliche Zurechnung des Arbeitslohns ergibt sich aus § 38a EStG. Danach gilt – grds – das Zuflussprinzip iSd § 11 EStG. Weitere Erläut zum Bezug des Arbeitslohns s § 38a Rn 20 ff un...mehr